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12.07.2004, 15:20 | #1 |
Suchender
Registriert seit: 08/2003
Ort: Wedel/Kiel
Beiträge: 445
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Moinsen,
ich habe mir einen T4 gekauft und wollte den jetzt auflasten lassen, um nur auf 173€ Steuern zu kommen. Wo kann ich das machen lassen? Am Besten westliches Hamburg oder Kiel. Gruß Lasse |
12.07.2004, 15:34 | #2 |
Ewiger Anfänger
Registriert seit: 04/2003
Beiträge: 117
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Was meinst Du mit auflasten... Ich nehme an, Du denkst über eine LKW-Zulassung nach, falls es nicht so sein sollte, dann lohnt sich das weiterlesen nicht...
Wenn das so sein sollte, dann brauchst Du meines Wissens nur zum Straßenverkehrsamt (KFZ - Zulassungsstelle). Ein Bekannter hat das früher mal gemacht. Er hat die hinteren Sitze entfernt und dann ging das ohne weiteres. Jedoch solltest Du dann daran denken, das LKWs auf der Autobahn Maut zahlen müssen. Des Weitern ändert sich dann meines Wissens auch die Versicherungsprämie. Der Bekannte hat das dann damals wieder aufgegeben, da es nicht wirklich günstiger war... Achso, die Infos sind schon ein paar Jahre alt, in wie weit sich da was verändert hat, kann ich Dir nicht sagen... Aber wenns wirklich was bringen würde, dann hätten doch alle Ihren Bulli aus LKW angemeldet... |
12.07.2004, 19:10 | #3 |
rabbitgang.de
Registriert seit: 12/2000
Ort: Leipzig
Beiträge: 1.815
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Hilfreiche Links für so 'ne Aktion:
http://www.vw-service.de/rat/hinweise.htm http://www.vw-bus-t4.de/index.php?sid=3 http://www.auflastung.de/ http://www.auflasten.de/ Wenn Du es hinbekommen hast, schreib mal wie es war... cheers Prefect |
12.07.2004, 19:34 | #4 |
einach nur da
Registriert seit: 08/2002
Beiträge: 651
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LKW Maut gilt erst ab einem bestimmten Gewicht die als LKW angemeldeten Transporter oder Sonderkfz (Wohnmobil) gehören nicht dazu.
Auflasten lohnt meines erachtens aber nur mit Wohnmobil Ausbau. Für ne normale LKW Anmeldung gibt es nur einige Auflagen, wie z.B. keine Sitze hinten und mit den Fenster ist auch irgendwas. Rein theoretisch, kann man auch seinen Kombi als LKW anmelden. Die Versicherung ist allerdings bei LKWs teurer als bei PKWs |
12.07.2004, 19:37 | #5 |
Benutzer
Registriert seit: 06/2004
Beiträge: 24
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12.07.2004, 19:38 | #6 |
Benutzer
Registriert seit: 06/2004
Beiträge: 24
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wir aber auch kein LKW sondern ein sonder kfz...
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12.07.2004, 20:20 | #7 |
Benutzer
Registriert seit: 03/2004
Beiträge: 344
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Ich hatte das damals. Die VErsicherung für "Sonderfahrzeug Wohnmobil" ist dann bei konstant 100% - lohnt also speziell für Fahranfänger. Das Auflasten hat der TÜV gemacht. Bei meinem 208er wollte der eine TÜV-Heini erst nicht ohne Statik-Bescheinigung, der andere meinte dann aber, dass von der Sorte schon zig rumfahren und dass man sich da nicht so anstellen müsse. Dann ging´s ratzfatz
Auch bei der Gasanlage haben die mich schnell durchgewunken. Die dachten wohl auch, dass diese Karre 1000 mögliche Todesurachen beinhaltet, da kommt´s auf eine mehr oder weniger auch nicht mehr an... Keine Ahnung, ob man bei 2810 kg irgendwelche anderen Regeln zu befolgen hat. Ich hab ihn weiterhin wie´n PKW gefahren. |
12.07.2004, 21:08 | #8 |
gitano
Registriert seit: 12/2001
Ort: meist im womo :)
Beiträge: 14.369
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Wie laste ich meinen T4 auf ?
Thema Auflastung: Der Vorteil einer möglichen Auflastung (Zulässiges Gesamtgewicht über 2,8t) besteht in der Kraftfahrzeug-Steuer. Die Altbesteuerung erfolgt nach Hubraum und die Neubesteuerung nach Gewicht. Daraus ergibt sich in der Regel eine Halbierung der zu zahlenden KFZ-Steuer (ggf. zusätzlich KFZ auf Sonderkfz/Wohnmobil ummelden – Vorteil: niedrigere Versicherungsprämien). Wichtige Schritte 1.) Bei der örtlichen Zulassungsstelle die Möglichkeit bzw. die Regularien der Auflastung erfragen (einzelne Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen). 2.) Zur Auflastung wird eine schriftliche Freigabe benötigt. Es muß geprüft werden ob Federn hinten (wg. Achslast hinten), Drehstäbe vorne (wg. Achslast vorne), Reifen und Bremsen zum Auflasten auf über 2,8t geeignet sind. Diese Prüfung macht jeder VW-Händler gemäß den Listen oder besser direkt per Fax incl. Kopie vom KFZ-Schein bei der VW-AG, VW-Service, Technische Abteilung – VK8 (Fax: 0221-9839390 oder 0221-98392199 oder direkt in Wolfsburg - Fax: 05361-928282) 3.) Mit der Freigabe von VW (ggf. nach Tausch einzelner Komponenten) und dem neuen Typenschild (zulässiges Gesamtgewicht über 2,8t) ist die nächste Hürde der TÜV. Hier wird bei Altfahrzeugen zum Teil sehr pingelig geprüft. 4.) Mit dem Gutachten vom TÜV geht es dann zur Zulassungsstelle. Nach Vorlage von KFZ-Brief, KFZ-Schein und TÜV-Gutachten wird dann das zulässige Gesamtgewicht auf über 2,8t eingetragen. 5.) Nun muß gegen den bestehenden KFZ-Steuerbescheid Einspruch beim zuständigen Finanzamt zur neuen Festsetzung eingelegt werden. Die Auflastung gilt leider erst ab Eintragung im KFZ-Schein. Ergebnis: Nach einigen Wochen müßte der reduzierte Steuerbescheid eintreffen! -------------------------------------------------------------------------------- Urteil zum Thema Auflastung http://www.t4-forum.de/t4-forum/faqs/auflastung.htm |
12.07.2004, 21:19 | #9 |
Gast
Beiträge: n/a
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schreib mich ma privat an...
sh ruult ! ede-style k´langer radstand und vol aufgelistet!(;: |
13.07.2004, 07:36 | #10 |
entspannt euch
Registriert seit: 12/2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 687
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..voll durchgelistet...
..und Womo-Zulassung nicht vergessen: Ich zahl jetzt ca. 330 Euros statt vorher 800 für die Versicherung... |
13.07.2004, 08:02 | #11 |
Suchender
Registriert seit: 08/2003
Ort: Wedel/Kiel
Beiträge: 445
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Danke erstmal für die Infos!
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13.07.2004, 23:43 | #12 |
Gast
Beiträge: n/a
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was es doch alles für experten gibt.
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