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Alt 14.02.2008, 09:03   #1
wdczap
El Almeni
 
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
Standard Haftpflichtversicherung - Frage an die Experten

Hi,

mir ist da mal wieder was zur Versicherung aufgefallen und deswegen folgender (fiktiver) Fall:

A kitet an einem norddeutschen Strand. Als A vom Wasser kommt, landet er seinen Kite, legt diesen vorschriftsmäßig ab, wickelt die Bar weitgehend auf und legt sie vor dem Kite ab. Sein Freund B beschwert den Kite mit zwei mitgebrachten Sandsäcken. Dann gehen A und B zum Mittagessen.

Ein im Nachhinein nicht mehr identifizierbarer Dritter (D) entfernt die beiden Sandsäcke von dem Kite. Der Kite wird von einer Windböe erfasst, fliegt über den Strand, die noch angeknüpfte Bar verletzt eine Spaziergängerin (S) erheblich am Hals und im Gesicht.

S benötigt eine kosmetische Operation zur Beseitigung einer entstellenden Narbe im Gesicht und Halsbereich, die von ihrer Krankenkasse nicht bezahlt wird. Außerdem hat sie erhebliche Schmerzen erlitten.

A hatte zum Unfallzeitpunkt eine private Haftpflichtversicherung bei der H abgeschlossen, die die Ausübung des Kitesports ohne Einschränkungen (Leinenlänge oder Gewichtsbeschränkung) versichert hat.


Fragen:

1) Kann S von A Ersatz der Operationskosten und ein Schmerzensgeld verlangen?

2) Muß die Versicherung H die Operationskosten und das Schmerzensgeld übernehmen?

3) Wenn sich H weigert zu zahlen, kann dann ggfs die Geschädigte S die H verklagen?

have fun Czapi
wdczap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 09:12   #2
Bazzat
Lord logger
 
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
Standard

Zitat:
Zitat von wdczap Beitrag anzeigen
Hi,


Fragen:

1) Kann S von A Ersatz der Operationskosten und ein Schmerzensgeld verlangen?

2) Muß die Versicherung H die Operationskosten und das Schmerzensgeld übernehmen?

3) Wenn sich H weigert zu zahlen, kann dann ggfs die Geschädigte S die H verklagen?

have fun Czapi
Im ersten Step wird die Versicherung alle Kosten tragen und paralel D anzeigen, falls A das noch nicht gemacht hat, aber hätte machen müssen. Ist D gefunden möchte die Versicherung die Kosten von D wieder zurück. Weil D der Verursacher ist.


Lehnt die Versicherung den Schaden komplett ab, ist wieder A der erste Ansprechpartner von S was Haftungsfragen angeht. A muss dann an die Versicherung treten ( oder D finden) und zusehen da die doch noch zahlen. weigern die sich, gehts vermutlich vor Gericht.


Da kann man nur beten das einem sowas nie passiert. Ist es passiert?
Bazzat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 09:16   #3
wdczap
El Almeni
 
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
Standard

@Bazzat

bitte den Ausgangsthread nicht zitieren, das wird sonst schnell unübersichtlich. Zu Deiner Frage, nein ist nicht passiert. Das ist ein fiktiver Fall.

Übrigens der D ist nicht mehr identifizierbar, laßt ihn raus. Der wird nie gefunden und steht für Schadenersatz nicht zur Verfügung. Das ist auch nicht ganz unrealistisch.

Es geht primär drum, ob die Haftpflichtversicherung H und der A gegenüber S haften?! Da ich mir bei meinen Fragen auch was gedacht hab, was man mir uU nicht recht zutraut - ist aber so, ist die Antwort auch nicht so ganz einfach.
wdczap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 09:25   #4
dorschdn
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich könnte mir vorstellen, das H den Schaden nicht übernehmen will und A unterstellt, dass dieser mit dem unbeaufsichtigten Liegenlassen des "Luftfahrzeugs" grob fahrlässig gehandelt hat. Damit würde dann A ziemlich dumm dastehen.
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Alt 14.02.2008, 09:29   #5
xandi
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2004
Ort: Bremen
Beiträge: 545
Standard

Zitat:
ob die Haftpflichtversicherung H und der A gegenüber S haften?! Da ich mir bei meinen Fragen auch was gedacht hab, was man mir uU nicht recht zutraut - ist aber so
es gibt im Forum bestimmt ein paar findige Jurastudenten, die ein paar mögliche Anspruchsgrundlagen und Tatbestandsvoraussetzungen finden.
xandi, interessiert
xandi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 09:29   #6
Ratondeau
Wasserwühler
 
Registriert seit: 08/2005
Ort: Mal hier mal da
Beiträge: 282
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Gibts da nicht extra diese Forderungsausfallversicherung? Falls ein anderer den Schaden angerichtet hat, diesen aber nicht zahlen kann oder will oder nicht mehr auffindbar ist?
Ratondeau ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 09:31   #7
wdczap
El Almeni
 
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
Standard

Zitat:
Zitat von Ratondeau Beitrag anzeigen
Gibts da nicht extra diese Forderungsausfallversicherung? Falls ein anderer den Schaden angerichtet hat, diesen aber nicht zahlen kann oder will oder nicht mehr auffindbar ist?
Hm,

das würde voraussetzen, daß ein anderer dem A, der ja bei H versichert ist, einen Schaden zugefügt hat. Das ist aber nicht der Fall.

wdc
wdczap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 09:32   #8
artbrushing
Bladekites etc...
 
Registriert seit: 08/2007
Ort: Neusiedlersee, Austia
Beiträge: 4.530
Standard

Ich bin mir ziemlich sicher dass die Versicherung zahlt und selbst wenn sie so unverfroren ist und probiert Fahrlässigkeit zu unterstellen, komm ich sofort mit Zeugen die bestätigen dass ich den Kite vorschriftsmäßig abgelegt habe.
Die Versicherung hat in so einem Fall fix zu zahlen.
artbrushing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 09:32   #9
wdczap
El Almeni
 
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
Standard

Was ist denn die grundlegende Voraussetzung dafür, daß die H zahlen muß?

Zahlt eine Haftpflichtversicherung grundsätzlich bei jedem Schaden?
wdczap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 09:34   #10
wdczap
El Almeni
 
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
Standard

Zitat:
Zitat von dorschdn Beitrag anzeigen
Ich könnte mir vorstellen, das H den Schaden nicht übernehmen will und A unterstellt, dass dieser mit dem unbeaufsichtigten Liegenlassen des "Luftfahrzeugs" grob fahrlässig gehandelt hat. Damit würde dann A ziemlich dumm dastehen.
Ist das wirklich grob fahrlässig, den Kite gesichert am Strand liegen zu lassen, mit Sandsäcken beschwert und die Bar weitgehend aufgerollt und vor dem Kite abgelegt?

Ich meine, daß man das nicht behaupten kann.
wdczap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 09:41   #11
wdczap
El Almeni
 
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
Standard

Zitat:
Zitat von artbrushing Beitrag anzeigen
Ich bin mir ziemlich sicher dass die Versicherung zahlt und selbst wenn sie so unverfroren ist und probiert Fahrlässigkeit zu unterstellen, komm ich sofort mit Zeugen die bestätigen dass ich den Kite vorschriftsmäßig abgelegt habe.
Im Ansatz ein guter Gedanke, aber wie war das nochmal genau mit der Fahrlässigkeit?

Jeder von Euch hat eine "normale" Private Haftpflichtversicherung; lest mal die Bedingungen zum Eintritt des Schadensfalles nach?! die Versicherung wird Dir Fahrlässigkeit ziemlich sicher nicht unterstellen.
wdczap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 09:45   #12
dorschdn
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich weiß es nicht, um ehrlich zu sein.
Wenn ich auf'm Flugplatz ne Cesna stehen lasse und jemand macht Blödsinn damit, kann ich ja auch nicht sagen: Ich hab doch den Motor abgestellt und der Zündschlüssel steckte ja nur.
Auch andere gefährliche Gegenstände darf mann ja nicht unbeaufsichtigt liegenlassen. Die Frage ist, wie die Gefährlichkeit eines unbeaufsichtigten Kites von der Versicherung eingeschätzt wird. Wie wir ja gelernt haben, ist ein Kite ja ein Luftfahrzeug und da kann es schon sein, dass man das besonders gegen Missbrauch etc. schützen muss.
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Alt 14.02.2008, 09:58   #13
kleinerkuchen
Kite-Junkie
 
Registriert seit: 08/2005
Ort: Mainz
Beiträge: 57
Standard

Bin nun auch kein Jurist, aber nach meiner "Amateur"-Vorstellung ist die Handlung einen Kite unbeaufsichtigt am Strand liegen zu lassen zumindest fahrlässig (also eben nicht grob fahrlässig).

Denn ein Kite birgt ein nicht unerhebliches Risiko und das ist mit Sandsack drauflegen nicht erledigt. Es könnten ja Kinder oder ein Tier kommen, sich in Leinen verheddern......
Eine Entfernung aus dem Einflußbereich des Kites ist IMHO nicht mehr okay.

Aus meiner Sicht:
Kosten der Behandlung: Krankenkasse der S -> holt es sich bei H.
Schmerzensgeld, Ausfall Gehalt usw. geht an den A, bei Fahrlässigkeit übernimmt das die H. des A.
Bei Einschätzung des Gerichts: grob fahrlässig: ----> alles bleibt an A hängen.
kleinerkuchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 10:07   #14
soeboe
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2003
Ort: Kiel und Bremen
Beiträge: 527
Standard

also als Jurist sage ich mal, dass fast alle bereits schon genannten Möglichkeiten passieren können, insbesondere da der Sachverhalt erst so beschrieben wird und dann wieder so, dass der Dritte raus ist und dann wieder ganz anders umgedeutet wird.
Keine Ahnung, wer was am Ende beweisen kann, oder wer was einwendet.

Korrektur: Als Kiter haftet man auch ohne Verschulden

S muss auf jeden Fall A verklagen und A dann notfalls seine Versicherung auf Deckung bzw ihr schon mal den Streit verkünden, wenn der Dritte nicht auffindbar ist.


Geändert von soeboe (14.02.2008 um 11:59 Uhr)
soeboe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 10:22   #15
wdczap
El Almeni
 
Registriert seit: 01/2005
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Standard

Zitat:
Zitat von soeboe Beitrag anzeigen
Ne Gefährdungshaftung also ohne Verschulden gibt es nicht für Kites, ...
Eben nicht:

Auszug aus § 33 LuftVG:

(1) Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. [...] Wer Personen zu Luftfahrern ausbildet, haftet diesen Personen gegenüber nur nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Benutzt jemand das Luftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Halters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Luftfahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.

...
wdczap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 10:28   #16
wdczap
El Almeni
 
Registriert seit: 01/2005
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Standard

Zitat:
Zitat von kleinerkuchen Beitrag anzeigen
Bin nun auch kein Jurist, aber nach meiner "Amateur"-Vorstellung ist die Handlung einen Kite unbeaufsichtigt am Strand liegen zu lassen zumindest fahrlässig (also eben nicht grob fahrlässig).

Denn ein Kite birgt ein nicht unerhebliches Risiko und das ist mit Sandsack drauflegen nicht erledigt. Es könnten ja Kinder oder ein Tier kommen, sich in Leinen verheddern......
Eine Entfernung aus dem Einflußbereich des Kites ist IMHO nicht mehr okay.
Guter Punkt; das ist hier die entscheidende Frage. Ist das bereits fahrlässig oder noch nicht fahrlässig.

Wenn es fahrlässig ist, dann ist die Haftung genau so, wie von Dir beschrieben. Der A haftet wegen fahrlässiger Verursachung auf Schadensersatz gegenüber S und kann von der H verlangen, daß die den Schaden übernimmt.

Wenn es nicht fahrlässig ist, den Kite gesichert am Strand liegen zu lassen, gibt es ein Problem. Denn der A haftet gegenüber der S immer auf Ersatz der Schäden. Der A ist der Halter des Kites und das reicht für eine Haftung des A.

Die Frage, die sich stellt ist aber, ob auch die H für den Schaden aufkommen muß.

Grundsätzlich haftet die H, wenn der A wegen einer gesetzlichen Haftpflicht aus einer privatrechtlichen Vorschrift in Anspruch genommen wird und kein Ausschluß in den Versicherungsbedingungen greift.

Nun ist das Kiten hier mitversichert, aber üblichweise bezieht sich das nur auf Schäden aus dem Gebrauch eines Kites, nicht aber auf Schäden aus dem Halten eines Kites.

Und deswegen besteht durchaus die Gefahr, daß die Versicherung hier nicht zahlen muß, der A also der S die ganze Schose ersetzen muß.
wdczap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 10:35   #17
dorschdn
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Beiträge: n/a
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Also doch, dachte ich mir fast, dass der A am A... wäre, da er den Kite einfach hat liegenlassen.
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Alt 14.02.2008, 10:57   #18
frank2
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2002
Ort: Remscheid
Beiträge: 3.051
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also: den Kite nicht nur beschweren sondern anketten ??

Gruß
Frank
frank2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 11:25   #19
wdczap
El Almeni
 
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Lösung: Besorgt Euch eine echte Lufthaftpflichtversicherung. Kostet ca. 100 € pro Jahr.

Wo: fragt Euere Versicherungen, ich verkauf oder vermittle nämlich nix.

Greetz Czapi
wdczap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 11:53   #20
Ratondeau
Wasserwühler
 
Registriert seit: 08/2005
Ort: Mal hier mal da
Beiträge: 282
Standard

Billige Lösung: einfach den Kite nie unbeaufsichtigt irgendwo liegenlassen und immer gut sichern oder verstauen.
Ratondeau ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 11:57   #21
soeboe
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2003
Ort: Kiel und Bremen
Beiträge: 527
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Zitat:
Zitat von wdczap Beitrag anzeigen
Lösung: Besorgt Euch eine echte Lufthaftpflichtversicherung. Kostet ca. 100 € pro Jahr.

Wo: fragt Euere Versicherungen, ich verkauf oder vermittle nämlich nix.

Greetz Czapi
Also nach meinem ersten Blick ins LuftVG, Drachen fallen ja tatsächlich unter die Legaldefinition (danke für den Hinweis
kann ich auch nur dazu raten, falls man auf Nummer Sicher gehen will.

Ansonsten sollte man schon ne schriftliche Individual-Zusage der Haftpflicht haben, dass Kiten mitversichert ist und im Übrigen auf jeden Fall noch ne Rechtsschutzversicherung
soeboe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 12:33   #22
bodensee-alex
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Registriert seit: 09/2003
Ort: Bodensee
Beiträge: 721
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zuerstmal wird der Kitebesitzer haftbar gemacht...., außer es gibt Zeugen, die die Schuld einer dritten Person nachweisen können.
Ob es grob Fahrlässig ist, seinen Kite am Strand zu parken...... und sogar im üblichen Umfang sichert...... denk ich nicht. Irgendwie gehört das Parken am Strand doch auch zur Ausübung des Sports.
bodensee-alex ist offline   Mit Zitat antworten




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