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22.12.2013, 00:03 | #1 |
El Almeni
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
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Haftpflichtversicherung für Kitesurfen
ÄNDERUNG DIESES BEITRAGES
Mit dem 14. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 08.05.2012, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 11.05.2012, wurde das LuftVG in Bezug auf Drachen maßgeblich verändert. § 1 (2) Satz 1 Nr. 7 wurde aufgehoben, sprich das Wort Drachen gestrichen. Stattdessen wurde ein neuer Satz angefügt (maßgebliche Änderungen fett): <i>§ 1 LuftVG (1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird. (2) Luftfahrzeuge sind 1. Flugzeuge 2. Drehflügler 3. Luftschiffe 4. Segelflugzeuge 5. Motorsegler 6. Frei- und Fesselballone 7. <del>Drachen</del> (aufgehoben) 8. Rettungsfallschirme 9. Flugmodelle 10. Luftsportgeräte 11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können. Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. <strong>Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme). </strong></i> Update zur Rechtslage in Deutschland und dem Ausland Im Mai 2012 wurde das geltende Luftrecht in Deutschland geändert und sollen Kites in Deutschland seither nicht mehr als Luftfahrzeuge gelten, wenn sie an Leinen bis zu 30 m Länge geflogen werden. Im Ergebnis halte ich das für zutreffend, wenngleich ich den Verweis auf die "30 m Regel" nicht anerkenne. Mittlerweile hat die Gesetzesänderung dazu geführt, dass viele Haftpflichtversicherer Ihre Haftpflichtbedingungen (wieder) geändert haben. Die Haftpflichtbedingungen enthalten jetzt vielfach Haftungsausschlüsse für den Fall, dass für (Lenk-)Drachen (Kites) eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Für Deutschland dürfte das unproblematisch sein. Wer allerdings im internationalen oder auch nur europäischen Ausland kiten geht, wird sich in einem Schadensfall möglicherweise damit konfrontiert sehen, dass nach dem Luftrecht des jeweiligen Landes, in dem sich der Schaden ereignet hat, eine gesetzliche Versicherungspflicht für Kitesurfdrachen besteht. Es bleibt abzuwarten, ob eine deutsche Haftpflichtversicherung in diesen Fällen Schadenersatz leisten oder sich auf einen Haftungsausschluß berufen wird. Fazit Meiner Meinung nach bleibt eine spezielle Kitesurfversicherung nach wie vor das aktuelle Gebot der Stunde. Weitere Infos bei Interesse auf meiner Webseite Geändert von wdczap (30.04.2014 um 21:59 Uhr) Grund: Geänderte Beurteilung durch den Verfasser |
22.12.2013, 10:18 | #2 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2009
Beiträge: 50
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Danke für die Info
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22.12.2013, 11:22 | #3 |
Benutzer
Registriert seit: 09/2005
Beiträge: 3.282
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danke
danke
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22.12.2013, 11:40 | #4 |
Benutzer
Registriert seit: 01/2006
Ort: München
Beiträge: 857
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Danke. Komisch das es erst jetzt jemanden aufgefallen ist.
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22.12.2013, 13:55 | #5 |
El Almeni
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
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@bausparer;
na ja, ich war an einem anderen wichtigen Thema zum Luftrecht dran und hab das Drachen-Ding nicht mehr weiter verfolgt. wdc |
22.12.2013, 13:59 | #6 | |
tidenunabhängig
Registriert seit: 05/2006
Ort: Howabu
Beiträge: 1.574
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Zitat:
Danke für die Info. |
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22.12.2013, 14:13 | #7 |
Benutzer
Registriert seit: 06/2006
Ort: Kreis Neuss
Beiträge: 5.199
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und in die definition (ich kenne sie nicht) von "10. Luftsportgeräte" fallen kites auch nicht, nehme ich an?! frage, weil hier u.a. von unter 30m über grund gesprochen wird, die kites ja durchaus durchbrechen.
dank und gruß o. |
22.12.2013, 14:59 | #8 |
El Almeni
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
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@red901;
nein, fällt und fiel nicht unter 10) siehe hier und da: http://rechtsanwalt-czap.de/no_cache...itesurfen.html http://rechtsanwalt-czap.de/rechtsge...ftrecht-d.html wdc Geändert von wdczap (30.04.2014 um 22:02 Uhr) Grund: Geänderte Beurteilung durch den Verfasser |
22.12.2013, 15:22 | #9 |
Benutzer
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 336
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Hallo Wadzap!
Wenn du eine Privathaftpflicht nehmen müsstest, die nicht das VDWS Tool ist, welche wäre dein Favorit? Grüße! |
22.12.2013, 15:37 | #10 |
El Almeni
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
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Also ich favorisiere überhaupt keine Versicherung und ich habe auch keinerlei Präferenzen für irgendein Unternehmen.
Hier im Forum werden ja immer wieder die üblichen Konzerne benannt, es gibt auch diverse Versicherungsvermittler oder Makler hier im Forum. Die werden sich sicherlich auch bald in diesem Thread melden. Wichtig ist nur, dass das Kitesurfen versichert ist. wdc Geändert von wdczap (26.04.2014 um 10:42 Uhr) Grund: Geänderte Beurteilung durch den Verfasser |
22.12.2013, 17:39 | #11 |
Theta Welle
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Ort: http://wetnsalty.blogspot.de/
Beiträge: 2.222
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Bei mir steht es als Zusatz in den Versicherungs - Bedingungen mit drin und gilt Weltweit.
In Ägypten wurde ohne Probleme bezahlt. Die Schadenssumme war aber auch gering. |
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