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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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06.02.2009, 16:53 | #1 |
Urlaubsreif !!!!
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Ort: Damp
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Kite weg - Versicherung will nicht zahlen !?!
Moin,
wir hatten einen Unfall indem ein Kite abhanden gekommen ist - die Versicherung des beschuldigten will nun nicht zahlen da es angeblich fahrlässig war - wie kann man dagegen vorgehen bzw. hat jemand schonmal sowas ähnliches erlebt ? zur genaueren geschichte: Ende September, sonniger tag, guter wind von sideshore (minimal ablandig), kitesession mit 2 weiteren freunden in karlsminde... der eine freund kann gut fahren, war also mit seinem eigenem kitematerial unterwegs - der andere freund von mir ist noch ein anfänger! der anfänger (kurs wurde gemacht, teilnahmebescheinung ist vorhanden) leiht sich mein material (sprich meinen Bandit 11er und mein BS3 light air board) und will das fahren üben. Anfangs war ich noch mit draußen als Sicherung, doch dann konnte er 50meter fahren und ist dann gestürzt und wurde noch rund 15m per body drag hinterher gezogen. der kite drehte beim sturz einmal um sich selbst und lag letzendlich auf dem wasser mit einem Leinendreher in sich! Problem: er konnte ihn nicht starten (die bar war in sich verdreht - der kite hat sich um die horizontalachse gerdreht!) soweit nicht das problem, er wurde jedoch weiter nach draußen gezogen und bekam panik! Fehler: Er hat als erstes die safety leash ausgelöst (die natürlich noch keine funktion hat!) und erst dann das Quick release!!!! Resultat: es machte wums und der kite flog mit bar ohne ihn weiter !!!! Mein anderer Freund versuchte hinterher zu fahren, war jedoch weit in luv und konnte an den kite nicht mehr rankommen - board hat er aber noch gefunden! ich hab das ganze vom ufer aus verfolgt! Wir schnell alle sachen eingepackt - dem campingplatz besitzer bescheid gegeben was passiert ist in der hoffnung dass er ein boot besitzt mit dem man hinterherdüsen kann - keins vorhanden! Also schnell ab in den bus, die küste weiter nach lee abgefahren versucht den kite mit dem fernglas zu verfolgen doch nix mehr zu sehen !!!!!! Versicherung vom freund (dem anfänger) bescheid gegeben, dass er den kite vom mir verbummelt hat - langes hin und her mit zeugen aussagen von mir, meinem anderen freund und dem campingsplatz besitzer, rechnungen hingeschickt und teilnahmebescheinigungen vom kitekurs etc... Nach rund 4 monaten hin und her sagen die zu uns "ne selbst schuld, hätte er ja nicht auslösen müssen" (läuft übrigens üder die Unfallversicherung) Ich bin richtig sauer - wofür hat man denn eine Versicherung wenn die nix zahlen wollen (hab übrigens die gleiche, und meine teilte mir mit dass unfälle beim kiten mit eingeschlossen sind in der versicherung! Prov****al)) Was sollen wir jetzt machen? Hat jemand einen Rat? (ansonsten muss wohl doch der Rechtsschutz eingeschaltet werden?) Wäre euch super dankbar wenn ihr Hilfestellung geben könntet... mit windigen grüßen, andré |
06.02.2009, 16:57 | #2 |
KOS
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Ganz ehrlich??
Wenn du rechtschutz hast warum fragst du dann noch hier?? Geh zum Anwalt und gut, hier is nur vertane Zeit |
06.02.2009, 17:05 | #3 |
Urlaubsreif !!!!
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Ort: Damp
Beiträge: 145
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ich bin noch student und war mir nicht sicher ob kiten in die sparte der "extremsportarten" fällt und demnach der kiter eigenens risiko trägt !?
und weiter anfallende kosten sind einfach momentan nicht drin - daher erstmal die frage hier im forum... Aber du bist doch auch der meinung, dass die das zahlen müssten (zumindest die haftpflichtversicherung!) ? danke für die schnelle antwort, lg andré |
06.02.2009, 17:06 | #4 |
gesperrt
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Beiträge: 1.985
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ich würde anstelle der Versicherung auch nicht zahlen.. Es handelt sich hier wohl weniger um einen Unfall als um groben Unfug..
Hoffe aber du hast zumindest die Seenotrettung informiert um den herrenlosen Kite anzuzeigen... PS, ansonsten mal das Kleingedruckte lesen. Meine Haftpflicht schliesst eine Leistung in einem solchen Fall aus, und das ist keine billighaftpflich |
06.02.2009, 17:10 | #5 |
Al Kaita Mitglied
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Ort: Hamburg
Beiträge: 104
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gleicher rat.
-> rechtschutz einschalten/ fragen das solltest du auch rechtzeitig tun, da man in solchen fällen sicherlich fristgerecht handeln, bzw wiederspruch einlegen muss. WICHTIG WICHTIg WICHTIG hier nach einer meinung zum verhalten der versicherung zu fragen, ob der "Unfall" richtig oder falsch ist oder auf solche fragen zu antworten, ist eigentlich komplett deplaziert und ändert nix amen |
06.02.2009, 17:13 | #6 |
Ich brauch mehr Wind
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Beiträge: 1.572
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Ich wüsste nicht wo hier ein Versichrungsfall vorliegt. Dein Freund wird dir leider den Kite aus eigener Tasche ersetzen müssen.
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06.02.2009, 17:15 | #7 |
Benutzer
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Beiträge: 862
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ich fänds auch nicht ok, wenn die versicherung solche dummheiten bezahlen würde . dann könnten wir bald die prämien nicht mehr zahlen. wäre ja dann zu einfach, an geld für nen neuen kite zu kommen. verlange doch schadensersatz vom schadensverursacher und nicht von der versicherung. wenn ich mein zeugs an anfänger verleihe, dann bespreche ich vorher, wer fürn eventuellen schaden haftet.
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06.02.2009, 17:22 | #8 |
Urlaubsreif !!!!
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Ort: Damp
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@ wind-kitesurfers
stimmt, so hab ich das noch gar net gesehen...! okay alles klar - werd mal den rechtsschutz fragen! ich mein, mir ist es halt relativ egal von wem ich das geld bekomme solange ich es bekomm'! und ansonsten muss er mir den halt ersetzen... ist für ihn auch "selbstverständlich" jedoch wollte er lieber erstmal seine versicherung fragen - ein versuch war es ja immerhin wert Nunja, dann werd ich mir wohl demnächst den bandit dos zulegen trotzdem vielen dank für die schnellen antworten! **SUPER FORUMM** liebe grüße, andrße |
06.02.2009, 18:12 | #9 |
Benutzer
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Ich denke auch, dass da keine Versicherung zahlen wird. Wenn dann wäre das ein Fall für die Hapftpflicht, aber da gibt es eine Klausel mit "zur Nutzung überlassen" oder so ähnlich. Wenn bei so etwas eine Versicherung zahlt, dann hätten bestimmt viele nen Verlust durch verliehenes Material... Dein Freund oder Kollege sollte dir das Geld für die Widerbeschaffung geben und fertig.
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06.02.2009, 18:14 | #10 |
Nüüüls der Busfahrer
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Beiträge: 1.341
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Hi Leute,
bin selber Versicherungsmakler und kenne keine Versicherung die das abdeckt. Schon garnicht die Unfallversicherung. Den Freund muss wohl den Kite aus eigener Tasche zahlen, weil er für den Kite verantwortlich war. Ciao Nils |
06.02.2009, 18:18 | #11 |
Benutzer
Registriert seit: 04/2005
Beiträge: 235
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fahrlässig
ich würde das mal so sehen:
Einen Anfänger bei ablandigen Wind zu schulen, der noch nicht einmal die Safety beherrscht, ist grob fahrlässig. |
06.02.2009, 20:12 | #12 |
Benutzer
Registriert seit: 10/2002
Beiträge: 394
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Blöd gelaufen
1. Dein Freund hat Dich geschädigt und somit würde grundsätzlich erst mal seine private Haftpflichtversicherung eintreten und nicht die Unfallversicherung ( die zahlt bei eigenen Personenschäden) 2. da oft das Leihen von Sachen in der Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert ist, müsste geprüft werden, ob Dein Freund dies mitversichert hat 3. wenn oben genannte Dinge alle zutreffen, wäre Fahrlässigkeit keine korrekte Begründung zur Ablehnung des Schadens, denn gemäß dem neuen Versicherungsvertragsgesetz ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Würde da also noch mal nachhaken... |
06.02.2009, 20:59 | #13 |
waver
Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 545
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Also ich arbeite auch bei einer Versicherung. Jedoch in der Schweiz.
Aber das sind sicher ähnliche Bedingungen: Verantwortlicher für anvertraute und übernommene Sachen (Obhutsschäden). Wir versichern Ansprüche aus Schäden an Sachen die von einer versicherten Person übernommen oder ihr anvertraut worden sind, z. B. zur Miete oder Leihe. --------------- ich würde das nochmal abchecken... wir hatten auch schon Fälle wo 3 verschiedene Mitarbeiter von anderen Agenturen den Schaden nicht bezahlen wollten, dann aber auf eine Klausel aufmerksam gemacht wurden und den Schaden dann bezahlt haben. ------------------ Beispiel von mir: Ich fahre mit dem Brett vom Kumpel. Verliere es beim fahren und komme an den Strand zurück. Brett nicht mehr da. Haftpflicht hat bezahlt.... wer hats erfunden |
06.02.2009, 21:59 | #14 |
www.lalles.com
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Ich würds mal so formulieren,
Ihr hättet sicher mit der Versicherung abrechnen können. Man sollte sich nur vorher gut ausdenken was man denen erzählt. Dann klappts auch mit der Kohle. |
07.02.2009, 01:35 | #15 |
Foilfest.de
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Ort: Karl-Marx-Stadt
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Ich habe auch eine (deutsche) Haftpflicht die explizit Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen mit abdeckt, "Kitesailinggeräte" eingeschlossen. Allerdings ist die maximale Leistung im Schadenfall auf 1000,- EUR begrenzt. Wohl auch um Mißbrauchsfälle zu deckeln!! Sollte aber für einen Kite reichen...
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07.02.2009, 01:48 | #16 | ||
just for fun
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Ort: dicht am Meer
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Meine persönliche Meinung, auch auf die Gefahr hin, hier jmd auf die Füße zu treten:
Ich finde es einfach nur panne, überhaupt auf die Idee zu kommen, das sei ein Versicherungsschaden. Wenn ich beim normalen Ausüben des Kitens aufgrund von noch nicht genügend Erfahrung den Schirm davonfliegen lassen, ist das einfach eigene Schuld und somit selber zu tragen. Zitat:
Zitat:
Nicht falsch verstehen, ist nicht bös gemeint. Ich mache selber oft genug auch dumme Sachen, nur komme ich nicht nachher auf de Idee, den daraus entstandenen Schaden von anderen bezahlen zu lassen. |
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07.02.2009, 07:14 | #17 |
Benutzer
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...welche versicherung soll denn da aufkommen? unfallvers., nein!
für die private haftpflichtvers. geht der kite versicherungstechnisch in das eigentum deines freundes über, wenn er sich ihn ausleiht. |
07.02.2009, 08:06 | #18 |
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Beiträge: 1.986
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Lustig wie dreist die Menschen so sind. Dass heisst also im klar Text ich will nen neuen Kite, also geb ich meinen alten Kite, meinem Freund der keine Ahnung hat und sag dem: Sobald irgendwie Zug drauf kommt zieh alle roten Kugeln da unten.
Also ich finde dummheit und dreistigkeit kann man nicht Versichern. Für manche dinge muss man selbt gerade stehen ABer jetzt weiss ich wenigstens warum die Beiträge so hoch sind. |
07.02.2009, 10:27 | #19 |
waver
Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 545
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es kommt noch besser:
ich habe mein kitematerial kaskoversichert. das heisst wenns mir nicht mehr passt kann ichs in nen baum fliegen und krieg neues material... und das ist kein witz ... prämie ca. 50 euro im jahr... aloha |
07.02.2009, 10:46 | #20 | |
lernt fliegen
Registriert seit: 04/2007
Beiträge: 3.551
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Zitat:
Welcher Unfall?? In dem Fall hier finde ich aber schon die Idee merkwürdig, irgendeine Versicherung müsse dafür aufkommen. Ich hab vor etwa einem Jahr ein Board in der Strömung verloren. Ich wäre nicht im Traum auf die Idee gekommen, dass könnte ein Versicherungsfall sein |
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07.02.2009, 10:49 | #21 | |
Benutzer
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Beiträge: 998
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Zitat:
Aber wenn, wie oben von woonder beschrieben, ein entsprechender Passus in der Haftplichtversicherung stehen würde... warum sollte man dies dann nicht in Anspruch nehmen? Dafür zahlt man ja die Prämie. Gruß, OL |
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07.02.2009, 11:00 | #22 | |
LarsVader
Registriert seit: 02/2006
Ort: Göttingen
Beiträge: 818
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Zitat:
Aber im Ernst, die Nummer interessiert mich, weniger um Versicherungsbetrug zu machen als einfach abgesichert zu sein (über die Haftpflicht hinaus) Gibt es da SF wie beim Auto und regionsbedingte und kitebedingte Kostenunterschiede Hat man evtl. eine Teilkasko für Diebstahl? Infos wären nett notfalls per PN Gruß |
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07.02.2009, 11:06 | #23 | ||
lernt fliegen
Registriert seit: 04/2007
Beiträge: 3.551
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Zitat:
Aber auch bei jeder Haftpflicht gibt es doch Fälle, wo wegen Fahrlässigkeit nicht gezahlt wird. dem hier Zitat:
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07.02.2009, 11:10 | #24 |
Benutzer
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Da bin ich auch mal gespannt.
Da Du das Material an einen Anderen verliehen hast, wirst Du grundsätzlich nichts von Deiner Versicherung bekommen. Da der jedoch Anfänger ist, das heißt, die Gefahr ist sehr groß, dass der Kumpel das Material beschädigt oder in diesem Falle verliert, wird die Versicherung die Übrnahme der Kosten nicht bezahlen müssen. Die Fahrlässigkeit liegt ganz einfach darin, dass der Anfänger ausserhalb Deines Einwirkungsbereiches war und Du ggf nicht mehr die Verfügungsgewalt über die Sache hattest, obwohl Du hier hättest wissen müssen, das dies passieren kann. (Grobe Fahrlässigkeit). Vermutlich wäre dies so nicht passiert, wenn Du den Kite jemandem überlassen hättest, der das Gerät perfekt beherrscht - also kein Anfänger ist. Kulanz wirst heute auch keine mehr bekommen. Michel |
07.02.2009, 12:31 | #25 |
Wolkenkratzer
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grob fahrlässig
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07.02.2009, 13:42 | #26 |
waver
Registriert seit: 08/2006
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haha....
geile diskusion... also: unfall --> sicher nicht!!! war ja kein unfall sondern ein obhutsschaden. Die haftpflicht soll dafür aufkommen. Haftpflicht ist da um Schandensansprüche Dritter zu denken wenn sie berrechtig sind. Da du deinen Kite jemandem ausgelehnt hast, kommt seine haftpflicht zum zug. ob das fahrlässig war, das ist dann diskusionssachen. bezüglich des kitematerials... bei uns kann man es einschliessen, weil die versicherung noch nicht genau weiss um was es da geht. Gleitschirme zum Beispiel können nicht eingeschlossen werden. Da aber Kiten noch relativ neu ist. ist das material bei uns versicherbar. und da wäre ich ja schön blöd wenn ich das nicht versichert hätte. bezüglich diebstahl: wenn es einen beraubung ist, dann ist das über deine hausratsversicherung gedeckt (gewaltandwenung oder androhung von gewalt) lässt du dein brett am strand und fährst draussen rum (mit nem anderen brett), kommst zurück und es ist weg, dann ist das einfacher diebstahl. Dies ist eine zusatzdeckung wofür ein erst-risiko betrag festgelegt ist. Bei mir ist das 5000.- das heist alle meine sachen die am strand liegen, sind gedeckt bis 5000.- (alles zusammen...) so hoffe das schafft ein bisschen klarheit... nur eben, das sind schweizerbestimmungen... wies bei euch aussieht weiss ich nicht... aloha phil. |
07.02.2009, 15:18 | #27 | |
Gemeinschaftlichkite
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Zitat:
Diese Kaskoversicherung möchte ich auch haben. Gruß Rene SL |
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07.02.2009, 15:25 | #28 |
waver
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also wenn du in der schweiz wohnst verkaufe ich sie dir gerne
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07.02.2009, 16:50 | #29 |
Benutzer
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Privat Haftpflicht
Ok ok, ich sehe es ja ein!
Geändert von Alexr1412 (08.02.2009 um 19:12 Uhr) |
07.02.2009, 17:35 | #30 |
Gemeinschaftlichkite
Registriert seit: 06/2005
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Moin Moin
Wenn ich in der Schweiz wohnen würde ,denke ich, dass ich nicht Kiten würde.Ich bleibe dann doch lieber ohne Kasko und am Meer. Gruß Rene SL |
07.02.2009, 17:57 | #31 |
Benutzer
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@ woonder
wie heißt die versicherung bei der du die kasko gemacht hast. und wie nennt sich diese kite versicherung?? mfg steffen |
07.02.2009, 19:39 | #32 |
waver
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du hast ne PM
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07.02.2009, 19:45 | #33 | |
www.lalles.com
Registriert seit: 03/2006
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Zitat:
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07.02.2009, 21:10 | #34 | |
gesperrt
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Zitat:
a......... |
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07.02.2009, 21:32 | #35 |
Urlaubsreif !!!!
Registriert seit: 02/2009
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oh mann, hätt' ich gewusst das ich damit eine hitzige Diskussion auslöse...
aber nochmal zur erklärung: die küste verläuft von Nord-Süd (Ost ist Wasser)... der Wind kam aus Süd (SSW) - der kite flog anfangs relativ sideshore der küste entlang und dann gings erst richtung offene see ! Bei ablandigem Wind würden wir mit ihm nicht kiten gehen Desweiteren ist er kein blinder Anfänger - er schafft es nur (seit längerem) nicht aufs brett... er kennt die auslöse mechanismen (auch an meinen ehemaligen kite!) bloß denkt man manchmal anders wenn die Panik und das Adrenalin einschiesst Mein Freund wollte das über SEINE versicherung machen - er hat ja auch erstmal nur angefragt. Die überlegung war, wenn er sich mein auto ausleiht und damit einen unfall baut müsste ja auch die versicherung zahlen - solange er nicht unbedingt bei Glatteis einen Drift mit der Handbremse hingelegt hat!? wie gesagt, wir kennen uns beide überhaupt nicht mit solchen Dingen aus und wollten einfach mal nachfragen...wir sind keine schmarotzer und wollten niemanden bescheissen wie gesagt; wir haben uns nix dabei gedacht ... trotzdem vielen dank für die schnellen antworten! |
07.02.2009, 21:42 | #36 | |
waver
Registriert seit: 08/2006
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Zitat:
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07.02.2009, 22:38 | #37 | |
lernt fliegen
Registriert seit: 04/2007
Beiträge: 3.551
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außerdem hat er ja quasi den Drift bei Glatteis hingelegt.
Zitat:
Nochmal der Vergleich zum Auto: du leihst es einem, der zwar einen Führerschien hat- der aber blau ins Auto steigt. Und in Paniksituationen immer Gas und Bremse verwechselt... |
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07.02.2009, 23:53 | #38 | |
teebag
Registriert seit: 04/2005
Ort: Österreich
Beiträge: 1.086
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Zitat:
da hat ein anfänger unter stress falsch reagiert - zum eigenen schaden und nicht zum schaden anderer ... den vergleich hat er nicht verdient. blöd gelaufen - ich würds halt über eine andere versicherung versuchen ... 1. wahl wäre haftpflicht (ist oft bei vereinsmitgliedschaften dabei - z.b. naturfreunde/alpenverein/...) oder mal schaun ob mans so formulieren kann dass es die reiseversicherung (visa/mastercard etc.) deckt ... du bist sicher über 20km zum spot gefahrn und das geht lt. versicherungsbedingungen als reise durch |
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09.02.2009, 15:40 | #39 |
switchbladed
Registriert seit: 07/2004
Ort: Peine bei Hannover
Beiträge: 1.445
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versuch der Klarheit
Vielleicht noch einmal um mit so einer Art Fazit zu schließen.
1= es geht hier um geliehenes Material, welches einem so zuzuordnen ist, als ob es das Eigene wär. Also normalerweise KEIN Haftpflichtschaden, höchstens was für eine Kasko, so vorhanden 2= Es gibt schon seit Jahren diverse Haftpflichtversicherungen die nicht nur Kiten sondern auch geliehene Sachen mitversichern ( allerdings mit Summengrenzen, die aber für nen Kite reichen) Dies sollte ein Makler ( falsch muss er sogar) eigentlich wissen... sonst greift eben dessen Berufshaftpflicht 3= das Märchen mit der groben Fahrlässigkeit. Diese ist ( und war auch vor der VVG Reform) bei einer HAFTPFLICHT immer mit abgesichert, also vollkommen irrelevant, nur Vorsatz macht Probleme. 4= Unfall, falsche Baustelle 5= Auto, immer eine Extrabaustelle wenn man das Teil als Fahrer bewegt. Seinen Kite drauf schmeissen darf man aber Gruß Peligrosso |
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