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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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30.08.2019, 14:39 | #1 |
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Urteil - Kiter vs Spaziergänger
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30.08.2019, 15:00 | #2 |
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Mit dem Urteil ist doch alles gesagt (Aktenzeichen: 19 O 49/18), was sollen wir hier nun weiter spekulieren?
Hättest Du den Thread mal besser unter "Treffpunkt" gesetzt. Ach Moment, es ist ja Oase, da kommen sicherlich noch einige "Ja, aber...." Schönes WE! |
30.08.2019, 15:15 | #3 |
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Das bedeutet also, dass Kiter immer Schuld sind, selbst wenn sich eine Person in in die Kite-Zone begeben sollte. Na, danke auch. Erinnert stark an diverse Verkehrsurteile, die derselben Logik folgen. Schuld ist immer der Autofahrer, selbst wenn der Fussgänger noch so blöd in das Auto rein gelaufen ist.
Ich seh das nicht ganz so schwarz weiss. Der Beklagte hat in meinen Augen mindestens eine Teilschuld, da er aufgrund des Betretens der Kite-Zone und des dort herrschenden Betriebs ein Risiko auf sich genommen hat. |
30.08.2019, 16:16 | #4 | |
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Zitat:
Schuld ist der, der den Fehler gemacht hat. Ansonsten kommt es eben auf die Definition von Kite-Zone an. An allen Stränden, die ich so kenne, ist das ein ganz normaler Bereich, in dem zusätzlich zu allen anderen Aktivitäten, auch Kitesurfen erlaubt ist. Anders wäre es, wenn in dem Bereich ausschließlich Kitesurfen erlaubt wäre - aber so ist es ja nicht. Es ist doch eher analog zum Hundestrand - da dürfen eben auch ausnahmsweise Hunde laufen. Das heißt nicht, dass die dich dann als Spaziergänger zerfleischen dürfen und du bist selber Schuld. |
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30.08.2019, 17:19 | #5 |
Dacronstreifen...
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Stichwort fehlende Haftplichtversicherung?
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30.08.2019, 18:37 | #6 |
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Wem wundert dieses Urteil ?
Ganz Logisch, Kitesurferin schuldig wie die Hölle.
Warum ? Lernt man wahrscheinlich in jeder halbwegs zivilisierten Kiteschule. Niemals starten wenn Personen im Gefahrenbereich stehen. Zusätzlich war da noch was mit mindestens 3 Leinenlängen.............. Ja, ja Praxis schaut anders aus, aber das ist dem Mann in Schwarz wurscht. Ist schon mehr als 15 Jahre her wo ich die Kite-Schul-Bank drückte........ Mir ist nichts bekannt das sich da was geändert hätte. Frau Kiterin sollte anfangen zu sparen. Gruß aus Wien, Chris |
30.08.2019, 18:39 | #7 |
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Das Urteil ist schon sehr interessant!
Der Fall ist juristisch höchst interessant und könnte weitreichende Konsequenzen haben für die Kiter.
Die Frage, die sich hier stellt: Wozu gibt es dann Kitezonen? Die sollten ja eigentlich dazu dienen, den Kitern einen ungestörten Start- und Landebereich zu ermöglichen, WEIL es eben ein Sport ist, der Platz braucht und potentiell auch nebenstehende Personen und/od. z.b auch Schwimmer gefährden kann. Wenn ich z.b. als Wanderer die Skipiste überquere und überfahren werde, dann muss ich mir vielleicht auch den Einwand gefallen lassen, dass ich in der Mitte der Piste eigentlich nichts verloren habe. Mich wundert, dass der Spaziergänger nicht mal eine Teilschuld bekomment hat. Wenn ich da der Betroffene Kiter wäre, würde ich das Urteil beeinspruchen. Meiner Meinung nach müsste auf jedem Kitezonen-Schild auch eine Warnung an Spaziergänger draufstehen, dass man sich bei Überqueren des Platzes in einen Gefahrenbereich begibt. |
30.08.2019, 18:44 | #8 | |
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Zitat:
Solche Situationen sind an meinem Homespot die Regel und bisher hat halt keiner was gesagt bzw. da wirst du zum Schwammerl, wenn du jedem, der rumsteht erklären muss, dass er jetzt da weggehen soll. Aber in Zukunft wird das wohl so laufen müssen: du kommst vom Wasser, willst den Kite landen (z.b. noch im Wasser stehend) und musst dann quer über den Platz brüllen, dass alle aus dem Weg gehen sollen... stell ich mir entspannt vor Geändert von dockitty (30.08.2019 um 19:03 Uhr) |
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30.08.2019, 19:24 | #9 | |
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Zitat:
Es könnten in der Kite-Zone ja auch andere Kiter sein. Die kannst Du ja auch nicht einfach so umhauen. |
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30.08.2019, 19:34 | #10 |
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Du kitest an der Küste, gell? Dann kann ich z.b. an 99 % aller Spots in Östererich nicht mehr kiten gehen
Außerdem geht's ja nicht nur ums "einfach so umhauen"... reicht ja, wenn der Kite in einem Windloch vom Himmel fällt u. jemandem auf die Birne knallt, der am Ufer steht (in der Kite-Zone) Geändert von dockitty (30.08.2019 um 19:47 Uhr) |
30.08.2019, 19:41 | #11 |
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Ich reg mich persönlich auch total auf, daß die Leute immer an der dümmsten Stelle stehen bleiben um einem beim Starten und Landen zuzusehen.
Aber das ändert doch nichts daran, dass die Verantwortung, dass ich niemanden gefährde, ausschließlich bei mir selbst liegt. |
30.08.2019, 19:53 | #12 |
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Podersdorf, immer ein Erlebniss
Servus dockitty.
Ja , da bin ich voll bei dir, ist abeer Juristisch leider so. Vor ca. 2 Wochen wollte ich nach einer fast 3 Stunden Session am NN in Podersdorf anlanden. Ich war eh schon extrem körperlich ausgepowert, sitzt eine Mutter am grünen umgedrehten Ruderboot und schaut ihren 2 Kindern zu die im Start -Landebereich ( Kitezone ) an der Wasserlinie Sandburgen bauen. Durchschnittliche Schirmgröße 12-14, Wind eher entspannt. Es hat dort original keinen einzigen Kiter gestört, Spot war so ca. halb voll. Dachte mir damals auch , wenn da was passiert bist du als Kiter drann. Ich für meinen Teil hab abstand von den Kindern gehalten und den Schirm in deren Lee alleine mit 1 Leinenabstand gelandet. Problem ist hald nur, wie gehst du mit solchen Leuten / in meinen Fall Müttern um ? Mfg Chris |
30.08.2019, 20:03 | #13 |
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Das, was du da erzählst, Chrisbitti, erlebe ich jeden Tag an meinem Homespot. Deswegen finde ich das Urteil zumindest spannend. Weil dann muss ich ab jetzt einiges ändern (weiß nur noch nicht genau wie)
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30.08.2019, 20:16 | #14 |
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[QUOTE=Jan
Aber das ändert doch nichts daran, dass die Verantwortung, dass ich niemanden gefährde, ausschließlich bei mir selbst liegt.[/QUOTE] Stimmt schon, an meiner Verantwortung als Kiter ändert das nichts. Wohl aber an der Bemessung des Schadenersatzes bzw. der Strafhöhe. In meinem Bekanntenkreis gabs einen Fall, wo ein junger Bursch, der um 3 Uhr morgens von der Disco nach Hause ging am rechten Straßenrand und von einem betrunkenen Autofahrer gerammt und getötet wurde. Der Autofahrer wurde zwar verurteilt, der tote Fußgänger bekam jedoch eine Teilschuld, weil er auf der falschen Straßenseite gegangen ist. Das Problem, das ich bei Kiteunfällen sehe und weshalb es ja auch die Zonen gibt: Es kann halt auch einfach mal was schiefgehen, ohne dass jemand einen Fehler macht. Dafür gebe es ja die Kitezonen, die darauf hinweisen sollten, dass hier Gefahrenbereich ist. Denke, dass viele das ja einfach nicht wissen (können) |
30.08.2019, 20:51 | #15 | |
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Zitat:
Aber wenn das so in etwa wie hier ist, dann ist weder das Spazierengehen, noch Sandburgen bauen in der Kite-Zone verboten. Du könntest jetzt versuchen, die Gemeinde dazu zu bekommen, das Betreten der Kite-Zone für Nichtkiter zu verbieten (viel Glück dabei ). Wenn sich dann jemand über das Verbot hinweg setzt, sieht eventuell auch die Haftung anders aus. Aber die Kite-Zonen, die ich kenne, sind dagegen einfach nur Bereiche, in denen das Kiten nicht verboten ist. Einen ausgewiesen Gefahrenbereich oder Betretungsverbot hab ich noch nirgends gesehen. Geändert von Jan:)! (30.08.2019 um 21:02 Uhr) |
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30.08.2019, 21:40 | #16 |
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ich stelle mir folgende Situation vor:
es kommt eine Unwetterfront - man ist froh dass man sich in Sicherheit bringen kann, will an Land, ist froh dass man gerade noch den Kite halten kann. ein Schaulustiger steht mitten drinnen und es passiert ein Unfall mit sehr tragischem Ausgang. Wenn man die Argumentation dieses Urteils hier auch ansetzt, bedeutet das dann Haftstrafe? Geändert von Martin Reiter (30.08.2019 um 22:21 Uhr) |
31.08.2019, 00:00 | #17 |
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Die Informationen aus dem Zeitungsartikel sind eher mager, deswegen sehr spekulativ.
Aber angenommen, wie ersetzen mal "Spaziergänger" durch "anderen Kiter", oder besser noch durch "DICH", wie hättest "DU" denn reagiert, wenn du ordentlich abgeräumt worden wärst? Teilschuld bei "DIR", weil du hättest den Unfall antizipieren können? Sorry, ne. Wenn ich sehe, dass ich andere Personen bei dem Startvorgang gefährden könnte (BETONUNG AUF KONJUNKTIV), dann muss ich eben warten bis keine Gefahr mehr besteht. Kitezone ja oder nein. Total egal!! Verletze ich bei MEINEM Startvorgang jemand anderen, dann war das definitiv auch MEIN Bedienungsfehler... |
31.08.2019, 07:06 | #18 | |
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Zitat:
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31.08.2019, 07:13 | #19 | |
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Zitat:
Ist schon witzig, wie manchen hier das Rechtsempfinden Streiche spielt, nur weil man sich mit der einen Gruppe solidarisiert (Kiter), mit der anderen nicht (Spaziergänger). Wenn das eine Kitezone war, die z.B. nicht von Kitern gepachtet war (privat) und wo normale Spaziergänger sich ebenfalls aufhalten dürfen, konnte das Urteil natürlich gar nicht anders ausfallen. Ein Spaziergänger kann nicht antizipieren, daß ein Kiter jetzt eventuell gleich vom Winder verweht wird. Zu solchen Prozessen kommt es übrigens in erster Linie, weil Versicherungen nicht zahlen wollen. |
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31.08.2019, 07:54 | #20 |
Mattenfuzzi
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Natürlich ist man als Kiter verantwortlich. Keine Frage.
Wenn es kritisch werden könnte, darf man nicht rausgehen. Dass in der Realität ein Restrisiko bleibt, vor allem bei allen Suboptimalen Spots(mind 90% aller Binnenspots), muss jedem klar sein. Deshalb lieber nicht starten als "wird schon gutgehen, bei den anderen gings ja auch". In dem obigen Fall ist ja anscheined jemand zu Fuss durch den Startbereich gegangen. Der ist beim Schaden dann nicht Schuld. Der muss aber vom Kiter oder Starthelfer oder anderen Kitern daran gehindert werden, zB in die Leinen zu laufen. Das ganze ist aber nicht Kitesurf-spezifisch. Wenn ich auf dem Feldweg Mountainbike und fahr jemand um, bin ich auch fällig. Nichts im Leben ist risikolos. Schön wäre es allerdings, falls es Kitezonen gäbe, in denen Nicht-Kiter wirklich keinen Zugang hätten. Nur wo lässt sich die überwältigende Mehrheit der Nichtkiter schon aussperren...und würde das ganze nicht zu hochgesicherten "Flugplätzen" mit Stacheldraht ringsum führen? Nur mit aufwendigster Lizenz, hohen Kosten, Sozialverträglichkeitsprüfungen etc? Dann lieber alles etwas lowlevel zu halten, und gut aufpassen, ist doch besser. In Almanarre steht auf den Kitezonenschildern, daß dort Badegäste und Baden ausdrücklich unerwünscht ist. Ganz abgesehen davon, ist die Höhe von Schmerzensgeld in Deutschland ein Witz. Für 6500Euro wäre bei mir ein Unterschenkelbruch nur ein materieller Ausgleich für den finanziellen Schaden, nicht aber ein Ausgleich für die Schmerzen und den evtl bleibenden dauerhaften Schaden. Jeder mittlere Blechschaden am Auto bringt schon so viel alleine weil man zB einen Mietwagen braucht. Der Mensch zählt hier zulande viel zu wenig. Geändert von Thisl (31.08.2019 um 08:12 Uhr) |
31.08.2019, 08:34 | #21 |
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Lies Dir nochmal durch, was Du da geschrieben hast, meinst Du das wirklich so? Es ist Dir egal, ob Du jemanden verletzt aber wenn Du hinterher zahlen musst änderst Du was? Nach der Logik hol Dir halt eine Haftpflichtversicherung und alles ist wieder gut??? Ich vermute, Du meinst das nicht so, aber so liest es sich.
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31.08.2019, 08:45 | #22 | ||
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Zitat:
Natürlich. Wobei ich als "Schädiger" eher die Schuld auf mich nehmen würde, weil die Haftplficht zahlt ja eh und mit nützt es nichts, wenn der Geschädigte noch eine Teilschuld und damit weniger Schmerzensgeld kriegt. Zitat:
Man vermeidet natürlich Gefährdung soweit das möglich ist. Aber wenn es nicht 100% möglich ist, kalkuliert man ein Restrisiko ein. AAAABER bei 40 Knoten (die ich ehrlich gesagt nicht glauben kann) würde ich dann eher gar nicht starten. Ich denke, da ist eine große Schere zwischen Binnen- und Küstenkitern... "Wir" Binnensee-Kiter haben einfach oft sehr gefährliche Spots. Bei 100% Risikovermeidung könnten wir nicht kiten. - Oliver |
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31.08.2019, 20:38 | #23 | |
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Zitat:
Natürlich ist es mir nicht egal, wenn jemand verletzt wird - auch nicht, wenn meine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen sollte. Aber ich bin bisher davon ausgegangen, dass wenn es eine Trennung von Wassersport und Badegästen gibt, diese ja genau deswegen existiert, um gefährliche Begegnungen zu vermeiden. Genau deswegen darf ich ja auch nicht in der Badzone kiten. Dies sind ganz normale Benützungsregeln, wie es ja auch z.b. Pistenregeln gibt. Wenn z.b. auf einem Kitezonen-Schild stehen würde: "Achtung Kitezone - Gefahr durch herabfallende Kiteschirme, etc." dann könnte die Sache anders aussehen. Möglicherweise würde ein Spaziergänger, der so ein Schild ignoriert mMn sehr wohl eine gewisse Mitschuld im Sinne einer Sorgfaltspflichtverletzung (z.b. Schild ignoriert). Ja und ich weiß schon, dass so ein Hinweis ja praktisch auf keinem Kitezonenschild steht - aber deswegen diskutieren wir ja hier. Und was das Rechtsverständnis anbelangt: ich bin grundsätzlich vom Fach (Jurist, wenn auch in einem ganz anderen Bereich) und Kiter und denke, dass ich schon grundsätzliches Verständnis für eine rechtlich zu beurteilenden Sachveralt mitbringe, deshalb interessiert mich der Fall auch sehr. Aber Recht haben und Recht bekommen sind halt immer noch 2 vershchiedene Paar Schuhe! Was hier aber offenbar alle ignorieren: Ein Erstinstanzliches Urteil muss keinesfalls richtig sein und ist auch nicht in Stein gemeißelt, deshalb gibt's ja die Instanzen! Mir geht es hier nicht darum, die Schuld dem armen Kerl zuzuschieben, der sich bei der Aktion den Oberschenkel gebrochen hat. Mir geht es hauptsächlich darum, derartige Situationen in Zukunft zu vermeiden, z.b. indem man Spaziergänger eindringlicher vor den Gefahren vor Kiteschirmen warnt, und natürlich geht es auch darum, als Kiter nicht mit permanent mit einem Bein im Knast zu stehen (denn wie wir alle wissen, können Kite-Unfälle auch tödlich enden, GSD wurde meines Wissens bisher nie ein unbeteiligter getötet) |
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01.09.2019, 09:13 | #24 |
Lea
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Bzgl landen bei zunehmenden Wind:
Wenn am Ufer Leute stehen die ich gefährden würde, habe ich die Möglichkeit den Schirm auf den Wasser auszulösen und einzusammeln und rein zu schwimmen... Im Zweifel mich sogar komplett zu trennen ... Irgendwen zu gefährden ist immer eine persönliche Entscheidung und ich muss mir der möglichen Risiken bewusst sein... Bin ich das nicht (wie ich selbst oft auch) handel ich potenziell fahrlässig Klar sind wir bequem und keiner will nen klatsch nassen kite einpacken, aber das ist n schlechtes Argument |
01.09.2019, 10:04 | #25 |
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D.h. also, du schmeißt jedes Mal, wenn Schaulustige irgendwo auf der Kitewiese oder am Ufer herumstehen deinen Kite ins Wasser?
Meistens stehen da um die 100 Leute herum: Kiter, Freundinnen, Surfer, Paddler, Segler, Spaziergänger... Hätte, würde, könnte... gilt hier im Forum nicht. Will ich sehen Eigentlich müsste man den Kite dann ja dauernd im Wasser landen und heimschwimmen, denn man kann man ja nicht immer so 100% unterscheiden, ob das nun ein Kiter oder ein Spaziergänger is. Ist schon klar, gefährdet darf natürlich niemand werden, weder Nichtkiter noch Kiter. Aber wie wir ja wissen, kann Gefährdung beim Kiten auch plötzlich und völlig unvermittelt und auch ohne irgendeinen Lenkfehler entstehen (z.b. Windloch, Windböe, Materialbuch, etc.). Ein Kiter weiß das und achtet vielleicht schon im Vorfeld auf Windrichtung und über ihm rumfliegende Kites oder auf Zurufe, etc. Auch wissen Kiter, wenn viel Wind ist, dass es wichtig ist, schnell aus dem Wasser zu gehen u. den Kite ohne weitere Verzögerungen zu landen, ev. auch mit Festhalten des Kollegen am Trapez, man weiß jedenfalls, dass man sich da jetzt nicht zwischen den Kiter und dem Kite irgendwo dazwischenstellen soll, um zu fragen, ob Kiten schwierig zu lernen ist. Man reagiert anders auf Zurufe, bringt sich schneller in Sicherheit... Ein Fußgänger weiß nichts von alldem, und deswegen gibt es ja auch die Zoneneinteilungen. |
01.09.2019, 10:24 | #26 | |
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Zitat:
Auf klitschnassen Wiesen Kites zu starten ist für mich schon fahrlässig, mit Hindernissen jedwederart in Lee schon für völlig dämlich. |
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01.09.2019, 11:38 | #27 | |
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Zitat:
Immer im Wasser starten? Ist vielleicht spotabhängig, kommt mir aber übertrieben vor. Zumindest wenn man Kiten kann und solange der Kite gut fliegt und es nicht zu böig ist. Bei Starkwind muss man Leute in Lee ausschließen, schließlich weiß man um das hohe Risiko. Umsicht, Vorsicht und maximale Konzentration ist hier unerlässlich. Ich war ja auch nicht dabei, aber wenn sowas passiert, hat die Kiterin vielleicht im Vorfeld die Umstehenden nicht ausreichend im Auge behalten. Wenn's reinhackt, bleibe ich am Wasser, bis der Wind soweit nachlässt, dass Landen ohne erhöhtes Risiko wieder möglich ist. Das dauert hier meist etwa max. 1/2h. |
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01.09.2019, 12:09 | #28 |
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Das sollten sich einige doppelt durchlesen also den Thread ebenso wie deinen Beitrag. Wenn ich immer sehe wie bei uns am Ammersee die Tube Kites in das 15m Loch ohne Rücksicht auf Verluste und das überhaupt jemand ein Landezeichen gibt und das bei 20-30 rum stehenden Passanten inkl. Kinder sehe könnte ich immer kotzen. Selbst ich Lande meine Matte draußen sofern es kein Hochwasser hat in solchen Momenten. Aber selbst Notarzt Einsätze können an solchem verhalten nichts ändern.
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01.09.2019, 16:34 | #29 |
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Und was machst du bei Stehtiefe, die nur 2m breit ist? Driftstart beim Rausgehen und Self-Rescue (also Kite droppen und schwimmen) beim wieder reingehen? Auf einer normalen ausgewiesenen Kite-Wiese? Nur weil einer am Ufer steht, der nicht aussieht wie ein Kiter?
Sorry, aber das ist realitätsfremd. Auf einem Kite-Spot, der als solcher ausgewiesen ist, und wo der gekennzeichnete Uferbereich Kitezone ist (also z.b. 100 m breite und 500m lange Wiese direkt angrenzend ans Wasser) macht das genau niemand. Du gehst raus, und landest den Kite auf der Wiese. Da stehen manchmal 50(!) Leute am Ufer rum, die dort entweder hingehören oder auch nicht. Deswegen kann ich nicht jedes Mal den Kite driftstarten oder ins Wasser schmeißen, zumal das ja auch wieder ganz andere Risiken birgt, an ganz vielen Spots z.b. aufgrund einer schmalen Aus- und Einfahrt. Wenn ich das bei uns am Strand - nein eigentlich bei jedem Spot in Österreich(!) so handhaben würde, dann würde ich ganz schnell dort nicht mehr kiten dürfen. Allein beim Driftstart blockiere ich den gesamten Wassersportstrand (ja, bei uns dürfen da auch Surfer, Segler und Paddler und Kiter dort raus) und ich gefährde gleichzeizeitig alle anderen gerade im Wasser befindlichen Personen (Sportler oder auch Schwimmer in der Badezone (denn da drifte ich hin, wenn ich den Kite nicht rechtzeitig hochbekomme) Allerdings gibt dir das Gerichtsurteil recht, um das es hier geht! Dieses Urteil bedeutet plakativ ausgedrückt tatsächlich für alle Binnenkiter, dass man ab jetzt nur noch Driftstarts und Selfrescue machen darf, am besten mindestens 200m vom Ufer entfernt an praktisch allen Spots. Deshalb denke ich schon, dass die Sichtweise dieses Urteils durchaus diskussionswürdig ist! Geändert von dockitty (01.09.2019 um 16:51 Uhr) |
01.09.2019, 17:01 | #30 |
Mattenfuzzi
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Nein, das Urteil heisst, daß Du verantwortlich bist für Schäden an Dritten, auch in der Kitezone, denn die bleibt ja auch zugänglich für Kiter und Andere.
Bei 40Kn darfst halt nicht einfach so an Land starten. Und wenn Du es machst, dann halt wirklich nur wenn der Platz gesichert ist. Im Binnenland starte ich nirgends bei 40Kn, und sollte ich es jemals tun, dann nur wenn ich selber mind 10m weit im Wasser stehen kann und bei mind halb-sideshore. Auch am Meer muss schon alles perfekt sein , um bei 40Kn zu starten. Hast Du Deinen Kite im Griff reisst Du auch keinen Unbeteiligten um, daß der sich die Füsse bricht. Das schaffst doch gar nicht bei normalem Wind-wenn Du dich und den Kite im Griff hast. Hast Du das nicht wirklich, darfst Du da nicht starten. Fette Abflüge gehen auch schon bei 20Kn! Ja, für Anfänger sind fast alle Binnenspots tabu, zumindest bei mehr als 12Kn! Ausserdem gibst Du als Kiter das Startsignal dem Helfer. Wenn da jemand neben dir in der Gefahrenzone steht darfst Du den Kite nicht freigeben... Das Restrisiko gehen wir ein. Man dürfte sonst nicht mal die Zeitung am Kiosk holen, potentiell zu gefährlich... Geändert von Thisl (01.09.2019 um 17:25 Uhr) |
01.09.2019, 17:17 | #31 | |
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Zitat:
So sieht es aus. Sollte eigentlich auch jedem klar, auch ohne Gerichtsurteil. |
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01.09.2019, 17:39 | #32 |
Mattenfuzzi
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Das wirklich Problem dahinter ist der Kiteboom.
Ich war gerade in Frankreich zur Haupturlaubszeit. Alle Strände sind voller Touristen, also geht kiten nur noch in Kitezonen. Da kann ein Anfänger auch nicht mehr üben, da sind hunderte! von Kites in der Luft, wo vor 18 Jahren vielleicht 2 oder drei waren. Es ist rotzeng und zumindest für die Anfänger auch bei 16Kn Höhe laufen an Land schon kaum noch machbar. Aber nicht nur Kiter, alle wollen ans Meer. Kann deshalb nur dringend raten, von den bekannten Hotspots Abstand zu halten und lieber in abgelegenere Gegenden auszuweichen. Ohne den Druck auf die Kitezonen würde weniger passieren, wobei es ja trotzdem erstaunlich wenig Unfälle gibt. In 20 Jahre sehe ich Kiten als fast reinen Offshoresport, Bootstart wird Standard. |
01.09.2019, 18:03 | #33 | |
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Zitat:
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01.09.2019, 18:11 | #34 |
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@dockitty:
Wenn man wie ich es 2mal bei Startunfällen miterlebt hat(wohlgemerkt nur 20kn Wind) Unfälle mit schweren Verletzungen dann macht man sich das vielleicht auch klar. Und wenn man das rigoros macht(mit foil kann ich im Stehbereich sowieso nicht starten)fällt es auch nicht schwer. Würde ich Spots nutzen müssen die nur 2m Stehbereich hätten(brauch ich zum Glück nicht)würde ich im Wasser stehen und mein Starthelfer genau instruieren. Auch ich sehe immer wieder haarstäubende Situationen wo gestartet /gelandet wird obwohl es völlig easy wäre mit Starthelfer/Landehelfer ins Wasser zu gehen. Und meine Kites fallen nicht auseinander weil sie naß wurden beim starten und landen. Und Thisl hat das schon ganz richtig bemerkt; bei 40kn sollte das sowieso keine Diskussionthema sein. |
01.09.2019, 22:04 | #35 | |||
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Letztens am Brombachsee das beste Beispiel. Einer der lokal heros zieht im windabgedeckten Bereich der Kitezone seinen Tubekite allein per Russenstart hoch und rennt dann Upwind zwischen den Badetüchern mit Erwachsenen und Kinder durch damit der Kite nicht dropt. Sah vielleicht cool aus ist trotzdem total verblödet! |
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01.09.2019, 22:30 | #36 |
Lea
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Es geht doch nicht drum, dass man nicht am Strand starten und landen kann/sollte
Nur eben, dass ich mit als Kiter, genauso wie als Hundebesitzer oder Autofahrer der Risiken bewusst sein muss die ich für andere darstelle. Starte/Lande ich an Land gehe ich ein kalkuliertes Risiko ein und bin dafür verantwortlich. Wird das Risiko zu groß gibt es Alternativen um es zu reduzieren (Auslösen+an land Schwimmen) Leider will heute niemand mehr Verantwortung übernehmen. Und schon garnicht akzeptieren dass das Leben Risiken birgt. Aber dafür gibt es ja gottseidank eine florierende Versicherungsbranche |
02.09.2019, 07:57 | #37 |
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Das Urteil ist in Ordnung.
Anders kann es nicht sein. |
02.09.2019, 17:06 | #38 |
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Das Urteil ist logisch und nachvollziehbar.
Ich starte meine Kites während der Sommermonate meist bei vielen Strandspaziergängern. Ich warte IMMER, bis keiner mehr in Reichweite ist. Notfalls muss man halt warten. Kiten ist ein Sport, bei dem man unbedingt mehrere Schritte vorausdenken muss. Wenn man das nicct kann, sollte man lieber beim Minigolfen bleiben! Das können aber einige Kiter einfach nicht. Die Kiterin offensichtlich auch nicht. Allein die Tatsache, dass die Hälfte aller Leute nie nach hinten schaut, wenn sie die Richtung wechseln ist symptomatisch! Fast schon amüsant, in die angstverzerrten Gesichter zu blicken, wenn der Kite einfach wiedermal blind nach hinten gerissen wird und man sich plötzlich Auge in Auge gegenüber steht... Anderer schöner Klassiker: Man fährt Richtung Strand, und hinter einem fährt ein anderer in die gleiche Richtung. Dass derjenige, der zuerst am Strand angelangt ist irgendwann nicht weiter auf Land fahren kann und nun die Rechtung wechseln muss, stellt viele vor eine unüberwindbare kognitive Herausforderung - man könnte manchmal reinhauen! Hätte die Kiterin das Hirn benutzt, hätte sie vor dem Start - insbesondere bei 40kn - erstmal geschaut, ob vor ihr im Gefahrenbereich alles frei ist, bzw. dass sich da keiner hinbewegt. Bei 40kn kalkuliere ich auch ganz sicher ein, dass ich ein paar "Ausfallschritte" machen muss. Manche müssen halt Lehrgeld zahlen, bevor sie anfangen nachzudenken. |
02.09.2019, 17:18 | #39 |
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