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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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09.10.2011, 18:14 | #1 |
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Vorfahrtsregelung - wie schätzt ihr folgende Situation ein?
Hallo,
wuerde gerne wissen, wie Ihr folgende Situation einschaetzt: Anfaenger steht mit Kitelehrer und Kite im Zenit im Wasser. Ich fahre Downwind vorbei. Ploetzlich crasht mir der Anfaenger-Kite voll in die Seite und geht dabei kaputt Kiteschule sagt ich bin schuld, da ich gefahren bin und der andere stand, also "nicht manoevrierfaehig" war. Ist es tatsaechlich so, dass ich alleine schuld bin? Gut, ich haette natuerlich mehr Abstand halten sollen (und werde ich kuenftig auch machen). Aber der Anfaenger (mit Kitelehrer) kann ja, obwohl er nicht faehrt, seinen Kite auch manoevrieren. Wenn er seinen Kite dann im kritischen Moment in einen vorbei fahrenden Kiter crasht, hat er dann nicht zumindest eine Mitschuld? Vielen Dank fuer Eure klaerenden Antworten. |
09.10.2011, 18:20 | #2 |
Benutzer
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Wie du selbst schreibst ist der Anfänger manövrierunfähig. Das bedeutet, dass er evtl. nicht steuern kann wo der Kite im nächsten Moment hingeht.
Den Abstand hast DU nicht eingehalten. Da der Anfänger den Kite sicher nicht mutwillig gecrashed hat denke ich das du die Schuld trägst. Mit Vorfahrt hat das absolut nichts zu tun! Hier geht es um einen viel zu geringen Sicherheitsabstand. |
09.10.2011, 18:35 | #3 | |
Benutzter
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Schwierige Situation, die sich wohl nicht eindeutig klären lässt.
Kommt drauf an. Musstest du da unbedingt vorbei? Gibt ja genug Schulen die ihre Schüler an Einstiegen postieren oder Spots die so voll sind, dass man keine große Wahl hat. In so einem Fall würde ich eher überlegen ob du überhaupt irgendeine Schuld hast, da der Kitelehrer definitiv seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. War aber an dem Tags nix los und du bist trotzdem unnötig zu nah und vllt. wiederholt vorbeigefahren hast du nach meinem Rechtsempfinden auf jeden Fall eine große Mitschuld, wenn nicht sogar die volle Schuld. Ist zwar dumm für dich, aber irgendwo müssen Anfänger ja auch ungehindert üben und dazu gehört auch, dass der Schirm mal runterknallt. Zitat:
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09.10.2011, 20:22 | #4 | |
Benutzer
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Zitat:
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09.10.2011, 21:16 | #5 |
OH Rocker
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Abstand ist dein Freund. Anfänger reagieren mitunter schreckhaft, wenn ein Kiter von hinten kommend unvermittelt in ihr Blickfeld rauscht.
Andersrum kann es auch nicht sein, das Schulung und andere Anfänger den ganzen Spot dicht machen können, wenn sie sich vor dem Einstieg wie an der Perlenkette aufreihen. In Gold z.B. kommt man oft nicht ins freie Wasser ohne den Aktionsradius einer Schulung zu durchfahren. Ist das O-Ton der Kiteschule: manövrierunfähig? Wurden denn auch die erforderlichen Signalmittel mitgeführt um die Manövrierunfähigkeit anzuzeigen Ich würde die Forderung der Kiteschule abwarten und meiner Versicherung vorlegen. |
09.10.2011, 21:50 | #6 |
lernt fliegen
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Wenn da einer mit Kite im Zenit steht, muss msn doch davon ausgehen, dass der das nicht so richtig im Griff hat.
Und einer der steht ist ja nicht für den Abstand verantwortlich. (Ich geh mal davon aus, dass der sich da nicht plötzlich materialisiert hat.) Du hättest - mit genügend Abstand- ausweichen müssen. |
09.10.2011, 21:59 | #7 | |
teebag
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Ort: Österreich
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Zitat:
Zahlen würd ich da nix - wenn du eine Rechtsschutz hast würd ich dir das gleiche empfehlen. Prinzipiell würde ich hier nämlich aber auf eine 50-50 Schuld tippen. Sprich jeder ist für seinen eigenen Schaden verantwortlich. Er hat den Kite schließlich runtergehaun und evtl. wäre er allein schon deshalb (beim vermutlich 100. crash) zu bruch gegangen. Umgekehrt wenn bei dir etwas kaputt gegangen wäre würde ich auch sagen selber Schuld weil du nicht mehr Abstand gehalten hast. |
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09.10.2011, 22:18 | #8 |
micraman
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Winkeladvokaten
Sei vorsichtig mit den Ratschlägen die du hier bekommst. Gott sei Dank, wurde dabei niemand verletzt, denn sonst hätte das Ganze eine strafrechtliche Dimension und würde damit auf jeden Fall gerichtlich abgehandelt werden. Aber auch bei einen Sachschaden der privatrechtlich abgehandelt wird, muss zuerst der Sachverhalt genau geprüft werden. Und wir kennen hier nur eine Darstellung des Sachverhaltes. Und die ist mir auch zu oberflächlich um einen Rat erteilen zu können.
Aber einen Rat kann ich dir geben. Schließe eine Haftpflichtversicherung für Sportunfälle ab, die das Kitesurfen nicht ausschließt. Und dass nach Möglichkeit für alle Regionen in denen du kitest. |
09.10.2011, 22:30 | #9 | |
Benutzter
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Nix Quark. Wenn ein Kitelehrer seine Schüler so postiert, dass keiner mehr vernünftig rein- oder rausfahren kann, dann hängt für mich der Lehrer mit in der Verantwortung!
Zitat:
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09.10.2011, 22:37 | #10 |
lernt fliegen
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Wenn einer sein Auto mitten auf der Kreuzung parkt darfst du da doch auch nicht reinbrettern. Oder wenn einer mit 90 auf der linken Spur kriecht darfst du den trotzdem nicht rechts überholen.
Im Einstiegsbereich schulen, seinen Kite dort im Zenit parken usw. sind absolutes Ar...lochverhalten. Nur berechtigt ein von A begangenes Unrecht nicht das Fehlverhalten von B. Das Zuparken selbst ganzer Abschnitte ändert ja nichts an der Ausweichpflicht. Und genaugenommen MUSS man da nicht vorbei- man kann ja auch an Land bleiben. |
09.10.2011, 23:22 | #11 |
auf Forenurlaub
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Es stellt sich uns wirklich die Frage, warum Du in eine offensichtlich erkennbare Schulungssession hineingefahren bist.
Eigentlich sollte man so etwas vermeiden. Rein rechtlich gesehen kann Dir erstmal niemand etwas... Im Gegenteil.. wäre ich Dein Anwalt, würde die Schule wahrscheinlich für Deinen Schaden aufkommen müssen. Dennoch hast Du Dich falsch verhalten. |
09.10.2011, 23:36 | #12 |
Benutzer
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Dein Kite ist heil?
Du bist vorbei gefahren? Der hat seinen Kite runtergehauen, zufällig nicht aufs Wasser sondern auf Dich drauf? Oder Hat er Dir den Kite vor die Füsse aufs Wasser gehauen und Du bist drüber gefahren? Der hat, weil er es nicht kann einen Kitelehrer direkt neben sich, der ihm sagt was er machen soll? Sein Kite ist defekt? Der hatte seinen Kite am Anfang Deiner Vorbeifahrt im Zenit? Ihr beide seid im Wasser? Alles richtig verstanden? Wie ist das Mit den beiden ODER Fällen oben? Weil der seinen Kite im Zenit hatte ist das wohl nicht mir Backboard Bug vor Steuerboard Bug entscheidbar. Du bist aber wohl in Lee gewesen und wg. Lee vor Luv mit Vorfahrt. Wenn Du dann brav den Kurs gehalten hast sollte das so sein. Ist der manövrierunfähig, nur weil der den Kite im Zenit hat? Ich denke nicht. Ein Segelboot mit flatternden Segeln ist auch nicht manövrierunfähig, nur weil es z.B. im Wind steht oder einen Aufschiesser macht oder gerade wendet. Selbst wenn jemand herleitet, dass der Vorfahrt hatte, so gilt für ihn Kurshaltepflicht und dazu gehört dann den Kite, der im Zenit war auch da zu lassen und eben nicht auf dich drauf zu hauen oder unmittelbar vor Dir aufs Wasser, so dass Du nicht mehr ausweichen kannst. Hätte der Kite allerdings schon "LÄNGER" vor Dir auf dem Wasser gelegen und Du bist dann drüber gefahren würde ich Dich als schuld empfinden. Dann könnte auch die "Manövrierunfähigkeit" gelten. Wäre der Kite unmittelbar vor Dir aufs Wasser geschlagen ist seine Kitebewegung wie eine sehr schnelle Fahrt seines "Wasserfahrzeugs" in Deinen konstant und gradlinig gehaltenen Kurs und er ist Schuld. Und dann noch die gute Daumenregel: wer sich bewegt ist schuld: Nach meinem Empfinden hat sich sein Kite auf Dich zubewegt, wenn Du nicht gerade einen 20 Meter hohen Sprung in seinen Kite rein gemacht hast. Ist alles nur Spekulation. |
10.10.2011, 06:20 | #13 |
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@Ties
Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Luv weicht Lee kann da nicht gelten, da der Schüler anscheinend nicht gefahren ist. @all mir ist auch klar, dass der Abstand oft schwer einzuhalten ist. Auch ich unterschreite ihn auch bei Anfängern öfters. Schaue aber vorher wie sicher die mit dem Kite sind. Und dann hoffe ich, dass nichts schief geht. Schulen in der Einstiegszone geht gar nicht! Die Situation in Gold (wurde angesprochen) ist aber natürlich etwas komplexer. Einstiegszone ist in Gold halt am ganzen Strand und irgendwo müssen die Schüler schon im flachen Wasser stehen. Da kreuzt man dann halt vorsichtig durch die Schüler raus. |
10.10.2011, 06:28 | #14 | ||
OH Rocker
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Zitat:
Zitat:
btw. Sollen das doch die Versicherungen lösen, die werden auch nicht mit der StVO argumentieren |
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10.10.2011, 06:32 | #15 |
Frauen-Benutzer
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also, der typ beherrscht seinen kite nicht, schießt dich ab und will nun auch noch kohle von dir?
find ich persönlich voll unverschämt. soll der doch üben, wo niemand ist, dem er gefährlich werden könnte. also woanders.... ist ja fast so wie dieses urteil von dem richter, der meint, dass wenn man bei grün auf ne kreuzung fährt zum linksabbiegen (wahrscheinlich noch mit grünem pfeil), dass man trotzdem noch schauen soll, ob nicht entgegenkommende fahrzeuge bei rot rübergefahren sind. wenn die nämlich einen rammen, hat man ne mitschuld... |
10.10.2011, 06:44 | #16 |
Pelze-Local
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Gib die Sache an deine Haftpflichtversicherung weiter (mit einer kurzen Schilderung zum Schadenhergang, Kontaktdaten des Anspruchstellers).
Deine Haftpflichtversicherung (wenn sie kiten mit abdeckt, was du hoffentlich vorher mal erfragt hast ) prüft deine Schuldfrage und sollte bei dir ein Verschulden liegen, dann wird sie den Schaden begleichen. Wenn dich keine Schuld trifft wird sie unberechtigte Ansprüche abwehren, zur Not auch vor Gericht ohne weitere Kosten für dich. Viel Glück & Gruß Felix |
10.10.2011, 06:45 | #17 | |
Switch'd
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Zitat:
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10.10.2011, 06:52 | #18 |
Lord logger
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Beide haben Fehler gemacht.
Halbe - Halbe Die Schule hat dafür zu sorgen das die Schüler keine Schaden anrichten. Der Kiter muß abstand halten |
10.10.2011, 07:48 | #19 |
teebag
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ganz meine Rede
stellt sich die Frage wie viel Abstand ist genug. Ich muss im Straßenverkehr auch nicht so viel Abstand halten um komplett den Aktionsradius eines Anderen bzw. eines Fahrschülers zu verlassen (s. Gegenverkehr, da hat man oft nicht mal einen halben Meter bei 100 km/h in beide Richtungen). Es heisst zwar (Doppelte)Leinenlänge Abstand (vor Gefahren) aber ist das irgendwo geregelt? Das würde an manchen Spots echt zum Problem werden wenn man andere Kiter als Gefahren ansieht, weil dann dürfte am Nord-Nord in Podersdorf nur noch EIN Kiter starten und rausgehn ODER EIN Kiter reinkommen und landen. und jetzt Vorsicht: ich würde mich als Kitelehrer davor hüten Kiteschüler als Gefahren einzustufen denn dann sehe ich den Kitelehrer mit in der Verantwortung Und mal ganz ehrlich ist es auch nicht notwendig beim Vorbeifahren |
10.10.2011, 08:29 | #20 | |
Gast
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Zitat:
1) Abstand 2 Leinenlängen. 2) Kiter die vom Strand kommen, haben Vorfahrt. (zumindest nach IKO) Auch wenn das Forum das anders sieht. Macht mal nen Kurs. |
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10.10.2011, 09:14 | #21 |
Gast
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Grob gesagt ist es so, wie Bazzat sagt. Genauer sagen kann man das aber so nicht, weil die Vorfahrsregeln für Kites unvolllständig sind.
Es gibt zwar die Regel, dass man in Manövrierunfähige nicht reinfahren kann. Nicht geregelt ist aber, was mit dem Kite ist, der läßt sich wie gesagt ja manövieren. Er ist aber nicht das eigentliche Fahrzeug. Würde das so ähnlich sehen, wie wenn jemand dicht an einen vorbeifährt, der ein bewegtes Teil wie z.B. einen Kran hat und der Kran dann in den anderen reinbrettert. Denke mal der Kranführer hätte unter allen Umständen solche Überraschungen zu verhindern, egal ob Anfänger. Gibt dann noch allgemeine Erwägungen zur Rücksicht, wie Rücksicht zu Anfängern...kann man so sehen wie null Rücksicht erforderlich, weil die können ja woanders üben, bis hin zu volle Rücksicht, weil sieht man ja. Wahrheit wird wohl dazwischen liegen. Anders sieht es aus, wenn die Anfänger den Zugang zum Strand behindern, das ist nämlich nicht erlaubt und grob rücksichtslos, dann würde ich nichts zahlen. Meine Meinung: Wenn der Anfänger in der hintersten Ecke übt und erkennbar ist, hat der nur sehr geringe schuld, weil man muss da einfach nicht hinfahren. Wenn der aber sich mitten in den Verkehr stellt, muss er sich auch so behandeln lassen, wie jemand, der am Verkehr auch teilnehmen kann, dann hätte er eine Haupt- oder Alleinschuld. P.S. Kiterlehrer hat aber offensichtlich eine Macke, weil seine Meinung würde darauf hinauslaufen, dass der Anfänger mit dem Kite jeden abschiessen darf. |
10.10.2011, 09:39 | #22 |
Loopaholic
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gibt keine eindeutige Schuldzuweisung. Da werden die Richter wohl selbst entscheiden.
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10.10.2011, 09:49 | #23 |
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Es ist ja generell richtig, wenn man sagt dass jemand Wegerecht hat und jemand anderes nicht.
Das klappt aber auf dem Wasser nicht immer ohne Weiteres. Wenn man mit nem Segelboot rechtsseitig im Fahrwasser unterwegs ist, hätte man theoretisch auch Vorfahrt vor nem Frachter, der vom Kai ablegt und sich erst noch ins Fahrwasser einsortiert. Praktisch lässt sich das natürlich nicht umsetzen und das Sportboot weicht aus. Es ist auch so, dass an etlichen spots Kiter nicht ausweichen, obwohl sie Ausweichpflichtig wären. Bei Segelscheinen nennt man das Manöver was dann gefahren wird "Manöver des letzten Augenblicks", d.h. weil jeder Fahrer verpflichtet ist Kollisionen zu vermeiden weicht man eben aus, selbst wenn man Vorfahrt hat. Ist im Straßenverkehr ja auch so, dass die Vorfahrtsregelungen keine Gesetze sondern Ordnungen sind. Wenn euch jemand die Vorfahrt nimmt kann man die auch nicht einklagen und man bekommt eine Teilschuld wenn es zum Unfall kommt. Ich verstehe daher die Diskussion nicht so ganz. Anfänger oder nicht, wenn was im Weg ist und da nicht weggeht fahr ich drumherum. Und gerade bei Anfängern fahre ich besonders weit drumherum, nicht weil ich Angst vor denen hätte, sondern weil ich die nicht verunsichern will. |
10.10.2011, 09:53 | #24 | |
Gast
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Zitat:
Zusatz: Bei allem Respekt, aber wer in diesem Fall dem Kiteschüler , auf den eh schon 1000 neue Impressionen einprasseln, eine Teilschuld gibt, dem ist nicht zu helfen. Ich glaube hier argumentieren eher Leute, die nie selber geschult haben, bzw. nicht mehr wissen, wie es damals war, als man Anfänger war und die Fortgeschrittenen einem sehr nah kamen und man ängstlich unter seinem Kite stand. 1) Wie schon erwähnt hast du keinen Abstand gehalten 2) Werden die Schüler super ängstlich, weil sie meine, du fliegst deinen Kite in den des Schülers. Schüler wisse oftmals nicht, wo genau ein Kite fliegen kann und das eigentlich nichts passiert, wenn sie den Kite ruhig halten. Hier fehlte es einfach an Routine und Übersicht. Ich meinen Augen hat das nicht wirklich etwas mit Vorfahrt zu tun, sondern einfach Dummheit deinerseits dich in diese Gefahr zu bringen. Tust du es trotzdem, wie in deinem Fall beschrieben, haftest du für alle Schäden. Ich würde dich sogar verpflichten den Schaden am Kite der Kiteschule zu zahlen, wenn einer eintritt. Es ist nur DEINE Schuld in diesem Fall. |
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10.10.2011, 10:11 | #25 |
Windsüchtiger
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Gehts noch?
Also wenn ich hier lese 2 Leinenlängen Abstand.. am besten davor und dahinter.. dann frage ich mich wo das denn möglich sein soll..
Wenn ich an Gold und Laboe denke.. da ist der Regelfall, das die Kiteschüler wie eine Perlenklette etwa 50m vom Strand weg.. im Stehbereich üben. Wenn man das hier ernst nehmen soll, kann man ja nur einpacken und woanders hinfahren, weil es absolut nicht möglich ist, mit dem hier propagierten Abstand, an denen vorbei zu kommen. Ich fahre deswegen eh fast nie an diese Spots.. aber mir wäre auch nicht bewusst, das die ansässigen Kiteschulen das für sich gepachtet haben.. Da würde bei auflandigem Wind selbst ein einziger Kiteschüler, in der mitte vom Strand in 50m Abstand reichen, damit niemand mehr rein oder raus kommt.. , weil man in so kurzer Zeit nicht die nötige Höhe ziehen kann. Auch ein Kiteschüler muss darauf achten, das er keine wilden Lenkaktionen macht, wenn vor ihm gerade jemand lang fährt. Bzw. wenn es eng zugeht.. auch mal seinen kack Schirm runterlenken, wenn jemand vorbei muss. Das sollte ihm der Kitelehrer idealerweise vorher mal erklären.. oder einfach nicht am Wochenende schulen.. Und wenn der Schüler dann doch mal jemandem den Kite auf den Kopf lenkt.. dann kann es nicht sein, das derjenige die alleinige Schuld haben soll Die hier genannte "Abstandsregel" ist eine Empfehlung.. kein Gesetz !! Also haltet mal den Ball flach .. ich würde einen Scheiß bezahlen.. soll mich die Kiteschule doch verklagen... die werden vor Gereicht damit nicht weit kommen.. im Gegenteil.. du kannst die Verklagen, wenn dir ein körperlicher oder materieller Schaden entstanden ist. Wenn mich ein unaufmerksammer Fahrschüler, am Zebrastreifen überfährt.. heisst es ja auch nicht "Hättest du doch sehen müssen.. steht ja wohl dick Fahrschule drauf... " ?! Dann haftet der Fahrlehrer !! |
10.10.2011, 10:18 | #26 |
Benutzer
Registriert seit: 03/2010
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Hi,
Felix hat Recht, deine Haftpflicht Versicherung, die Risikosportarten beinhaltet übernimmt den Schadensfall/Schriftverkehr/Schadensfall also erstmal nicht den Kopf zerbrechen. Wichtig ist, dass du keine Aussage zur Sache machst. Da deine Versicherung versuchen wird die Vorderungen des Anspruchstellers abzuwehren d.h. die Versicherung übernimmt die Prüfung der Rechtslage, den Schriftverkehr mit dem Anspruchsteller... Also erstmal Kontakt zu deiner Versicherung aufnehmen, denen das Problem schildern. Die werden dich dann beraten. P.S ich gehe davon aus das du eine passende Haftpflicht hast. Da jeder Kiter eine haben sollte (Risikosport). Ein Sachschaden kann man ja meist noch selber regulieren. Aber bei Personenschäden können Vorderungen einen schnell in denfinanziellen Ruien treiben. |
10.10.2011, 10:27 | #27 | ||||
lernt fliegen
Registriert seit: 04/2007
Beiträge: 3.551
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Zitat:
Also hält man diesen Abstand sehr selten ein, geht damit aber nunmal bewusst Risiken ein! Zitat:
Zitat:
Womöglich ja sogar vor Schreck, weil da einer so dicht dran vorbeiwollte. (Kennt man doch, wenn man will dass der Kite runterfällt muss man ganz fest denken "nicht jetzt runterfallen, nicht jetzt..." ) Zitat:
Wenn da einer mit Kite im Zenit steht, dann ist doch vollkommen klar: Der kann das nicht. Der weiß noch nicht so genau, wie der Kite reagiert wenn er dies oder jenes tut. Dort dann in Lee mit weniger als 1 (!) Leinenlänge Abstand vorbeizufahren ist doch schon fast als Vorsatz und nicht mehr als Fahrlässigkeit einzustufen. Man weiß einfach, dass genau das passieren kann. Klar kann man denken "wird schon gut gehen" aber genau das hat hier halt nicht geklappt. |
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10.10.2011, 10:44 | #28 | ||||
Windsüchtiger
Registriert seit: 02/2010
Ort: Elmshorn
Beiträge: 1.250
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Zitat:
Außerdem ist überhapt nicht gesagt das er in weniger als einer Leinenlänge vorbei gefahren ist, sondern es ist eher wahrscheinlich, dass es knapp über einer Leinenlänge war.. denn der Kite hat Ihn getroffen.. es war also zumindest eine Leinenlänge.. wenn man davon ausgeht.. das der Kite beim runterfliegen noch Vortrieb erzeugt hat (sehr wahrscheinlich) dann war es eher mehr als eine Leinenlänge. Wenn der Schüler aus 2 Leinenlängen Abstand zum Strand.. loopenderweise, in Sekunden diesen Abstand überbrückt hat, und dann die dort stehenden Menschen enthauptet.. haben natürlich auch diese Schuld.. sie musst ja schließlich erkennen das er das nciht unter kontrolle hat ?! |
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10.10.2011, 10:54 | #29 | |
GrausamKiten
Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 209
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Zitat:
Dafür haftet dann der Kitelehrer bzw. dessen Versicherung. Vielleicht hat er aber auch gar keine Hier spielt es mMn auch keine Rolle, ob Anfänger oder nicht! Wäre ja noch schöner, wenn jeder Führerscheinneuling (PKW) einen Persilschein bekäme. Dann klebe ich mir gleich mal mein Kitezeugs mit "Achtung Anfänger" Aufklebern zu und spar mir die HPV Also ich würde gar nicht reagieren. Soll der KL erst einmal etwas unternehmen. Zeugen hast Du, die bestätigen können, dass Du auf geradem Kurs warst und der Kite in Deine Fahrlinie gedonnert wurde? Hast Du keine spezielle Versicherung, würde ich es in diesem Fall sogar auf einen Prozess ankommen lassen. |
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10.10.2011, 10:59 | #30 |
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Registriert seit: 10/2004
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shit happens
schüler und lehrer haben schuld. selbst wenn er steht, muss er dich passieren lassen und den kite ruhig halten. im zweiflesfalle hat der lehrer dafür zu sorgen. sonst könnte man an manchen spots garnicht mehr fahren, weil alles voll mit schulen ist, so wie bei uns zu beispiel. ist für uns lehrer und die schüler echt nervig weil immer wieder leute durchfahren, denen muss man dann mal den kite gezielt vor den bug knallen, dann halten die meisten auch wieder abstand.
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10.10.2011, 11:04 | #31 |
GrausamKiten
Registriert seit: 08/2006
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10.10.2011, 11:13 | #32 |
Benutzer
Registriert seit: 10/2004
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deine zitate verstehe ich im kontext nicht, aber wieso teuer, schau dir mal unser camp an und rechne mal nach. bei uns bekommst du wenigstens keinen bullshit verzapft.
wenn die rechtslage anders wäre könnte ich ja jedesmal wenn ein kite langsam aufgibt, ihn in einen ahnungslosen reinballern und ihn dann beschuldigen. manche stehen sogar ewig in unserem radius herum, mit kite auf 12. dann muss man auch mal laut werden. |
10.10.2011, 12:18 | #33 | |
teebag
Registriert seit: 04/2005
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Zitat:
ich kann mir auch nicht vorstellen dass ein seriöser Kitelehrer etwas anderes gesagt hätte - nicht umsonst hat eine Kiteschule für sowas (hoffentlich) eine Versicherung die ganzen möchtegern-Kitelehrer die nur aufs schnelle Geld aus sind oder günstig Bekannte und Freunde schulen sollten sich schon im klaren sein dass sie eine Verantwortung (mit)tragen wenn etwas passiert. das geht soweit dass bei einem Lawinenunfall währen einer Tour von ein paar Skilehrern letztlich einer der Gruppe vor Gericht stand da er als Bergführer die höchste Qualifikation hatte und damit für die Sicherheit der Gruppe verantwortlich war. und das war eine private Gruppe (Freunde und Bekannte) kam nichts bei raus aber sich abzuputzen und zu sagen Kiteschüler und -lehrer haben innerhalb von 2 Leinenlängen nie Schuld ist absoluter Unsinn |
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10.10.2011, 12:31 | #34 |
wirelesskiteerfinder
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Stellt sich die Frage, ob der Kite nicht allein durch den Crash an sich zerstört worden wär!!
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10.10.2011, 12:40 | #35 |
Lord logger
Registriert seit: 03/2007
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Man kann Recht haben aber man muß auch Recht bekommen.
Wenn die Lage unklar ist könnte man es einklagen. Der anwalt freut sich. Aber eeyh es geht um 50 - 100 Euro Normalerweise macht man ein Bier auf und beschnackt was man tun kann. Im Zweifelsfalle macht man ín solch einem Fall halt 50:50. Das wird immer preiswerter und vor allen Dingen, es ist nicht so zeitaufwendig als wenn man mit Anwalt und Co anfängt, wegen viellecht 25 Euro,-))) Wenn die Schule allerdings richtig rumzickt oder/und an der Reparatur auch noch verdienen möchste, ja dann fürchte ich mal zieht die Schule rechtlich den kürzeren. |
10.10.2011, 12:58 | #36 | |
Windsüchtiger
Registriert seit: 02/2010
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Zitat:
Fakt ist, generell werden die Schüler häufig unzureichend auf das Geschehen auf dem Wasser vorbereitet, es wird einfach auf die Rücksichtnahme der anderen Kiter vertraut. Wenn der Vorfall wie oben beschrieben abgelaufen ist, ist der Threadersteller nicht Schuld, und die Kiteschule muss für den ggf. bei Ihm entstandenen Schaden haften. Auf jeden Fall müssen sie für ihren eigenen Schaden aufkommen. Die Kitelehrer und Kiteschulen, gehen hier ein nicht kalkulierbares Risiko ein, wenn sie ihre Schüler nach 2 h Trainerkite fliegen und 3 h Theroie, an einem überfüllten Spot aufs Wasser schicken. Wie schon oben erwähnt .. kann das schnell als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Wer solche Schulungsveranstaltungen durchführt, steht faktisch mit einem Bein im Knast.. wenn jemand ernsthaft zu Schaden kommt. Vor Gericht müsste der Lehrer und die Schule nachweisen, das sie alles menschenmögliche getan haben, um die Situation zu vermeiden. Dazu zählt die intensive praktische und theoretische Vorbereitung der Schüler, sowie die Auswahl des Schulungsspots, des geeigneten Materials und der vorherschenden Wetterbedingungen. Eine Wochenendeschulung in Laboe, Gold oder anderen engen Spots, würde einer solchen Prüfung wohl kaum standhalten. |
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10.10.2011, 13:06 | #37 | |
Benutzer
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Zitat:
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10.10.2011, 13:39 | #38 |
team windgeister.de
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schöne diskussion, doch leider vollkommen fruchtlos.
es kommt auf den kontext an, in dem das ganze passiert ist. leerer spot, massig platz und ein idiot fährt mutwillig mitten in die schulung rein - da ist wohl klar, wer die schuld hat. überfüllter spot und kiteschüler steht mit lehrer genau in dem einen kanal, den alle kreuzen müssen - da sieht es schon anders aus. |
10.10.2011, 13:55 | #39 |
Pelze-Local
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Also wie schon gesagt, erkenne aufkeinenfall gegenüber der Kiteschule irgendeine Schuld ein, ansonsten würde deine Private-Haftpflichtversicherung wohl für den Schaden nicht aufkommen.
Sollte die Schule Ansprüche bei dir stellen, dann leite diese an deine Haftpflichtversicherung weiter. Am besten du meldest den Schaden schon einmal vorsorglich bei deiner Versicherung (ist eine Obliegenheit nach dem Schadenfall, welche du hast) !!! Wo ist das denn passiert? IN Pelze? Gruß Felix |
10.10.2011, 13:55 | #40 | |
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Zitat:
Fazit: Unterrichtet werden soll, ganz weit weg vom Geschehen. |
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