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12.11.2014, 18:18 | #1 |
Benutzer
Registriert seit: 09/2004
Ort: Bremen
Beiträge: 213
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e-bay Urteil auch für Oase relevant?
Hab eben in den Nachrichten gehört, dass ein ebay Verkäufer einem Bieter Schadensersatz zahlen muß, weil der Verkäufer die Auktion abgebrochen hat, da er sein Auto außerhalb von ebay an jemand anderen verkauft hat. Laut Gericht sei ein Vertragsverhältnis zustande gekommen.
Klärt mich mal auf. Das kanns doch nicht sein. Sobald ein Bieter da ist muß ich verkaufen? |
12.11.2014, 18:27 | #2 |
Benutzer
Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 915
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Das Thema ist nicht so neu - wenn du eine Ebay-Auktion abbrechen willst, sieh zu, dass ein Freund das höchste Gebot inne hat. Dann solltest du eigentlich aus dem Schneider sein... aber vielleicht sind ja Juristen da, die es besser wissen...
Vor einiger zeit war mal jmd hier, der einen Flysurfer verkaufen wollte, vergessen hatte eine Sofort-Kauf Optionen einzufügen, daraufhin die Auktion abgebrochen und wieder eingestellt hat und dann von dem Bieter auch verklagt wurde und - soweit ich mich entsinne - auch zahlen musste.... Für Anzeigen auf Oase gilt das natürlich nicht ... |
12.11.2014, 18:29 | #3 |
Salzwasser süchtig
Registriert seit: 08/2005
Ort: Hamburg/Küste/Womo
Beiträge: 541
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Wenn du einen Artikel bei Ebay zum Verkauf einstellst, hast du doch wohl auch die Absicht ihn zu verkaufen, oder du nicht? Wenn nun ein potentieller Käufer bietet, bist du nun verpflichtet die Auktion auslaufen zu lassen. Ich war eh immer der Meinung, dass das bei Ebay so läuft...
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12.11.2014, 18:47 | #4 |
Benutzer
Registriert seit: 05/2014
Beiträge: 34
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ich kann dem zustimmen was DBW geschrieben hat, es war schon mal vor ein paar Jahren in den Nachrichten mit dem Vorzeitigen Abbrechen von Auktionen.
Klagen auf Schadenersatz kann nur der zu dem Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietende. Also sieh zu, dass entweder ein Freund oder der potentielle Käufer Höchstbietender ist und du kannst die Auktion abbrechen. |
12.11.2014, 18:47 | #5 |
Windsurfer
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 2.405
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Auktionsabbruch geht nur mit wenigen Ausnahmen/Begründungen wie z.B. unverschuldeter Verlust oder Beschädigung oder wenn man grobe Fehler in der Auktion gemacht hat
bei anderen Abbrüchen gilt ganz klar: derzeitiger Höchstbieter ist Käufer außer: Käufer ist Abbruchjäger und hat sich, weil von Ebay vom Handel ausgeschlossen, mit gefakten Daten angemeldet und ist nur auf ein paar Euro Vergleichsgeld aus von Leuten, die sich nicht zu wehren wissen hat man aber einen normalen Bieter, hat der jedes Recht, den Kaufgegenstand einzuklagen EDIT: wegen den Tips mit dem Freund als Höchstbieter: ist auch schonmal schiefgegangen, weil dem Verkäufer nachgewiesen werden konnte, daß er das öfter macht(e) da hat der 2.höchste bei Abbruch erfolgreich geklagt also immer schön frische Höchstbieter "verwenden" bei Abbrüchen mittlerweile kostet es ja auch regulär verkaufsgebühren zum betrag beim abbrechen |
12.11.2014, 20:05 | #6 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2009
Beiträge: 632
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Wo ist das Problem? http://www.t-online.de/computer/inte...ter-recht.html
Der Typ hat den Fehler gemacht, zu sagen, dass er den Wagen verkauft hat. Er hätte nur sagen müssen, er hat falschen Mindestpreis gesetzt und deshalb beendet und schon wäre er aus dem Schneider gewesen....... Bei anderen dingen kann man ja leicht sagen, dass es geklaut wurde. Bezweifel, dass die Gegenseite da was macht. Weil nachzuweisen, dass dies nicht passiert ist, ist wohl fast unmöglich Letztlich ist das nämlich eine Masche bei Ebay, wo gezielt auf jede Auktion ein Euro geboten wird und dann bei Abbruch geklagt wird. Also die Leute suchen gezielt solche Fälle, um dick Kasse zu machen. |
12.11.2014, 20:41 | #7 |
Windsurfer
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 2.405
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das ist ja schwach
dein Argument mit dem falschen Mindestpreis zieht aber nur, wenn die Auktion sofort danach mit korrektem Mindestpreis wiedereingestellt wurde ganz doof sind die Gerichte ja nun auch nicht wie erwähnt: selbst ein Freund-Überbieter ist 100%, wenn... |
12.11.2014, 20:52 | #8 |
Benutzer
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 911
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in der N-TV-Berichterstattung finde ich:
"Ein paar Schlupflöcher lässt Ebay den Verkäufern aber. So kann eine Auktion gestoppt werden, wenn der Artikel zwischenzeitlich unverschuldet beschädigt, zerstört oder gestohlen wurde. Auch wenn der Verkäufer beim Einstellen des Angebots einen schwerwiegenden Fehler gemacht hat, kann er die Versteigerung vorzeitig abbrechen. " Damit ist doch klar, was geht und was nicht: Hätte der Verkäufer also als Abbruchgrund angegeben, das Auto sei verunfallt, wäre alles gut gewesen ! Grüße flyheli |
12.11.2014, 21:23 | #9 |
Windsurfer
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 2.405
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auch das muß man im Zweifelsfall beweisen können
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12.11.2014, 21:39 | #10 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Es gibt Unterschiede zwischen einer Verkaufsanzeige (z.B. Oase) und einem Auktionssystem (z.B. ebay). Alles Andere beim Rechtsanwalt seines Vertrauens. |
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12.11.2014, 21:49 | #11 |
Windsurfer
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 2.405
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oder bei auktionshilfe.info
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13.11.2014, 08:35 | #12 |
Benutzer
Registriert seit: 09/2012
Beiträge: 366
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Gutes Urteil!
Ich finde man muss auch mal die andere Seite sehen, wenn wir einen Artikel ersteigern / kaufen wollen und dann wird die Auktion einfach gelöscht, ist doch auch Mist, oder!?
Meiner Meinung nach, jeder der bei Ebay etwas einstellt muss im Zweifel damit rechnen nur einen Euro zu bekommen wenn man nicht einen Mindestpreis festlegt. Das ist das Risiko. Aber dann abzubrechen oder Bekannte zu fragen ob sie das höchste Gebot machen finde ich nicht OK. Es ist im Übrigen nicht erlaubt auch nur den Preis durch Fakegebote in die Höhe zu treiben, aber da auch Ebay davon etwas hat würden die wohl eh niemals etwas dagegen unternehmen - meine persönliche Vermutung. Vielleicht liegt es auch daran, dass ich mal selber "Opfer" von so einer Auktion die abgebrochen wurde war. Da wurden zwei Boards (SUPs) angeboten und meine Vermutung ist, dass die Auktion kurz vor Ende abgebrochen wurde, weil der Preis deutlich unter dem Preis lag der erzielt wäre, wenn er die einzeln verkauft hätte. Wer meiner Meinung nach eine Auktion abbricht muss darlegen, dass es sich wirklich um einen begründeten Abbruch wie defekt, Diebstahl etc. handelt. Aber das ist natürlich schwer zu beweisen. Daher finde ich das Urteil richtig und hoffe es zeigt die richtige Wirkung! Aber das ist sehr fraglich wie die Kommentare schon andeuteten, vermutlich überlegt man sich zukünftig die Argumente nur besser warum eine Auktion abgebrochen werden muss und wie dies geschieht... |
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