oase.surf - surfers world
      

Zurück   [oaseforum.de] > Hauptbereich > Kitesurfen

Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten!

Antwort    « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »  
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 27.03.2014, 10:01   #1
Tommy_Wy
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2010
Ort: AC
Beiträge: 524
Standard Änderung §1 LuftVG

Habe gerade von meiner Haftpflicht einen Hinweis bekommen, dass Kites nicht mehr unter das o. g. Gesetz fallen, damit keine Versicherungspflicht besteht und ich somit über meine privat Haftpflicht abgesichert bin.

Wer allerdings Leinen über 30m verwendet fällt trotzdem unter §1 des LuftVG (siehe Punkt 11).
Kites standen unter 7, jetzt "weggefallen"

Gruss
Tommy

Hier der §1 des LuftVG

(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
(2) Luftfahrzeuge sind
1.
Flugzeuge
2.
Drehflügler
3.
Luftschiffe
4.
Segelflugzeuge
5.
Motorsegler
6.
Frei- und Fesselballone
7.
(weggefallen)
8.
Rettungsfallschirme
9.
Flugmodelle
10.
Luftsportgeräte
11.
sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).


Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__1.html
Tommy_Wy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 10:56   #2
FCUK
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2012
Beiträge: 816
Standard

Und warum sollten Kites nicht unter Ziffer 10 (Luftsportgeräte) fallen?
Im Zweifelsfall werden die Anwälte Deiner HP das schon entsprechend argumentiert bekommen
FCUK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 11:00   #3
Tommy_Wy
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2010
Ort: AC
Beiträge: 524
Standard

Zitat:
Zitat von FCUK Beitrag anzeigen
Und warum sollten Kites nicht unter Ziffer 10 (Luftsportgeräte) fallen?
Im Zweifelsfall werden die Anwälte Deiner HP das schon entsprechend argumentiert bekommen
Weil sie vorher unter Punkt 7 explizit aufgeführt waren und wenn die Leinenlänge unter 30 m liegt entfällt auch Punkt 11
Tommy_Wy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 11:20   #4
Racoon
Waschgang DLX
 
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 2.486
Standard

Die Diskussion gab es schon mal irgendwo.

Dass ein Kite nicht unter "Luftsportgeräte" fällt, sollte man nicht einfach so 'annehmen'. Das kann auch anders ausgelegt werden.

"sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können" schließt Kites nicht aus, da man sie ja (beim Springen) auch mal in größeren Höhen betreibt.

http://rechtsanwalt-czap.de/rechtsge...ftrecht-d.html

Meiner Meinung nach sollte man für einen solchen Sport auch die entsprechende Versicherung haben.
Racoon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 11:46   #5
Jan:)!
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2002
Beiträge: 5.312
Standard

Zitat:
Zitat von Racoon Beitrag anzeigen
http://rechtsanwalt-czap.de/rechtsge...ftrecht-d.html

Meiner Meinung nach sollte man für einen solchen Sport auch die entsprechende Versicherung haben.
Hast du dir deinen Link eigentlich selber durchgelesen?
Da steht genau das was der Threaderöffner hier rein geschrieben hat.

Wichtiger Hinweis:

Dieser Artikel erläutert die Rechtslage vor dem 08.05.2012. Zum Verständnis der früheren Diskussionen zu diesem Thema wurde der Artikel von mir allerdings unverändert belassen. In Deutschland gelten Kitesurfdrachen seit Mai 2012 nicht mehr als Luftfahrzeuge. Damit besteht seither für Drachen auch keine gesetzliche Versicherungspflicht mehr in Deutschland.
Jan:)! ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 12:21   #6
vomFelde
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2011
Beiträge: 847
Standard

Das Problem mit dem Springen habe ich mir auch schon mal gedacht, aber wenn Du springst und jemanden verletzt, wird die Versicherung eh grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, weil Du keinen Sicherheitsabstand hattest.
vomFelde ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 13:17   #7
joe
Administrator
 
Registriert seit: 03/1999
Beiträge: 4.884
Standard

Hat Wolf-Dieter selbst hier auch schon einmal geschrieben:
http://surfforum.oase.com/showthread.php?t=143003
joe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 13:21   #8
Tommy_Wy
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2010
Ort: AC
Beiträge: 524
Standard

Zitat:
Zitat von vomFelde Beitrag anzeigen
Das Problem mit dem Springen habe ich mir auch schon mal gedacht, aber wenn Du springst und jemanden verletzt, wird die Versicherung eh grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, weil Du keinen Sicherheitsabstand hattest.
Ich glaube nicht, dass Springen ein Problem ist, weil es nicht dem regelmässigen Gebrauch entspricht.
Ich kann die Kollegin aber gerne mal fragen. Bin zwar in der IT, aber bei einer grossen deutschen Versicherung und die spielen nicht mit Geld
Tommy_Wy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 13:47   #9
Racoon
Waschgang DLX
 
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 2.486
Standard

Zitat:
Zitat von Jan:)! Beitrag anzeigen
Hast du dir deinen Link eigentlich selber durchgelesen?
Da steht genau das was der Threaderöffner hier rein geschrieben hat.
Das Gegenteil habe ich nie behauptet. Ich wollte nur zur Diskussion beitragen, ohne dabei Partei zu ergreifen.
Racoon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 15:59   #10
wdczap
El Almeni
 
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
Standard

Springen ist eventuell doch ein Problem.


Geändert von wdczap (26.04.2014 um 10:47 Uhr) Grund: Geänderte Beurteilung durch den Verfasser
wdczap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2014, 08:32   #11
Jenny Thalia
KITEPROLLTUSSE
 
Registriert seit: 07/2013
Ort: SH̕͏҉̢Ę̷̨̛͟ ̵͡C͠Ó͠͝MES
Beiträge: 630
Standard

Danke Wolf-Dieter!!

Zitat:
Zitat von wdczap Beitrag anzeigen
Springen ist kein Problem,
wdc
und am Wichtigsten noch
(tun wir Mal so als ob wir wdcs a,b,c nicht verstanden haben)

d) weil die meisten Leinen 25m und kürzer sind und wer von Euch kann den schon über 5 m hoch springen, um die 30 Meter zu erreichen?

(Also echte Meter und nicht Oasemeter)
Jenny Thalia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2014, 20:19   #12
MORGENROT
Benutzer
 
Registriert seit: 12/2004
Beiträge: 443
Standard

Na du bist ja süss
MORGENROT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2014, 15:52   #13
wdczap
El Almeni
 
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
Standard

Update zur Rechtslage in Deutschland und dem Ausland

Im Mai 2012 wurde das geltende Luftrecht in Deutschland geändert und sollen Kites in Deutschland seither nicht mehr als Luftfahrzeuge gelten, wenn sie an Leinen bis zu 30 m Länge geflogen werden. Im Ergebnis halte ich das für zutreffend, wenngleich ich den Verweis auf die "30 m Regel" nicht anerkenne. Mittlerweile hat die Gesetzesänderung dazu geführt, dass viele Haftpflichtversicherer Ihre Haftpflichtbedingungen (wieder) geändert haben. Die Haftpflichtbedingungen enthalten jetzt vielfach Haftungsausschlüsse für den Fall, dass für (Lenk-)Drachen (Kites) eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Für Deutschland dürfte das unproblematisch sein.

Wer allerdings im internationalen oder auch nur europäischen Ausland kiten geht, wird sich in einem Schadensfall möglicherweise damit konfrontiert sehen, dass nach dem Luftrecht des jeweiligen Landes, in dem sich der Schaden ereignet hat, eine gesetzliche Versicherungspflicht für Kitesurfdrachen besteht. Es bleibt abzuwarten, ob eine deutsche Haftpflichtversicherung in diesen Fällen Schadenersatz leisten oder sich auf einen Haftungsausschluß berufen wird.


Fazit

Meiner Meinung nach bleibt eine spezielle Kitesurfversicherung nach wie vor das aktuelle Gebot der Stunde.

Weitere Infos bei Interesse auf meiner Webseite


Geändert von wdczap (30.04.2014 um 21:58 Uhr)
wdczap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2014, 08:36   #14
The Flow
Theta Welle
 
Registriert seit: 11/2013
Ort: http://wetnsalty.blogspot.de/
Beiträge: 2.222
Standard

Sehr interessate Information auf deiner Webseite.
Würde dies sehr gern mit auf meinem Blog verlinken.

Du hast ja einige Beispiele angegeben. Dabei geht es um Geschichten an Land.

Ich frage mich wie es auf dem Wasser aussieht. Dort gibt es ja die sogenannten Regeln der Organisationen bzw. Tribal Law und gesetzliche Regeln.

In D. z.b SeeSchStrO und u.s.w.

Weiß jemand wie es in anderen Länder aussieht und ob die obigen Regeln irgendeine juristische Relevanz haben.

Wahrscheinlich wir die Schuldfrage ja sehr schwierig zu klären sein, bis auf grobe Fahrlässigkeit hat das bei der PHV glaube ich aber keine Relevanz.

Bitte um Korrektur wenn ich da falsch liege.
The Flow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2014, 09:03   #15
McWinston
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2013
Ort: Berlin - Pankow
Beiträge: 313
Standard

Also ich hatte mir letztes Jahr auch über dieses Thema Gedanken gemacht und mein Versicherungsberater (HUK), der "zufällig" mein Schwager ist, hat mich auch darüber aufgeklärt, dass Kitesurfen mit einer Leinenlänge unter 30m nicht als "Extremsportart" aufgeführt wird und somit nicht gesondert versichert werden muss. Ich weiß, dass es hier um den Ausschluss als Flugfahrzeug geht! Wenn mir allerdings ein Versicherungsfachmann mitteilt, dass ein gesonderte Versicherung nicht notwendig ist, dann will ich ihm das glauben. -> ist ja schließlich eher zu seinem "Nachteil"^^

So war zumindest seine Argumentation.
McWinston ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2014, 11:02   #16
Orax1
Spanienfahrer
 
Registriert seit: 07/2003
Beiträge: 738
Standard

Zitat:
Zitat von The Flow Beitrag anzeigen
.... bis auf grobe Fahrlässigkeit hat das bei der PHV glaube ich aber keine Relevanz.
Sehe ich genauso. Meine PHV schließt das Risiko Kitesurfen mit ein und zwar weltweit.
Orax1 ist offline   Mit Zitat antworten




Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Änderung bei CONDOR Kitegepäck Flyalex Treffpunkt 1 14.12.2009 18:51
Ozone Demo Tour Spot Änderung Dominik Kitesurfen 1 04.07.2006 16:31
Änderung des geostropischen Windes... DaDaDa Kitesurfen 4 06.09.2004 20:29
Seeschiffahrtsstrassenordnung - geplante Änderung joe Kitesurfen 27 10.04.2003 12:53


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 4.2.3
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.