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19.10.2014, 08:31 | #1 |
Benutzer
Registriert seit: 10/2009
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10% Verkaufsprovision bei ebay sparen
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19.10.2014, 10:51 | #2 |
go big or go home!
Registriert seit: 10/2014
Beiträge: 200
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Fällt sowas nicht unter täuschung?
Ich wette der kite geht trotzdem für 300 oder mehr weg.....die Leute lesen nicht richtig. Gibt ja immerhin regelmäßig Leute die 300euro für eine playstationVerpackung bieten . |
19.10.2014, 11:28 | #3 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2014
Ort: Saaler Bodden
Beiträge: 10
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Die Verkaufsprovision fällt seit neustem auch für Versandkosten an... somit Sinnlos....
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19.10.2014, 11:31 | #4 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 150
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Die Auktion Verstößt auf jeden Fall gegen die Ebay Grundsätze. Die Versandkosten dürfen bei Ebay nicht unnötig hoch sein. Kann so auch unter dem Punkt "Grundsätze zum Einstellen von Artikeln" als Verstoß gemeldet werden. So Auktionen werden dann normalerweise in kürzester Zeit entfernt.
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19.10.2014, 15:47 | #5 |
ostseesurfers
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Ort: am Strand
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Ebay Grundsätze, tzzzzz
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19.10.2014, 16:06 | #6 |
Benutzer
Registriert seit: 10/2011
Ort: Berlin
Beiträge: 79
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er wird in der suche weit vorn gelistet, wenn die sortierung nach preisen (aufsteigend) stattfindet.. exklusive porto..
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19.10.2014, 18:07 | #7 |
Benutzer
Registriert seit: 04/2014
Beiträge: 97
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Wahnsinniges Risiko. Wenn der Kite für 100 Euro weg geht, besteht beachtliches Klagerisiko, dass die Versandkosten auf einen nicht sittenwidrigen Preis reduziert werden. Damit schießt sich ein Verkäufer schnell mal ins eigene Bein, auch wenn die Rechtsdurchsetzung gegen eine italienischer Firma natürlich nicht ganz einfach ist. Nachahmen würde ich das nicht...
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19.10.2014, 18:33 | #8 |
Benutzer
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 484
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ersteiger ihn einfach für 10 cent und dann sag, ich würde ihn gerne abholen
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19.10.2014, 18:48 | #9 |
Gast
Beiträge: n/a
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eben, einfach selbst abholen... ist doch verpflichtend oder ?
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19.10.2014, 22:43 | #10 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2010
Ort: Hamburch
Beiträge: 583
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...Versandkosten....sittenwidriger Preis. Gibts sowas wirklich im Handelsrecht?
Und ich meine auch Handelsrecht und nicht welche sinnlosen Ebay Grundsetze, die niemand interessieren.....nicht mal Ebay selbst.. |
20.10.2014, 04:34 | #11 |
Benutzer
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Hat doch schon geklappt wenn ihr in die Bewertungen schaut.
Lustig, je nach Wert der Ware unterscheiden sich die Versandkosten. |
20.10.2014, 05:40 | #12 |
go big or go home!
Registriert seit: 10/2014
Beiträge: 200
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20.10.2014, 05:49 | #13 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2010
Ort: Hamburch
Beiträge: 583
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Sachen gibt es....
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20.10.2014, 22:24 | #14 |
Benutzer
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Sowas ähnliches hat doch Bigboysports auch mal gemacht, sind sie aber wohl wieder von abgerückt
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21.10.2014, 08:34 | #15 |
Lord logger
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
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Alles ganz clever.
Warum soll Ebay auch was verdienen? Deren Portal nutzen und dann nicht dafür bezahlen wollen. coole Mentalität. Noch besser: Kite verkaufen und dann nicht wegschicken und nochmal verkaufen. Bringt dann den doppelten Ertrag!!! |
21.10.2014, 10:14 | #16 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2014
Beiträge: 981
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Ja so sind se
Gerade Board gekauft, hier aus den Kleinanzeigen, Paket bei Dhl verloren gegangen, kann passieren. Aber mein Geld will er mir nicht retour überweisen. Möchte ne Abtrittserklärung machen. Sehr schön, muss ich dann 4-6 Monate auf mein Geld warten? So lange braucht Dhl ca. Habs schon dreimal mit denen durch. Ich hab den Leuten ihr Geld immer zurück überwiesen wenns Paket Weg war. Schließlich hatten sie gezahlt und nix bekommen. Na ja manche Leute kennen halt nix wenns ums Geld geht. Bissen Stolz haben die wenigsten heutzutage Ich hab jetzt nen Anwalt dran der meint ich muss mich darauf nicht einlassen. Er muss es mir überweisen und muss selber bei Dhl sein Geld einfordern. Bin gespannt |
21.10.2014, 11:36 | #17 | |
Benutzer
Registriert seit: 09/2011
Ort: Lemgo/Dörentrup (NRW)
Beiträge: 202
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Zitat:
Aber... Wenn DHL sagt es ist zugestellt worden und Frau Meier hat unterschrieben ist der Absender raus. Dann muss der Empfänger dies mit DHL verhackstücken. Ob DHL Dir nachweisen muss an wen sie es geliefert haben nehme ich mal an, aber dass dürfte auch wieder dauern.... |
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21.10.2014, 12:36 | #18 | |
Benutzer
Registriert seit: 10/2001
Ort: Ottensen / Hamburg
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Zitat:
ehrlich gesagt finde ich die Haltung des Verkäufers( natürlich nur bei Privatverkauf) vollkommen ok, ich würde es nicht anders machen! Sobald der Verkäufer das Board an das Versandunternehmen übergeben hat, hat er alle seine Pflichten getan. Das Risiko ab Übergabe liegt bei Dir. Klar muss der Verkäufer sich schadlos halten und alles weitere in die Wege leiten, aber mit welcher Begründung und Grundlage sollte er dir sofort das Geld erstatten? Würde mich interessieren, wie der Anwalt es begründet hat. www.bremerkiter.com |
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21.10.2014, 13:17 | #19 |
Benutzer
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Ganz einfach: Die DHL überweist nach erfolgter Überprüfung das Geld an den Verkäufer zurück. Somit muss vorher ja das Geld vom Verkäufer an den Käufer überwiesen werden, sonst hätte der Verkäufer ja doppelt Geld.
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21.10.2014, 13:51 | #20 | |
Lord logger
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
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Zitat:
Wir mussten belegen das Ware von uns bestellt. Die Lieferfirma musste belegen die das Ware versandt und der wert der Ware mußte mit BEZAHLTER Rechnung belegt werden. Alles in allem, trotz klarster Lage, Ware war einfach weg, etwa 2-3 Stunden NettoArbeit um zu beweisen das wirklich weg war (500,00) was angegeben wurde. War zwar Gls aber egal, der Weg wird immer der gleiche sein. |
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21.10.2014, 13:54 | #21 |
Windsurfer
Registriert seit: 07/2009
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im Auktionshilfeforum gabs auch mal so einen Fall:
DHL entschädigt immer seinen Vetragspartner und das ist der Absender |
21.10.2014, 14:27 | #22 | |
Benutzer
Registriert seit: 10/2001
Ort: Ottensen / Hamburg
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Zitat:
Beantwortet allerdings nicht die Frage, wieso der Verkäufer hier vorab zahlen soll, ohne bereits das Geld/Entscheidung vom Spediteur erhalten zu haben.Deshalb fragte ich ja nach der Begründung des Anwalts. www.bremerkiter.com |
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21.10.2014, 14:33 | #23 | |
Benutzer
Registriert seit: 08/2014
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Zitat:
Hier die Begründung bzw ein Ausschnitt: _________________________________ vielen Dank für den Hinweis auf § 447 BGB. Dieser ist vorliegend jedoch nicht einschlägig, da kein Versendungskauf vereinbart war. Folglich ist § 446 BGB einschlägig, wonach die Gefahr des zufälligen Übergangs erst mit der Übergabe an den Käufer, hier an Herrn Guido Schulz erfolgt. Nachdem dies noch nicht erfolgt ist, ist auch die Gefahr nicht übergegangen. ________________________________ Bei Beschädigung ist mir klar das ich als Empfänger mich drum kümmern muss, da kann der Versender ja schließlich auch keine Angaben über den Schaden machen, aber bei Verlust sehe ich das auch nicht ein. Geändert von Guido.s (21.10.2014 um 14:46 Uhr) |
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21.10.2014, 14:44 | #24 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2014
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Mir geht es auch mehr um das Prinzip, wenn ich jemand etwas verkauft habe und er hat es nicht bekommen, dann hat er nix falsch gemacht.
Wie gesagt ist mir dreimal passiert. Wo auch immer meine Pakete geblieben sind. Ich habe überwiesen und selber bei DHL auf mein Geld gewartet, das war zwischen 4-6 Monate, was schon frech ist. GLS hat mal ein Board einfach vor der Türe abgestellt und der Empfänger war von Freitags bis Sonntags an der Küste. Was bitte kann er dann dafür das das Board geklaut wurde??? GLS hat aber nur knapp 3 Monate zum bezahlen gebraucht. Der erste Verlust eines Pakets war ein Macbook Air, dabei habe ich es extra in drei Kartons gepackt, beim Empfänger kam dann noch der Aussenkarton und der dritte Karton an. Zum Glück hatte ich 3,4 Kg auf dem Versandbeleg und beim Empfänger wars nur noch knapp 1KG. Die DHL Station hatte ihm empfohlen ich sollte es an ihn Abtreten, gesagt getan. Ende vom Lied, nach 9 Monaten hatte er sein Geld, da immer wieder bei mir Anfragen von DHL kamen und dann wieder bei ihm angefragt wurde. Daher würde ich nie wieder eine Abtretung machen. Ich hatte ihm nach 3 Monaten angeboten ihm sein Geld zu geben. Er könne ja dann nach Erhalt mir das Geld zurück überweisen Das wollte er nicht, aber ich denke das hat er bereut. Nach 9 Monaten dann die Mail das DHL das Notebook bezahlt habe, peinlich, auch für mich. |
21.10.2014, 14:46 | #25 |
Windsurfer
Registriert seit: 07/2009
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ich finde das schon ne pragmatische Lösung mit der Abtrittserklärung
auch wenns hier für den Käufer nervig ist ist nunmal ein Versandkauf und der Verkäufer hat seine Pflicht erfüllt |
21.10.2014, 14:49 | #26 |
Spanienfahrer
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DHL ist und bleibt ein Sch...laden
ich habe diesen Betrügern schon lange die Freundschaft gekündigt.
siehe hier: http://forum.oase.com/showthread.php...=DHL+Nachnahme NIE wieder irgendein Paket mit DHL. |
21.10.2014, 15:05 | #27 | |
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Zitat:
Mir gehts eher dadrum, wie man mit so Themen umgeht. Wenn Du da Kulant bist, ist doch super für den Käufer und das Du dich um alles kümmerst und vorab die Zahlung durchführst. Ich war nur verwundert, dass dein Anwalt meint, dass der Verkäufer dies muss. Deshalb die Frage www.bremerkiter.com |
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21.10.2014, 15:10 | #28 |
Bladefan
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Ort: Düsseldorf
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Abgesehen von den bereits entstandenen Schäden.
Wäre an der Stelle nicht die gute alte "Nachnahme" als Versandart besser? Der Empfänger bezahlt die Sendung beim Empfang. Damit kein Problem mit dem Geldtransfer und einem nicht Empfang der Ware. Wenn die Ware nicht ankommt ist dann "nur" der Verkäufer mit einem Problem beglückt. Wie ist die Meinung der erfahrenen Verkäufer? |
21.10.2014, 15:11 | #29 | |
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Zitat:
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21.10.2014, 15:28 | #30 |
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21.10.2014, 15:39 | #31 |
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Ort: Ottensen / Hamburg
Beiträge: 7.344
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@nun doch Kiten
Beim Privatverkauf ja, wenn ein abweichenderen Erfüllungsort gewünscht ist. |
21.10.2014, 15:39 | #32 |
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Das Problem, du hast als Käufer null Rechte bei der Post. Bekommst nicht mal die Adresse des Versenders.
Aber wie gesagt, das klärt dann der Anwalt |
21.10.2014, 15:40 | #33 |
...
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Geändert von PhoenixGT (10.11.2017 um 15:09 Uhr) Grund: Account gelöscht |
21.10.2014, 16:09 | #34 |
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Is klar, kein Plan und so nen Scheiss raus lassen.
Man man man, laut Track liegt das Teil in Hamburg seit dem 26.09.14. Weder DHL noch der Verkäufer ist blöd. Der Beleg besteht und DHL findet das Paket nicht mehr. Also Verlust. Aber schönes Spiegelbild hier Nebenbei hab ich ne Vorleistung gebracht und nix bekommen. Dich würde ich mal gerne sehen wenn du deine Sendung bezahlst und nix bekommst |
21.10.2014, 16:42 | #35 |
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Bei mir ging es aus der Sendungsverfolgung hervor, dass das Paket irgendwo hängen geblieben ist. Da brauchte die DHL auch keine anderen Beweise mehr.
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21.10.2014, 16:56 | #36 |
...
Registriert seit: 12/2011
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Geändert von PhoenixGT (10.11.2017 um 15:09 Uhr) Grund: Account gelöscht |
21.10.2014, 17:25 | #37 |
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Genau so kostet es mich keine Nerven und kein Geld
Und ne Anzeige folgt auch noch bei nicht Bezahlung. Und dich möchte ich sehen wenn dir 500 Euro fehlen |
21.10.2014, 17:54 | #38 | |
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Zitat:
Mich interessiert es ja brennend, wie man es dreht, dass es kein Sendungskauf(würde ich natürlich auch drauf pochen, wenn ich mein Geld schnell will ) war und welche Straftat daraufhin begangen wird. P.S. Es würde sicherlich jeder blöd schauen, aber der Verkäufer kümmert sich doch anscheined und macht alles, was er muss. Also kann man da keinen Vorwurf machen. Drück dir die Daumen, dass alles gut geht, Dhl erstattet und das Geld an dich weitergegeben wird. |
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21.10.2014, 18:19 | #39 |
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Mein Anwalt meint er hätte das schon öfter gehabt.
Die Anzeige mache ich da der Versender mich erst hinhielt in dem er behauptet es wäre gefunden. Man würde es mir zustellen. Dann irgendwann schrieb er die Post braucht meine Kontonummer, BLZ nicht???? Alles komisch. Jetzt sagt er die Post überweisst es mir, ohne BLZ Auch sollte ich längst Post von der Post haben, hab ich aber net. Ich denke die 500 Euro hat er ausgegeben, keine Kohle und daher die Hinhaltetaktik, die dann aber in Unterschlagung evtl sogar, zum Betrug werden kann. Anzeige liegt hier, hat noch bis morgen Zeit zu reagieren, sonst gehts per Einschreiben an die STA HH. Eine Mail von ihm ich hab die Kohle net, erst wieder am Monatsanfang, darauf wäre ich eingegangen. Aber der hat zuviel dummes Zeig geschrieben. Hab alle E Mails von der ersten an. Daher bzw daraufhin hat der Anwalt auch entschieden das es kein Sendungskauf ist. Aus den E Mails ergibt dich der Kaufvertrag und da kommt es auf die Formulierung an. Aber frag mich net woran genau der Anwalt das fest macht. Er sagte am Verlauf/Formulierung |
21.10.2014, 18:36 | #40 |
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Würde mich ja schon interessieren, auf welcher Grundlage Dein Anwalt @guido das Geld vom Verkäufer einfordert?
Wenn's Privatkauf war... Geändert von Nosedive (21.10.2014 um 18:52 Uhr) |
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