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15.05.2007, 06:19 | #1 |
kiteschule-usedom.de
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Frage zur Steuer an die Bus Experten?
Hola und kurze Frage,wir wollen uns eventuell nen t3 Womo mit Hochdach in 51kw kaufen,jetzt die frage zu den Steuern.
Vorhanden ist ein Oxi - Kat.ist das von Vorteil? weis jemand den ungefähren Jahresbetrag der Steuern? Grüsse Chris |
15.05.2007, 06:27 | #2 |
Benutzer
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Hallo,
versuch mal mit dem Steuerrechner deinen Betrag zu ermitteln. http://www.steuer.niedersachsen.de/S.../Kfz_Womo.html Gruß Panman |
15.05.2007, 06:33 | #3 |
kiteschule-usedom.de
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ich weis aber leider weden die Schadstoffklasse noch das Gesamtgewicht..Grüsse
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15.05.2007, 06:38 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Nimm den Fahrzeugschein und ruf dein Finanzamt an, dann bis 100% sicher, kannst evtl auch was über Erhöhung bzg. Neuregelung erfahren.
Gruss |
15.05.2007, 06:52 | #5 |
kiteschule-usedom.de
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Beiträge: 2.122
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ich habe den Bus noch nicht,ich will mir eventuell einen kaufen,den Fahrzeugschein habe ich ja noch nicht
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15.05.2007, 06:55 | #6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Da gibts gerade soviel Regel, schöner Mist. Ich blickst gerade auch nicht trotz Rußpartikelfilter zahl ich 176 Euro, wobei eigentlich irgendwie eine Gutschrift von 300 Euro im Raum steht
Kein Plan was da gerade so wirklich abgeht |
15.05.2007, 07:37 | #7 |
Benutzer
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Beiträge: 1.068
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Die beste Chance es rauszufinden ist einfach über den Fahrzeugschein,
Verkäufer anrufen und die Zahlen sagen lassen Sonst wirds spekulativ |
15.05.2007, 07:42 | #8 |
kiteschule-usedom.de
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15.05.2007, 07:44 | #9 |
Benutzer
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Jetzt hab ich meine Vermutung vergessen,
ist aber nur eine Vermutung: Wohnmobile, also Stehhöhe 1,70, Herd, usw. ohne Schadstoffklasse müßten bei Ganzjahreszulassung bei 450 EUR jährlich liegen. Durch den Oxi-Kat müßte, wenn Schlüsselnummern passen, die Steuer auf 260 EUR sinken. Aber wie gesagt, VERMUTUNG!!! |
15.05.2007, 07:46 | #10 |
Benutzer
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Werde bestimmt diese Jahr nochmal hochschauen, aber erst wenn mein Bus da ist
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15.05.2007, 07:47 | #11 |
kiteschule-usedom.de
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der ist höher als 1,70 durch das Hochdach
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15.05.2007, 09:14 | #12 |
Benutzer
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Beiträge: 51
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Wir fahren T3 als Womo über 2,8t und noch nach Gewicht besteuert.
Die Neuregelungen sind noch nicht komplett bei den Finanzämtern umgesetzt. Wir warten immer noch mit Spannung auf die Nachzahlung für letztes Jahr, weil die Neu-Besteuerung rückwirkend zum 1.1.06 wirkt und auf den aktuellen Bescheid, der längst hätte hier sein müssen. Ich habe beim Finanzamt für Verkehr in HH angerufen und nachgefragt. Die sind selbst mit den Neuregelungen überfordert und konnten mir nicht sagen, wie hoch unsere Steuer wird Fakt ist jedoch, dass es nach Auskunft unseres T3 Schraubers keine Russpartikelfilter zum Nachrüsten gibt und die Steuerbelastung bei uns von z.Z. 175,- sich in den nächsten Jahren schrittweise auf ca. EUR 450 erhöhen soll. (Schadstoffklasse 1) Wichtige Infos zum Thema findet ihr hier bei der Promobil: http://www.promobil.de/news/kfz-steu...ktion_detail06 |
15.05.2007, 09:18 | #13 |
Gast
Beiträge: n/a
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15.05.2007, 09:26 | #14 |
Windwing 6+9+11+14
Registriert seit: 07/2006
Beiträge: 222
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Hallo Fuchur,
die Stehhöhe spielt aber nach der neuen Steuerberechnung beim Finanzamt eine Rolle. Wenn du die Stehhöhe von 1,70m im Wohnbereich, auch über Kocher/Spüle nicht erreichst wird nach PKW abgerechnet und das kann dann teuer werden. MfG Hardy 77 |
15.05.2007, 10:10 | #15 |
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Jepp steht Höhe muss an der Spüle/kochstelle vorhanden sein!!
würde auch mal nachfragen ob der Bus aufgelastet ist, da du ihn sonst nicht als Womo 2,8t zugelassen bekommst (bei uns jedenfalls) Diese 300 € Partikelfilter gibt es bei einem Womo nicht wird nur bei PKW gewährt. Ist aber bei T3 eh Wurscht!! Ich zahle für den T3 1.6td Multivan irgendwas mit 456 € oder so !! |
15.05.2007, 10:17 | #16 |
...Nichtsesshafter..
Registriert seit: 02/2003
Ort: Magdeburg
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Hier steht eigentlich alles, was man wissen muß: http://www.t4-forum.de/womosteuer/index.htm
mfg soul |
15.05.2007, 12:22 | #17 |
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Wisst ihr ob so eine Variante durch geht??
Baue meine kochstelle hinten in den "Kofferraum" beim Bus. Dadurch hab ich doch an der kochstelle ne Stehhöhe von 1.70 !? einer ne Ahnung |
15.05.2007, 12:59 | #18 |
...Nichtsesshafter..
Registriert seit: 02/2003
Ort: Magdeburg
Beiträge: 530
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Nein, steht auch unter meinem Link:"....Die Stehhöhe muss im Fahrzeug unterhalb des Daches gegeben sein........"
mfg soul |
15.05.2007, 13:09 | #19 |
Windwing 6+9+11+14
Registriert seit: 07/2006
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Hallo,
sehr informativ ist auch die Internetseite Camperline.de Dort steht auch der Gesetzesentwurf als pdf MfG Hardy 77 |
15.05.2007, 13:29 | #20 |
Benutzer
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Ort: Essen
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Stehöhe......
Und wenn man vor der Spüle den Boden herausnehmbar baut, sollte man doch auch wieder auf die geforderten 170 kommen )))
Kochen darf man auch nur, wenn der Wagen steht. Ob das geht?? @hardy [---die Stehhöhe spielt aber nach der neuen Steuerberechnung beim Finanzamt eine Rolle. Wenn du die Stehhöhe von 1,70m im Wohnbereich, auch über Kocher/Spüle nicht erreichst wird nach PKW abgerechnet und das kann dann teuer werden.---] Das Finanzamt kuckt meiner Erfahrung nach nur auf den Fahrzeugschein/Brief. Dort steht Wohnmobilzulassung. Aber nichts über Stehhöhen, oder ob ein Hochdach eingebaut ist, oder nicht. Grüße Hangmany |
15.05.2007, 13:54 | #21 |
Windwing 6+9+11+14
Registriert seit: 07/2006
Beiträge: 222
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Hallo,
auch die Finanzämter haben etwas von der neuen Berechnung mitbekommen und müssen sich nicht an die Zulassung (Wohnmobil) des Fahrzeuges halten, wenn es um die Besteuerung dieser geht. Bei Zweifeln lassen sie sich das Fahrzeug auch gerne mal vorfahren und dann siehste alt aus...bzw. zahlst den PKW-Spartarif Die Behörden wurden angehalten sich besonders die aufgelasteten Fahrzeuge näher anzuschauen. MfG Hardy 77 Geändert von Hardy 77 (15.05.2007 um 13:57 Uhr) Grund: Ergänzung |
15.05.2007, 15:06 | #22 |
living my life
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Ort: Hamburg
Beiträge: 134
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zahle jetzt auch so um die 450,- p.a.
Steuerbescheid kam Anfang April. T4, 60PS, WoMo mit Hochdach und >170 Stehhöhe. |
15.05.2007, 15:16 | #23 |
kiteschule-usedom.de
Registriert seit: 12/2006
Ort: Wolgast - Usedom
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15.05.2007, 15:39 | #24 |
Starkites, KSP
Registriert seit: 03/2004
Beiträge: 512
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Also mein T4 California war vorher 172 € und ist jetzt nach der neuen Steuer 290 €. Dazu kommen noch 210 € Nachzahlung. Aber aufpassen ! Die hatten mir 2x einen falschen Bescheid geschickt. Da hätte ich neu 431 euronen Zahlen müssen + 492 Nachzahlung. Das sind richtige Blutsauger.
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15.05.2007, 15:52 | #25 |
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15.05.2007, 18:09 | #26 |
Starkites, KSP
Registriert seit: 03/2004
Beiträge: 512
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Richtig Stehöhe muss mind. 170 cm betragen, dazu Kochgelegenheit, fest eingebauter Schrank und Schlafplatz. Also alles was kein Hoch oder Faltdach hat ist raus und zahlt PKW Steuersatz.
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