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Alt 21.07.2005, 13:26   #1
pinoccio
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Registriert seit: 07/2003
Beiträge: 188
Daumen runter Probleme mit Händler was tun?

auch und insbesondere an die vielen Händer, die das Forum lesen:

Wie denkt Ihr über folgendes:

Ich habe ein Produkt bei Ebay von einem Händler gekauft einen z.B. einen Kite aus dem Jahr 2004 für z.B. 500€

Ich habe brav u schnell gezahlt, weil ich das Ding ja haben möchte.

nur der Kite kommt und kommt nicht. (Auch nach 2 Wochen nicht)

Dann heist es, es war ein Versehen, der 2004er ist nicht mehr lieferbar, aber ich könne gegen Aufpreis einen 2005er haben.

Ich sag Nein zum Aufpreis aber den 2005er akzeptiere ich.
Mitlerweile binn ich schon sauer, habe viel gemailt und telefoniert ....

Ich bestehe auf Lieferung.

OK heist es, wir müssen den 2005er aber erst beim Lieferant besorgen.
Das dauert nun schon wieder 3 Wochen.

Ich habe also vor 5 Wochen gezahlt und noch nichts passiert, außer vielen
Mails und Telefonaten und Vertröstungen.

Frage auch an die Profis des Rechts was für Möglichkeiten habe ich?

Danke für einige Tipps - sowas kann ja jeden treffen
pinoccio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2005, 13:36   #2
goddy
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2005
Ort: Bönningstedt bei Hamburg
Beiträge: 2.057
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Standard Dumm gelaufen

Also erstmal ein paar Fragen:

Ist der Händler aus Deutschland?

Hast Du bereits schriftlich Nachfrist gesetzt?

Wie ist der Händler sonst bewertet? Gib mal Ebay Namen.

Mal schauen.
goddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2005, 13:40   #3
pinoccio
Benutzer
 
Registriert seit: 07/2003
Beiträge: 188
Standard bleibe noch diskret

mir gehts (noch) nicht drum jemanden an den Pranger zu stellen - die Lust reift aber gerade in mir.

Es ist ein Händler aus Deutschland und die Bewertung ist auch irgendwas mit über 90% positiv. Par negative Stimmen gibts ja immer.

Habe jetzt Nachfrist bis nächsten Dienstag gestellt. Dann geht die Sache zum Anwalt und der Name ins Netz
pinoccio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2005, 13:43   #4
bingo-ingo_82
Phantom-Starthelfer
 
Registriert seit: 04/2005
Ort: WWW.EXITUS.RU - SKY IS THE LIMIT!
Beiträge: 164
Standard

Die einfachste Moeglichkeit ist, dass Du einfach vom Kauf zuruecktrittst und das Geld zurueckerhaelst.
bingo-ingo_82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2005, 13:46   #5
guidog
Takoon Ambassador
 
Registriert seit: 09/2002
Beiträge: 3.127
Standard

hi,
setz ihm per einwurfeinschreiben eine frist von zwei wochen,
dann muß er den artikel liefern.

falls er das nicht tut, dann stehen dir alle wünsche offen.

du kannst nach ablauf der frsit den gleichen artikel woanders kaufen und die mehraufwendungen etc. dem händler in rechnung stellen, wenn du unbedingt den kite haben willst.

greets
guidog
guidog ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2005, 13:47   #6
goddy
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Registriert seit: 06/2005
Ort: Bönningstedt bei Hamburg
Beiträge: 2.057
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Standard gut so

Prima Strategie.

Ich denke genau das solltest Du machen. Schriftlich (!) Nachfrist setzten mit der Androhung bei Nichtlieferung den Kaufvertrag zu wandeln (stornieren).

Erst dann hast Du eine wirkliche Handhabe. Nach Ablauf der Frist sofort Ebay benachrichtigen und Anwalt aufsuchen. Achtung: Damit du nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleibst, solltest Du es in der Nachfristsetzung in etwa folgendes schreiben:

...... setze ich Ihnen eine Nachfrist zur Lieferung bis zu tt.mm.yyyy. Sollte Sie innerhalb dieser Frist nicht liefern können, trete ich vom Kaufvertrag zurück.Ich erwarte eine Rücküberweisung der Vorauszahlung zum gesetzten Termin auf mein Konto ..........

Sollten die gesetzte Frist ohne Lieferung oder Rückzahlung verstreichen, werde ich juristische Hilfe zur Durchsetzung meiner Ansprüche in Hilfe nehmen, deren Kosten Sie dann ebenfalls zu tragen haben. .......


Viel Glück
goddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2005, 14:29   #7
Nix_Hangtime
Gone with the wind..
 
Registriert seit: 06/2004
Ort: Zirndorf
Beiträge: 223
Nix_Hangtime eine Nachricht über AIM schicken
Standard Tja, sollte man sich mal fragen...

... ob denn nicht doch der Einkauf beim Händler vor Ort die stressfreiere Alternative ist. Ich bitte Dich: welchen Service erwartest Du denn von einem Händler, der sein Zeug für lau auf eBay verscheuert? Der KANN sich nicht um Service und Kundenanfragen kümmern, weil jedes Telefonat die Spanne frisst...

Dennoch: Rechtlich handelt es sich um einen gültigen Kaufvertrag, zu dessen Erfüllung der Händler verpflichtet ist. An Ebay melden, Erstattung von Mehraufwänden kannste vergessen, den Händler höchsten gerichtlich zur Erfüllung zwingen.

nix für ungut
nix_hangtime
Nix_Hangtime ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2005, 14:44   #8
Alex1
Benutzer
 
Registriert seit: 12/2003
Beiträge: 1.241
Standard

Aloah Frende !

hm...Ware anbieten,die er gar nicht oder nicht mehr hat !...das erfüllt schon den tatbestand von Betrug.
Wichtig ist :
Ist der Händler in Deutschland ?

Ich würde die setzung der Nachfrist ausschließlich per Einwurf Einschreiben machen,den das mit Email ist so ne Sache als Beweis.
An den Pranger stellste hier sicherlich keinen...den wenn der Seriös wäre,hätte der auch umgehend geliefet.
Wichtig finde ich das hier schon,das der genannt wird,das erspart auch anderen den Ärger...zudem sicherlich die andere Seite auch die möglichkeit hat,sich dazu zu äußern.
Ich hoffe,das du deine Sachen noch bekommst...

Gruß Alex
Alex1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2005, 16:23   #9
Laktatjunkie
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07/2005
Ort: Bonn
Beiträge: 2
Standard

Hey,
ich schließe mich den schon gesagten Beiträgen an, möchte aber noch ein wenig "Rechtliches" ergänzen.
Mit Auktionsende und Zuschlag hast Du mit dem Händler (nennen wir ihn X) einen gültigen Kaufvertrag nach §433 BGB geschlossen. Danach ist es Pflicht des Verkäufers Dir das Eigentum zu übertragen und den Besitz zu verschaffen.
Liefert er nicht, hast Du mehrere Möglichkeiten:

1. Du setzt schriftlich eine Frist (am besten per persönlichem Einschreiben). Bei deren Ablauf hast Du einen Anspruch gem. §§280 I, III, 281 auf Schadensersatz statt der Leistung.

2. Sollte X gar nicht leifern können, weil er das Material nicht hat und sich auch nicht beschaffen läßt, hast Du einen Anspruch gem. §§280 I, III, 283 iVm. 275

3. Liefert er aufgrund Deiner Mahnung nämlich nicht, kommt er in Verzug. Du hast einen Anspruch auf SE wegen Verzögerung der Leistung nach §§ 280 I, II, 286.

Wichtig: Es gibt einen Verschuldensvermutung für X, er hat also die deutlich schlechteren Karten und müßte sich ggf. exkulpieren!!!

So, neben diesen Anprüchen (§325!!) kannst Du auch noch zurücktreten.

4. Du setzt die Frist und hast verschiedenste Ansprüche unter anderem aus §§323, 346.


So, daneben solltest Du vielleicht noch wissen, dass Du mit Abschluß eines Vertrages einen Fernabsatzvertrag nach §312b abgeschlossen hast. Du hast ein Widerrufsrecht nach §355, d.h. Du kannst einfach so, sprich ohne Grund innerhalb von zwei Wochen widerrufen, und X kann sich sein Material sonst wo hinstecken. Ärgerlich für Dich, aber Du hast ja genug Ansprüche um dem Jungen den Hintern so heiß zu machen, dass er Dir schon was adäquates liefern wird.
Solltest Du ausführlichere Infos wünschen, so bin ich ab nächsten Dienstag wieder im Lande und helfe gern.
Viel Erfolg

Phil

www.laktatjunkies.de
Laktatjunkie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2005, 16:45   #10
pewe
slingshot testpool
 
Registriert seit: 05/2004
Ort: auf der perfekten welle...! (manchmal auch drunter :-p ) www.pewegrafixx.de
Beiträge: 2.574
Standard

hey phil... was seh ich denn da fürn kultiges mobil auf eurer seite?!?! kann man den rauchen?
pewe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2005, 17:30   #11
Mikki
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Registriert seit: 12/2002
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Hi,

irgendein Jurist hier? Gehören zum Zustandekommen nach §433 BGB nicht Einigung und Übergabe? Oder ist das bereits überholtes Wissen, was ich da habe?

Grüße, Mikki
Mikki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2005, 18:03   #12
bingo-ingo_82
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Laktatjunkie hat mE zumindest Schludrecht AT, BT1+2 gehoert, das sollte reichen

Er hat es auf den Punkt gebracht.
bingo-ingo_82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2005, 18:33   #13
_******_
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Standard sorry__leer

_sorry_leer_
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Alt 21.07.2005, 22:44   #14
w-k
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Beiträge: 161
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waker hat völlig Recht. Mir gibt's dazu nicht zu sagen.
w-k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2005, 00:25   #15
joe
Administrator
 
Registriert seit: 03/1999
Beiträge: 4.884
Standard

Zitat:
Zitat von pinoccio
Es ist ein Händler aus Deutschland und die Bewertung ist auch irgendwas mit über 90% positiv.
Ich würde eigentlich 100% erwarten.
Bei allem unter 99% würde ich schonmal vorab skeptisch sein und mir die negativen Fälle anschauen, ob die "passen", gelöst wurden oder ähnliches.

Zitat:
Zitat von pinoccio
Par negative Stimmen gibts ja immer.
Wieso? Vor allem wenn es nicht hunderte von Bewertungen sind ...
joe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2005, 10:15   #16
pinoccio
Benutzer
 
Registriert seit: 07/2003
Beiträge: 188
Standard

danke für die Vielen Hinweise, ich werd erstmal eine schriftliche Nachfrist setzten.

@ waker der Streitwert ist bei einem Kite bestimmt nicht nur 20€, sonst würd ich mir die Müh sparen

wer will schon das Geld zurück, wenn er bei Ebay einen günstigen Preis erzielt hat und dem Lieferant liefert nicht.

Heute sagt er - er wisse auch nicht wo die Lieferung bleibt, er habe schon vor 2 Wochen beim Importeur bestellt....

Ich kann nur jedem Raten: KAUFT NUR WARE VON VERSANDHÄNDLERN; DIE AUCH LAGERMÄSSIG VORRÄTIG IST.

Händler, die erstmal alles beim Vorlieferant bestellen müssen braucht kein Mensch.
pinoccio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2005, 10:43   #17
julian73
in dubio pro REO
 
Registriert seit: 08/2004
Beiträge: 747
Standard

bei dem streitwert ging es wohl eher um die schadensersatzansprüche und nicht um den wert des kites. ist natürlich doof, wenn man einen kite günstig ersteigert und der dann nicht lieferbar ist, aber du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der händler jetzt verpflichtet ist, dir einen 05er kite fürs selbe geld zu liefern? wenn das überhaupt geht, was ich bezweifle, muß dem händler doch mindesten eine absicht nachgewiesen werden, dieser hat aber ja schon benannt, dass es ein versehen ist UND diverse möglichkeiten der einigung angeboten. lass dir dein geld zurück überweisen oder leg noch etwas drauf, sonst kommst du dieses jahr nicht mehr aufs wasser.
julian73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2005, 12:40   #18
suffax
hightimes
 
Registriert seit: 02/2004
Ort: Ahrensburg
Beiträge: 173
Standard ???

darf man fragen,um welchen supertollen kite, aus 2004, es sich handelt?
mfg thorsten
suffax ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2005, 15:08   #19
Alex1
Benutzer
 
Registriert seit: 12/2003
Beiträge: 1.241
Standard

Aloah Freunde !

@joe hm..100% Bewertung....da wäre ich echt skeptisch...denn perfekt ist keiner von uns...du es gibt wirklich einige Nasen bei EBay,denen kannste nichts Recht machen...100% seh ich schon als sehr unreal an.

Gruß Alex
Alex1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2005, 15:24   #20
ostsee-kiters
www.ostsee-kiters.de
 
Registriert seit: 09/2004
Ort: Kühlungborn
Beiträge: 237
Standard

100% bei ebay ist möglich, aber schwer zu schaffen.

Aber alles unter 99,7% und mit weniger als 380 Bewertungen zählt für mich nicht.

Gruß,
Frank
ostsee-kiters

ebay-Nick: http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI...me=STRK:ME:UFS
ostsee-kiters ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2005, 15:58   #21
Mikki
Enfant terrible
 
Registriert seit: 12/2002
Beiträge: 3.478
Standard

Zitat:
Zitat von ostsee-kiters
Aber alles unter 99,7% und mit weniger als 380 Bewertungen zählt für mich nicht.

Gruß,
Frank
ostsee-kiters

ebay-Nick: http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI...me=STRK:ME:UFS
Arghs...hast mich 'reingelegt.... (hab heute meinen Naiven)
'Wollte Dir gerade die "passende Antwort" geben, vorher nochmal gerade anklicken...381 Bewertungen...haha...ok...'bin drauf reigefallen...

@Joe: Sorry, aber hast Du schonmal für viele verschiedene Kunden gearbeitet? Sieh das Forum hier, glaubst Du, es käme auf über 99% Zustimmung? Bei vielen verschiedenen Menschen gibts eine so große Spanne an Denkweisen, da kannst Du Deine Vorgabe niemals erreichen...

Grüße

Mikki
Mikki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2005, 17:21   #22
ostsee-kiters
www.ostsee-kiters.de
 
Registriert seit: 09/2004
Ort: Kühlungborn
Beiträge: 237
Standard

Hi Mikki:

wollte den Link eigentlich hinter dem ebay-Namen verstecken.
Wusste aber nicht wie das geht.

Nee, im Ernst:

ich habe schon manches Mal eine negative bewertung geben wollen, weil einfach Schrott verkauft wurde und falsch angeboten war.

Aber zum Glück konnte ich bisher immer energisch genug meine Interessen durchsetzen und so klären.
Und eine negative Bewertung trägt immer auch das Risiko, selbst eine negative aus Rache zu bekommen.

Also lässt man im Zweifel die Abgabe der Bewertung. So ist leider das System.

Nur bei einem Shop mit weniger als 97 % würde ich wirklich erst kaufen, wenn per E-Mail oder Telefon alle Fragen geklärt sind.

Gruß,
Frank
ostsee-kiters
ostsee-kiters ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2005, 22:55   #23
Mikki
Enfant terrible
 
Registriert seit: 12/2002
Beiträge: 3.478
Standard

Zitat:
Zitat von ostsee-kiters
Und eine negative Bewertung trägt immer auch das Risiko, selbst eine negative aus Rache zu bekommen.

Also lässt man im Zweifel die Abgabe der Bewertung. So ist leider das System.
Hi Frank,

ich hab mir nen Kauf- ujnd nen Verkaufsaccount zugelegt. Und so kann ich auch fair bewerten, ohne Angst vor Rachebewertungen haben zu müssen. hab natürlich auch schon eine eingeheimst. Na und? Selbst wenn mein Kaufaccount genausoviele Negativ-, wie Positivbewertungen hätte, mir wärs wurscht, weil negative Bewertungen nunmal nur und ausschließlich bei Verkäufen zum tragen kommen, aber nie bei Käufen.
Und mein Verkaufskonto ist absolut sauber, da bin ja auch in erster Linie ich für verantwortlich. Gute Ware und Pünktlichkeit zahlen sich dann schon aus.

Grüße, Mikki
Mikki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2005, 08:50   #24
soeboe
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Zitat:
Zitat von waker
so ganz stimmt dass nicht....(sorry Phil)
§ 433 bedarf keiner andern Voraussetzung als der beiden Willenserklärungen, ja, aber der Verkäufer kann seine Willenserklärung zurückziehen, mit dem Grunde der Irrung bei der Sache BGB §119. Der Verkäufer hat hier ja praktisch den Kaufvertrag bereits angefochten mit dem sofortigen Eingestehen eines Versehens. Frist ist gewahrt - Eigentlich is der Vertrag bereits unwirksam nach §143. Dann hat du kein Recht mehr auf erfüllung - kannst aber Schadensersatz verlangen (nach BGB § 122).

Gruss
Manfred
Tut mir leid, aber das ist absolut falsch.
Die Irrtumsregelungen sind für den Verkäufer mit Abschluss des Kaufvertrages ausgeschlossen (Ausnahme § 123 BGB, da ist niemand schutzwürdig). Nur der Käufer kann anfechten, was aber in der Regel ungünstiger ist für ihn als die Kaufgewährleistung.
Sinn ist, dass der Verkäufer sich durch eine "angebliche" Irrtumsanfechtung über eine Eigenschaft der Sache nicht den besonderen Regeln über die Kaufgewährleistung entziehen soll.
Im übrigen kommt ein Irrtum über seine eigene Leistungsfähigkeit schon mal gar nicht in Betracht, das wäre ja noch schöner, dann würde quasi nie jemand auf das positive Interesse haften.

Ach ja und an pinoccio:
Der Fall ist so eindeutig, da würde ich nicht einfach nur zurücktreten,
sondern auf jeden Fall Schadensersatz für einen Deckungskauf verlangen.
Ist einfach nur eine Frage des Rechtschutzes, wenn Du Dich mit dem Händler nicht persönlich einigen kannst, musst Du Dir eben die Frage stellen, ob Du den Aufwand betreiben willst.
Ist schon ne Frechheit, Sachen gerade bei Ebay reinzustellen, die man nicht liefern kann.
soeboe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2005, 09:44   #25
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Alt 23.07.2005, 10:12   #26
soeboe
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Moin Manfred,
muss ich noch mal nachschlagen für ne Quellenangabe.
Irren kann sich natürlich jeder, aber nicht jeder kann deswegen anfechten.
Eine Anfechtung erfordert als Gestaltungsrecht:
Eine Erklärung, Anfechtungsgrund (z.B. 119), Anfechtungsfrist und ganz wichtig kein Ausschluss der Anfechtung.
Das Problem ist bei z.B. einem Mangel der Kaufsache, die den Käufer berechtigen würden Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, dass der Verkäufer dann ja seinerseits sagen könnte, er habe sich über eine Eigenschaft der Sache geirrt und wenn er dann seine Willenserklärung anfechten könnte, wäre der Kaufvertrag rückwirkend nichtig und er müsste nur den Vertrauensschaden ersetzen.

In unserem konkreten Fall jetzt ist es zur Übergabe natürlich noch nicht gekommen, zumal die Sache noch gar nicht da ist, möglicher Irrtum wäre nur einer über seine eigene Leistungsfähigkeit, ein solcher kann aber nicht zur Anfechtung berechtigen.
Für den Fall der Unmöglichkeit gibt es dann natürlich 311a und 283, aber es handelt sich bei der Kaufsache um eine Gattungsschuld und der Händler hat ein Beschaffungsrisiko übernommen.

Gruß

Sönke

PS: Entschuldige übrigens das "absolut falsch", das war weder höflich noch richtig, vertretbar ist natürlich fast alles.
soeboe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2005, 10:40   #27
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Alt 23.07.2005, 10:52   #28
soeboe
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Zitat:
Zitat von waker
Moin Moin Sönke...
jaja.. erst mal nachschlagen
Ich meine es ist doch bei so ner Lapalie eh driss egal. Finde man soll da nicht immer mit Paragrafen fuchteln - im Endeffekt läuft auch das Gesetz auf den gesunden Menschenverstand hinaus...
Der Händler hat sich über die Sache geiirt, weil er davon aus ging den 2004er noch am Lager zu haben - hat er aber nicht, und das hat er ja wohl dann auch gesagt. Er könnt sich auch vertan haben und anstelle 05er zu schreiben hat er 04er geschrieben. Da kann man den 119er schon sehr gut für her nehmen.

Händler sind Menschen und letzlich profitieren wir ja auch von Ihnen ???

Gruss Manfred
Hast recht, im Endeffekt bleibt das mit dem Gesetz meistens Theorie. Rechthaben und rechtbekommen ist ja so ne Sache, die müssen sich halt einigen ansonsten kostet es viel Zeit und Geld.

Erklärungsirrtum geht natürlich immer, aber bei den Auktionen fehlt es meistens an der Unverzüglickeit der Anfechtung.

Gruß

Sönke
soeboe ist offline   Mit Zitat antworten




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