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Alt 07.11.2003, 20:36   #1
Torben
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2003
Ort: Kreis RD
Beiträge: 561
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Moin!
wollte mal Fragen ob jemand weiss, wie lange es vom Shop garantie auf nen gebrauchten Kite gibt?
Auch zwei Jahre???
Danke
Torben ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2003, 20:54   #2
anonym
einach nur da
 
Registriert seit: 08/2002
Beiträge: 651
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Also ich denke mal das es die 2 Jahre Herstellergarantie ab Kaufdatum gibt, und zwar ab dem ersten Kauf. Wenn man den Händler kennt, wird sowieso nicht nach der Quittung gefragt. Wie es genau mit dem rechtlich verbindlichen Garantien aussieht, weiß ich nicht. Vielleicht werden die Kites auch als Bastlerkites verkauft . Kann man bei Autos ja auch machen.
anonym ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2003, 19:41   #3
Torben
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2003
Ort: Kreis RD
Beiträge: 561
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Danke soweit!
Ich frag Montag mal im Shop!
Torben ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2003, 20:13   #4
moewe
LF WOW Adiccted
 
Registriert seit: 07/2001
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 2.274
Reden

Seit wann gilt eigentlich die 2 jahres garantie auf neuware?

seit anfang des Jahres oder schon vorher?

Danke
Willy
moewe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2003, 20:20   #5
Sebastian_Kroll
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Registriert seit: 10/2001
Ort: Ottensen / Hamburg
Beiträge: 7.344
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Soweit ich weiss gibt es die schon länger...
Sebastian_Kroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2003, 08:49   #6
anonym
einach nur da
 
Registriert seit: 08/2002
Beiträge: 651
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Habe gerade ein Bericht über Autos gekauft. Gibt es nach einem halben Jahr nicht jetzt eine Beweislastumkehr? Das heißt bis zu einem halben Jahr, muß der Händler nachweisen das der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, und nach einem halben Jahr muß der Käufer nachweisen, dass der MAngel schon vor dem Kauf vorhanden war.
anonym ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2003, 10:52   #7
HeiterKiterMarcoPE
000000
 
Registriert seit: 09/2003
Ort: Passau
Beiträge: 10.209
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HI all

Garantie hat nichts mit Gewährleistung zu tun. Da verwechselt Ihr Jungs was. Es ist auch etwas kompliziert.

Bei jedem Verkauf von Waren egal ob neu oder Gebraucht muß der Händler 2 Jahre Gewährleistung geben. Bei gebrauchter Ware kann er dies auf 1 Jahr reduzieren. Dazu muß ein Kaufvertrag gemacht werden.

Was ist Gewährleistung?
Damit verspricht sozusagen der Händler die Beschaffenheit der Ware, Zustand , Schäden etc.
Hat die Ware eine Schaden, die der Kunde während der Gewährleistungszeit findet und der Händler kann nicht beweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe bestand, muß er den Schaden beheben.
ABER bei Gebrachtware dreht sich wie schon "anonym" erwähnt hat nach einem halben Jahr um. D.H der Käufer muß es beweisen.

Garantie ist das was der Hersteller auf seine Ware gibt. Dadurch hat es der Händler natürlich leicht wenn es zum Gewährleistungsfall kommen sollte. Denn das neue Produkt hat natürlich Herstellergarantie. In der Regel haben alle neuen Waren 2 Jahre Garantie damit der Handel keine Gewährleistungsprobleme hat.

Ich glaube dieses Gesetz hat seit 01/2001 Kraft.
Gilt nur von Händler zu Privat.

Es sei mir verzíehen wenn ich evtl. Sonderfälle nicht kenne !

Hoffe das hilft euch.

Gruß Marco
HeiterKiterMarcoPE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2003, 12:18   #8
Jan:)!
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2002
Beiträge: 5.314
Beitrag

Hat die Ware eine Schaden, die der Kunde während der Gewährleistungszeit findet und der Händler kann nicht beweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe bestand, muß er den Schaden beheben.

Nicht ganz...der Händler muss fehlerfreie Ware liefern. Wenn nun in der Gewährleistungszeit ein Schaden auftritt, muss festgestellt werden ob der Fehler der Ware schon bei Übergabe vorhanden war (Konstruktionsfehler, Materialfehler...).
In den ersten 6 Monaten ab Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Schaden nicht durch einen schon bei Übergabe bestehendem Fehler verursacht wurde. In den restlichen 18 Monaten muss der Käufer das Gegenteil nachweisen.

ABER bei Gebrachtware dreht sich wie schon "anonym" erwähnt hat nach einem halben Jahr um. D.H der Käufer muß es beweisen.

Wie gesagt, das gilt auch bei Neuware. Bei Gebrauchtware kann allerdings die Gewährleistungszeit auf 12 Monate begrenzt werden.

Gilt nur von Händler zu Privat.

Das ganze gilt so erstmal auch für Privatverkäufe. Bei Verkäufen von Privat zu Privat kann man aber Vereinbaren auf die Gewährleistung zu verzichten (z.B. durch einen Kaufvertrag, in dem das vereinbart wird).


Hoffe das ist mehr oder weniger richtig.
Jan:)! ist offline   Mit Zitat antworten




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