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07.10.2009, 15:38 | #1 |
Nix wie weg !!!
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Ort: Bargteheide
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Gls liefer kaputtes Board und will es nicht zahlen
vielleicht hat von euch noch einer einen plan.
gls liefert mir vor 4 wochen defektes board und will es jetzt nicht zahlen weil wo angeblich eine abstellerlaubniss von mir vorliegt. also die haben zwar eine abstellerlaubniss, die ist aber 2 jahre alt und die hat meine freundin mal erteilt ohne mein wissen, nun steht mein name mit darauf, aber es wäre ja noch schöner wenn herr xy für mich unterschreiben kann nun kann ich es leider ja nicht reklamieren sondern das muss der versender machen, nur wird dieser auch damit abgespeist das es wohl einen abstellerlaubniss gebe, das kann doch alles nicht sein, für was gibt es denn da einen transportversicherung selbst gls (einen nette dame) meint das diese abstellerlaubniss keinesfalls ausreicht auch der fahrer räumt ein scheiße gemacht zu haben(hatte ihn gerade am telefon) nur was nützt das alles wenn der rest meint sie sind nicht haftbar zu machen |
07.10.2009, 15:49 | #2 |
Windsurfer
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Ort: bald wieder in der wärme!
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lass es dir vom fahrer schriftlich bestätigen dass er scheisse gebaut hat und zieh einen anwalt bei (wofür hat man denn die rechtschutzversicherung?).
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07.10.2009, 15:52 | #3 |
xxx
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hatte das selbe mit dpd - paket hat damals meine arbeitskollegin angenommen - ununzählige mails und telefonate, rausgekommen ist natürlich nix. Mit mir wollten sie gar nicht korrespondieren da dies alles über den absender läuft. Ich hab die beschädigung damals fotografiert und alles an Rene geschickt und der hat sich wirklich bemüht dass was dabei rauskommt aber die blocken komplett ab und fertigen einen mit einer briefvorlage ab. Daher kontrolliere ich jetzt immer gleich wenn ich was geliefert bekommt. wahrscheinlich streifen sie die Schadenszahlungen von der transportversicherung selber ein.
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07.10.2009, 15:55 | #4 | |
Nix wie weg !!!
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Zitat:
irgendwie bezweifle ich das er mir das schriftlich gibt, wer unterschreibt schon gern sein totesurteil denn er meinte, gls bezahle nie was die wälzen das wohl immer auf die fahrer ab oder auf den versender also im schlimmsten fall(für ihn) müsste er es wohl bezahlen und irgendwie habe ich nicht das gefühl das er mir wohl keine "einzugsermächtigung" für sein konto geben wird und einen anwalt, naja dann könnte ich aber nicht gegen gls vorgehen da ich nicjt auftraggeber bin, sondern nur gegen den versender und das will ich nicht weil er ja nichts falsch gemacht hat, also echt tolle situation |
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07.10.2009, 15:57 | #5 | |
Nix wie weg !!!
Registriert seit: 07/2005
Ort: Bargteheide
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Zitat:
scheint also nicht nur bei gls so zu sein das probelm ist nur das ich ja nicht mal die chance hatte es zu kontrollieren, denn er hat es einfach vor die wohnungstür gestellt wer ist dann bei dir für aufgekommen |
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07.10.2009, 15:59 | #6 |
Benutzer
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Beiträge: 157
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Hm schwierig bei deren AGBs
Zustellung: "2.4.3 Die Zustellung von Paketen erfolgt mit befreiender Wirkung gegen Unterschrift des Empfängers, eines Nachbarn des Empfängers oder einer im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesenden Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung, oder des Betreibers des nächstgelegenen GLS Germany Paket Shops oder dessen Erfüllungsgehilfen." Haftung: "Sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen haftet GLS Germany für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich das Paket in der Obhut von GLS Germany befindet, gem. §§ 429, 431 HGB bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds je kg des Rohgewichtes des Paketes. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen haftet GLS Germany bei Verlust oder Beschädigung des Gutes im Straßengüterverkehr nach den Bestimmungen der CMR bzw. nach Montrealer Übereinkommen/Warschauer Abkommen bei Luftbeförderung. GLS Germany haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei der Zollabfertigung entstehen. Die Haftung für andere als Güterschäden ist der Höhe nach je Schadenfall begrenzt auf das Dreifache des Speditionsentgeltes, welches für das betreffende Paket berechnet worden ist." Wennn ich das richtig verstehe, dann können die es jedem Nachbar geben, außer er macht nen schlechten Eindruck. Hast du keinen Anwalt im erweiterten Freundeskreis, der dir was schreiben kann? So ein Brief wirkt oft Wunder.... Creez mistalee |
07.10.2009, 16:00 | #7 |
Benutzer
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Ort: Kirchheim u. T.
Beiträge: 64
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Ich würde es beim Versender einklagen, letztendlich kannst du doch garnicht sagen zu welcher Zeit und wo der Schaden entstanden ist. Dir ist lediglich bekannt, dass er nicht bei dir entstanden ist.
Der Versender muss sich dann wiederum um Schadenersatz vom Paketdienst kümmern. |
07.10.2009, 16:04 | #8 |
Soulkiterin
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Viel Spaß !
Hatte selbiges Prolem mit DPD vor einem halben Jahr. Waren 2 neue Kites und ein neuer Neo drin. Warenwert mal eben € 1000,- "Angeblich" wurde das Paket bei der vereinbarten Nachbarfirma abgegeben - wie so oft. Nur diesmal kam es nicht an. Und das lag DEFINITIV NICHT an der Nachbarfirma! Habe unzählige Telefonate geführt - kannste nix machen - leider Sobald ne Abstellerlaubnis erteilt ist - an wen auch immer - hast Du Pech gehabt Und ne Garantie, dass es abgestellt wurde hast Du nicht. Selbst wenn Du auf einen Beleg für das Abstellen bestehst... ich hatte KEINE Chance Scheint ein neuer Trend zu sein bei den Kurieren Drück Dir trotzdem die Daumen! LG |
07.10.2009, 16:21 | #9 |
Benutzer
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Wenn man sich im Netz mal so durch GLS Beschwerden liest, wirst du wohl kaum eine Chance haben. Die sind ja fast schon bekannt dafür, dass da immer was kaputt zu gehen scheint, sie sich aber wie ein Aal rauswinden, siehe AGBs.
Scheint ein Scheixxladen zu sein, trotzdem hoffe ich das beste für dich. |
07.10.2009, 16:33 | #10 |
Gast
Beiträge: n/a
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???
Abstellerlaubnis? Warum erteiltst du denn sowas?
Ware immer persönlich entgegen nehmen und vor der Unterschrift die Ware auspacken und prüfen! Wenn der Packetservice nicht warten will, Annahme der Ware verweigern mit dem Hinweis auf mögliche Beschädigung, die nicht überprüft werden kann! Alles andere ist Risiko zu deinen Lasten |
07.10.2009, 18:21 | #11 | |
Bladekites etc...
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Beiträge: 4.530
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Zitat:
Pakete werden vor die Tür gestellt, Beschädigungen werden vertuscht bei der Übergabe usw. und wenn man nicht sofort reklamiert ist man der blöde, sogar Unterschriften werden gefälscht...ist echt ein alptraum mit der Firma. Der Rene verpackt mittlerweile schon doppelt weil die zu blöd sind und gern mal eins zerstören (mit ihren Spanngurten werden die Boards am Rail beidseitig zerstört) man ist ziemlich machtlos.... Aber der Griff ist ok oder?? |
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07.10.2009, 18:29 | #12 |
Nix wie weg !!!
Registriert seit: 07/2005
Ort: Bargteheide
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07.10.2009, 18:33 | #13 |
Bladekites etc...
Registriert seit: 08/2007
Ort: Neusiedlersee, Austia
Beiträge: 4.530
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07.10.2009, 18:38 | #14 |
Nix wie weg !!!
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07.10.2009, 19:51 | #15 |
Benutzer
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Beiträge: 196
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Mir hatte GLS auch schon mal einen Fahrradrahmen im Wert von 1500€ OHNE Abstellerlaubnis vor meiner Tür stehen lassen. Da hab ich natürlich nicht schlecht geschaut.
Zu allem Überfluss war der Rahmen richtig übel beschädigt (Das 5mm dicke Steuerrohr (da wo die Gabel zum Lenker durchgeht) war nen guten cm nach innen gedellt). Das Ding muss nich nur vom LKW sondern vom Kran gefallen sein... Was ich dann gemacht habe: Den Schaden dem Händler (in UK) gemeldet. Dann den Rahmen zurück geschickt. Um den Rest haben sich die dann gekümmert. |
07.10.2009, 21:34 | #16 | |
kai@bremerkiter.com
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Zitat:
entweder annehmen oder wenn die verpackung nach transportschaden aussieht die ware nicht annehmen.... haben in letzter zeit häfig defekte verpackung... dpd sagt dazu (der fahrer) man solle sich beim versender beschweren, die müssten das besser verpacken irgendwie gibt es auch je klauseln, von wegen das paket muss einen sturz aus 1,5m aushalten können gruß kai www.bremerkiter.com OT finde ups und gls am besten.... die fahrer wissen komischerweise auch immer, das wenns für mich ist irgendwas zum kiten drin ist |
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07.10.2009, 23:07 | #17 |
Benutzer
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Ort: Hamburg
Beiträge: 659
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die bei ups haben röntgenaugen ...
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07.10.2009, 23:47 | #18 |
Benutzer
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Beiträge: 1.510
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wie wärs damit
den Fahrer nochmals befaseln, dass er es nochmal gesteht, und aufzeichnen damit ein schriftliches Geständnis erpressen dass an GLS schicken, dass der Fahrer blechen muss GLS selbst zum zahlen bringen scheint schwer zu sein, und bei moralischen Problemen, der Fahrer hat ja auch gepfuscht |
08.10.2009, 08:10 | #19 |
KiteSurfNeuling
Registriert seit: 05/2008
Ort: Jever
Beiträge: 133
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hate mal einen ähnlichen fall mit ups, nur wars dort meine komplette kitebuggy ausrüstung(4schirme, nen v-max, alles an zubehör).
habe dieses riesenpaket nach fanö in dänemark geschickt. war absender und empfänger(sind mit dem auto drei wochen nach dk gefahren, leider nur nen kleiner golf3 und 4 personen, deswegen geschickt). das problem an der sache war,das paket kamm nie an, mein urlaub war im eimer und ich entsprechend sauer und verängstigt um mein material. es hat ganze 6wochen gedauert bis auf einmal die sachen vor der haustür standen(ja, einfach abgestellt und das mitten in der großstadt(leipzig). bei der genuen begutachtung bin ich noch wütender geworden, die transporttasche war zerschnitten, die hinterachse verbogen(ich weiß bis heute nicht wie die das geschaft haben) und noch einige kleinere sachen. gesammtschaden ca 400€ plus 140€ transportkosten an ups. es hat weitere 5wochen gedauert mit bestimmt 30-40 telefonaten, mehreren schreiben und einem schreiben eines anwaltes. zwei tage später befand sich das komplette geld auf meinem konto und nochmal zwei tage später bekamm ich einen brief von ups in dennen sie sich aufs herzlichste entschuldigten @Topic ich rate dir um zeit zu sparen, schalte recht zeitnah einen anwalt ein, das spart zeit und nerven. (wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten(ja ich habe eine lrs) |
08.10.2009, 08:12 | #20 | |
Benutzer
Registriert seit: 03/2008
Beiträge: 52
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Zitat:
Und wenn er trotzdem kein schriftliches Geständnís unterschriebt würde ich ihm mit dem Board anfangen die Finger zu brechen......... Ich würde zu einem Anwalt gehen und der soll sich dann darum kümmern, wer den Schaden ersetzen muss. Rechtsschutzversicherung hin oder her. Gruß Michel |
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08.10.2009, 08:30 | #21 |
Lord logger
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Beiträge: 10.979
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Wir haben oft mit Transportschäden zu tun.
In beide Richtungen. Egal ob DPD,GLS,UPS.... Ungefähr jeder zweite wird vom Paketdienst beglichen. Der Rest ist mangelhafte Verpackung.(Oft mit Recht) und wird abgelehnt. Wir handeln das so: Der Empänger ruft den Versender an und meldet den Schaden. Der beauftragt den Paketdienst sich das Paket anzuschauen. Dann kommen "die" und schauen nach warum der defekt auftrat. Ist es mangelhaft verpackt, pech gehabt. Ist es gut verpackt, zahlen eigentlich alle Paketdienste ziemlich flott. Entscheidend ist dabei das die Verpackung beim auspacken nicht weggeworfen wird. Am besten alles so lassen wie es ist, wenn man den schaden festgestellt hat. Und nicht weiter auspacken. Offiziell haftet ja der Empfänger des Paketes, weil der der eigentliche Auftraggeber ist. Aber ein Händler wird das Problem nicht auf den Kunden abwälzen, sondern versuchen eine kunlante Lösung zu finden, damit der Kunde ein Kunde bleibt. Pakete, mit einem offensichtlichen Schadenm werden direkt die Annahme verweigert oder nur unter Vorbehalt angenommen, was dann auf dem Lesegerät vermerkt wird. Verweigert man die Annahme kommen auf den Versender 3fache Transportkosten zu. hin,zurück,hin. Kann auch Kunden kosten....Sollte man also versuchen zu vermeiden. Kartons und die Schutzverpackung innen, müssen eine bestimmte Fallhöhe aushalten. Egal mit welcher Seite oder Ecke sie auftreffen. Ich glaube es sind 70cm. |
08.10.2009, 11:25 | #22 |
Gast
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Was der Fachmann rät (unverbindlich):
- Schaden und Verpackung sorgfältig dokumentieren, Photos machen, alles notieren, einen Zeugen beziehen und alles in einem datierten Protokoll bestätigen lassen. Besser wäre es, wenn schon beim Öffnen jemand dabei war. - Abtretungserklärung vom Verkäufer holen, dass er Ansprüche gegen Gls abtritt (ist der zu verpflichtet) - Eidesstattliche Versicherung holen von der Nachbarin, wie die das Paket angenommen hat und was die damit angestellt hat (nämlich nichts), in 2facher Ausführung (ist die nicht zu verpflichtet) - Brief mit Fristsetzung schicken und den Schaden nachvollziehbar beziffern. Anlagen: Rechnung, Photos, Abtretungserklärung (als Kopie), Eidesstattliche Versicherung. Vorsichtshalber vorab per Fax oder email. - Ungünstig ist nur die Haftungsbeschränkung...das sieht nach rund 10 Euro pro Kilo aus... - Wenn dann immer noch nichts geht könnte man zum Anwalt gehen, wegen der Haftungsbeschränkung aber vermutlich nicht sehr lohnend. Alles klar? |
08.10.2009, 15:25 | #23 |
Benutzer
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Servus Huetue!
Wir haben im Job hier täglich mit so Paketzeugs zu tun. Sind Drucksachen. Das Einzige, das hilft, ist es, das Paket neben dem Fahrer sofort auf sichtbare Beschädigungen zu überprüfen. Ist es beschädigt > Annahme verweigern, Fahrer nimmt das Ding wieder mit. Dann kann es der Paketdienst bei seiner Versicherung einreichen. Alles andere akzeptieren deren Versicherungen nicht, was auch logisch ist. Wenn du dem Fahrer sagst, daß du das Paket noch rasch auf Transportschäden prüfen willst, muss er auch warten. Ist die Verp. OK und die Ware drinnen im Eimer, kann der Paketdienst und der Fahrer nix dafür. Dann musst du mit dem Versender streiten. Eine Abstellerlaubnis setzt diese obigen Punkte alle ausser Kraft. Mit deiner Einwilligung in eine Solche übernimmst du das ganze Risiko. Gruß, Harri |
08.10.2009, 15:36 | #24 |
Wikileaks Task Force
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Ach komm, sowas muss doch so eine Carved Schnitte aushalten
also wenn ich das so lese kann man wohl gleich unversichert bei GLS verschicken |
08.10.2009, 15:46 | #25 |
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Was mir noch nich ganz klar ist: Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Händler oder einen Privatmann?
Wenn du nämlich das Board bei einem Händler gekauft hast, dann freu dich denn dieser kann nicht durch Abgabe des Paketes an das Paketunternehmen seine Vertragspflichten erfüllen, sondern ist im Fall der Beschädigung der Ware zur Neulieferung und zum Streit mit dem Paketdienst verpflichtet. Das ist ganz klar im gesetz geregelt. Sollte der Versender jedoch ein Privatmann gewesen sein, kann dieser durch Abgabe des ordnungsgemäß verpackten Boards an ein Paketunternehmen mit Erfüllungswirkung leisten. Sämtliche Transport-Schäden sind damit nicht mehr sein sondern dein Problem. In dem Fall musst du dich mit dem Transportunternehmen rumschlagen. Der Versender ist fein raus, wenn er nachweisen kann, dass er das Paket ordnunggemäß übergeben hat. In dem Fall muss das Unternehmen mit dir reden, denn dir steht auch der Anspruch zu. Ich kann dir nur raten, dass du Fotos von dem Schaden und der Verpackung machst. Die Schäden an der Verpackung dienen zum Beleg, dass das Board nicht vorher schon beschädigt war und dann lass nich locker. Die probieren immer gerne sich aus der Verantwortung zu ziehen und rechnen damit, dass die Leute irgendwann klein bei geben. Das is leider in der heutigen Geschäftswelt viel zu häufig der Fall das den Leuten wider besseren Wissens vorgespielt wird sie hätten keine Rechte und müssten das akzeptieren was das Unternehmen sagt. Selber schon oft genug erlebt. |
08.10.2009, 16:49 | #26 |
hummelhummel...
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ich kann auch nur empfehlen, pakete gleich bei anlieferung auf beschädigung zu kontrollieren. nur so kann weiterer ärger vermieden werden.
hatte selber mal das problem, das ich ein schlauchbott verkauft und versendet habe. nach ein paar tagen meldete sich der käufer und meinte, es wäre ein großes loch drin. da ich nichts davon wusste hab ich ihn daraufhin gebeten, sich den karton nochmal genau anzusehen. tja, und der karton war halt von unten kaputt, so dass er das bei der anlieferung auch nicht gesehen hat. war aber sehr nett, dass er mir das auch gesagt und nicht versucht hat, den schaden auf mich abzuwälzen. der name des paketdienstes muss nicht genannt werden, die sind meiner meinung nach eh alle gleich... grüße |
08.10.2009, 17:02 | #27 | |
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Zitat:
Bei Versendungskäufen gilt gem. §447 BGB bereits die übergabe an die Transportperson ( Spediteur ) als Gefahrenübergang. Schau sonst mal in die AGB´s des Händlers! www.bremerkiter.com |
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08.10.2009, 18:06 | #28 | |
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Zitat:
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08.10.2009, 19:24 | #29 | |
gesperrt
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Zitat:
beschädigte Ware neu verpacken, siehst du nicht wenn du nicht weisst wie der Absender es verpackt hat. Nehmen die teilweise komplett neue Kartons für. Hatte ich bei DHL auch schon.. Teils fehlt dann auch einfach defekte Ware aus dem Originalpaket.. |
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08.10.2009, 19:38 | #30 |
Gast
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wichtig ist eine doppelte verpackung d.h. ein board in karton einwickeln und nochmal in einen karton stecken. bei fehlender innenverpackung gibt es keine kohle !
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09.10.2009, 08:29 | #31 |
raw recruit
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So etwas ist echt ärgerlich und offensichtlich keine Seltenheit. Ich versuche mir da den Ärger zu ersparen, indem ich es zumeist ein bis zwei mal nett probiere und danach meinem Rechtsbeistand die Lage schildere. Der zaubert meist nach kurzer Zeit eine nette Formulierung aus dem Hut, die dann unter Fristsetzung (generell sehr wichtig) die Durchsetzung meiner Forderung erzielen soll. In dem Schreiben ist dann auch gleich die Übergabe der Angelegenheit an meinen Rechtsbeistand angekündigt, was es dann auch passiert. Sagt mir mein Anwalt, dass es wenig Aussicht auf Erfolg gibt, so muss man überlegen, ob man klagen oder einfach nur daraus lernen will
Leider bedeutet im Recht zu sein noch lange nicht auch Recht zu bekommen... |
25.04.2010, 17:47 | #32 |
Benutzer
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Beiträge: 20
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Illox GLS - Gleichen Mist erlebt
Ungefähr 2004 hatte ich auch eine offensichtliche Boardbeschädigung durch Illox, die auch GLS zum Anliefern beauftragt hatten. Die Blitzversandoption von Illox wurde nicht eingelöst, ein Board war offensichtlich durch den Transport beschädigt und GLS nötigte mich zur Abholung. Nach aufwendigem Mailverkehr, dessen Standardantworten man erstmal als naiver Logistik-Laie durchschauen muß bis zum Mahnverfahren habe ich letztlich die Transportkosten nicht gezahlt.
Martin |
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