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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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15.04.2012, 10:43 | #41 |
Warmwasserkiter
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@Malte, nein Du musst nicht jedes Jahr nachfragen, denn sollten sich die Versicherungs-Bedingungen bzw. der Deckungsumfang ändern, wirst du von der Versicherungsgesellschaft angeschrieben und darauf Aufmerksam gemacht. Meist liest man aber solche Briefe nicht und schmeisst sie weg. Es wäre also von Vorteil, wenn Du dir mal die Zeit nehmen würdest.
Interessant wäre auch noch zu wissen, wie alt dein Sohn ist und wie sich der Schaden ereignet hat. Hat Dein Sohn einen am Spot liegenden Kite beschädigt, weil er drüber gestolpert ist, hat das nichts mit der „Kiter-Versicherung“ zu tun, da solche Schäden über die normale Privathaftplicht abgedeckt sind. Gruss, Willy |
16.04.2012, 06:44 | #42 |
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Tarifwechsel Allianz
@Willy
hab gestern noch mal geschaut und bin mittlerweile tatsächlich in einem anderen Tarif. Der Schaden ereignete sich danach, also scheint noch alles mit der Versicherung zu passen. Wie schon in dem anderen Post zur Allianz, ist die haftung ausgeschlossen, wenn eine Versicherungspflicht für Kites bestünde. Der Unfall passierte in SPO auf dem Wasser als mein Sohn (damals 17) einem anderen Kiter die Vorfahrt nahm, sich beide Kites in den Leinen verfingen, bei knapp 30knt. Der andere Kite verlor dabei 3 Leinen und ein Struts wurde von ihm abrasiert. Kein Personenschaden. Schaden gemeldet und dann nichts mehr gehört. Entspricht das einem Schaden, der eine "Kite-Versicherung" voraussetzt? Geändert von Malte123 (16.04.2012 um 07:05 Uhr) |
16.04.2012, 10:18 | #43 |
Warmwasserkiter
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@Malte
Dass die Privathaftpflicht nur bezahlt, wenn keine Kiter-Haftpflicht separat abgeschlossen wurde stimmt und leuchtet ja auch ein. Komisch finde ich nur, dass Du keinen Erledigungsbericht der Allianz bekommen hast. Normalerweise müssten sie Dir ja auch die „Dossier-bzw. Schadennummer bekannt geben und es würde vermutlich auch ein Selbstbehalt abgerechnet werden müssen. Du kannst ja mal in die Schadenabteilung der „Allianz“ anrufen, die geben Dir bestimmt gerne Auskunft. |
16.04.2012, 16:30 | #44 | |
El Almeni
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reicht eine Bestätigung
Zitat:
In den Bedingungen steht also folgendes (Wiederholung von oben): VI Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) – Stand 01.01.2012 [...] 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers; (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; III. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden. Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden [...] 4. aus dem Besitz und der Verwendung von Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys und dergleichen; Ausserdem gibt es von der HK Darmstadt eine gesonderte Mitteilung, die da lautet: Mitversicherung der Sportarten Kite-Surfen, Kite-Sailen bzw. Kite-Boarden Besteht Versicherungsschutz im Rahmen der PHV für die Ausübung der o.g. Sportarten Kite-Surfen, Kite- Sailen bzw. Kite-Boarden? Obwohl die Sportarten mittels eines Drachen ausgeführt werden, handelt es sich nicht um Luftsportgeräte, im Sinne des § 1 LuftVG, Ziff. 10, da die zur Ausübung benötigten Schleppschirme nicht in Höhen von mehr als 30 m zum Einsatz kommen. Damit kommt auch die Ausschlussklausel für Luftfahrzeuge in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen nicht zum Tragen, es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der PHV. Der in den AHB verankerte Ausschluss der Luftfahrzeuge wird in den BBR teilweise abbedungen. Auch hier ist generell ausgeschlossen die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Luftfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Versichert ist jedoch ausdrücklich die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, • die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, • deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und • für die keine Versicherungspflicht besteht. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt dementsprechend die Ausübung dieser Sportarten und Nutzung der dafür typischen Sportgeräte - bis zur Höhe von max. 30 m Schleppschirm - im Rahmen der PHV mitversichert. So, das ist mal die Ausgangslage. Zur Zusammenfassung: Die HK Darmstadt sagt, wir versichern Schäden aus der gesetzlichen Haftpflicht beim Kiten, weil Kitesurfdrachen keine Luftfahrzeuge sind, (das nämlich hat das BMin Verkehr und Stadtentwicklung bestätigt). Es ist deshalb auch egal, dass wir die Haftung für Luftfahrzeuge ausschliessen, denn das betrifft Euch Kiter ja nicht. Wir versichern Euere Gesetzliche Haftpflicht, dass ist dann der Fall, wenn ihr schuldhaft mit dem Kite einem anderen einen Schaden zufügt. 1) Wenn Kites keine Luftfahrzeuge sind, dann ist alles gut, ihr seid versichert. 2) Wenn Kites doch Luftfahrzeuge sind, dann hat die HK Darmstadt Euch gleichwohl bestätigt, dass sie das anders beurteilt und hat Euch ausserdem für das Kiten Versicherungsschutz ausdrücklich bestätigt. Meiner Meinung nach wäre es treuwidrig, wenn die HK Darmstadt sich hier im Falle eines Schadens darauf berufen würde, dass eine Haftung bei Schäden durch Luftfahrzeuge ausgeschlossen ist. Die HK Darmstadt würde auch hier Eueren Schaden grundsätzlich übernehmen müssen. Dabei gibt es allerdings ein Problem und dazu mal 2 kleine Fälle: Fall 1: Deine Freunde sitzen am Strand, Du fährst absichtlich in die Badezone für Schwimmer, um denen aus der Nähe einen tollen Trick zu zeigen. Leider geht der Trick unerwartet schief, Dein Kite droppt und stürzt auf eine unbeteiligte Frau am Strand. Die erleidet Schürfwunden, Prellungen und eine Schnittverletzung im Gesicht. Die Frau nimmt Dich wegen der Verletzungen in Anspruch und will Heilungskosten und Schmerzensgeld. Du bittest die Versicherung um Übernahme dieses Schadens. Fall 2: Du kommst vom Wasser, legst Deinen Kite ab, wickelst die Leinen halb auf und beschwerst Deinen Kite mit einem mitgebrachten Sandsack. Anschliessend gehst Du auf die Toilette. Ein anderer Kiter kommt vorbei, nimmt den Sandsack von Deinem Kite, weil er ihn selbst benutzen will. Eine Böe weht Deinen Kite hoch und über den Strand. Die hinterherfliegende Bar verletzt eine unbeteiligte Frau am Kopf. Der Kiter, der den Sandsack weggenommen hat, ist verschwunden. Die Frau nimmt Dich als Eigentümer Deines Kites in Anspruch und will Schmerzensgeld und Heilungskosten von Dir. Du bittest Deine Versicherung um Übernahme dieses Schadens. Frage: Wie sieht das in diesen beiden Fällen mit Deiner Haftung aus? Zahlt die Versicherung; in unserem Fall die HK Darmstadt, den Schaden in beiden Fällen? Antwort: Fall 1: Du hast die Frau schuldhaft verletzt. Dein Verschulden besteht darin, dass Du absichtlich in die Badezone gefahren bist und da einen Trick versucht hast, der unbeabsichtigt schief gegangen ist. Mit sowas hättest Du aber rechnen müssen, denn aus diesem Grund soll man nicht in die Badezone fahren. Du musst der verletzen Frau Schadenersatz leisten. Es besteht eine verschuldensabhängige gesetzliche Haftpflicht. Die HK Darmstadt muss diesen Schaden übernehmen, denn Sie hat Dir ja zugesagt, Schäden beim Kiten aus der gesetzlichen Haftplicht zu übernehmen. Fall 2: Du bist an der Verletzung der Frau definitiv nicht schuld. Du hast den Kite vorschriftmässig gesichert, damit dass jemand den Sandsack wegnimmt, musstest Du nicht rechnen. Eine Haftung aus Verschulden besteht daher nicht. Die Frau kann Dich aber trotzdem in Anspruch nehmen, weil Du als Eigentümer eines Kites für Deinen Kite haftungsrechtlich verantwortlich bist. Du haftest allein aus der Eigenschaft als Eigentümer (das gilt nur, wenn Kites Luftfahrzeuge sind!). Deine Versicherung und hier auch die HK Darmstadt können jetzt aber anders als im Fall 1 trotz gesonderter Bestätigung eine Übernahme dieses Schadens verweigern. Denn die HK Darmstadt hat Dir nur einen Versicherungsschutz auf der Basis bestätigt, dass Kites keine Luftfahrzeuge sind. Der Versicherungsschutz umfasst daher nur solche Schäden, die Du schuldhaft verursacht hast, nicht aber weitere Schäden aus der verschuldensunabhängigen gesetzlichen Haftung als Halter/Eigentümer eines Luftfahrzeuges, denn dafür wollte die Versicherung zu keinem Zeitpunkt einstehen und eine solchen Versicherungsschutz hat Sie Dir auch zu keinem Zeitpunkt bestätigt. wdc Geändert von wdczap (16.04.2012 um 16:46 Uhr) |
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16.04.2012, 16:46 | #45 | |
Mädchen für immer;-)
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Zitat:
Wollte eine schriftliche Bestätigung der AXA, dass das Kitesurfen ohne wenn und aber eingeschlossen ist. (habe oben genannten Vertrag) Habe mich auch nicht beeinflussen lassen, nachdem mir mein Makler zu verstehen gegeben hat, wie "überflüssig" diese angeforderte Bestätigung doch sei, da Kite-Sailing-Geräte auf jeden Fall gleichzusetzen wären mit Kitesurfen und dieses auf "jeden Fall komplett" mit eingeschlossen wäre.... Nach einigen Tagen bekam ich dann folgendes schriftlich: >...wir bestätigen Ihnen, dass das Kitesurfen über den v.g. Vertrag mitversichert gilt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die diesem Vertrag zugrunde liegenden "Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung" Punkt A3...< Echt spannend, das heißt doch für mich, das die Wahrscheinlichkeit groß wäre, mich im Ernstfall mit denen auseinandersetzen zu müssen, ob Kites nun versichrungspflichtig sind oder nicht.... ... und da kommt noch erschwerend hinzu, dass der Gebrauch von "fremden Kite-Sailing-Geräten" gar nicht versichert ist... Geändert von Nicky (16.04.2012 um 17:12 Uhr) Grund: ... |
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18.10.2012, 20:40 | #46 |
Kirmesschlosser
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südwestring?
Hallo,
ich bin bei der AachenMünchener und hab heute erfahren das ich kitesurftechnisch nicht haftpflichtversichert bin. Dabei habe ich bei Abschluss extra auf das Kitesurfen hingewiesen. In der Kiteboarding macht der Südwestring Werbung. Auf der Website wird mir die Basler empfohlen (Inklusive Kitesurfen) ca 50,-/jahr. Gibt es mittlerweile Empfehlungen bzw Erfahrungen diesbezüglich? http://www.suedwestring.de/deutsch/s...aftpflicht.htm |
18.10.2012, 21:52 | #47 |
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Ich hab dann wohl Glück gehabt?
Vor Jahren kam mein Versicherungsmarkler und wie sind alle Policen durchgegangen. Ich meine Haftpflicht, bei der ich erwähnte das ich kite!
Ob damit alles okay wäre und mitversichert ist. Es wurde zugestimmt! Und kaum 4 Monate später wurde diese Aussage dann leider auf die Probe gestellt. Ich konnte mich zurücklehnen, die Versicherung hatte ALLES geräuschlos geregelt und ich hatte außer der Meldung des Schadens dann nur noch einen späteren Brief erhalten das der Schaden mit XXXX Euro beglichen wurde! PERFEKT!!!!! |
20.10.2012, 10:51 | #48 | |
I loveSplDoorUndCore
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und jetzt die entscheidende Frage:
Zitat:
-->> Welche Versicherung ist das? |
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20.10.2012, 11:49 | #49 | |
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Zitat:
Bedeutet die alten Bedingungen gelten und nur Verbesserungen der Leistungen werden automatisch den alten Bedingungen hinzugefügt. |
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20.10.2012, 12:03 | #50 | |
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Zitat:
Der Link geht auf einen Makler, online ohne Beratung würde ich nicht abschließen. Bei dem Preis ist halt die Frage ob wirklich alles wichtige abgesichert ist. z.B. die Ausfallversicherung ist für mich ein muss ebenso mind. 5 Mio Deckungssumme Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden, Schlüssel, Gemietete und Geliehene Sachen. Die Liste auf die es ankommt ist lang. Gilt übrigens auch für Unfallversicherungen hier ist oft die Eigenbewegung nicht versichert |
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20.10.2012, 14:08 | #51 |
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Servus...versicherungstechnisch ist wichtig das die Versicherung, soweit finanziell möglich, dir den Schaden zahlen läßt, und dann den Betrag dir wieder gutschreibt. In diesem Fall machen viele Versicherungen Probleme, die wollen Schadenshergang und vieles mehr, und dann den Schaden dem Geschädigten selber überweisen.
Was glaubst was ein Spanier sagt wenn du ihm deine Versicherungs nummer gibst und sagst das die das mit ihm regeln?? Der sagt...cash bitte, und das mit deiner Versicherung interessiert ihn nicht. Ich habe bei der DEVK eine Versicherungserweiterung für Kiten, ob Leihmaterial oder Eigenes, zur normalen Haftpflicht und hatte heuer in der Soma Bay den ersten Schaden. Über Mail sagte mir der Sachbearbeiter ich soll eine Rechnung bringen und die Daten des Geschädigten mit kurzer Hergangsbeschreibung. Die Rechnung bekomm ich dann bezahlt....ist schon mal super. Der Geschädigte konnte keinen neuen Leinensatz in der Soma Bay organisieren, und so ließ er sich nur die abgerissene Leine im 7Bft erneuern, und die wollten 20€ Cash, Rechnungs gabs keine....das haben die mehr oder weniger privat gemacht. Hab das meinem Sachbearbeiter so erzählt, und ihm gesagt das der Geschädigte mit dem Ersatz der einen Leine auch zufrieden ist....nach 14Tagen bekam ich die 20€ aus der Portokasse der DEVK auf mein Konto....ist super,oder. Nur bei Personenschaden, mit benötigtem Arzt oder Krankenhaus, rechnet die DEVK ausschließlich mit den Ärzten oder der Klinik ab. Ich bin zufrieden und fühl mich gut versichert. Mein Sohn studiert, meine Tochter in Ausbildung..sind auch versichert (Familienversicherung) Soll keine Werbung sein...Autos sind woanders versichert...Inmobilien wieder woanders...es ist viel Arbeit, Gesuche und Gelese wenn man gut versichert sein will, aber es ist es wert....denn ob du gut versichert bist stellt sich erst im Schadensfall heraus. Gruß....Franz |
20.10.2012, 14:14 | #52 | |
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Zitat:
Ja, hatte man mir damals mitgeteilt, habe es aber auch schriftlich bekommen, dass Kiten dazugehört! www.bremerkiter.com |
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21.10.2012, 22:20 | #53 | |
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Zitat:
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21.10.2012, 22:24 | #54 | |
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Zitat:
Selbst mit Versicherungsvergleichsprogrammen ist es nicht ganz einfach. |
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22.10.2012, 09:39 | #55 |
Allrounder
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Mein Versicherer hat mir auch bestätigt, das Kiten mit drin sei.
Ein Kite ist kein Fluggerät im herkömmlichen Sinn. Man fliegt ja auch nicht wirklich von den paar Sekunden Hangtime mal abgesehen. Für versicherungspflichtiges Fluggerät wäre dann ja auch mindestens ein "A-Schein" wie beim Paraglider zu absolvieren. |
22.10.2012, 09:49 | #56 | |
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Zitat:
Darum muss mann schauen ob die ggf. wieder eingeschlossen werden. |
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22.10.2012, 13:22 | #57 |
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Was ist denn mit dem vom VDWS angebotenen safety tool?
Das ist doch extra fürs Kiten. Da steht im Deckungsumfang folgendes: Windsurf-/Kitesurf-/Snowkite-/Wellenreit-/SUP-Haftpflicht: Gesetzliche Haftpflicht aus Halten, Besitz und Das ganze kann man hier nachlesen: https://www.vdws-checkpoint.de/index.php?id=safetytool Kostet 39€ im Jahr und gilt Weltweit. Was sagst du dazu Joho67. Btw. wieder zurück aus Egypt ? Gruss Tommy |
22.10.2012, 13:41 | #58 | |
Windsüchtiger
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Zitat:
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22.10.2012, 13:50 | #59 | |
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Zitat:
Fühl mich bei einer Versicherung nur wohl, wenn ich den Vertreter persönlich kenn....es ist aber auch einer dabei der hat keine Chance mit seinen Angeboten. Wenn ich mich darauf verlassen würde, was die mir sagen,wäre ich verlassen. Alles von A-Z lesen, dann kennst di aus. Im Zweifel schriftlich bestätigen lassen. Wenns um viel Geld geht windet sich dein bester Freund (Versicherungsmakler) wie ein Aal. Franzl |
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22.10.2012, 13:57 | #60 | |
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Zitat:
Gebraucht hab ich sie auch noch nicht. Bin auch bei der AM haftpflicht versichert und meine Nachfrage ergab auch, dass Kitesurfen nicht versichert ist. |
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22.10.2012, 17:57 | #61 | |
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Zitat:
Ich hab mir jetzt nur mal die Highlights angeschaut, Ein paar klingen gut Kasko fürs Material Unfallschutz Haftpflicht 2 Mio Klingt erst mal gut. Aber Kasko mit Selbstbehalt, Kitematerial max 1500 Euro / Jahr Haftpflicht nur 2 Mio Unfallschutz, na ja 16000 ist eigentlich nur eine dreingabe. Wirklich Interessant ist eigentlich nur der Passus der Besitz des Materials Alles andere würde bzw habe ich über meine Privathaftpflicht gedeckt, Mindestens 5 Mio Deckung,Ausfallversicherung (falls mich einer ummäht), Gefälligkeitsschäden, Geliehene und Gemietete Sachen. Da wäre somit auch die Kasko abgedeckt. Und eine vernünftige Unfall hab ich eh separat. Da hab ich dann auch eine vernünftige Progression, z.T. innere Organe, Stimme Das alles ist in Billigheimerversicherungen halt nicht drin. |
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22.10.2012, 21:07 | #62 |
El Almeni
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Die Haftpflichtkasse Darmstadt
hab ich auf Seite 1 dieses Threads bereits überprüft und da ist für Kiten ein AUSSCHLUSS enthalten, wenn Kites versicherungspflichtige Luftfahrzeuge sind. Darauf möchte ich an der Stelle nochmal hinweisen. Das mit der 5 MIO Deckung hilft nämlich in dem Fall dann gar nichts. Wer also meint, das Problem besteht nicht, kann sich ja gerne da versichern. Er wird dann im Schadensfall rausfinden, ob er versichert ist. Beim Safetytool oder KSA-Gruppenversicherung besteht diese Gefahr nicht. Bei einem Jahresbeitrag von 39,00 lautet meine Empfehlung, sich nicht allein auf die eigene PHV zu verlassen. Czapi P.S.: Und das ist auch etwas, was ich echt nicht verstehe. Viele Kiter fahren T5 oder ein Wohnmobil, ballern Sprit raus ohne Ende, haben mindestens 3 Kites und 2 Boards, fahren dazu mindestens einmal jährlich für 2 Wochen ins Ausland zum Kiteurlaub (Brasilien, Ägypten oder Tarifa muss ja sein); aber 39,00 € für eine vernünftige Versicherung sind nicht drin?! |
22.10.2012, 22:48 | #63 |
Boddenkutscher
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Haftpflichtschutz?
Moin Leute,
ich habe meine normale Haftpflicht bei der HUK um den Punkt PH-Extra erweitern lassen. Dort ist der Kitesport zwar nur bis zu einer Schirmgröße bis zu 9 m² beschrieben aber das ließ sich ganz leicht mit einer Anfrage auf 12 m² erweitern. Das ganze kostet mich pro Jahr 15,- €. Fragt einfach den Versicherer des Vertrauens. Vielleicht kann er euch ein vergleichbares Angebot machen?! Gruß |
23.10.2012, 07:29 | #64 | |
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Zitat:
Und denk daran, dass du dann dich nie an einen 13 er oder 19 er hängen darfst, sei es zum testen oder ausleihen. Der Versicherer des Vertrauens? Mann kauft mit der Kohle Versicherungsbedingungen. Und die sind vor Gericht dann das was zählt. |
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24.10.2012, 14:15 | #65 | |
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Zitat:
Deckungssumme 2 mio ist wirklich nicht so viel. Bei Personenschäden kann das Teuer werden, aber auch auf dem Wasser tummeln sich einige Boote die kaum einer von uns bezahlen kann. - Kites sind derzeit nicht versicherungspflichtig und auch keine Luftfahrzeuge! - Die Versicherung kann aber Wassersportgeräte ausschließen oder und Größe und Geltungsbereich einschränken - Wenn die Versicherungsbedingungen ergeben das das Kitesurfen mit drin ist dann ist es auch drin. Viele Kiter haben auch eine Versicherung gewählt wo das Risiko mit abgedeckt ist. Dann brauchen die diese Versicherung auch nicht. Sinnvoll ist die Versicherung auf jeden Fall für Personen bei denen das Risiko nicht in der Haftpflicht mit drin ist und das sind sicher einige. Hier gibt es jetzt drei Möglichkeiten - Alte Versicherung kündigen und neu abschließen - mit der VDWS ergänzen - oder unversichert fahren (ist ja keine Pflicht) und im Schadensfall selbst für den Schaden aufkommen. Kann mann höchstens einem Harz IV Empfänger empfehlen. Hier kommt jetzt spätestens die Ausfallversicherung ins Spiel. BTW Wer erstellt eigentlich das Beratungsprotokoll beim VDWS? Bei Bedarf und Begründung wäre der Passus es ist günstig nicht wirklich sinnvoll. |
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24.10.2012, 16:38 | #66 | |
unterwegs
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@wdcap
Das was Du hier immer wieder anführst ist doch - für den Versicherungsnehmer - gar kein Problem ... ein Scheinproblem; und das weißt Du m.E. auch Irgendwann verkehrt sich auch eine so betriebene Werbung m.E. ins Gegenteil. Lass mal gut sein ... Zitat:
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24.10.2012, 17:00 | #67 | |
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Zitat:
Es gibt mit Sicherheit genügend Verträge und Bedingungen wo das Risiko nicht oder nur Bedingt abgedeckt ist. Dann macht die Versicherung auch wirklich Sinn. Stellt sich halt die Frage wie das Problem behoben wird. Außerdem zeigt sich hier dass ein normaler Bürger hier wirklich nicht alleine handeln sollte es sei denn er möchte 1000 Seiten Versicherungschinesisch lesen und verstehen. Die Gesellschaften zeigen halt lieber Ihre Highlights als Ihre Lücken. |
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24.10.2012, 18:09 | #68 |
Boddenkutscher
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@Joho67
Derzeit zahle ich ca. 75€/Jahr und scheine damit ganz gut zufahren, wenn ich das Angebot vergleiche. Das mit den größeren Kites sehe eher unkritisch nachdem ich nun mehrere Jahre ohne Versicherungsschutz beim kiten unterwegs war |
25.10.2012, 20:49 | #69 |
El Almeni
Registriert seit: 01/2005
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Ich habe kein wirtschafltiches Interesse daran, ob jemand bei der KSA oder dem VDWS eine Versicherung abschliesst. Ich bin kein Versicherungsvermittler.
Ich hab auch keine Connections zum VDWS oder der KSA. Ich bin seit 1999 freiberuflich als Rechtsanwalt tätig. Ich halte den VDWS sogar für einen ziemlich bescheuerten und inkompetenten Haufen. Aber die Versicherung passt. Deshalb bin ich auch dort versichert. Und ja, ich hab auch eine private Haftpflichtversicherung. Ich bin trotzdem beim VDWS, weil das mit der Versicherung von Kites und dem Luftrecht eben kein Scheinproblem ist. Ich hab tagtäglich mit Versicherungen zu tun, ich sehe und weiss, was die ohne Probleme regulieren. Sobald es grössere Schäden betrifft, geht nichts ohne Klage bei Gericht. Alles andere wird irgendwie und mit den beklopptesten Argumenten abgewimmelt. Das ist die traurige Wahrheit. Versicherungen sind Heute nur noch zwei Zielen verpflichtet, der Dividende für die Aktionäre und dem Aktienwert. Schadensfälle stören da nur. Schöngeredet wird das nur von Versicherungsvermittlern, deren Provision der Kunde von seinen Beiträgen bezahlt. Czapi |
25.10.2012, 23:01 | #70 | ||||
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Hoher Preis heißt nicht gleich gute Bedingungen. Ich denke wir beide sollten uns einfach mal zusammentelefonieren. BTW hab ich nochmal in deinem Auszug der Bedingungen der Haftpflichtkasse nachgelesen auch der Besitz ist versichert und damit wohl auch der Kite an der Beach. Und wichtig ist nicht nur was in den Bedingungen drin steht sondern auch das was nicht drin steht. Geändert von Joho67 (25.10.2012 um 23:13 Uhr) |
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25.10.2012, 23:11 | #71 | |
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Registriert seit: 12/2009
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Ist das mit Familie, Kindern, Ausfalldeckung und ohne Selbstbehalt? Wäre dann bei guten bis Top Bedingungen schon ok. Darf halt keine Lücken haben die für dich relevant sind. Was mir nicht gefällt der Gebrauch bestimmter Kitesport-Geräte versichert. Bitte beachten Sie hierbei die entsprechenden Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Hab ich jetzt auf die schnelle in den Bedingungen nicht gefunden. Besondere Bedingung für die Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Gebrauch von Kite-Sportgeräten Versichert ist – in Ergänzung zu Ziff. III RBH Privathaftpflicht-Versicherung – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von Kitesport-Geräten (z. B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys etc.) mit einer Seillänge von bis zu 30 m sowie durch den Gebrauch von Strand-, Strandsteh- und Eisseglern mit einer maximalen Kite- und Segelfläche von 9 m². Genau hier wäre jetzt das Argument von wdczap richtig. Nur der Gebrauch nicht der Besitz ist versichert. Die Ausfalldeckung hat einen Selbstbehalt von 250 Euro, ist nicht viel muss aber nicht sein Geändert von Joho67 (25.10.2012 um 23:38 Uhr) |
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17.03.2013, 17:39 | #72 |
Benutzer
Registriert seit: 04/2012
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Verlust von Leihmaterial
Hi,
hier scheinen ja die Versicherungsexperten am Start zu sein, deswegen poste ich mal was mir heute passiert ist. Ich bin im schönen Hua Hin (Thailand) und habe Material bei einer Kiteschule ausgeliehen. Beim Surfen hab ich mein Board verloren, welches dann unauffindbar abgetrieben ist... Ich musste dort das Board komplett in bar ersetzen (450 Euro). Jetzt ist die Frage: deckt meine Haftpflichtversicherung (AXA) den Verlust von Leihmaterial ab? Ich hab extra vor einem halben Jahr meinen Versicherungsvertrag um die Sportart Kiten ergänzen lassen, bin mir aber nicht sicher, ob das nicht nur für Schäden an Dritten gilt? Kennst sich jemand damit aus? Und wenn die AXA rumzickt, was muss ich machen, damit ich es trotzdem von der Versicherung erstattet bekomme? Kotzt mich echt an und hab keine Lust das voll selber zahlen zu müssen. Danke für eure Tipps! |
17.03.2013, 18:36 | #73 | |
Tiefflieger
Registriert seit: 01/2008
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Zitat:
Hua Hin ist soweit ich weiß ziemlich Anfängerfreundlich. Konnte man die Ausleihboards nicht im vorraus für den verlustfall versichern. |
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17.04.2013, 14:11 | #74 | |
Benutzer
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Zitat:
Wenn Gemietete Sachen mit drin sind und Wassersportgeräte nicht wieder ausgeschlossen ist sieht es gut aus. Welchen Tarif der AXA hast du denn? |
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22.06.2016, 11:25 | #75 |
Neuer Benutzer
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"7) Fazit
Meiner Meinung nach bleibt eine spezielle Kitesurfversicherung nach wie vor das aktuelle Gebot der Stunde. (Stand: 26.04.2014, wdc)" Gibt es hier neue Entwicklungen? Ich habe hier ein Angebot der Ergo das sowohl Gleitschirmfliegen als auch Kiten umfasst. Ist aber mit ca 120€ im Jahr relativ teuer im Vergleich. |
22.06.2016, 13:06 | #76 | |
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