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Alt 30.12.2009, 15:43   #1
AW
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Registriert seit: 11/2003
Beiträge: 668
Standard Kites steuerlich absetzbar ?

Bin gerade bei meiner Steuererklärung. Für diejenigen die in der
Anlage SO einen Gewinn größer 512 Euro erzielen, könnte der Verlust der beim
Kauf/Verkauf eines Kites ensteht, sofern er innerhalb eines Jahres erfolgt, steuerlich absetzbar sein. (Sowie viele andere Sachen auch). Konkret gibt es das schon mit Autos/Schmuck. Einfach mal googeln. Gab es schon Gerichtsurteile. Interessantes Thema.
Ist absolutes Neuland.
Im Steuergesetz heißt es einfach "Wirtschaftsgüter".

Gruß

Alexander
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Alt 30.12.2009, 16:07   #2
Sebastian_Kroll
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2001
Ort: Ottensen / Hamburg
Beiträge: 7.344
Standard

Jepp, ist nen netter Tip, habe es dieses Jahr mal in meiner Steuerklärung bzg. eines Autoverkaufs angegeben.

Wer mehr interesse hat:

http://www.finanztip.de/recht/steuer...utoverkauf.htm


www.bremerkiter.com
Sebastian_Kroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 16:46   #3
Galaxo
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2007
Beiträge: 222
Standard

Aber nur, wenn Du mit anderen Sachen auch einen Spekulationsgewinn gemacht hast (zB. Hausverkauf) und diesen auch versteuerst.

Sonst wär das natürlich wirklich geil....
Galaxo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 17:02   #4
AW
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Registriert seit: 11/2003
Beiträge: 668
Standard

@ Galaxo

Hatte ich geschrieben .... Anlage SO ...Gewinn.....
Es ensteht aber auch recht schnell ein Gewinn, wenn ich Aktien (gekauft ab 2009)
mit Gewinn verkaufe. Muß nicht unbedingt ein Haus sein ....

Alexander
AW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 17:16   #5
ArgleBargle
Sa, So? Kein Wind!
 
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 567
Standard

Zitat:
Zitat von AW Beitrag anzeigen
Es ensteht aber auch recht schnell ein Gewinn, wenn ich Aktien (gekauft ab 2009)
mit Gewinn verkaufe. Muß nicht unbedingt ein Haus sein
Da irrst Du.

Einkünfte aus Kapitalvermögen - der Kauf und Verkauf von Wertpapieren(!), http://bundesrecht.juris.de/estg/__20.html - können nur in sich selbst verrechnet werden.

Ich vermute, Deine Idee kommt aus http://www.finanztip.de/recht/steuer...+anlage+so.htm - schau Dir dort doch nochmals eine verlinkten Seiten an.

Wenn Du anderweitige positive Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften erzielt hast, solltest Du aufpassen, daß Du nicht in den Bereich des gewerblichen Handelns (mit Gewinnerzielungsabsicht) kommst. Und wenn Du die gewerbliche Route gehst, sieh zu, daß "steuerliche Liebhaberei" kein Problem für Dich wird.
ArgleBargle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 18:04   #6
AW
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Registriert seit: 11/2003
Beiträge: 668
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@ arglebargle
Habe unter Deinem Link nichts gefunden. Muß auch sagen,
das ich nicht der absolute Fachmann bin. Hast
Du berücksichtigt, dass ab 2009 der Wertpapierverkauf in der
Anlage SO unter "andere Wirtschaftsgüter" fällt ?
Ebenso fallen Auto/Schmuck usw. in diese Rubrik. Das hier eine Trennung
vorliegt kann ich nicht erkennen. Bezieht sich Deine Auskunft evt. nur auf Jahre vor 2009 ? Wäre für weitere Aufklärung
dankbar.

Gruß

Alexander
AW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 18:39   #7
ArgleBargle
Sa, So? Kein Wind!
 
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 567
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Zitat:
Zitat von AW Beitrag anzeigen
Wäre für weitere Aufklärung dankbar.
Aufklärung liefert der von mir angegebene http://bundesrecht.juris.de/estg/__20.html, insbesondere § 20 II S. 1 Nr. 1 EStG iVm des dort angegebenen § 20 I Nr. 1.

Letztlich ist dort die Aussage: "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Aktiengesellschaft".

Und diese Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Abgeltungssteuer (die final ist und auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt).

Diese Rechtslage existiert seit dem 1.1.2009 - bis zu diesem Zeitpunkt lieferte der (private) Handel aus Wertpapieren "Sonstige Einkünfte" nach §23 EStG (die je nach Spekulationsfrist steuerfrei waren oder halt auch nicht).

Also Quintessenz für die Kites: Deine finanziellen Verluste aus dem Kite mußt Du leider mit Deinem emotionalen Gewinn verrechnen.
ArgleBargle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 20:24   #8
AW
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Beiträge: 668
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Na, dann werde ich mal es so hinnehmen. Bleibt noch die
Möglickeit bei anderweitigen Spekulationsgewinnen den Kite
evt . abzusetzen. (Oder irre ich auch hier ?)

Alexander
AW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 21:14   #9
ArgleBargle
Sa, So? Kein Wind!
 
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 567
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Zitat:
Zitat von AW Beitrag anzeigen
Na, dann werde ich mal es so hinnehmen. Bleibt noch die
Möglickeit bei anderweitigen Spekulationsgewinnen den Kite
evt . abzusetzen. (Oder irre ich auch hier ?)
Das paßt.

(Du kannst Dir übrigens auch ein Kite-Sport-Gewerbe als Kleinunternehmer zulegen, ein wenig neues Material mit eher wenig Marge handeln, dafür aber die Wertminderung von Test-Kites <hüstel> und Nebenkosten wie Fahrt zum Spot als Werbungskosten absetzen. Das führt dann wohl letztlich zu einem fast kostenneutralen Kite-Fun; einziger caveat: Steuerliche Liebhaberei. Mit einer Unternehmergesellschaft im Rücken kannst Du sogar etwas konstruieren, das die Gewährleistungsansprüche deckelt - bis das ganze Konstrukt dann dank Reputationsverlust beim Hersteller / am Strand den Bach runter geht ).


Geändert von ArgleBargle (30.12.2009 um 21:16 Uhr) Grund: Kommata
ArgleBargle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 21:35   #10
Philip
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Beiträge: 253
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Also Wertpapiere sind KAP und nur mit solche sind Verluste zu verrechnen.

Sonstige Einkünfte: Gewinne über der Freigrenze komplett steuerpflichtig...gilt zB. für Haus,Autos,Schmuck...aber Kites? kann ich dir nicht sagen.


Gewerbe: Gewinne und Verluste sind mit anderen Einkünften zu verrechnen.
Aber Voraussetzung u.a. Gewinnerziehlungsabsicht, d.h. dein kleines Geschäft mit Kites kaufen, test fliegen, Wertminderung etc. ist zwar schön, aber wenn du dauerhaft verluste hast, wird es zur Liebhaberei. Und das müsste man wieder dem Finanzamt erklären, dass man "wirklich" ein wirtschaftlich-rentables Unternehmen führen will...

LG Philip
Philip ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 22:21   #11
ArgleBargle
Sa, So? Kein Wind!
 
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 567
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Zitat:
Zitat von Philip Beitrag anzeigen
Sonstige Einkünfte: Gewinne über der Freigrenze komplett steuerpflichtig...gilt zB. für Haus,Autos,Schmuck...aber Kites? kann ich dir nicht sagen.
Ich fände es ja mal echt interessant herauszufinden, wie ich signifikant positive Einkünfte aus "Privaten Veräußerungsgeschäften" erzielen kann ohne gewerblich zu sein. (Ok, Haus über AK/HK verkaufen - ich suche was einfacheres mit weniger Kapitalbindung )

Wenn ich das schaffen sollte, dann werde ich gerne versuchen, alles, aber auch wirklich alles im Elf-Monate-Takt durchzutauschen - denn warum soll das, was (laut BFH) für Autos gilt, nicht auch für Kites oder ... den Neopren-Anzug gelten? (Dies könnte dann die Problematik der Werbungskosten umgehen.)
ArgleBargle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2009, 09:38   #12
ShortSqueeze
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Zitat:
Zitat von ArgleBargle Beitrag anzeigen
Ich fände es ja mal echt interessant herauszufinden, wie ich signifikant positive Einkünfte aus "Privaten Veräußerungsgeschäften" erzielen kann ohne gewerblich zu sein. (Ok, Haus über AK/HK verkaufen - ich suche was einfacheres mit weniger Kapitalbindung )
hört sich gut an !
Wenn du so eine Gelddruckmaschine gefunden hast, lass es mich wissen.
Ich glaube eben die Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräusserungsgeschäften (Kites) scheitert eben in der Regel daran, daß man keine adequaten Einkünfte aus dergleichen hat.
Interessant wäre es vielleicht mit Edelmetallen (Gold) die ja stark gestiegen sind in letzter Zeit. Soweit mit bekannt ist gelten für physisches Gold nicht die Regeln der Abgeltungssteuer ergo fallen diese nicht unter Wertpapiergeschäfte und sind steuerlich wahrsch. private Veräusserungsgeschäfte. Aber auch dazu musst du das Gold ja verkauft haben (unter 1 Jahr Haltefrist) und vor allem auch dem Fiskus den Gewinn melden...
Aus diesem Grund kann ich eh nur jedem raten Gold cash zu kaufen und es nirgends dokumentiert zu haben. Irgendwann wenn der Euro nix mehr wert ist und man mit ein paar Krügerrand bezahlt wird sich der Staat nämlich wieder was vom Kuchen abschneiden wollen !
ShortSqueeze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2009, 10:05   #13
ArgleBargle
Sa, So? Kein Wind!
 
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 567
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Zitat:
Zitat von ShortSqueeze Beitrag anzeigen
Soweit mit bekannt ist gelten für physisches Gold nicht die Regeln der Abgeltungssteuer ergo fallen diese nicht unter Wertpapiergeschäfte und sind steuerlich wahrsch. private Veräusserungsgeschäfte.
http://www.finanztip.de/recht/bank/gold-steuertipps.htm ist nett geschrieben und bestätigt Deine Aussage.

Hmmm. Sachwerte (nichts was ein Recht/einen Anspruch beinhaltet). Hmmm. Inflation. Hmmm.
ArgleBargle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2009, 10:41   #14
since99
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Registriert seit: 03/2005
Beiträge: 134
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AW und Sebastian Kroll, wertvoller Hinweis. Werde für 2008 meine Verluste aus Autoverkäufen nachmelden. Für "Altverluste" gibt es nämlich bis 2013 eine Übergangsregelung. Die vom Finanzamt festgestellten Altverluste können mit bestimmten Kapitaleinkünften verrechnet werden. Das sind nicht nur Gewinne aus Aktienverkäufen usw., sondern auch Erträge aus Discountzertifikaten. Discountzertifikate sind je nach Ausgestaltung ein Festgeldersatz, den man über die Altverluste steuerfrei stellen kann, verrücktes Deutsches Steuerrecht.
since99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2009, 18:23   #15
kiteforum.com
GONE KITING
 
Registriert seit: 12/2002
Ort: Cumbuco, Brasilien
Beiträge: 3.555
Standard

für Selbständige:

Aufkleber auf Kite mit Firmenname/Logo und ist dann ein Werbemittel

Foto nicht vergessen für alle Fälle wenn Prüfung kommt!

Gruß
Toby
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