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17.04.2004, 12:33 | #1 |
Benutzer
Registriert seit: 04/2002
Beiträge: 26
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Hallo,
ich habe heute folgende E-Mail von Ebay bekommen und frage mich, nach welchen Kriterien bei Ebay enteschieden wird. Schaut euch mal die viel umworbene Versteigerung des ICE für einen Tag unter an: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=2239009358 Da wimmelt es nur so von Links. Kiki Hallo, wir moechten Sie darauf aufmerksam machen, dass das Angebot bei dem Sie Bieter oder bereits Kauefer waren 4124559246 -XWAY 132 Kiteboard Spleene.com *TOP* wegen Verstosses gegen den Grundsatz für die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten vorzeitig beendet wurde. Den eBay-AGB zufolge ist es grundsaetzlich verboten, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in die eBay-Artikelseiten einzufuegen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon. Die eBay-Artikelseiten sollen allein dem Zweck dienen, die zum Verkauf angebotenen Artikel und Leistungen zu beschreiben. Alle Angaben zu den Angeboten, die für die Kaufentscheidung eines Interessenten und die Preisbildung wesentlich sind, sollen ausschliesslich auf den eBay-Artikelseiten und nicht über externe Quellen zur Verfuegung gestellt werden. Wenn Sie auf den oben genannten Artikel geboten haben, ergibt sich durch die Beendigung des Angebots keine Kaufverpflichtung. Haben Sie allerdings das Angebot zu einem Festpreis sofort gekauft, bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz Beendigung des Angebots durch eBay bestehen. Ein Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot kann allerdings dazu fuehren, dass der Vertrag gegenstandslos ist. Um Ihren konkreten Einzelfall zu pruefen, empfehlen wir Ihnen, sich eine Rechtsauskunft bei einer dafuer zugelassenen Beratungsstelle oder bei einem Anwalt einzuholen. Den Grundsatz für die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten finden Sie unter: http://pages.ebay.de/help/policies/listing-links.html Mit freundlichen Gruessen eBay-Community Watch |
17.04.2004, 13:39 | #2 |
Nosedive only
Registriert seit: 09/2003
Beiträge: 611
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das ist ein absolter Skandal den du an den pranger stelen solltest. Mail an Ebay und mit Rechtsschritten drohen. Solche Grundsätze sind verbindlich für ALLE auch wenn es die große deutsche Bahn ist und nicht nur ein kleiner ebay`ler, das empfind eich als absolute frechheit. Allerdings weiß ich auch nicht was in deinen Artikelseiten drin stand, man sollte immer beide Seiten der Medaille kennen.
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17.04.2004, 14:42 | #3 | |
Enfant terrible
Registriert seit: 12/2002
Beiträge: 3.478
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Aus dem Kitesurfing-kiel-Forum, Unterforum Second-Hand:
Zitat:
Mikki |
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17.04.2004, 17:58 | #4 |
Benutzer
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Das Verbot der Links bei Ebay finde ich verstaendlich, denn Links sind schlecht fuers Geschaeft.
Wenn z.B. ein Artikel von einem Haendler angepriesen wird mit Link auf den Onlineshop, so guckt man natuerlich erst auf dem Onlineshop ob man den Artikel dort billiger bekommt (keine Ebay Gebuehren etc). Weiterhin koennten juristische Gruende eine Rolle spielen (manipulierte Links, gefaelschte Tests usw.). |
17.04.2004, 18:36 | #5 |
Enfant terrible
Registriert seit: 12/2002
Beiträge: 3.478
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Klar, ist einleuchtend.
Nur wäre es halt schon schön, wenn es dann auch für alle gleich gelten würde. Grüße Mikki |
17.04.2004, 22:22 | #6 |
Gast
Beiträge: n/a
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und was hat das mit kiten zu tun...?
und jetzt nicht wieder was der bauer nicht kennt! gruß eDe*** |
18.04.2004, 01:02 | #7 | |
Enfant terrible
Registriert seit: 12/2002
Beiträge: 3.478
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Zitat:
ich mein, immerhin ging es um ne abgeblasene Auktion für ein Kiteboard. Davon aber mal ganz abgesehen, den Nachsatz "Was der Bauer nicht kennt..." verstehe ich in diesem Zusammenhang nun gar nicht *gg* Naja, ich war jedenfalls froh zu lesen, daß die Bieter von Ebay per Mail über diesen unsinnigen Grund der abgeblasenen Auktion (zumindest, solange er nicht immer und bei allen Auktionen gleichermaßen angewendet wird) informiert worden sind. Grüße Mikki |
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18.04.2004, 01:11 | #8 |
Enfant terrible
Registriert seit: 12/2002
Beiträge: 3.478
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Oops, 'wollte eigendlich editieren, nicht zitieren, Doppelposting...
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18.04.2004, 12:40 | #9 |
Gast
Beiträge: n/a
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Bei ebay sieht man genau was passiert, wenn ein Anbieter zu mächtig wird bzw. es geschafft hat, sich eine weitgehende Monopolstellung zu sichern.
Service gleich null. Per eMail ist es nicht möglich dort irgendjemanden zu erreichen der kein Autoresponder ist. Dann Ungleichbehandlungen wie oben skizziert. Plus diverse Sicherheitslücken, wie z.B. die inzwischen bekannte JavaScript Methode zur Manipulation der angezeigten Verkäuferbewertung. Aber was soll man machen, es gibt halt keine ernstzunehmende Alternative, und das nutzt ebay gerne aus. Viele Grüße! Niki |
22.04.2004, 11:31 | #10 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Ganz interessant:
Zitat:
Niki |
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22.04.2004, 14:50 | #11 |
Benutzer
Registriert seit: 06/2002
Ort: Remscheid
Beiträge: 3.051
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Moin,
ich werde auch weiterhin meine Auktionen mit Links versehen (wenn ich mir davon was verspreche) ich habe jetzt schon zwei sehr erfolgreiche Auktionen gehabt, die beide mit Links zu Testberichten / Videos der Ware / TV-Bericht ich habe einfach Glück gehabt.... ist wie schwarz-fahren,irgendwann erwischt es einen ..... nur das ich damit keinem schade... gruß frank² |
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