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Österreich Kitesurfen in Österreich |
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07.07.2007, 22:43 | #1 |
El Almeni
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
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Versicherungspflicht auch in Österreich
Hi, gibts hier österreichische Kiter und Juristen?
Was haltet Ihr von den folgenden Aussagen? Kites sind Luftfahrzeuge nach dem Luftfahrtgesetz, es besteht neben der allgemeinen Haftung nach dem AGBG eine gesetzliche Gefährdungshaftung bis 500.000 Sonderziehungsrechte des IWF sowie eine gesetzliche Pflicht zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung in mindestens diesem Umfang. Nähere Erklärung findet Ihr hier: http://www.rechtsanwalt-czap.de/index.php?id=227 Bitte mailt mir Fehler in meiner Begründung, wenn es welche gibt. Gruß und have fun Czapi |
09.07.2007, 09:20 | #2 |
KiteschuleReschensee
Registriert seit: 06/2001
Ort: Reschensee
Beiträge: 1.429
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Wieso soll dann ein Kite ein Luftfahrtgerät sein und ein Windsurfer nicht ?
Oder mein Snowboard mit dem ich mich über den Kicker werfe ? Ein Kite ist nicht zum Fliegen gemacht sondern um eine Person auf einem Board übers Wasser zu ziehen oder einen Skifahrer übern Schnee.... z.B. |
09.07.2007, 09:38 | #3 |
Benutzer
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 20
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kites - luftfahrzeuge
deshalb luftfahrzeug, bei einer gesamtlänge von über 30 meter, sprich inkl. leinen und kite (höhe) gilt man als luftfzg. das hieße aber wiederum das wir kiter eine piloten(prüfung) wie auch immer die aussehen möge und ein ärztliches atest brauchen.
aber eine haftpflichtvers. die das beinhaltet ist sicher schlau. skoop |
09.07.2007, 18:39 | #4 |
El Almeni
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
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Re Hi
@kitekat:
Weil ein Windsurfsegel im Gegensatz zu einem Kite nicht fliegt. Die Schweizer benutzen da auch den Ausdruck Drachensegeln. Wenn Du Dich mit dem Snowboard über den Kicker wirfst, bist Du kein Luftfahrzeug, aber nach schweizer Recht ein Flugkörper . Was ich damit sagen will, was ein Luftfahrzeug ist, ist eine Definitionssache. Und Drachen sind als Luftfahrzeuge definiert. @skoop: Nein, mit der Leinenlänge hat das auch in Österreich nix zu tun. Und daß man einen Pilotenschein und eine Lufttauglichkeitsprüfung braucht kann man so allgemein nicht sagen. Für Drachen ist das eigentlich nicht im Gesetz vorgesehen. |
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