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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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03.05.2023, 16:59 | #41 |
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Ja, so ähnlich wirds wohl sein. Die Gutachten geben das jedenfalls nicht her und mein Eindruck ist, dass selbst die harten Hunde beim BUND, NABU & Co. so ein verklärtes 80er Jahre Bild im Kopf haben vom Windsurfen, als die Welt noch in Ordnung war und sie sich beim Stehsegeln auf dem Unisee (komme aus Bremen) cool gefühlt haben
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05.05.2023, 07:31 | #42 |
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Die Argumentation vor Gericht ist eigentlich ganz einfach:
Die von Gegenseite behauptete kilometerweite Scheuchwirkung von Kites existiert nicht und ist frei erfunden. Beweisvideo folgt. |
06.05.2023, 19:54 | #43 |
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Hier das Video: (ist nur auf grossem Bildschirm erkennbar)
www.dailymotion.com/video/x8kq63r Der Kiter faehrt auf die Voegel zu, die erst auffliegen, als der Kiter schon ca. 25 Meter dran ist. Also eine voellig normale Fluchtdistanz, die wir auch bei Windsurfern, Hunden, Spaziergaengern etc. haben. Die Voegel interessiert eben nur, was direkt auf Bodenniveau unmittelbar auf sie zukommt. Der Kiter zischt vorbei und kurz darauf lassen sich die Voegel wieder nieder und picken seelenruhig weiter. Und das obwohl der Kite direkt ueber ihnen ist ! |
06.05.2023, 20:39 | #44 |
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Ist im Original deutlich schaerfer.
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07.05.2023, 18:01 | #45 | ||
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Zitat:
Zitat:
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07.05.2023, 20:38 | #46 |
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Irgendein privates Video ist doch völlig irrelevant. Du könntest den Vögeln ja vorher Valium in´s Futter gemischt haben. Oder Du hast genau diese Vögel an genau diesem Ort jahrelang an Deinen Kite gewöhnt. Ist doch alles total wahrscheinlich
Wo sind die "Studien" von "unabhängigen" Instituten und Organisationen, die keine Scheuchwirkung durch Kites über viele Jahre und an zahlreichen Standorten "repräsentativ" und "gerichtsfest" "beweisen"? Dann bist Du vielleicht im Rennen. Den Rest kannste Dir sparen. |
08.05.2023, 06:42 | #47 |
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08.05.2023, 07:34 | #48 |
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ist zwar uralt, aber wenn du als Kitesurfer eine Studie anfertigen willst die beweisen soll, daß Kitesurfen keine Scheuchwirkung hat, dann sollte die zumindest mal ähnlich wissenschaftlich fundiert wirken wie diese hier:
https://www.researchgate.net/publica...eine_Ubersicht Schaut man sich das im Detail an, ist die statistische Auswertung natürlich lächerlich, siehe diese Grafik hier: Da werden 2 Jahre miteinander verglichen und quasi ohne weiteres eine Kausilität zwischen Kitesurfen und der Zahl der Vögel in 2 unterschiedlichen Jahren vorausgesetzt. Aber trotzdem hast du halt als schlecht organisierte Hobbygruppe gegen sowas absolut keine Chance. Meine persönliche Meinung ist, daß wohl eine sehr schnelle Gewöhnung statt findet und am Ende die Scheuchwirkung kleiner ist als bei einem Menschen ohne Kite. Sieht man z.B. in Langebaan, wo man in 20m Entfernung an dem vollgeschissenen Inselchen vorbei fahren kann wo ja 1000 Vögel drauf hocken. Da fliegt keiner auf. Aber wie gesagt, da müsste man ähnlich tolle "Studien" anfertigen wie die, die ja hier von wissenschaftlichen Mitarbeitern auf Steuerkosten angefertigt werden und wo am Ende eh klar ist was raus kommt. |
08.05.2023, 07:48 | #49 |
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Der negative Beweis der Scheuchwirkung ist doch nicht zu erbringen. Siehe oben
Im besten Falle zeigt die erstellte Studie, dass für Vogelart A in Situation X, keine Scheuchwirkung erkennbar ist. Die Reaktion darauf wäre dann die Behauptung, dass für die andere sehr seltene Vogelart B - die natürlich zusätzlich sehr schützenswert ist - etwas ganz anderes gilt. Selbst wenn du dann alle Vogelarten durch hättest, hast du noch die verschiedenen Szenarien. "Klar in der Nahrungssuche gibt es keine Scheuchwirkung, aber in der Brutzeit gilt etwas ganz anderes." Der negative Beweis ist aussichtslos. |
08.05.2023, 08:52 | #50 |
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Aber Soeder ist auf unserer Seite (ab 1:20:00)
www.youtube.com/watch?v=-Xy1yP4udns&t=4804s |
08.05.2023, 12:07 | #51 | |
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Zitat:
Trotzdem wären in der Summe bei einer CDU/CSU Regierung wahrscheinlich weniger dieser Verbote beschlossen worden. Aber wir bekommen doch genau das, was die Grünen uns versprochen hatten, insofern jetzt nicht jammern, es haben die ja genug gewählt. |
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08.05.2023, 19:12 | #52 |
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Ist nicht derjenige, der das Verbot anordnet, in der Beweispflicht ? WIR sind ja schliesslich hier die Angeklagten (als Naturschaedlinge).
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10.05.2023, 11:11 | #53 |
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10.05.2023, 15:11 | #54 |
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Soso, dann stimmt anscheinend mit diesem Naturschutzrecht was nicht. Bin mal gespannt, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt, dass hier eine Minderheit (also wir) systematisch diffamiert, diskriminiert und schliesslich ihrer Freiheit beraubt wird. Ohne Prozess und ohne Beweise.
Was sagt denn Joachim Steinhoefel dazu ? Der kitet doch auch. Kennt den jemand persoenlich ? |
10.05.2023, 15:32 | #55 |
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Also bei allem Idealismus, aber bis man erfolgreich gegen eine Bundesverordnung geklagt hat, ist es ein langer schwerer, aber vor allem auch teurer Weg und das OVG Lüneburg hatte unserer Klage damals auch nur aus formellen Gründen stattgegeben. Wenn es um die Frage gegangen wäre, ob das Kitesurfen überhaupt im Wattenmeer geregelt werden darf und das Kiten einen störenden Einfluss hat, dann hätten wir den kürzeren gezogen.
Beim Bundesverfassungsgericht wird das ohnehin nicht landen und wenn doch, dann wahrscheinlich nicht mal zur Entscheidung angenommen. Der Anteil zulässiger und begründeter Verfassungsbeschwerden ist extrem gering. |
10.05.2023, 18:51 | #56 |
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Aber das ganze Naturschutzgesetz ist ja offenbar verfassungswidrig. Und das geht nicht nur uns Kiter was an sondern im Grunde jeden. Wenn jetzt z.B. ein Nationalpark Ostsee einfach so angeordnet wird mit dem frei erfundenen Vorwurf, dass das ganze Volk dermassen naturschaedlich ist, dass es unbedingt aus der halben Ostsee ausgeschlossen werden muss. Usw., usf. Mit einer umgekehrten Beweislast ist ja einer waschechten Oekodiktatur Tuer und Tor geoeffnet.
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11.05.2023, 05:14 | #57 |
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Zeig uns doch mal die Passage in dem Naturschutzgesetz, aus der hervorgeht, dass wir hier eine umgekehrte Beweislast haben ! Ich kann das irgendwie ueberhaupt nicht glauben.
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12.05.2023, 11:39 | #58 |
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Ich bin kein Experte im Öff.-Recht, aber nach dem was ich gehört habe zB von Prof. Schwemer in unserem Verfahren und wenn man sich die Regelungen im BNatSchG, insbesondere zum Artenschutz, mal anschaut, dann sind die Voraussetzungen für Regelungen/Begrenzungen sehr niedrigschwellig. Es geht eben nicht darum, dass der Staat den Kitern nachweisen müsste, dass diese die Vogelwelt nachhaltig schädigen, vielmehr dürfte es schon reichen, dass überhaupt Störpotenzial gegeben ist. Verstehe mich nicht falsch, ich finde das alles ja genauso daneben, aber der Begründungsaufwand für eine Regelung des Kitesurfens im Nationalpark (es geht ja "nur" darum, ob generell erlaubt oder nur in Zonen) ist außerordentlich gering.
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12.05.2023, 13:41 | #59 |
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Dann frag doch mal den Professor, ob er nicht auch der Meinung ist, dass Menschenrechte hier mit Fuessen getreten werden. Wenn das nicht sein Fachgebiet ist, kennt er vielleicht einen Kollegen, der sich damit auskennt.
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14.05.2023, 05:56 | #60 |
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Das sollte der Richtige sein: Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Nessler, u.a. Verfassungsrechtler. Lehrt auch noch bei euch um die Ecke an der Uni Oldenburg: www.uol.de/volker-boehme-nessler
Auf dessen Meinung bin ich mal gespannt ... |
15.05.2023, 10:38 | #61 | |
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Zitat:
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16.05.2023, 18:02 | #62 |
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Ja sicher, aber wenn die beiden Profs sich zusammentun, kann das Ganze eigentlich nur ein Erfolg werden.
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