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07.05.2020, 17:34 | #1 |
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Erstattung Flug Tickets (ryanair) - noch jemand betroffen?
Hallo,
zufällig noch jemand von einer Flug-Stornierung bei Ryanair betroffen? Habt ihr schon euer Geld zurück? Wäre eigentlich letzte Woche nach lo stagnone geflogen - um sich Buch den Bezug zum kiten herzustellen. Stefan |
07.05.2020, 19:03 | #2 |
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Beiträge: 67
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Hi Stefan,
ich wäre eigentlich am Samstag nach Sizilien geflogen. Flug wurde am 27. April von RyanAir storniert und ich habe auf der Homepage den Rückerstattungsantrag ausgefüllt. Das Geld soll innerhalb von 20 Tagen wieder auf meinem Konto sein. Die Tage habe ich aber eine neue Mail von RyanAir bekommen, ich solle den Rückerstattungsantrag auf er Homepage ausfüllen, was aber zu einer Fehlermeldung führt. Ich bin mal gespannt, habe von dem ersten ausgefüllten Antrag eine Kopie gespeichert. |
07.05.2020, 19:24 | #3 |
Benutzer
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Ort: Lübecker Bucht
Beiträge: 428
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Die Kohle könnt ihr wohl vergessen. Procedere war wie von euch beschrieben. Dabei war immer von Rückerstattung die Rede. Bei mir heraus gekommen ist letztlich eine Gutschrift in Höhe des Ticketpreises, welche ich innerhalb eines Jahres einzulösen hätte. Da ich vermutlich nicht innerhalb eines Jahres fliegen werde, ist die Kohle wohl pfutsch.
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07.05.2020, 19:52 | #4 |
Benutzer
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Sicher?
Eigentlich müsste der Gutschein nach 12 Monaten in Cash gewandelt werden. |
07.05.2020, 21:44 | #5 |
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Ich habe leider keine Möglichkeit gefunden jetzt eine Gutschrift zu beantragen. Wäre mir ja auch egal, wenn sie für die Bearbeitung 1 Monat oder 5 oder 8 oder 10 Monate bräuchten. Es scheint aber so als müsste man ein Jahr warten bis der Gutschein abgelaufen ist und kann dann erst eine Erstattung beantragen. Auch wollen die, dass man durch Klick auf einen Link den Gutschein erst annimmt. Das habe ich auf jeden Fall bis dato nicht gemacht. Das kommt mir irgendwie suspekt vor.
Klingt im englischen Text schon ein bisschen schärfer. Zumindest wird da wohl in einem Jahr nichts automatisch passieren: "...but don't redeem it within 12 months may still apply for and obtain a refund after this 12 month period..." |
08.05.2020, 03:50 | #6 | |
Benutzer
Registriert seit: 10/2001
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Zitat:
Wenn ihr dies nicht wollt, muss die Airline den Preis zurückerstatten, lt. aktuelles Gesetzlage innerhalb von 7 Tagen (was keine Airline aktuell einhält). Durch die Absage der EU an der Gutscheinidee der Bundesregierung sind die Gutscheine auch nicht durch eine Insolvenz geschützt. Da sowohl die Airlines als auch die Reiseveranstalter aufgrund der aktuellen Krise das wohl größte Risiko einer Insolvenz haben, sollte dies zusätzlich berücksichtigt weden. www.ichfindsguenstiger.de Reisen zu unglaublichen Preisen |
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08.05.2020, 06:24 | #7 |
Benutzer
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Ort: Kiel
Beiträge: 309
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das gleiche wohl bei Eurowings, die hotline sagte, dass im Moment 5 Wochen Verzögerung bei der Beantwortung der Email-Anfragen aufgelaufen sind. Die werden im Moment überschwemmt, da alles storniert wird/ausfällt. Und sie wissen selbst nicht wann welche Flüge wieder gehen.
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08.05.2020, 06:35 | #8 | ||
Benutzer
Registriert seit: 12/2018
Beiträge: 48
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Zitat:
Zitat:
Jetzt ist eben nur die Frage was ich Ryanair dazu bewegen kann mir die Kohle auszubezahlten. Eventuell schon jemand Erfahrung mit einer Abwicklung über flightrigh.de? Hab gerade mal meine Daten eingegeben und so wie es aussieht würde der Flug akzeptiert werden, sind eben ~30% Gebühren fällig. Geändert von soho0711xx (08.05.2020 um 06:51 Uhr) |
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08.05.2020, 06:37 | #9 |
Benutzer
Registriert seit: 12/2018
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Bei Eurowings habe ich auch noch eine Buchung für Juli
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08.05.2020, 06:57 | #10 |
Genuss-Rutscher
Registriert seit: 10/2012
Beiträge: 2.731
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Halten wir fest, derzeit werden alle Flüge (Urlaub) von den Airlines abgesagt.
Nicht selber stornieren, Nerven behalten, unbedingt! (Rechtlich schwierig wird es später im Jahr wo schon sporadisch geflogen wird ihr aber nicht mehr wollt.) Die Airlines müssen erstatten, auf keinen Fall Gutscheine akzeptiere. In der Regel haben die Airlines Name Adresse und Kontoinformationen. Im Grunde muss die Airline tätig werden und ihr braucht nix machen. Ne mail kann nicht schaden, wahlweise auch deren Internetformular. Dokumentieren und Mailverkehr archivieren. Bei Zahlung mit Kreditkarte kann man ggf. die Kohle direkt über die Kartenorganisation zurückholen. Aber damit kenne ich mich nicht aus. Ziemlich rabiat, aber bei Ryanair würde ich es machen, die kämpfen auch immer mit den härtesten Bandagen gegenüber Mitarbeitern und Gästen. Zahlungsfähigkeit: Ryanair sagt sie sind krisenfest, haben genug cash. Eurowings (Lufthansa) wird vom Staat gestützt. TAP und andere Staatsairlines sehe ich auch kein Problem. Natürlich vermeiden Alle Airlines derzeit Cash rauszugeben. Die werden versuchen die Sache maximal in die Länge zu ziehen. Scheisse für die Kunden. Frage an die Community, gibt es Airlines die im Moment schnell erstatten? Meine Flüge gehen am 7. Juni, mal sehen, werde mich da auch bei den Verbraucherzentralen (internet) noch informieren. |
08.05.2020, 07:32 | #11 |
Benutzer
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D.h. die Gutscheinpolicy der Regierung gilt nur für Reisebüros, nicht für Fluglinie direkt? Die hatten doch beschlossen, erstmal Gutschein und dann später (1 Jahr?) die Möglichkeit auszahlen zu lassen, damit nicht die ganzen Firmen pleite gehen wenn sie jetzt wieder auszahlen müssen.
Hatte es aber nur am Rande verfolgt da ich nicht betroffen bin, aber so hatte ich das verstanden? |
08.05.2020, 07:47 | #12 |
Genuss-Rutscher
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Die Gutscheine waren eine gut gemeinte Idee die Reisebranche zu stützen. Nur ist das leider Verbraucherfeindlich und nicht mit dem derzeiten Recht vereinbar.
1. Verbraucherfeindlich: stell dir vor du hattest bei einem Reiseveranstalterspezialisten für Ost-Afrika Reisen eine Safari gebucht, Veranstalter sagt ab. Du willst jetzt dann verständlicherweise einen Ostseetrip machen, kannst es aber nicht weil die Kohle beim Spezialisten als Gutschein festhängt. Ausserdem kann es sein das du jetzt lieber einen gut rabbatierten Porsche kaufen willst statt einer teueren Reise. Warum solltest du das nicht dürfen? Der Staat muss wohl sowieso Autobranche und Reisebranche stützen. Und sei es drum, wenn es doch ein Fernseher aus Asien sein soll, es ist dein Geld. 2. Zwangs Gutscheine sind nicht mit dem derzeit geltenden Deutschen und EU Recht vereinbar. Jetzt sagst du, dass kann man doch ändern in D. Aber das EU Recht steht darüber, also müsste erst die EU ihr Recht ändern, dann Deutschland. Unrealistisch. Man muss immer wieder betonen das vieles im Verbraucherrecht von der EU bzw. mit EU Recht stark verbessert wurde, wie die 2 Jährige Gewährleistung, die Garantie für Fahrzeuge für die GANZE EU geltend usw. Geändert von Bastelwikinger (08.05.2020 um 09:38 Uhr) |
08.05.2020, 11:02 | #13 |
Benutzer
Registriert seit: 12/2018
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interessanter Artikel zum Thema -> https://www.welt.de/wirtschaft/artic...-Airlines.html
Bei Ryanair warten wohl noch 84% auf ihre Kohle Geändert von soho0711xx (28.05.2020 um 19:58 Uhr) |
15.10.2021, 10:23 | #14 |
Genuss-Rutscher
Registriert seit: 10/2012
Beiträge: 2.731
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Es war schon immer etwas härter Ryanairkunde zu sein:
Ryanair sperrt Passagiere die ihr Geld bei Corona per Kreditkartenfirma zurückgeholt haben. Aber sie erpressen dich erst beim erneuten Einchecken am Counter im Flughafen, ziemlich clever . Also die Buchung läuft normal, erst am Flieger wird es ernst. Angebliche `Rückstände` zahlen oder neuer Urlaub ist geplatzt. Tja da hat der Fluggast eine ganz beschissene Verhandlungsposition... https://www.merkur.de/reise/ryanair-...-91050374.html Und vorsicht bei Ryanair Neubuchungen, jetzt greift je nach Buchungsumständen britisches Recht und das ist nicht mehr EU-Recht! Ich liebe den Nervenkitzel beim Fliegen ... Geändert von Bastelwikinger (15.10.2021 um 10:38 Uhr) |
15.10.2021, 11:26 | #15 |
Windsurfer
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 2.405
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wobei in der verkürzten Berichterstattung unklar bleibt, warum die Passagiere nicht geflogen sind, denn die Flüge fanden ja statt
konnten sie nicht wegen geänderter Einreisebestimmungen oder wollten sie nicht (z.B. wegen der Umstände, Testpflicht, Quarantäne, whatever) wenn es den Passagieren zumutbar war, ihre Flüge zu nutzen, dann hatten sie keinen Rückzahlungsanspruch, den sie unrechtnmäßig per KK bekommen haben (ich bin noch nie mit Ryanair geflogen) |
15.10.2021, 11:34 | #16 | |
Spanienfahrer
Registriert seit: 07/2003
Beiträge: 738
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Zitat:
Betrifft aber nur Reisende, die den Flug nicht angetreten haben, obwohl er stattgefunden hat. Mein Flüge sind damals gecancelled worden. Bin mal gespannt, wie Ryanair sich hier verhält. Ich musste meinen Rückforderungen auch entsprechenden Nachdruck verleihen, da Ryanair nicht erstatten wollte. Hab nach langem Hin und Her aber mein Geld gekriegt. |
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15.10.2021, 11:47 | #17 |
Genuss-Rutscher
Registriert seit: 10/2012
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Für Ryanair ist nur entscheidend das der Flug stattfand. Dann hast du zu zahlen. Alles Andere interessiert die nicht.
Sie scheinen ja die Forderung gar nicht juristisch durchsetzen zu wollen oder zu können? Die machen das einfach selbst Einerseits verständlich, anderseits für jeden Ryanair Kunden ein zusätzlicher Nervenkitzel, neben neuen Gepäck-Abmessungen, Gewichten, Verspätungen, ... Wenn DIE meinen du schuldest denen noch was, verweigern sie dir einfach den Check in, trotz bezahltem und bestätigtem Flug. Viel Spass. |
15.10.2021, 12:04 | #18 | |
Benutzer
Registriert seit: 01/2015
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Beiträge: 7.457
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Zitat:
Meiner Meinung nach in Ryanair da im Recht, aber die Art das erst beim Antritt zu fordern statt vorher Mahnung zu schicken finde ich sehr übel. |
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15.10.2021, 13:48 | #19 |
Benutzer
Registriert seit: 02/2015
Beiträge: 1.704
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Ich wusste schon immer, dass man nicht mit Ryanair fliegen sollte. Habe mich auch immer dran gehalten.
Die treiben ihre Unverschämtheiten immer weiter auf die Spitze. Wer das als Kunde mitmacht, ist selbst schuld wenn er dafür dann auch noch böse verarscht wird. Höchste Zeit, dass endlich massenweise Airlines Pleite gehen. |
15.10.2021, 18:17 | #20 |
Windsurfer
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 2.405
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smeagle, meiner Ansicht nach stehts eben nicht, denn Reisewarnung finde ich zu allgemein formuliert
Reisewarnungen gibts zu jeder Zeit für sehr viele Länder der Welt und trotzdem fliegen wir hin auch vor Reisen nach Deutschland wird manchmal gewarnt https://www.zeit.de/politik/ausland/...er-deutschland meinst du, das dann dem Kunden erlaubt, nicht zu fliegen und das Geld per KK zurückzuziehen? |
15.10.2021, 20:15 | #21 | |
Benutzer
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Zitat:
Es bestand Reisewarnung. Die Flüge fanden aber statt, der Kunde hätte also Fliegen DÜRFEN und KÖNNEN. Der Kunde WOLLTE aber offenbar nicht fliegen und die Reisewarnung war nicht ausreichend, um stornieren zu können. Also hat der Kunde einfach den Flug nicht angetreten und das Geld zurück geholt. Damit ist Ryanair eigentlich im Recht. Und nochmal, trotzdem ist diese Methode von Ryanair nicht OK, sie hätten schon vorher das Geld anmahnen/einklagen sollen, nicht erst bei Antritt einer neuen Reise. Das man Billigflüge nicht stornieren kann ist wohl bekannt. Dann einfach KK-Zahlung zu stornieren ist einfach nicht OK. - Oliver |
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15.10.2021, 21:48 | #22 |
Windsurfer
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 2.405
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ok, jetzt wird klar, was du meinst
da stimme ich dir voll zu Ryanair hat sich die Kosten fürs zeitnahe Mahnen gespart so nach dem Motto: man sieht sich im leben immer zweimal und die meisten zahlungsunwilligen Gäste wollen ja doch irgendwann wieder fliegen und dann ist Zahltag nicht nett, aber effektiv |
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