03.02.2011, 17:16 | #81 |
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03.02.2011, 17:39 | #82 |
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Ja, schön! Dennoch ist Meereswellen mir mit ein paar offen Fragen noch hier! Ich habe meine beantwortet und möchte die auch beantwortet haben.Ich möchte schon wissen wer Du bist und in welcher Funktion?!
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03.02.2011, 18:36 | #83 |
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03.02.2011, 19:02 | #84 | |
Windsurfer
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Ort: bald wieder in der wärme!
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Zitat:
genau das ist es. ich weiss nicht wie es bei euch mit 300 leuten aufm wasser ist, aber bei uns ist eigentlich die stimmung immer gut. man gewährt auch mal dem anderen vortritt, auch wenn er nicht im recht ist. ich habe sogar mal einem kiter geholfen den kite einzuholen und diverse boards gebracht haha ich finde, man kann den surfsport nicht mit dem autofahren vergleichen, da es eine community ist, die das gern und vor allem als hobby macht! da wird meistens weniger schnell aus der haut gefahren. wie martino schon sagte, dies gilt nicht in der welle!! da habe ich ganz andere erfahreungen gemacht... |
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03.02.2011, 20:46 | #85 |
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Ich find die Diskussionsgrundlage ziemlich daneben. Amtlicher Binnenschein hat mir suggeriert, dass es um das geht was man heute als SBF Binnen als Segeln oder Motor hat, nur halt fuer Surfen in der Praxis.
Darum geht es nun also gar nicht. Warum wird das nicht am Anfang gleich dargestellt? Oder sollte mal nur getestet werden wie weit man gehen kann? Ziemlich unter aller Sau. Wie schon von einigen angemerkt, fehlt hier komplett die Transparenz. Und warum wird nicht geklaert ob der TE mit sowas sein Geld verdient, also sowieso nicht die Surferinteressen vertritt sondern eher die Gegenpartei, die von den Surfern (weiteres) Geld haben moechte? Einige Beitraege find ich dagegen gut. |
04.02.2011, 10:13 | #86 | |
Hamburger
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Zitat:
Und das mit der WSP sollte auch dringend geklärt werden, machst ja nicht grade ne tolle Werbung für deinen Verein, wenn die da alle so sind wie du (und vor allem alle auch so argumentieren wie du), kann ich wirklich sehr gut nachvollziehen, weshalb ihr so "beliebt" seid... G Muddy |
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04.02.2011, 10:28 | #87 | |
Frostbeule
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Zitat:
Da ich teilweise extrem angerifen werde im Forum probiers mal mit PN Andere haben da auch Ihre Antwort bekommen. Hezt nicht schon wieder. |
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04.02.2011, 10:36 | #88 | |
Frostbeule
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Zitat:
Es geht ja nicht in erster Linie für Surfer unter einander sondern Surfer gegenüber anderen besonders im Binnenland. wie z.b Schwimmer und Badegäste und andere kleine Fahrzeuge. Teilweise haben wir hier Beschwerden vor liegen von Fahrzeugkäpitänen die sich darüber bescheren das Surfer ganz knapp am Bug vorbei fahren. Wobei Sie nicht das Problem haben das Ihnen etwas passiert sondern Sie wollen kein Menschen leben auf dem Gewissen haben. teilweise aauch auf Video auch von Badegästen über die Waghalsigen Manöver willst Du mehr sehen komm vorbei ich zeige Dir die Videos und filme dann Deinen Gesichtsausdruck ! |
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04.02.2011, 10:39 | #89 |
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@Meereswelle: In Keinster Weise habe ich dich angegriffen oder persönlich beleidigt! Du hast von mir erwartet meine Person erkenntlich zu machen. Dem Wunsch bin ich Nachgekommen! Demnach sind meine Fragen in welcher Funktion Du stehst wer oder was Du bist bzw woher deine Information stammen mehr als Legitim. In einem Forum wird offen geschrieben und nicht per PM! Ich empfinde als drumherum Gerede und sehr schade wenn man ein solches Thema eröffnet.
Da Du weder gewillt bist der Oase Community diese Fragen zu beantworten noch mir, entscheide ich für mich das als Unnötiges Gerede abzustempeln und glaube dem nur, wenn Fakten zu lesen und hören sind. So leicht ist das was Du hier schreibst auch nicht zu beschließen! Alles Gute bei deiner weiteren Diskussion! |
04.02.2011, 16:13 | #90 |
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Na, dann mal zurück,
dann rück doch mal raus mit den Informationen. Was sind das für ‚Fahrzeugkapitäne‘ auf den Binnengewässern? Wenn Du Videos von Surfern hast, die sich daneben benehmen, zeig doch mal. Technisch ja nicht das Problem. Übrigens besteht keine Notwendigkeit mein Gesicht zu filmen, so schön ist das nicht. Wenn sich so viele Surfer daneben benehmen, beschreib doch mal bitte wie der Binnenschein Ihr Verhalten verändern soll. Pack doch mal aus, was Du Dir für einen Sicherheitsgewinn von einem Binnensurfschein versprichst. Welche Vorteile bringt der? Ich sehe keinen. Und noch mal, was ist WSP? Mit fast jedem Posting wirst Du hier irgendwelche angeblich Fakten auf den Tisch, die nur Du kennst. Ohne irgendwelcher Belege. So kann man auf dem Grundschulhof argumentieren, aber daraus wird doch keine vernünftige Diskussion. |
05.02.2011, 15:45 | #91 |
Frostbeule
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Technisch wohl nicht !
Aber hast Du mal etwas von Daten Schutz gehört APR usw..? |
05.02.2011, 16:31 | #92 |
Frostbeule
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Wer ein Sportboot mit (in Betrieb genommener) Antriebsmaschine oder un-ter Segel oder ein Segelsurfbrett auf den Binnenschifffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart.
Die jeweilige Fahrerlaubnis wird durch eine bestandene Prüfung erlangt. Als Nachweis darüber wird der Sportbootführerschein – Binnen ausgehändigt, der zum Führen eines Sportmotorbootes von weniger als 15 m Länge auf Binnenschifffahrtsstraßen mit der jeweiligen Antriebsart mit Antriebsmaschine oder/und unter Segel oder/und als Segelsurfbrett berechtigt. Für das Führen eines Sportbootes mit in Betrieb genommener Antriebsma-schine mit einer Leistung von mehr als 3,68 kW berechtigt nur der Sport-bootführerschein mit Antriebsmaschine. Besonderheiten: Die „alten" Führerscheine Motorbootführerschein , Segelbootführerschein Land , Segelbootführerschein, mit Zusatz Maschinenantrieb gelten weiter. Diese Scheine können für die jeweilige Antriebsart umgeschrieben werden in den Sportbootführerschein-Binnen neu. Ausnahmen: Inhaber des gelben Segelboot-Führerscheins, Land Berlin, dürfen auch Segelsurfbretter führen. Sportbootführerscheine-Binnen, die vor dem 1.1.1998 erworben wurden, berechtigen auch zum Führen von Sportbooten mit einer Länge bis zu 25 m, sofern die Wasserverdrängung kleiner als 15 m³ ist (Besitzstandswahrung). Für das Führen von Sportbooten von 15 m bis zu einer Länge von 25 m wird ein Sportschifferzeugnis (Patent Klasse E) benötigt. Sportschifferzeugnisse, die bis zum 31.12.1997 ausgestellt worden sind, gelten weiterhin auch zum Führen von Sportbooten bis zu 60 m³ Wasser-verdrängung. Führerscheinrecht NRW : In der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen ist von Sportbooten die Rede. Ein Sportboot ist ein nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Fahrzeug von weniger als 15 m Länge. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise durch ein Treibsegel von höchstens 3 m2 Fläche fortbewegt werden. Welche Führerscheine gelten zur Zeit ? Neben dem zur Zeit aktuellen Sportbootführerschein -Binnen- gelten noch einige andere Führerscheine älteren Datums weiter. Daneben gibt es Befähigungsnachweise, die den Führerschein ersetzen und solche, die zum prüfungsfreien Erwerb eines Führerscheins berechtigen. Insgesamt existieren ca. 60 (!) verschiedene Befähigungsnachweise dieser Art. Es würde zu weit führen, sie alle aufzuzählen, daher sollen hier nur einige der wichtigsten genannt sein: Weiterhin Gültigkeit haben 1. Sporbootführerschein - Binnen-, ausgestellt gemäß Sportbootführerscheinverordnung -Binnen- vom 21.03.1978, Sportbootführerschein -See-, ausgestellt vor dem 01.04.1978, Motorbootführerschein (A) für Binnenfahrt, ausgestellt gemäß der Motorbootführerscheinverordnung vom 17.01.1967. 2. Als Führerschein anerkannt: entsprechende Berechtigungsscheine zum Führen von Dienstfahrzeugen (Bundeswehr, Polizei, BGS, Feuerwehr etc.) 3. Zum Erwerb eines Führerscheins berechtigen - DLRG-Bootsführerscheine, Schifferdienstbuch mit Qualifikation mindestens als Matrose, Bootsführerscheine des DRK oder Kat.-Schutzes etc. Diese Aufstellung ist keinesfalls vollständig. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Wasserschutzpolizei, den DSV oder den ADAC. § 10 Kosten (1) Es werden folgende Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben: 1. für die Zulassung zur zur Führerscheinprüfung 12,00 Euro, 2. für die Abnahme Führerscheinprüfung 35,00 Euro http://bundesrecht.juris.de/bundesre...fsv/gesamt.pdf http://infokanal.zdf.de/ZDFde/inhalt...8,00.html?dr=1 Der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) ist ein international gültiger Führerschein. Er wird als Pflichtführerschein benötigt, wenn man ein mit mehr als 3,68 KW motorisiertes Sportboot < 15 Meter Länge auf Binnenschifffahrtsstraßen führen will (Ausnahme Berlin). Er wird in allen Ländern als äquivalenter Führerschein für den Binnenbereich anerkannt. Es gibt die Versionen unter Motor, unter Segel oder als Segelsurfbrett. http://www.yachtschulefischer.de/Spo...hrerschein.htm Die Binnenordung in Holland wurde schon geändert : ANWB, Postbus 93200, 2509 BA Den Haag. Surfbretter Kennzeichnen Sie auch Surfbretter und Surfartikel und notieren Sie die Daten im Bootspaß. hm |
06.02.2011, 20:02 | #93 |
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Du bist ja echt lustig. Dein einer Link bezieht sich auf die Sportbootführerscheinverordnung See, der andere enthält einen ZDF Artikel von Juni letzten Jahres. Scheint also nicht viel Neues zu geben. Und nein, ich weiß nicht was APR ist. Genauso wenig wie WSP. Aber, wenn Du Fremden anbietest sich Deine Videos anzugucken, scheinst Du es ja mit dem Datenschutz nicht so genau zu nehmen. So, bin weg… |
07.02.2011, 09:07 | #94 |
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So, und er beantwortet keine Fragen zur Person und Funktion.
Für mich verlorene Zeit! Keine Grundlage etwas Sinnvolles zu erreichen. |
07.02.2011, 09:39 | #95 |
Hamburger
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07.02.2011, 10:44 | #96 |
kiteless happy
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Interessant auch, das in den anderen "GROSSEN" Surfforen dieses Thema noch nicht behandelt wurde (soweit ich weiss).
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07.02.2011, 10:47 | #97 | |
ewigkaltefüße, brrrr
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hallo andrea,
auch wenn du es nicht gerne liest, doch deine ausführungen sind nur bedingt richtig: Zitat:
quelle: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/cont...dem-wasser.pdf (seite 8) ansonsten sind die teile segeln und segelsurfbrett FREIWILLIGE zusatzscheine!!! das wird jeder prüfungsausschuß und jede sportbootschule so bestätigen. sofern es derzeit eine diskussion gibt, kann die meines erachtens nur über die landesregierungen laufen. das BMVBS führt hierzu bislang keine hinweise. dass weitere landesregierungen solche regelungen einführen (wollen), stelle ich mit meinen ausführungen nicht in abrede. bundesweit oder sogar über die landesgrenzen hinaus halte ich es jedoch für mehr als abwegig. so, und nun bin ich hier (vermutlich ) auch raus! Geändert von hangloose-hb (07.02.2011 um 14:21 Uhr) |
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10.02.2011, 10:51 | #98 |
Hamburger
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19.02.2011, 07:37 | #99 | |
Neuer Benutzer
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Wäre wohl mal an der Zeit, dass DU diesem Beispiel mal folgen würdest
... denn Dein folgender "Beitrag" ist schlicht falsch: Zitat:
Von hangloose könntest Du noch lernen, denn er hat natürlich Recht: Weder auf den Binnenwasserstraßen noch auf den Seeschifffahtrsstrassen Deutschlands gibt es eine (einheitliche) Regelung, die für Segelboote unter 15m Länge (ohne Ruder und Bugspriet gemessen) eine "Führerscheinpflicht" fordert. (Sorry für meinen schroffen Ton an dieser Stelle - aber das mußte mal deutlich klargestellt werden.) Praktisch ist es vielmehr so, dass die Länder oder die zuständigen Gemeinden für "Ihre" Wasserflächen Verordnungen erlassen können(!), die den Betrieb darauf entsprechend regeln - und bei größeren Gewässern wird dies i.d.R. auch gemacht. Mal als Beispiel die DStMVO (Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung), die dann z.B. von Nutzern bestimmte, genau definierte "Befähigungsnachweise" verlangt, ohne die eine Nutzung nicht statthaft ist: z.B. Zitat: "Befähigungsnachweise des Verbandes Deutscher Wassersport Schulen e. V. (VDWS)" oder "der Vereinigte Ausbildungsverbände Windsurfen (VAW)." Solche "Scheine" sind also nicht vergleichbar mit selbstgemalten Führerscheinen, sondern gelten per Verordnung als zugelassenene Befähigungsnachweise (nicht nur am Steinhuder Meer). Bleiben wir bei dem Beispiel Steinhuder Meer: Ist der (seit zig Jahren erforderliche) Befähigungsnachweis für Surfer dort sinnvoll ? Tatsächlich hat sich die zuständige Verwaltung seinerzeit wohl schon nähere Gedanken dazu gemacht und diese Frage nicht pauschal, sondern gezielt beantwortet: In einem durch Bojen gekennzeichneten und fast überall stehtiefen Bereich von ca. 900.000qm ist ein Befähigungsnachweis nicht erforderlich, ausserhalb dessen aber schon - so in der DStMVO nachzulesen. Nun - ich finde, dass diese Regelung schon sehr sinnvoll ist, denn so können z.B. Kinder oder Anfänger in diesem recht sicheren Bereich an den Wassersport herangeführt werden, ohne gleich einen Befähigungsnachweis erbringen zu müssen. Wer weiter raus fahren möchte, also schon besser geworden ist, um sich dies überhaupt zuzutrauen, der ist gut beraten, eine zumindest theoretische Ausbildung (z.B. über Kurshaltepflicht etc.) zu absolvieren, denn mit höherem Können und damit einhergehend höherer Geschwindigkeit sollte ein wenig Kenntnis der rechtlichen Vorschriften schon gefordert werden können - so meine Meinung. Ein SBF-Binnen ähnlicher Schein würde hier aber meilenweit über das Ziel hinausschießen, nicht nur preislich (je nach Gegend können da incl. Prüfungsgebühr durchaus zwischen ca. 250...450 Euro zusammenkommen), sondern auch vom Umfang des Fragenkataloges her (knapp 500 Fragen ). Das sieht selbst der Gesetzgeber so, denn er strebt z.Zt. eher eine Reduzierung der Hürden (auch und gerade zum SBF-Binnen und SBF-See) für Wassersportler an, denn eine Verschärfung. Dass in diesem Zuge auch ggf. über die Surfer nachgedacht wird, ist anzunehmen. Abwegig finde ich aber den Gedanken, dass sich die Entscheidungsträger dann hier im Forum melden würden, um mal die Stimmung "abzuchecken"; man setzt sich stattdessen schlicht mit den Verbandsvertretern (VDWS, DSV etc.) an einen Tisch. Dass die natürlich eher monetäre Ziele verfolgen, kann man als gegeben annehmen; aber das wissen die Politiker natürlich auch. Die Vorstellung, dass Meereswellen hier als einer der Entscheidungsträger agiert, erscheint mir dagegen nicht zwingend , sein Interesse an anderen Meinungen zu diesem Thema ist aber natürlich statthaft und wäre vermutlich auf fruchtbareren Boden gefallen, wenn sein Stil ein wenig sachlicher (und v.a. offener) gewesen wäre. Dennoch der (späte) Tipp/Hinweis an ihn, der gegen eine Neuregelung für Surfer spricht: Es gibt längst ausreichend Regelungsmöglichkeiten, die viel individueller auf gegebene Besonderheiten der Reviere und Anforderungen an die Kenntnisse der Surfer eingehen können (siehe Verordnungen der Länder oder Gemeinden, z.B. Bodensee, Berlin, Rheinverordnung u.s.w.), als jede pauschale bundesweite Regelung. Zum anderen wäre die Durchsetzbarkeit einer bundeseinheitlichen Regelung vermutlich mit erheblichen Kompetenz- und Zuständigkeitsproblemen behaftet. Da läßt man besser die Finger von ... Gruß Jogi ______________ You can fool some people sometimes, but you can't fool all the people all the time. Geändert von Jogi1111 (20.02.2011 um 02:11 Uhr) |
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19.02.2011, 12:41 | #100 |
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Registriert seit: 02/2009
Beiträge: 198
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Respekt! Sehr guter Beitrag!
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08.09.2012, 15:58 | #101 |
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Registriert seit: 04/2004
Ort: NRW
Beiträge: 57
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Hi,
gibt es inzwischen Neuigkeiten, was den Schein betrifft? |
04.10.2012, 09:05 | #102 |
ewigkaltefüße, brrrr
Registriert seit: 10/2005
Ort: bremen
Beiträge: 529
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die prüfung für den sbf binnen ist bereits überarbeitet worden: "surfen" ist nicht mehr bestandteil des sbf!
inwieweit behörden trotzdem eine "scheinpflicht" durch- oder umsetzen können, kann ich dir nicht beantworten (recherchiere bundesland berlin). nur so viel: der prüfungsausschuss bremen hat von dieser diskussion nichts gehört (außer als ich nachgefragt habe). das ergebnis der neuen prüfungsordnung zeigt auch, dass surfen raus ist. aus meiner sicht alles viel wind um nichts. unfallzahlen sind nicht bekannt ... usw. leg dich ruhig wieder hin oder frage bei euch mal beim prüfungsausschuss nach. ich hoffe, dass dieses thema endlich zu den akten gelegt wird. |
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