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Alt 02.01.2023, 15:47   #1
lars914
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Beiträge: 3.242
Standard Rekla bei kitemana.de (Holland)

Damit es nicht immer nur hier YLI triff will ich auch mal über eine Erfahrung mit einem anderen Kiteshop berichten der ja auch in letzter Zeit durch gute Preise von sich reden gemacht hat.

Es war ja gerade wieder BF, Xmas Sale usw da wollte ich noch mal hier berichten wie der oben genannte Kiteshops mit Reklamationen (aus D ) so umgeht.
Wir hatten 2021 zum BF diverse Sachen bei KM gekauft und es hat auch gut und schnell funktioniert, die Artikel waren auch alle OK.

Dann hat mein Kumpel ein paar Monate später im Frühjahr 2022 noch etwas in den Kleinanzeigen gekauft, das noch Original in Folie eingeschweißt war mit beiliegender Rechnung von KM aus dem gleichen 2021er BF Sale… plus eine kleine Bearbeitungsgebühr für den Verkäufer

Beim entfernen der Folie ist dann leider doch ein Produktionsfehler sichtbar geworden bzw. ließ sich nicht fest montieren.

Also an KM geschrieben und natürlich keine Antwort bekommen. Nach mehreren Anrufen, wo man anscheinend das Deutsch verlernt hatte (die sind wohl nur im Verkauf) , kam dann doch ne Antwort auf Englisch.

Dann passierte erstmal wieder nix. Dann hab ich einen strengeren englischen Brief für ihn verfasst, da er sich damit auf Englisch etwas schwerer tut, woraufhin wieder um ein Telefonat gebeten wurde => er sollte den Artikel zu Ihnen schicken, sie wollten sich das angucken .... das mit Garantie wäre (trotz der 12+6 Monate Garantie vom Hersteller) schwierig weil es schon so lange her wäre ( ~8-10 Monate?) und er hätte bestimmt das durch falsche Montage oder Dreck selber verursacht.
Also hat er es für relativ viel geld nach Holland geschickt.

Dann passierte wieder nix und mein Kumpel musste wieder hinterher telefonieren. Da er w.g. nicht so gut Englisch spricht haben sie ihn dann am Telefon wieder abgebügelt.

Man blieb bei der These (obwohl der Artikel augenscheinlich noch neu/unbenutzt war) das es durch Dreck oder Falschmontage nachträglich dazu gekommen war.

Außerdem hätte er ja keinen Anspruch auf Garantie, da er nicht der Erstkäufer ist. (anderer Name auf der Rechnung)

Den Artikel an den Hersteller zu schicken wollte man nicht bzw. man ist gar nicht mehr darauf eingegangen. Man hätte es aber aus Kulanz versucht etwas zu reparieren/säubern und das wäre angeblich so nutzbar.

Ich hätte noch weiter darauf bestanden das es zum Hersteller kommt, aber mein Kumpel hatte kein Bock mehr.

Als das Paket wieder ankam, war der Zustand auch nicht besser als vorher.... ausser Spesen nix gewesen.

Deswegen das hier als Hinweis, wenn ihr so was in den Anzeigen seht, mit Rechnung macht die Sache auch nicht immer besser …. also Augen auf beim Eierkauf ….


auf ein schönes neues windreiches Kitejahr.


Geändert von lars914 (02.01.2023 um 22:22 Uhr)
lars914 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2023, 15:55   #2
Smeagle
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Beiträge: 7.467
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Hallo,

Abteilung "kenne und nutze deine Rechte"...

Es geht hier erst mal um Gewährleistungpflicht, und die besteht tatsächlich nur vom Händler gegenüber dem Erstkäufer. Der Hersteller hat da keine gesetzlichen Pflichten. Der Händler darf auch nicht auf den Hersteller verweisen, es ist seine direkte, gesetzliche Pflicht nach zu bessern, aber eben nur dem Erstkäufer gegenüber.

Es gibt Uneinigkeit darüber, ob man die Gewährleistungsrechte übertragen kann, wenn dann nur schriftlich. Aber auf der sicheren Seite ist man nur dann, wenn man das Teil dem Erstkäufer wieder zurück schickt und der dann die Gewährleistung mit dem Händler abwickelt. Deswegen schreibe ich bei Sachen die ich verkaufe immer dazu, dass ich im Gewährleistungsfall unterstütze, nur dann kommt man 100% an sein Recht.

Ansonsten hat man evtl. auch eine (Hersteller-)garantie - die ist aber KOMPLETT freiwillig, das kann der Hersteller festlegen, was immer er will - z.B. auch dass man nur über den Händler einschicken kann. Sehr oft auch über einen beliebigen Händler vor Ort. Es gibt auch Garantien, die nur für Erstkäufer gelten, da muss man wirklich beim einzelnen Hersteller schauen, das ist nicht gesetzlich geregelt.

In dem Fall kann man also entweder den Verkäufer um Hilfe bitten, wenn das erste Jahr noch nicht rum ist sollte das klappen. Oder man schaut mal, ob der Hersteller da mitmacht, die meisten sind da eigentlich offen dafür ist meine Erfahrung.

Gruß,
- Oliver
Smeagle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2023, 16:05   #3
set
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Beiträge: 4.521
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Zitat:
Zitat von lars914 Beitrag anzeigen

Außerdem hätte er ja keinen Anspruch auf Garantie, da er nicht der Erstkäufer ist. (anderer Name auf der Rechnung)
Auch wenn es für euch blöd klingt, aber der Händler hat recht. Man sollte sich dessen immer bewusst sein wenn man gebrauchte Sachen kauft.

Zitat:
Man hätte es aber aus Kulanz versucht etwas zu reparieren und das wäre so benutzbar.
Was wollt ihr mehr? Abgesehen davon seid ihr nach einem Jahr in der Beweisführung und müsst nachweisen das der Artikel schon von Anfang an fehlerhaft war. Könnt ihr das? Habt ihr mal den Hersteller kontaktiert?

PS: um was für einen Gegenstand geht es da eigentlich?
set ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2023, 16:25   #4
Jan:)!
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Beiträge: 5.311
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Zitat:
Zitat von set Beitrag anzeigen
Auch wenn es für euch blöd klingt, aber der Händler hat recht. Man sollte sich dessen immer bewusst sein wenn man gebrauchte Sachen kauft.
Relevant ist/wäre das doch erst vor Gericht.
Da brauchst du dann eben eine Abtretungserklärung der Ansprüche des Erstkäufers.
Das ist doch eine reine Formsache.
Jan:)! ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2023, 16:47   #5
lars914
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@Set - Ich wollte extra keine Fach- oder Markendiskussion auslössen daher habe ich den Mangel versucht etwas allgemein zu umschreiben. Aber es geht nicht um einen optischen Mangel sondern das es ggf. darum das sich evtl. etwas lößt oder bricht. Dieses hat jetzt der Händler versucht durch "säubern" zu verbessern, was bei uns kein gutes Gefühl auslößt.


ob der Händler recht hat weiss ich nicht ... bin kein Jurist (und selbst bei denen gibts bestimmt 100 Meinungen dazu) ... aber für mich ist es auch eine Aussage wenn die von sich aus die Garantie ablehnen und den Hersteller nicht involvieren(für mich sichtbar) .. wenn der Hersteller das ablehnt oder schon anhhand von Fotos ablehnt dann sollen die das doch bitte so kommunizieren dann kann sich der Kunde überlegen, ob er den Händler oder die Marke in Zukunft meiden wird.

Der Kontakt zum Erstkäufer bestand ja noch, wenn man uns das als Lösungmöglichkeit offeriert hätte, wäre das ggf auch möglich gewesen den mit ins Boot zu holen. Aber die ganze Kommunikation war halt recht zäh und war von Beginn auf mauern bzw. erstmal ignorieren gefühlt ausgelegt.

Das es schwierig ist nach 6 Monaten (bisher Beweislastumkehr) überhaupt einen Anspruch durchzusetzen als Privatkunde ohne Mitwirken des Verkäufers war mir ja klar... hatte ich schon diverse Erfahrungen mit bei verschiedenen Händlern. Wobei das Garantieversprechen des Herstellers auf den ersten Blick fair "klingt" mit 12+6 Monaten ... müssten sie ja nicht anbieten, aber so ist es für mich einfach nur unehrlich bzw. der Versuch den unwissenden Kunden etwas falsches zu suggerieren.

Find ich aber interessant beim Autokauf war ich bisher auch immer davon ausgegangen das die Werkgarantie auch für einen Zweitbesitzter noch gilt. Man lernt nie aus.


Was mich gestört hat war die Erreichbarkeit /Warterei auf Antwort und dann keine klare Ansage zu bekommen.
Dann hätten wir uns gleich das teure Zurückschicken gespart.
Und das man wie gesagt im Verkauf gerne deutsch spricht und dann bei der Rekla sich da keine Mühe mehr gibt, hätte ich jetzt nicht erwartet wenn man mit einer .de Webseite auf Deutsch auf Kundenfang geht.

Ansonsten , ja Hersteller war kontaktiert ... der verweist auf die Garantieabwicklung über den Händler. Leider sitzt der EU Distributor auch in NL.


Geändert von lars914 (02.01.2023 um 22:38 Uhr)
lars914 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2023, 17:29   #6
Smeagle
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Aktuell kehrt sich die Beweislast nach 1 Jahr um, bin gerade nicht sicher seit wann, habe es selbst erst vor kurzem mitbekommen.

Definitiv macht das kein gutes Bild von dem Händer, sich so quer zu stellen. Finde ich sehr schwach. Ich habe oben nur die geltende Rechtslage geschildert, was nicht bedeutet, dass ich von einem guten Händler nicht mehr Support im Rahmen seiner Möglichkeiten erwartet hätte. Ist halt sein Job diese Sachen abzuwickeln, das muss er einfach einkalkulieren. Da geht es doch nur um ein bisschen Portokosten beim Versand an den Hersteller. Und wenn er mit dem Hersteller das so nicht vereinbart hat sondern pauschal abrechnet (das ist bei Lieferanten in China durchaus üblich, wenn ein Versand unwirtschaftlich ist - da wird z.B. ein gewisser Garantieanteil von z.B. 10% geschätzt und man kriegt dann 10% mehr Ware als bezahlt kostenlos mitgeliefert und daraus werden Reklamationen bedient) dann muss er eben selbst dafür geradestehen.

Ob man die Gewährleistung nun abtreten kann oder nicht, da gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen. Wer will da schon in einen Rechtsstreit gehen? Wie gesagt, sicherste Methode ist, entsprechend mit dem Verkäufer zu vereinbaren. Der muss ja nur den Händler anschreiben, hin schicken kann man es dann in seinem Namen und die Rücksendung muss eben weiter geleitet werden. Oder er kann eine andere Rücksendeadresse angeben wenn der Händler zumindest soweit mitgeht.

Zum Glück musste ich solche Erfahrungen noch nicht machen, die allermeisten Hersteller wo ich "Gebrauchtgarantiefälle" hatte akzeptierten direkte Abwicklung, wobei ich im Einzelfall schon erst nach erneutem Nachfragen eine direkte RMA gekriegt habe nachdem ich zunächst an Händler verwiesen wurde.
Smeagle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2023, 20:04   #7
Lars Vegas
Kirmesschlosser
 
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https://www.kitemana.de/kundenservic...8aAu4eEALw_wcB

Ob deutsches Gewährleistungsrecht hier besteht, weiß ich nicht. Das Impressum und shop ist in Nordwijk. Eine .de Website auf deutsch suggeriert nur deutsches Recht. Welche Mwst Steuer weist er aus? Gibt es eine dt Ust-identNr? Falls ja, hat der Erstkäufer in jedem Fall einen Anspruch m Mn nach. Zumindest auf Prüfung durch den Hersteller.
Wenns schlimm ist, mach einfach hier und im NL Forum Hanglos ein Fass auf.
Lars Vegas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2023, 21:08   #8
lars914
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Ort: Hannover
Beiträge: 3.242
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Wie geschrieben war ich nur indirekt beteiligt, wäre aber auch angefressen gewesen.

Es geht mir primär darum hinzuweisen wie es laufen kann und wie die Verantwortlichen vom Shop reagieren, dann kann jeder seine eigenen Schlüsse daraus ziehen. Insbesondere wenn die Ersparnis gegenüber einem dt. Shop ggf. nur gering ist.

Man muss ja nicht gleich immer nen Kreuzzug draus machen.


Geändert von lars914 (02.01.2023 um 21:57 Uhr)
lars914 ist offline   Mit Zitat antworten




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