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21.10.2014, 18:51 | #41 |
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Also nochmal, ergibt sich aus dem E Mailverlauf sagt der Anwalt!
Und ich habe keine Handhabe gegenüber der Post. Man sagt mir sie machen alles nur mit dem Versender, auch die Rückerstattung Ich bekomme bicht mal die Adresse des Empfängers! |
21.10.2014, 18:52 | #42 |
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Guido, ich würde mir einen anderen Anwalt suchen. Zumindest wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast. Das kann schnell teuer für dich werden... Wenn der Verkäufer auf deine Bitte ein Paket an dich verschickt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs im Normalfall mit der Übergabe an den Transportunternehmer auf den Käufer, also auf dich über. Für den Verkäufer besteht kein Grund, dass Geld direkt zurück zu überweisen. Er hat mit Versand der Ware zunächst alles getan, wozu er verpflichtet war. Wer da dann drohende Emails schreibt, macht sich schnell selbst wegen (versuchter) Nötigung strafbar. Ich wäre da ganz vorsichtig...
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21.10.2014, 18:56 | #43 | |
ostseesurfers
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Zitat:
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21.10.2014, 19:02 | #44 |
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Also der Anwalt vermutet betrügersiche Absichten des Verkäufers?
Aber ich dachte Du bist der Empfänger? |
21.10.2014, 20:57 | #45 | |
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Zitat:
Ich bin Empfänger Und nochmal: aus dem e mail Verlauf ergibt sich das mit dem NICHT Sendungskauf!!! Und warum das Geld vom Anwalt gefordert wir: weil Kein Sendungskauf! Und weil die Post mit mir nichts abwickelt und nur der Versender Geld erstattet bekommt Und sorry, Privatkaif oder nicht, keine Ware aber bezahlt ist dann ok oder wie?? Muss ich das jetzt so hinnehmen?? Ich hab den selben Fall schon mal mit einem Iphone durch, auch mit Anzeige und Inkasso. Hat 1 a funktioniert. Und die Post interessiert nicht auf wen wann welches Risiko übergeht. Bei Verlust wickelt sie Post nur mit dem Versender ab. Bei Empfang von defekter Ware wickelt sie Post mit dem Empfänger ab. Heisst die Post sagt ich muss es mit vom Versender holen. Er alleine bekommt das Board erstattet. Und ich bin nicht verpflichtet auf mein Geld bis Abwicklung des Schadens mit der Post zu warten. Und der Anwalt ist ein sehr guter Freund aus München, ich glaube nicht das ich wechseln sollte Übrigens drohen ich nicht! Ich setzt fristen und bei verstreichen haltenich meine Versprechen. Weder der Anwalt hätte sein müssen und die Einreichung des Strafantrags hat noch eine Frist. Das hat mit Nötigung nichts zu tun, das ist der weitere Weg Geändert von Guido.s (21.10.2014 um 21:14 Uhr) |
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22.10.2014, 08:57 | #46 |
Neuer Benutzer
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Sowas funktioniert in der Regel nicht
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22.10.2014, 11:02 | #47 |
Spanienfahrer
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22.10.2014, 16:13 | #48 | |
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Zitat:
Wenn es doch KEIN Sendungskauf war, und dann auch noch von Privat zu Privat, dann trägt doch grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts oder Beschädigung bei Versand nach §447 Abs.1 BGB. Also müsste Dein Anwalt doch aus dem Email-Verlauf einen Sendungskauf erkennen und diesen einklagen? |
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23.10.2014, 06:46 | #49 |
ostseesurfers
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23.10.2014, 08:29 | #50 |
Spanienfahrer
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Hast Du meinen zitierten Fred eigentlich ganz gelesen? Anscheinend nicht, oder Du hast ihn nicht verstanden.
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23.10.2014, 08:40 | #51 | |
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Zitat:
Sendungskauf= Gefahrenübergang bei Übergabe an den Spediteur Kein Sendungskauf = Gefährenübergang bei Übergabe an den Käufer Guido meinte ja, dass sein Anwalt aus den Emails erkennt, dass es kein Sendungskauf war. Für mich ja nach wie vor interessant, da i.d.R. ja der Käufer einen Versand der Ware wünscht, wenn die Ware nicht abgeholt wird. Aber hier kann man nur spekulieren, da man die Absprachen und den Inhalt nicht kennt... Deshalb ja die Bitte zu sagen, wie es im Ende ausgegangen ist, denn auch wenn das Verhalten des Verkäufers komisch ist( nach Guidos Beschreibung) muss er sich lediglich schuldlos halten, was er ja anscheinend mit der Anzeige beim Spediteur bisher getan hat. |
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23.10.2014, 11:36 | #52 |
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Hätte man halt von Anfang an anders angehen müssen.
Problem ist das er sich auch nicht an die Spielregeln von Dhl hält. Gestern kam ein Schreiben, Abtrittserklärung. Aber nicht von Dhl, sondern einfach ein Schreiben wo er alles an mich abtritt. Nutzt nur nichts, da Dhl nicht mit mir abrechnet, sondern sich als Haftungspartner nur mit dem Versender auseinandersetzt. Dhl sagt das Schreiben kann ich in die Tonne hauen und das der Versender nicht alle Schreiben von Dhl ausgefüllt hat. Somit könne man auch den Schaden nicht weiter bearbeiten und das Board dem Versender ersetzen Also bleibt mir nur der Rechtsweg |
23.10.2014, 14:07 | #53 | |
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Zitat:
Guido, ich wünsche auf alle Fälle, dass es für Dich gut ausgeht. |
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27.02.2015, 08:40 | #54 | |
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Zitat:
Fakt war oder ist auch noch immer, das DHL keinerlei Abwicklung mit mir macht. Da ich nicht der Haftungspartner bin. Das ist der Stand der Dinge und die kann ich auch trotz Abtrittserklärung des Versenders nicht ändern. DHL zahlt nicht an mich. Aber alles kam ja noch ganz anders. Mitte Dezember hatte ich dann mal die Nase voll. Mahnbescheid ging vom Anwalt aus raus. 2 Tage später findet DHL das Paket. Da dachte ich, ok scheiss drauf wenn das Board dann ankommt! Board kam, in einer Boardbag, ein Futzel Luftpolsterfolie. Jetzt ist auch klar warum es vorloren ging. Der Paketzettel kann nicht auf der Bag halten. Somit war der Verlust vorprogrammiert. Ok kommts halt 3 Monate später, Oktober Urlaub ohne das Board. Board aus der Bag, an zwei Stellen beschädigt. Versender angeschrieben, interessiert ihn nicht. Dhl angerufen, Board muss zurück. Versender angeschrieben und mitgeteilt, das ich eine Boardbag von mir nehme da diese deutlich dicker ist als seine, da ich befürchtete, das DHL die Verpackung als unzureichend deklariert. Tja dann noch auf der Schadensmeldung angekreuzt das das Board nach der Begutachtung zu mir zurück soll. Anfang Januar also das Board retour geschickt zu DHL Köln. Letzte Woche habe ich dann mal nachgefragt wo das Board ist. Man teilte mir mit, da ich ja nur der Empfänger war, bekomme ich keine Mitteilung. Haftungspartner ist der Versender. Schadensabwicklung nur mit Versender. Aber dann erfuhr ich noch das der Versender die Annahme des Boards verweigert hatte. Da hätte ich nun noch lange auf das Board warten können. Denn DHL hat das Board nun eingelagert, da es der Versender ja nicht mehr haben möchte. Montag erhielt ich dann ein Schreiben seines Anwalts, das das Board nicht mehr so verpackt gewesen sei, wie er es verschickt habe. Ne is klar war ja auch so abgesprochen. Ok nun bin ich wieder ohne Board und die 500 Euro möchte er mir auch nicht geben. An das Board komme ich nicht da ich kein Haftungspartner bin. Kurz seinen Anwalt angerufen ihm erklärt ich habe bezahlt, dann erst nix bekommen, dann ein kaputtes Board bekommen, dann alles dafür getan das der Schaden abgewickelt wird und auf Grund der Tatsache das sein Mandant die Annahme verweigert hat, nun wieder ohne Board da stehe. Mein Vorschlag zur Güte: Board mir zukommen lassen, 100 Euro für die Reparatur. Das habe ich nun mit First gesetzt bis Mittwoch. Ansonsten Klage, aber dann gibts kein Angebot mehr, nur noch die 500 Euro retour. Strafanzeige geht dann gleichzeitig mit raus. DHL hat natürlich dem Versender mitgeteilt, das das Board nicht ausreichend verpackt war und will den Schaden nicht zahlen. Ist der Verkäufer bei dem Verhalten jetzt immer noch raus????? |
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27.02.2015, 08:45 | #55 |
Lord logger
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27.02.2015, 08:53 | #56 | |
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Zitat:
Im Ernst, warte noch bis Mittwoch, versuche gerade über seine Abtrittserklärung das Board zu bekommen. Bis Mittwoch. Sollte ich es nicht bekommen, kauf ich mir ein neues und klag die 500 Euro ein Sollte das Board kommen bis Mittwoch, werde ich es im Shop abgeben, reparieren lassen und die Kosten einklagen. Ganz ehrlich, mir ist es egal was es kostet, laut Rechtschutz max 50 Euro. Mittlerweile wäre es mir auch 200 Euro wert das er eine mit bekommt. |
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27.02.2015, 09:04 | #57 |
Lord logger
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zuri
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27.02.2015, 09:06 | #58 | |
Lord logger
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Zitat:
Mal so nebenbei Thema annnahme verweigert. Ein Normales Paket kostet zbsp 5,00 Euro Versand Verweigert der Empfänger die Annahme kostet der Rückversand zum ursprünglichen Versender zB bei GLS die oben geannten 5 plus 18 für Rückversand macht 23,00 Ähnlich ist es bei unfrei zurück. Kostet auch 18,00 |
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27.02.2015, 09:07 | #59 | |
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Zitat:
Da hab ich ja eh kein Einfluss drauf. Rücksendung zu mir stand nicht zur Debatte da ich ja nicht der Haftungspartner für DHL bin. Obs was kostet wenn DHL es mir schickt??? Wird alles on Top oben drauf gesetzt. Ich denke aber die Frist Mittwoch wird verstreichen, strecke gleich mal die Fühler nach einem neuen Board aus. Klagen dauert bestimmt bis Sommer |
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27.02.2015, 09:11 | #60 |
Lord logger
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27.02.2015, 09:24 | #61 |
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27.02.2015, 10:44 | #62 |
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Wenn was schief läuft, dann richtig
Meinen Senf dazu... Durch die Abtretung hat der Verkäufer seine Pflicht voll erfüllt. Das der Spediteur Dir gegenüber nichts zahlt, dafür kann der Verkäufer nichts. Hier müsste man also gegen den Spediteur vorgehen. Da der Fall aber nun weitergeht, da die Ware beschädigt ist. Hier würde ich zuerst den Käufer informieren, dass die Ware beschädigt angekommen ist. Danach die Ware wieder einpacken und genauso, wie Du sie in Empfang genommen hast, zur nächsten DHL Station bringen. So wie ich den Text lese, hast Du das Board nun anders verpackt( klar, nach Ankündigung an den Verkäufer) wie soll DHL nun prüfen?( werden eh ablehnen). Das der Artikel nicht richtig verpackt wurde, musst Du beweisen, das die Verpackung nicht nach den AGB´s vom Spediteur waren und aufgrund dessen der Artikel beschädigt wurde. Hoffe, Du hast die Verpackung noch zu Beweiszwecken? Wieso soll er das Board annehmen? Einer Rückabe hat er doch nicht zugestimmt. Du hast doch angekreuzt,dass das Board wieder zu Dir soll. Wieso DHL sich nicht an die Vorgabe hält, kann Dir nur DHL sagen. Diese würde ich auffordern, den Artikel zu Dir zu schicken, wie es klar in Auftrag gegeben wurde. Meiner Meinung nach ist dem Verkäufer nichts vorzuwerfen, ausser die eventuelle mangelhafte Verpackung, die Du beweisen müsstest. Bin gespannt wie es weitergeht, ich hätte hier klar DHL erst einmal in die Pflicht genommen, da die Abtretung vorliegt und die Ware zu Dir zurück sollte. Klarer Fehler deinerseits war m.M. nach die neue Verpackung, deshalb wird DHL eh ablehnen. Für DHL ist es gut, dass das Paket wieder aufgetaucht ist Halte mich auf den laufenden... P.S. Bin weder Verkäufer oder kenne diesen, würde mich auch schwarz Ärgern, wenn ich Guido wäre |
27.02.2015, 11:23 | #63 |
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Nun gut die original Boardbag hab ich ja noch, da war nur sonst nix um das Board. Und sie ist nicht halb so gepolstert wie meine.
Wie gesagt, DHL beruft sich egal was er abtritt immer darauf das der Haftungspartner der Versender bleibt. So steht es in ihren AGB's. Da kann er nix abtreten wenn DHL das nicht will. Ich bin selber mal gespannt wie das ausgeht. |
27.02.2015, 12:00 | #64 | |
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Zitat:
Der originale Paketschein müsste Dir mit der originalen Abtretung ebenfalls ausgehändigt werden. |
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27.02.2015, 12:11 | #65 | |
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Zitat:
Problem ist das die meine Schreiben einfach ignorieren. Fakt ist das der Versender nun alles dafür getan hat, das mir das Paket nicht mehr zugestellt wird. Durch seine nicht Annahme. DHL argumentiert ja auch das sie nicht wissen wie wo wann Zahlungen gelaufen sind. Na ja ich denke das ganze dauert bestimmt nochmals 6 Monate. Bis zur entgültigen Klärung. Mir war schon klar das DHL die Verpackung als unzureichend deklariert. Wäre selber auch nicht auf die Idee gekommen ein Board so zu verschicken. Schade ist das es überhaupt soweit gekommen ist. Hab selber drei Pakete verloren, den Empfängern das Geld überwiesen und dann reklamiert. Hat einmal 5, einmal 6 und einmal 9 Monate gedauert. Der eine so der andere so. |
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27.02.2015, 12:13 | #66 | |
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Zitat:
Dann halt die Reperatur einklagen. |
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27.02.2015, 12:26 | #67 | |
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Zitat:
Welche Verpackung hat die DHL denn als unzureichend deklariert. Die ursprungliche oder deine? Da Du Eigentümer des Boards bist, würde ich zur Herausgabe auffordern. DHL hat gar nicht das Recht, dies einzubehalten, vor allem, da Du dies auf auf der Schadensmeldung vermerkt hast. Es gibt ja auch keinen Grund, dies an den ehemaligen Verkäufer zurück zu schicken, da Du neuer Gläubiger der Forderrung und auch Eigentümer bist. Bei Ignorieren hilft eh nur noch der Anwalt, bzw. das Gericht... |
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27.02.2015, 12:42 | #68 |
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Dann aber mal im Ernst, ich verkauf dir ein Board, du bezahltst.
Verpack dir ein defektes und ich bin raus??????? Oder steck es in die Bag, scheiss drauf ob es kaputt geht???? Na dann, ist DHL im Boot und der Versender raus??? |
27.02.2015, 12:55 | #69 | |
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Zitat:
Wenn Du mir ein defektes Board schickst, welches defenitiv vor Abgabe des Versands schon defekt war, dann probiere ich natürlich mein Recht durchzusetzen. Das geht aber nur, wenn man selbst keine Fehler macht und den normalen Weg geht, um sein Recht zu bekommen. Genauso ist es, wenn die Verpackung nicht ordnungsgemäß ist. Auf deinen Fall bezogen heißt das, dass Du nachweisen musst, dass die Ware vorher schon beschädigt war oder aber falsch verpackt war. Beschädigung bereits vorher---> wird schwierig nachzuweisen, aber gut Verpackung falsch--> Bestätigung bekommst ja von DHL, deshalb ja meine Frage, aufgrund welcher Verpackung DHL den Schaden abgelegt hat. Ob du mit der Umverpackung dir nicht selbst ein Eigentor geschossen hast( siehe PN) und DHL erst einmal beweisen musst, dass die Ware ursprünglich anders verpackt warst und Du es umverpackt hast( weiß nicht, ob dies nicht automatisch dazu führt, dass der Schaden nicht anerkannt wird) kann ich Dir nicht beantworten. Der Verkäufer ist hier so lange raus, solange es nicht Nachgewiesen ist, dass das Board schon vorher kaputt war oder aber die Verpackung unzureichend war. Für alles andere musst dich an DHL wenden, da würde ich meinen Anwalt ein Schreiben anfertigen lassen und schauen, wie es weitergeht. Wie gesagt, mir gehts hier nicht darum, jemand in Schutz zu nehmen oder aber zu sagen, man könnte sich als Verkäufer noch über den geforderten hinaus einsetzen, aber grundsätzlich liegt hier der Ball jetzt bei Dir, nicht bei Ihm. Er hat erst einmal alles richtig gemacht, ausser, du kannst einer der beiden Gründe oben nachweisen. |
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27.02.2015, 20:19 | #70 |
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Na ja so könnte ich immer meinen Schrott entsorgen, denn ich schiebs immer auf DHL da sie es beschädigt haben wärend des Transport.
Fakt, die Verpackung war mist. Das war so zu sehen. Leider kannst erst annehmen und dann auspacken |
28.02.2015, 07:02 | #71 |
Benutzer
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Naja, wenn du es vorsätzlich tust, dann betrügst ja Wenn du davon ausgehst, mache eine Anzeige. Bringt dir zwar für deine Zivilrechtliche Forderung nichts, aber sollte er verurteilt werden, hättest ja auch direkt einen weiteren Beweis.
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28.02.2015, 17:53 | #72 |
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Wie sieht das eigentlich mit der Rückabwicklung aus, wenn ich o.g. Auktion mit Paypal bezahle? Bekomme ich dann nur den Kaufpreis (0,05 Euro) zurück oder auch die Versandkosten?
Das mit den überteuerten Versandkosten gab es damals auch schon bei den Pocketbikes,100 Euro das Bike und dann 300 für Versand für die Leute die nicht richtig lesen konnten. |
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