09.01.2020, 10:39 | #1 |
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wo darf ich snowkiten ?
Wo darf ich snowkiten, im konkreten stellt sich die frage in diesem Fall für diesen Ort: http://forum.oase.com/showthread.php?t=177393
eigentlich müsste ich ja den Grundeigentümer Fragen´, ob ich das darf. aber wie ich dort war sind über diese Fläche ein paar Tourengeher darüber gegangen, die haben sicher auch nicht um Erlaubnis gefragt. soll ich einfach drauf los kiten? |
09.01.2020, 12:16 | #2 |
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Genau. Das Risiko einer Besitzstörung gehst du fast überall ein, wenn du nicht die ausdrückliche Genehmigung des Besitzers hast, allerdings hängt es natürlich von einigen Faktoren ab, wie groß das Risiko ist. Da das hier offensichtliche eine Futterwiese ist, kann's leicht sein, dass der Besitzer was dagegen hat, FALLS er zufällig dort ist. Tourengeher werden wahrscheinlich deshalb geduldet, weil das eher unter "Winterwandern" fällt und im Sommer ist es ja auch üblich, dass die Almen zum Wandern benutzt werden. Außerdem halten sie sich ja verhältnismäßig kurz an der Stelle auf....
Problemlos sind - außer die Spots, wo man die Erlaubnis hat - eben nur zugefrorene Seen oder "offizielle Spots" (Obertauern, manche Flugplätze...) wo man dafür löhnen muss. |
09.01.2020, 12:34 | #3 |
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also im Winter sind fast alle Bauern entspannt, ich würde einfach auf das Feld gehen, wenn der Bauer kommt, rede mit ihm und nimm das nächste mal eine Kiste Bier mit (im Winter hatte ich dieses Problem allerdings noch nie).
Grundsätzlich ist mit Einvernehmen kiten natürlich immer besser, manchmal weiß man halt auch einfach nicht zu welchem Bauernhof das Feld gehört. Beim Buggykiten auf der Wiese sieht es meistens etwas anders aus, da sollte man einfach nicht drauf, wenn die Wiese nicht frisch gemäht wurde bzw. sich eine Erlaubnis einholen. Von Oktober bis März oder sogar April sind aber grundsätzlich Felder für die Öffentlichkeit zugänglich (ohne Motorport), ob Kiten dazu zählt glaub ich zwar eher nicht aber Drachenfliegen darf jedes Kind im Oktober theoretisch auch bei höherem Gras! Viele Bauern kennen diese Regelung und machen da auch keinen Ärger. Die wenigen die sich aufregen sind mit sich selber unzufrieden und diese Felder meidet man halt dann. Also mach dir beim Snowkiten keinen Kopf und hab Spaß |
09.01.2020, 14:02 | #4 |
mit TaschenmesserApp
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So pauschal ist das für Felder nicht zu sagen, es gibt natürlich auch u.a. Getreide, welches im Herbst ausgesät wurde und dass dann je nach Witterung jetzt vielleicht 10cm hoch sein kann und wenn dann die Schneeauflage knapp ist, wird das die Jungpflanzen schon schädigen, wenn man mit scharfen Kanten drüber fährt.
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10.01.2020, 11:51 | #5 |
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Darf man das ?
Servus Thomasat.
Ich kann leider nicht erkennen ob das in Ö, DE, oder anderswo ist. Ich kann nur für den Osten von Österreich sprechen, sofern interessierte da mitlesen. Grundsätzlich wird das immer mehr ein Problem. Die Bauern, selber wenn Sie uns Landkitern gegenüber aufgeschlossen sind scheißen sich wie ihr Deutschen so gerne sagt mittlerweile selber ein. Der Grund: 1: Wenn Sie dir das Kiten erlauben, könntest du Sie belangen wenn du auf deren Grund verunfallst, der 2. aber leider schlimmerer Grund ist folgender: Bäuerliches Brachland ( Also Wiesenbereiche die NICHT Landwirtschaftlich genutzt werden, werden seitens der EU subventioniert. Was von den Bürokraten in Brüssel subventioniert wird, wird auch kontrolliert. Kontrolle erfolgt mittels SATELITENFOTOS, und jetzt kommt es: Die haben dort Zugriff auf MILITÄRISCHE Auflösungen und das wenn Sie wollen in Echtzeit. Soll heissen, ( Das hatte ich selber mal), mein Speedy3/ 15 war nur am Feld geparkt und warf einen Schatten. Das wusste der Bauer innerhalb von 10 Minuten / Die INFO bekommen die Bauern bei uns auf das Handy, ( Ich hatte von ihm die Erlaubnis das Feld benutzen zu dürfen/ man kennt sich), hat er mich gebeten abzubauen, da ihm ansonsten die Fläche, welche als Grünland nicht erkennbar ist, von den Subventionen abgezogen wird. Soviel zum Thema Überwachungsstaat, zumindestens hier in ÖSI-Land, OSTEN von Österreich, Wiener Umland. LG, CHris aus Wien |
10.01.2020, 12:23 | #6 |
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Zusatz
Alles andere natürlich auch wie oben meine Vorredner geschrieben haben.
Das man nicht auf eine frische Aussaat oder Pflanzen drüber fährt, sollte ja eh selbstverständlich sein. Mfg Chris |
10.01.2020, 14:23 | #7 | |
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Zitat:
Habe auch die Diskussion mit einem Bauern gehabt, der prinzipiell nix gegen hat / man kennt sich. NUR !!! Faul wie man halt ist, fuhr ich damals direkt mit dem Bus aufs subventionierte Grünland (Kurzes Gras/Trocken) zum Grasskikiten. Zufällig kommt der Bauer vorbeigefahren. Er erklärt mir, kannst weiterkiten aber stell dein Fahrzeug bitte zurück auf den Weg, sonst kann er Schwierigkeiten mit seinen Subventionen bekommen, wird überwacht. |
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12.01.2020, 19:39 | #8 |
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Ja, ja die Bauern...............
Hallo noch mal aus Wien, nach Bayern...................
Ja, ja die Bauern sind hier in unserer Gegend eine Macht. Wie gesagt, bekommen mittlerweile alles was sie brauchen in Echtzeit auf's Handy, sind SUPER organisiert. Mittlerweile ist es so wenn du Prototypen, Oldtimer und die allerneuesten Fahrzeuge ( die es offiziell noch nicht zu kaufen gibt) von der Marke mit dem Stern sehen willst, Fahr einfach auf einen Parkplatz einer Landwirtschaftlichen Fachschule..................... Ist das bei euch auch so ? |
12.01.2020, 22:27 | #9 | |
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Zitat:
Das mit dem Benz auf den Bauernhof hat sich inzwischen in meinem direkten Umfeld (Meist normale Bauern) etwas gelegt. Soll heißen, da fährt man auch mal ein SUV aus Korea bzw. Japan. Grüße aus Bayern in die Hauptstadt |
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13.01.2020, 14:09 | #10 | |
mit TaschenmesserApp
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Zitat:
Dem Rest deiner Ausführungen stimme ich sicher zu, aber das mit der Haftung stell ich mir schwierig vor, denn die Felder einzuzäunen wäre keinem Bauern zuzumuten (Verhältnismäßigkeit) und dann müsste das ja auch für alle anderen Betreter des Feldes gelten und nicht nur für Kiter... |
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13.01.2020, 15:06 | #11 |
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Servus MacKiter.
Ganz einfach: Ist rechtlich gesehen das selbe mit den Tourengehern auf den Almen. Wo letztes Jahr bei einer Wanderer Gruppe ein kleiner Hund dabei war. Die Kuh mit Kalb ist logischerweise heiß gegangen, Tourengeherin wurde letztendlich mit dem Hubschrauber weg geflogen. Der Fall ging durch die Medien, ( finale Urteile stehen noch aus, Bauer wurde mal in 1. Instanz verknackt) DANKE Alpenverein!, Landwirtschaftskammer hat Bauern unterstützt, final ging es rechtlich darum ( Am ENDE der TAGES muß ja bei einen Personenschaden IMMER einer hängen !) Alpenverein gegen Landwirtschaftskammer ! Wer ist dafür verantwortlich und wie schaut es rechtlich aus wenn Unfälle auf einer frei begehbaren Fläche geschehen, ist der Grundeigentümer dafür Verantwortlich ? Es war schon von einer kompletten Sperre das Almen die Rede und ist es genau genommen noch immer. Aktuell wird das Begehen ja nur rechtlich geduldet........................Soll heißen erlaubt ist es nicht wirklich. OGH Urteile stehen noch aus. Werden wieder ein paar Rechtsverdreher ordentlich gut daran verdienen, Versichert sind die ja alle, haben ja nix besseres zu tun. ( ANMERKUNG: WIR SIND IM RECHTSSYSTEM DES MARIONETTENSTAAT ÖSTERREICH), Rechtliche parallelen mit den Schmähbefreiten großen Bruder aus Deutschland zu ziehen währe fatal und auch nicht richtig..................... |
13.01.2020, 15:44 | #12 |
mit TaschenmesserApp
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Stimmt, davon hatte ich gehört, fand das Urteil aber genauso willkürlich und albern, weil der Bauer das in dieser Konstellation gar nicht verhindern konnte.
Dann müsste man also die komplette Situation neu denken und gestalten. Helft mir, aber ich sehe das als Teil eines Wandels hin zu amerikanischen Verhältnissen, auf Kaffeebechern steht ja auch schon eine Zeit lang, dass der Inhalt heiß sein kann. Die Menschen sollen von ihrem eigenen Denken entbunden werden. |
13.01.2020, 19:32 | #13 |
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Ich glaube das mit der Haftung hängt auch davon ab, ob dabei Geld fließt. Wenn mir der Grundbesitzer erlaubt - auch nur mündlich- , dass ich das Gelände benutzen kann, wird ihm wohl nichts passieren können. Falls das Thema Haftung zur Sprache kommt, würd ich ihm ohne weiteres eine Ausschlußbestätigung anbieten. Wenn das Ganze aber entgeltlich stattfindet - bei uns in Ö ist das zB auf manchen Flugfeldern der Fall - kann's schon anders aussehen, aber da kenn ich mich rechtlich nicht so aus...
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13.01.2020, 19:42 | #14 |
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Dann müsste ja auch der Alpenverein haften, wenn man sich auf deren Wanderwegen das Bein bricht, oder der Bund/ Land den Schaden übernehmen, wenn man sein Auto in den Graben setzt.
Hätten ja nen hohen Zaun bauen können. |
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