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Alt 10.08.2020, 23:56   #1
julian-kitesurfen
Benutzer
 
Registriert seit: 07/2020
Beiträge: 107
Standard Frage zu Lizenz/Kiteschulung an Nordsee (Wattenmeer)

Hallo,

vorab möchte ich mich entschuldigen, dass ich extra einen neuen Thread eröffne, eigentlich hatte ich es schon unter Reisen & Spots vorher gefragt.

Da ich morgen mit meiner Freundin Richtung Wilhelmshaven zum Kiten fahren wollte, nach etwas Recherche aber von einigen Einschränkungen / Verboten gelesen habe, wollte ich mich doch nochmal erkundingen und dann eventuell das Reiseziel umschwenken:

Ich wollte meiner Freundin schon lange das Kiten etwas zeigen, jetzt lese ich aber bei eigentlich allen Spots rund um Wilhelmshaven von einem alleinigen Schulungsrecht der ansässigen Kiteschulen bzw. mind. VDWS Level 3 um dort aufbauen/fahren zu dürfen.

Kann ich es also im Prinzip rund um Wilhelmshaven vergessen, meiner Freundin (vorsichtig und verantwortlich) das Kiten zu zeigen? Ich selbst habe eine Lizenz und habe auch mal länger als Kitelehrer mit VDWS Lizenz gearbeitet, aber die ist inzwischen abgelaufen.

Danke!
julian-kitesurfen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2020, 07:11   #2
COOLMOVE
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ihr lasst privat Drachen steigen.
Ist doch kein Gewerbe welches du dort betreiben willst.
Wenn Drachen steigen erlaubt ist, hau rein
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Alt 11.08.2020, 10:14   #3
Rednose
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2009
Beiträge: 155
Standard

Ich hatte mal das Problem, dass ich in Fehmarn/Wulfenerhalz angeblich nicht Kiten durfte, weil die Kiteschule den Bereich gepachtet habe. Das hat mir den Urlaub so ziemlich versaut.Danke nochmal an dieser Stelle an die Kiteschule!

Die nachfolgenden Ausführungen sollen keine Rechtsberatung sein, sondern nur eine persönliche Einschätzung. Es wäre schön, wenn jmd. mit mehr Ahnung das Nachfolgende bestätigen oder auch korrigieren würde:

Jedermann darf die natürlichen fließenden Gewässer, außer Talsperren und Wasserspeicher, zum Baden, Tauchen einschließlich des Sporttauchens mit Atemgeräten, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, zum Eissport und zum Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne Eigenantrieb benutzen, soweit nicht Rechte anderer entgegenstehen und soweit Befugnisse oder der Eigentümer- oder Anliegergebrauch anderer dadurch nicht beeinträchtigt werden ( § 32 Abs.1 Niedersächsisches Wassergesetz). Die Wasserbehörde kann aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der Ordnung des Wasserhaushalts, des Verkehrs, der Gefahrenabwehr, der Sicherstellung der Erholung oder der Erhaltung von Natur und Landschaft, den Gemeingebrauch durch Verordnung oder Verfügung regeln, beschränken oder verbieten.( § 34 Niedersächsisches Wassergesetz)

Der Gemeingebrauch ist zulässig, soweit dabei
• die Gewässerbenutzung außerhalb von Schilf- und Röhrichtbeständen stattfindet;
• fremde Grundstücke nicht rechtswidrig benutzt werden und
• keine Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier und Pflanzenwelt zu erwarten ist.

Das Befahren im gemeingebräuchlichen Rahmen mit kleineren Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (z.B. Ruderboote, Schlauchboote, Surfbretter) kann jedoch aufgrund wasser- oder naturschutzrechtlicher Verordnungen jedoch ganz oder teilweise untersagt werden, nicht jedoch von dem Eigentümer oder Pächter.

Grundsätzlich sind auch Gewässer– wie der Boden – als Teil der Erdoberfläche eigentumsfähig. Aber im Gegensatz zu einem Bodenbesitzer hat der Erwerber eines Flusses oder Sees in der Regel nicht sonderlich viel von seinem Kauf– denn: Selbst privatisierte Oberflächengewässer unterliegen dem staatlichen Bewirtschaftungsanspruch:
Auch wer einen Bach oder einen See gekauft hat, benötigt für (fast) alle Nutzungen des Gewässers eine wasserrechtliche Erlaubnis. Bei Umgestaltungen des Gewässers wäre darüber hinaus auch eine Planfeststellung erforderlich. Und diese Erlaubnis kann nach dem Grundsatzparagraphen 1 a des Wasserhaushaltsgesetzes nur erteilt werden, wenn die privaten Nutzungen dem Wohl der Allgemeinheit nicht entgegenstehen.
Die Wasserrechtskommentare tendieren also dahin, dass ein Eigentum an Gewässern, insbesondere an den „fließenden Gewässern“ gar nicht möglich ist. Zumindest Fließgewässer und das Grundwasser in Deutschland sind keiner Privatisierung zugänglich (vgl. § 4 WHG).
(Quelle: http://www.wasser-in-buergerhand.de/...uesse_seen.htm)

Lizenzen, die Vereine (z.B. VWDS) ausgeben, können meiner Einschätzung nach schon mal gar nicht das Wassernutzungsrecht einschränken. Die Lizenz kann für den Verleih von Material u.U. relevant sein. Haftungsrechtlich werden allein die Befähigungen/Sorgfalt relevant sein.


Geändert von Rednose (11.08.2020 um 10:24 Uhr)
Rednose ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2020, 13:19   #4
julian-kitesurfen
Benutzer
 
Registriert seit: 07/2020
Beiträge: 107
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Also ich bin vor Ort an einem der Spots, ein Schild weißt auf verschiedene Regelungen hin. Eine Regelung für den Naturschutz ist ein Nachweis über mind. LEVEL 3 VDWS oder vergleichbares, meine Freundin darf verständlicherweise nicht alleine üben.

Ich frage mich jetzt eigentlich, ob es auch das private Lernen mit Betreuung von mir untersagt. Sonst ist man ja im Prinzip gezwungen einen offiziellen Kitekurs zu machen, bis man Level 3 hat, oder man übt woanders.

Ich fahre sonst morgen nach Dãnemark weiter, da geht es sicher..
julian-kitesurfen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2020, 13:43   #5
set
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Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 4.515
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Zitat:
Zitat von julian-kitesurfen Beitrag anzeigen
Ein Schild weißt auf verschiedene Regelungen hin. Eine Regelung für den Naturschutz ist ein Nachweis über mind. LEVEL 3 VDWS oder vergleichbares...
Das würde ja bedeuten, das ich dort auch nicht Kiten darf. Bin seit über 15 Jahren dabei, so ein komischen Schein hab ich nie gebraucht. Ich weiß schon warum ich meine Urlaube in Dänemark verbringe...
set ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2020, 13:54   #6
julian-kitesurfen
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Registriert seit: 07/2020
Beiträge: 107
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Exakt das gleiche habe ich mir auch gedacht, bin sonst auch immer in Dänemark..
julian-kitesurfen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2020, 14:27   #7
DirkG
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Registriert seit: 08/2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.830
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Grundsätzlich brauchst Du nicht bis Dänemark fahren. Otterndorf ist gut zum Lernen, die Windrichtung muss halt passen.
Sankt Peter Böhl ebenfalls, aber es ist halt gerade Ost.
DirkG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2020, 12:23   #8
Andre23
Dacronstreifen...
 
Registriert seit: 03/2003
Beiträge: 458
Standard

Solange Du keinen Mist baust oder den Schulungsbetrieb stört wird Dich niemand nach einem Schein fragen. Das steht hier oben an jedem Spot mit Kite Schule, ich bin in 10 Jahren noch nie danach gefragt worden.
Andre23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2020, 14:35   #9
massud
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Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 7
Standard

Korrigiert mich bitte wen ich falsch liege, aber eine Kitelizenz ist ebenso wie ein Surfschein nichts offizielles. Damit also auch rechtlich nicht viel wert, außer bei denen, die ihn ausgeben.

Ich surfe seit über 20 Jahren und kite ebenso seit einigen Jahren. Ich brauchte noch nie einen Schein und habe auch keinen, obgleich ich jedem empfehlen würde einen Kurs im Kiten zu machen um meine Fehler zu umgehen.
massud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2020, 15:30   #10
Smeagle
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Registriert seit: 01/2015
Ort: München
Beiträge: 7.445
Standard

Zitat:
Zitat von massud Beitrag anzeigen
Korrigiert mich bitte wen ich falsch liege, aber eine Kitelizenz ist ebenso wie ein Surfschein nichts offizielles. Damit also auch rechtlich nicht viel wert, außer bei denen, die ihn ausgeben.
Ja, man soll an manchen Stellen eine "Lizenz" vorlegen, ich habe das bisher zweimal erlebt: 1x beim Kiten am Reschensee. Die haben einen "Zettel" akzeptiert, den ich bei meinem ersten Kurs anschliessend gekriegt hatte, da stand im wesentlichen drauf, dass ich Wasserstart kann Tatsächlich konnte ich zu dem Zeitpunkt schon wesentlich mehr, was ich auch erläutert habe.

Dann wollten sie in Ägypten beim Material Mieten auch eine "Lizenz" sehen, da bin ich mit dem gleichen Zettel durchgekommen.

Gruß,
- Oliver
Smeagle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2020, 16:19   #11
Rednose
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2009
Beiträge: 155
Standard

Zitat:
Zitat von julian-kitesurfen Beitrag anzeigen
... Eine Regelung für den Naturschutz ist ein Nachweis über mind. LEVEL 3 VDWS oder vergleichbares, meine Freundin darf verständlicherweise nicht alleine üben.

Ich frage mich jetzt eigentlich, ob es auch das private Lernen mit Betreuung von mir untersagt.
War vielleicht etwas unverständlich, aber der VDWS ist ein privater Verein, der "Null" hoheitliche (öffentlich rechtliche) Kompetenzen hat. Daher kann die Anforderung einer Level-3-Lizenz meiner Meinung nach nicht Voraussetzung sein, dass du mit deiner Freundin aufs Wasser darfst. Das Risiko, was meiner Ansicht nach allenfalls besteht, ist, wenn du oder deine Freundin Dritte oder ihr euch gegenseitig verletzt. Dann könnte die Frage auftauchen, ob ihr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eingehalten habt, aber die Frage stellt sich immer, bei allem was man tut oder unterlässt. Übrigens gibt neben dem VDWS auch andere gleichgestellte Vereine mit völlig anderen "Fähigkeits/Level-Anforderungen". Angenommen die zuständige Behörde verlangt Level 3 nach den Kriterien des VDWS, dann können damit allenfalls die Fähigkeiten in diesem Sinne ,nicht aber eine von dem Verein zu erwerbene Lizenz verlangt werden, wobei ich selbst dann nicht wüsste, wie sich das rechtfertigen ließe. Wo soll das alles hinführen, bald haben wir nur noch Schulen und private Institutionen, die sich irgendwelcher Rechte an Seen, Flussmündungen und Fjorden berühmen!?
Rednose ist offline   Mit Zitat antworten




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