17.03.2009, 20:07 | #1 |
Frostbeule
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Kvr
Die neue Saison startet und der Betieb auf dem Wasser nimmt wieder zu.
Wer weiß das noch ? Ausweichregeln für die Ostsee KVR ( Meere ) zwischen einem Windsurfer und einem Motorboot ? Wer weicht wem aus ? Und wie ? Geändert von Meereswellen (17.03.2009 um 20:23 Uhr) |
17.03.2009, 20:32 | #2 |
Windsurfer
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also normen günzlein weicht prinzipiell nie aus
und ausweichregeln interessieren doch eh keinen, wenn du mal in eine brenzlige situation kommst, handelst du nicht nach regeln, sondern nach gefühl und reflex!! ausserdem, wenn so viele leute aufm wasser sind, dass man die regeln brauchen würde -> anderen spot suchen... bei uns im süden ist übrigens immer leer!! EDIT: falls es dich doch interessiert und du nicht nur provozieren willst, benutz doch mal die suche! http://surfforum.oase.com/showthread...light=vorfahrt also kurz, der windsurfer muss ausweichen, da er spielzeug ist, ausnahme, das motorboot zieht einen wasserskifahrer o.ä. Geändert von sheshe (17.03.2009 um 21:57 Uhr) |
17.03.2009, 20:52 | #3 |
Benutzer
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Hallo
Also ich hab mal mein altes Sach zusammengesucht und die Regeln gefunden: Bagboardbug vor Steuerbordbug Lee vor Luv Überholer weicht aus Wir müssen bei der Großschifffahrt, Pasagierschiffe, Frachter, Tanker, Fischer, Polizei... ausweichen Aber Motorboote die nicht zur Berufsschifffahrt gehören müssen ausweichen. Auch wenn du Vorfahrt hast und der andere nicht ausweicht, ruf ihm zu oder weiche selber aus und nicht vergessen, der, der Vorfahrt hat muss den Kurs halten. Falls du noch fragen hast zu den einzelnen regeln, schreib mich an |
17.03.2009, 21:54 | #4 |
seewassersäufer
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Klugscheissertread
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18.03.2009, 10:25 | #5 |
Gast
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Wer fiert,
verliert. Witzigerweise ist es glaub ich so, dass ein Windsurfer als "Segelfahrzeug" gilt, und somit sind ALLE motorbetriebenen Fahrzeuge gegenüber dem Windsurfer ausweichpflichtig (außerhalb von SeeSchStr.), also auch der Tanker und die Fähre. I like klugscheißen. |
18.03.2009, 11:23 | #6 | |
Windsurfer
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Zitat:
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18.03.2009, 15:44 | #7 |
Benutzer
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Stimmt, Wind- und Kitesurfer sind keine Segelfzg im Sinne der Seeschifffahrtsstraßenordnung und müssen allen anderen Fzg ausweichen.
Untereinander (zwischen den Windsurfern bzw. Kitesurfer) gelten dann die Regeln für die Segelfzg, also Backbordbug vor Stb-Bug usw. http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech.../31/index.html Zudem gilt für uns auch das Verbot des Befahrens der Badezonen bzw. bei erkennbarem Badebetrieb, zudem Abstand halten von mind. 50 m http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech.../26/index.html werner Infos auch bei: http://www.surf-magazin.de/smo/show....=42&p=&ps_lo=0 Geändert von inselsurfer (18.03.2009 um 16:04 Uhr) |
18.03.2009, 17:29 | #8 | |
lernt fliegen
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gut zusammengefasst
anscheinend hat der TE das ganz dringende Bedürfnis, seinen KVR Kram an den Mann zu bringen. KVR= Karnevalsverein? Kanurvervabd Köln? Kollisionsvermeidungsregeln? Ah nee, die können nicht gemeint sein. Denn die gelten auf hoher See und auf Wasserstraßen. Zitat:
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18.03.2009, 18:04 | #9 | |
Gast
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Zitat:
Ich würde gerne weiter klugscheißen. Der TE schrieb ja von den KVR (nicht: SeeSchStrO) und demnach ist ein Windsurfer ein Segelfahrzeug. Ein Tanker ist ein motorbetriebenes Fzg und muss dem segelbetriebenen Fahrzeug ausweichen. So einfach. Vielleicht meldet sich der TE ja noch dazu, ich glaube das Stichwort lautet "Manöver des vorletzten Augenblicks". So, Klugscheisserbatterien sind für die nächste Woche aufgeladen. |
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18.03.2009, 19:17 | #10 |
seewassersäufer
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Im E.-Fall einfach Segel wegwerfen, dann ist man manövrierunfähig und hat zumindest rein theoretisch Vorrang. (O.K. erklär das mal dem Frachter der gerade über dich hinwegfährt)
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18.03.2009, 19:26 | #11 |
Frostbeule
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Danke für die Antworten !
[QUOTE=inselsurfer;613268]Stimmt, Wind- und Kitesurfer sind keine Segelfzg im Sinne der Seeschifffahrtsstraßenordnung und müssen allen anderen Fzg ausweichen.
Untereinander (zwischen den Windsurfern bzw. Kitesurfer) gelten dann die Regeln für die Segelfzg, also Backbordbug vor Stb-Bug usw. http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech.../31/index.html Zudem gilt für uns auch das Verbot des Befahrens der Badezonen bzw. bei erkennbarem Badebetrieb, zudem Abstand halten von mind. 50 m http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech.../26/index.html Hallo Alle ! Ja habe mich heute ausführlich beraten lassen von der Wasserschutz ! Die Antwort vom Inselsurfer ist richtig ! Kiter und Surfer sind Sportgeräte und weichen allen anderen Fahrzeugen aus ! Das bedeutet das der Surfer dem Angelmotorboot ausweichen muß ! Leider vor Poel heute nicht ! Da fuhr ein Kiter einen Angler ins Boot ! Sah witzig aus, das Angelboot mit kite Schirm ! Ja die KVR war gemeint : Kollisionsverhütungsregel ... klugscheißen ? Mach doch mehr grins ! Auf den Binnengewässern zählt der Surfer als Kleinfahrzeug unter 20m unter Segelfahrzeug und der Kiter als Sportgerät Bäh.... Vielen Dank für Eure Antworten und immer genug Druck im Segel wünscht Euch Andrea |
18.03.2009, 19:38 | #12 |
lernt fliegen
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18.03.2009, 19:44 | #13 |
Gast
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Jaaa Mooooooooment, das ist doch ein Klugscheisserthread hier.
Also: Es wurde nach KVR gefragt. SeeSchStrO ist was anderes. Im Geltungsbereich der SeeSchStrO ist ein Windsurfer ein Sportgerät und somit rechtemässig quasi einer Luftmatratze gleichzusetzen. Auf SeeSchStr muss ein Windsurfer allen ausweichen, im Geltungsbereich der KVR nicht. Theoretisch. Oder irre ich? Und "ausführlich" ist was anderes. |
18.03.2009, 22:10 | #14 |
Windsurfer
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19.03.2009, 16:16 | #15 |
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Die KVR gilt aber nur auf hoher See, welcher Wind/Kitesurfer fährt da?
SeeschStrO gilt i.d.R. auf dem deutschen Küstenmeer (3 sm entspricht etwa kanpp 6 km) bzw. auf den Seeschiffahrtsstraßen, KVR gilt qausi nur ergänzend, wenn die SeeSchStrO nix festlegt. Also erst SeeSchstrO (als spezielle Regelung), dann u.U. KVR (oder auf hoher See). werner |
19.03.2009, 21:57 | #16 |
gitano
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19.03.2009, 21:58 | #17 |
gitano
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20.03.2009, 01:02 | #18 | |
Frostbeule
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war stets bemüht
Zitat:
Aber auf der SeeSchStrO darf der Surfer und Kiter gar nich fahren ! Bäh 6 setzen hi hi. und das die SeeSchStr.O/ 3 Sm gilt ist auch nicht richtig gelesen ! sie gilt nur im Fahrwasser einer Seeschifffahrtstr. ! Zwischen der Ansteuerungstonne und der ersten Fahrwassertonne gilt noch die KVR !! Und im Hafen halt die Hafenverordnung im NOK die Verordung des NOK usw. und noch eins Manovierunfähig kann gar kein Boot unter 12m sein laut Seerecht das können nur Fahrzeuge über 12m die müssen dann auch Ball Ball setzen als Tagsignal... So ich will auch mal Klugscheissen Schnief dabei bin ich gar nicht blond, aber alle gemein.... Schade ! Wer tröstet mich ? |
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20.03.2009, 13:44 | #19 |
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Noch*Klugscheiss^3
Das ausweichregeln doch eh keinen interessieren, und sheshe das so frei propagiert ist die eine sache, aber ein wenig damit auseinandersetzen schadet auch nicht, zumindest wenn man liest wie die ganzen regeln hier so durcheinander geworfen werden...
Das geht bei den regeln lee vor luv usw. ja auch darum ein wenig abzuschätzen wer was machen wird, bzw. muss. Sonst sieht man ja was dabei rumkommt: Gebrochene Kiefer, wie der von Normen Günzlein!!! |
20.03.2009, 18:48 | #20 |
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Klugscheiss3n
DA ich mit Klugscheißen angefangen habe, werde ich damit auch wieder aufhören.
Am besten man fährt wie in den Actionfilmen aufeinander zu und der schwächere weicht im letzten Moment aus. . Nunja aber man kann sich ja verständigen, dass man selbst oder der andere ausweicht, oder?? |
20.03.2009, 20:25 | #21 | |
Frostbeule
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Zitat:
Das nächste Rätsel ? Hm.. |
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21.03.2009, 08:00 | #22 |
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Dazu ist wieder klugscheißen angesagt
Wie wäre es wenn man einfach nicht aufeinander zufährt, sondern immer rechzeitig abdrehen |
21.03.2009, 13:14 | #23 |
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blablabla
Beim Springen übrigens gilt für kiter, wie für Surfer und windsurfer die LuftVO (Luftverkehrsordnung) !!!
http://www.buzer.de/gesetz/3772/index.htm Also bitte alle aufmerksam durchlesen, und wer das nächste mal am surfspot seinen Flugschein vergessen hat bekommt mächtig ärger!!! klar? |
21.03.2009, 14:45 | #24 |
lernt fliegen
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21.03.2009, 20:57 | #25 | |
tidenunabhängig
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Zitat:
Tanker sind im allgemeinen als manövrierbehindertes Fahrzeug gekennzeichnet und gelten somit als Wegerechtschiff. D.h, diesem so gekennzeichneten Fahrzeug muß grundsätzlich jedes andere Fahrzeug ausweichen. Über die Ausweichregeln und deren Begrifflichkeiten herrscht viel Unklarheit - wovon man sich auch immer wieder auf dem Wasser überzeugen kann - in diesem Zusammenhang möchte ich auf meine Zusammenfassung hinweisen: http://www.kitefreunde.de/wiki/index.php/Ausweichregeln Auf eine gute Seemannschaft |
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21.03.2009, 21:40 | #26 | |
Gast
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Zitat:
Mein Sportbootschein ist schon eine Weile her... Aber ich meine mich zu erinnern, dass es keine Regel gibt mit "Berufsschiffahrt hat Vorfahrt" oder so. Das mit dem manövrierbehinderten Tanker leuchtet ein, der Fischer hat sein Netz, etc... Grundsätzlich hatte ich in meinen über 20 Jahren Wassersport noch nie irgendwelche Vorfahrts-Probleme/Unklarheiten (wie die meisten hier, denke ich), außer als 14jähriger, als ich mit meinem Laser schön durchs Regattafeld in der Eckernförder Bucht durchgejuckelt bin. Mit ein bißchen Rücksicht und Nachdenken kommen wir wohl alle klar. Es gibt ja noch die Geschichte mit Höchstgeschwindigkeit 5 Knoten im Uferbereich (500m) bei erkennbarem Badebetrieb? ... und wer zuerst zuckt, weicht aus, is ja logisch! |
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21.03.2009, 23:25 | #27 | |
gitano
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Zitat:
meine meinung dazu: kann nie schaden |
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23.03.2009, 14:19 | #28 |
Frostbeule
Registriert seit: 03/2009
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Danke
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27.03.2009, 15:38 | #29 |
Frostbeule
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Kuck kuck
Wo bleibt die Antwort für ins Cafe ?
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27.03.2009, 23:38 | #30 |
Gast
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@Meereswellen,
wenn ein motorbetriebenes Fahrzeug ständig meinen Weg kreuzt, darf ich dann drüberspringen. |
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