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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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27.05.2019, 19:53 | #1 |
Wind?
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Wie neu ist "wie neu"?
Moin zusammen,
neue Saison, neuer Kite - habe ich mir gedacht und bin kurzerhand bei Ebay Kleinanzeigen fündig geworden. Die Beschreibung las sich vielversprechend: 2017er Baujahr, nur 6 Mal in Süßwasser benutzt, 1A** Zustand, der Kite ist wie neu! Habe via Paypal bezahlt und wenige Tage später klingelte der Paketmann. Soweit so gut. Beim ersten Aufbau folgte dann jedoch die Ernüchterung: Bilder: Eine kleine Naht aufgerissen Dutzende Kratzer und Abschürfungen an der Fronttube Großflächige Verfärbungen im Tuch Ich habe in den letzten 14 Jahren schon einige Kites gekauft, viele davon gebraucht. Bisher hatte ich scheinbar einfach Glück - denn alle Kites, die als neuwertig angepriesen wurden, waren tatsächlich wie frisch aus dem Karton gepellt. Der Zustand dieses Kites hingegen ist in Ordnung, in gutem gebrauchtem Zustand vielleicht - aber meiner Meinung nach weit weg von "wie neu". Der Verkäufer meint, ich solle mich nicht so anstellen. Was meint ihr? Cheers Flo Geändert von -Flo (31.05.2019 um 13:43 Uhr) |
27.05.2019, 19:58 | #2 |
Kirmesschlosser
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voll verarscht worden
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27.05.2019, 20:07 | #3 |
gitano
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"wie neu" ist anders
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27.05.2019, 20:08 | #4 |
Benutzer
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Beiträge: 33
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Ich kaufe auch eher leicht gebrauchte Schirme mit solchen Bezeichnungen. Solche Dinge, wie der Patch sehe ich als Schaden an und die Schrammen auf der Fronttube sind für mich durchaus erhöhter Verschleiß. Die Flecken kann ich nicht beurteilen - könnte auch feiner Sand sein. Unter "wie neu" kenne ich auch, dass der Schirm offenbar gefahren wurde, aber wirklich keine solche Anzeichen hat. Da sollte ein Preisnachlass drin sein.
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27.05.2019, 20:12 | #5 |
Benutzer
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Beiträge: 535
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welcher Schirm? wieviel bezahlt?
neu ist trotzdem anders ….. |
27.05.2019, 20:55 | #6 |
Benutzer
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Beiträge: 3.474
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Wenn der Verkäufer schon uneinsichtig ist, bleibt Dir wohl nur der Anwalt, was willst sonst machen. Was ich machen würde: Anrufen, versuchen ein klares Ziel durchzusetzen, z.B. 100€ Nachlass oder Rückgabe, Minimalziel vorher überlegen (reichen auch 50€ wenn's gar nicht anders geht oder 75?) und wenn's gar nicht gut geht, mal andeuten, dass Du mal die Rechtsschutz anrufen wirst, "tut Dir leid, das verstehe er sicher", die freundliche Nummer. Wenn er dann immer noch uneinsichtig bleibt, Anwalt.
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27.05.2019, 21:02 | #7 |
Benutzer
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Ort: Krefeld
Beiträge: 462
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Meine beiden letzten gebrauchten ´dichten´ Kites waren auch genau das Gegenteil.
Immer erst auf die freundliche Nummer versuchen (die hast du ja scheinbar schon durch) und dann ein paar Gänge hochschalten. Würde mich immer im Vorfeld beim Rechtsschutz etc. informieren, was die nächsten Schritte sind und wenn es sein muss 1. drauf hinweisen und 2. durchziehen. |
27.05.2019, 21:09 | #8 |
Benutzer
Registriert seit: 10/2001
Ort: Ottensen / Hamburg
Beiträge: 7.344
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Zusicherungen gemacht, die nicht stimmen!
Also zurück an den Verkäufer! |
27.05.2019, 21:14 | #9 |
Theta Welle
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Ort: http://wetnsalty.blogspot.de/
Beiträge: 2.222
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Das sind doch Stockflecken, ein fetter Mangel.
Paypal einschalten und Rückabwicklung verlangen. Die Chancen stehen gut. |
28.05.2019, 10:14 | #10 |
Benutzer
Registriert seit: 05/2014
Ort: Kiel
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warum kaufst du ungesehen wenn du in Kiel wohnst? hier gibt es doch genug Auswahl und man kann es sich direkt anschauen
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28.05.2019, 10:37 | #11 |
Griechenlandfan
Registriert seit: 09/2012
Ort: Starnberg
Beiträge: 386
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Da gibt es keine zwei Meinungen: "Wie neu" ist da ja komplett gelogen. Meiner Meinung nach bewusste Falschangabe.
Denke, da hast du beste Chancen, den derart ungepflegt wirkenden Kite zurückzugeben und dein Geld zurückzuerhalten. Zumal du auch mit Paypal bezahlt hast. So etwas geht gar nicht. Dem würde ich den Marsch blasen. Frag ihn mal, ob er sich auch nicht "so anstellen" würde, wenn er ein gebrauchtes Auto "wie neu" kaufen würde, das dann einige tiefe Lackkratzer und ne fette Beule im Kotflügel haben würde. Das verfärbte Tuch könnte auch Salz sein, meine schwaren Kites sehen so aus, wenn sie nicht intensiv mit Süßwasser gespült wurden. |
28.05.2019, 10:45 | #12 |
Benutzer
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Beiträge: 1.381
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Also ich sehe das ähnlich
Der Auzug aus einem Ratgeber: Durchsucht den Verkaufstext nach konkreten, sachlichen Aussagen, welche Ihr auch auf Bildern erkennen könnt. Eine klare Aussage ist "keine Schäden und keine Reparaturen". Darauf könnt Ihr den Verkäufer auch nach dem Kauf noch festnageln, zur Nachbesserung oder Rücknahme auffordern. Das BGB gibt Euch da Rückendeckung (§ 437). Auch der häufig verwendete Satz "Privatverkauf; keine Garantie und keine Rücknahme!" gilt hier nicht. Lediglich ein Widerruf des Kaufes ist beim Privatverkauf nicht erzwingbar. Zudem gilt: Ihr als Käufer müsst nachweisen, dass der Schaden/Mangel schon zu euch ankam. Schaut deswegen am besten direkt, wenn der Kite ankommt, in der Wohnung mal rüber. Es wurde ja offenbar eine klare und deutliche Aussage über den Zustand getroffen. Wenn "wie neu" dann muss es auch WIE NEU sein. Anders wäre es bei "neuwertig" -> das würde leichte Gebrauchsspuren einschließen (ob die Spuren auf den Bildern als leicht durchgehen... eher nicht). Das ist auf jeden Fall ein erheblicher Sachmangel und daher hat der Verkäufer nach BGB die Chance, nachzubessern! |
28.05.2019, 11:50 | #13 | |
Benutzer
Registriert seit: 06/2013
Beiträge: 74
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Zitat:
Zum Thema: Ich gehe mal davon aus, dass du als Bezahloption "Ware/Dienstleistung bezahlen" ausgewaehlt hast? Wenn ja -> Kaeuferschutz aktivieren und dem Supportteam so ausfuehrlich wie moeglich den Sachverhalt schildern. Solltest eigentlich keine Probleme haben dein Geld wiederzubekommen. Im Streitfall hat der Verkaeufer bei PayPal generell sehr schlechte Karten, selbst wenn er im Recht ist wird das Konto erstmal eingefroren und dem Kaeufer das Geld zurueck erstattet. Kann nur jedem davon abraten bei Verkauf PayPal als Zahlungsmittel anzubieten. |
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28.05.2019, 12:43 | #14 | |
Benutzer
Registriert seit: 10/2008
Ort: Leider nicht am Meer
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Zitat:
Bezahlt an privat am Ende noch Geld für Freunde und schon stehen bei Paypal die Chancen schlecht. Wenn wir Kites verkaufen, dann gewähren wir immer zwei Tage Rückgaberecht nach Erhalt des Paketes(Sendungsnummer). Also im Prinzip, wer nix zu verbergen hat gibt dir auch im Rahmen der Möglichkeiten ein kurzes Rückgaberecht. Wenn nicht dann musst du für Dich entscheiden, ob Du da kaufst oder wo anders. Gleicher Schwachsinn bei den Kleinanzeigen, wenn jemand keinen Preis dazu schreibt und wenn man dann provokativ einen geringen Preis anbietet sich gleich aufgeblasen wird das es zu wenig ist�� |
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28.05.2019, 12:54 | #15 |
Gast
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Geändert von Exal (12.10.2019 um 09:38 Uhr) |
28.05.2019, 13:55 | #16 |
Wind?
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Hi,
Vielen Dank für euer bisheriges Feedback. Ja, der PayPal Käuferschutz wäre im Zweifelsfall eine letzte Option. Ich wollte vorher aber erstmal von euch hören, ob ihr den Zustand des Kites genauso kritisch beurteilt wie ich. Die bisherigen Kommentare haben mich jedenfalls in meiner Einschätzung bestätigt, dass der Kite definitiv nicht als "wie neu" zu bezeichnen ist. Beste Grüße Florian |
28.05.2019, 14:34 | #17 | |
Benutzer
Registriert seit: 10/2008
Ort: Leider nicht am Meer
Beiträge: 981
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Zitat:
Schreib doch bitte mal mal wie Du bei Paypal das Geld gesendet hast. Gebührenfrei Geld an Freunde senden oder mit Gebühren für den Verkäufer. Ließ das mal durch https://www.businessinsider.de/beim-...erleben-2018-8 Da steht eigendlich drin, hoffe das lese ich richtig raus, das genauch für ebay Kleinanzeigen der Käuferschutz nicht greift Zitat: Widerrufsaktionen bei Einkäufen im Internet sind in der Regel nicht durch Paypal geschützt. Die einzige Ausnahme: Ebay. Als ehemaliges Tochterunternehmen von Ebay gilt hier ein Widerrufsrecht. Die bekannte Seite „Ebay Kleinanzeigen“ ist hingegen nicht durch den Paypal-Käuferschutz abgedeckt; zum Ärger vieler Kunden. „Der in weiten Teilen fehlende Widerrufsschutz ist einer der Hauptgründe, warum sich Kunden an uns wenden“, sagt Verbraucherschützer Gollner. „Wenn jemand mit Käuferschutz wirbt, erwartet der Kunde das auch.“ Geändert von AC71 (28.05.2019 um 14:47 Uhr) |
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28.05.2019, 15:48 | #18 |
Benutzer
Registriert seit: 06/2009
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Beiträge: 2.603
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Richtig, kein Käuferschutz bei PayPal Freunde, steht auch dabei.
Hab vor kurzem auch was gebraucht gekauft "ohne Mängel", ich könne es aber zurückschicken, wenn mir was nicht passt. Das Teil (Gleitschirm Gurtzeug) hatte erhebliche Mängel (Löcher im Stoff, Eigenanbauten etc), einfach lächerlich. Hab mein Geld schnell wieder gehabt und dem Verkäufer im Anschluss einen Einlauf verpasst, hoffe er verarscht jetzt nicht einfach den nächsten. |
28.05.2019, 16:17 | #19 |
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Geändert von Exal (12.10.2019 um 09:37 Uhr) |
28.05.2019, 16:33 | #20 |
Benutzer
Registriert seit: 10/2008
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Beiträge: 981
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28.05.2019, 16:34 | #21 |
Wind?
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Moin,
ich habe via Paypal für "Waren oder Dienstleistungen" bezahlt und in diesem Fall würde der Paypal Käuferschutz definitiv greifen. Nachzulesen, direkt beiPaypal Der Artikel auf Businessinsider ist nicht ganz sauber recherchiert und bezieht sich vermutlich auf einige Sonderfälle, bei denen der Schutz tatsächlich nicht greift - z.B. wenn via Paypal bezahlt aber die Ware persönlich abgeholt wird. (Beliebte Betrugsmasche) Aber wie gesagt, um die Reklamationsabwicklung sollte es an dieser Stelle gar nicht gehen. Mich hat primär eure Meinung zum Zustand in Bezug auf die Beschreibung "wie neu" interessiert... Der Verkäufer scheint eigentlich ein netter Kerl zu sein. Ich glaube gar nicht mal, dass das böse Absicht war. Seine Definition von "wie neu" scheint - wie dieser Thread zeigt - bloß ziemlich vom allgemeinen Verständnis des Begriffs abzuweichen... Cheers F. |
28.05.2019, 17:01 | #22 |
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Geändert von Exal (12.10.2019 um 09:37 Uhr) |
28.05.2019, 17:24 | #23 | |
Benutzer
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Zitat:
Wenn ein Artikel falsch beschrieben war (und PayPal das auch so sieht nach Übermittlung von Fotos etc.) dann greift der Käuferschuz natürlich auch auf Ebay Kleinanzeigen. Ich mache deshalb immer nochmal Screenshots von den Anzeigen und schreibe bei der PayPal Zahlung ausdrücklich rein, was vereinbart war. Akzeptiert der Käufer die Zahlung, hat er damit auch den Zustand bestätigt. Gruß, - Oliver |
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28.05.2019, 19:57 | #24 |
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wie neu ist der nicht, aber wir wissen noch immer nicht wieviel du für welchen Kite gezahlt hast !
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28.05.2019, 22:09 | #25 |
gitano
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Beiträge: 14.369
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28.05.2019, 22:51 | #26 | |
Benutzer
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Stimmt. Ist unerheblich.
Zitat:
Ich hoffe, Du kannst dich mit dem Verkäufer auf einen entsprechenden Preisnachlass oder eben die Rückgabe einigen. |
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29.05.2019, 06:27 | #27 | |
Wind?
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Zitat:
Der ist es tatsächlich. Ich bin beeindruckt. Ich habe 665 bezahlt. Für ca. 250 Euro mehr bekommt man derzeit im Ausverkauf neue Rallys aus 2018. Aber wie ihr schon sagtet - eigentlich ist das für die Fragestellung irrelevant. |
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29.05.2019, 07:10 | #28 | |
Benutzer
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Zitat:
Sperrige Gegenstände wie Autos, Schiffe oder Flugzeuge seien vom Käuferschutz ohnehin ausgeschlossen. Aha, Raumsonden vermutlich auch - das ist schade |
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02.06.2019, 13:20 | #29 | |
Wind?
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Habe von ebay inzwischen eine Kopie der Anzeige erhalten. Der Originaltext lautete:
Zitat:
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02.06.2019, 14:39 | #30 |
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Ich würde den Kite anhand deiner Bilder für durchgerockt halten.
ehr 60x benutzt. Völlig inakzeptabler Zustand bei der Beschreibung. Einzig möglich wohl die Rückgabe... |
02.06.2019, 20:17 | #31 |
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02.06.2019, 20:58 | #32 |
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Er sagt ja nur, dass er in Süßwasser nur 6x benutzt hat. Nicht, wie oft im Salzwasser.
Spaß beiseite: wie kann man so dreist lügen? |
03.06.2019, 10:06 | #33 |
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03.06.2019, 11:04 | #34 |
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Beiträge: 295
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Tja,
Ich hätte bestenfalls 300€ bezahlt, eher 250€. Der geht ja nur noch eine Saison 😢 |
03.06.2019, 12:04 | #35 |
Benutzer
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Beiträge: 1.242
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Hi Flo
Wenn der Verkäufer nicht explizit die Gewährleistung ausgeschlossen hat, dann ist Dein erster Schritt nun, nach Deiner Wahl entweder die Beseitigung der Mängel oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen (Nein, Du kannst nicht direkt das Geld zurück verlangen. Der Verkäufer hat das Recht, nachzubessern.). Die Aufwands- und Transportkosten hat dabei der Verkäufer zu tragen. Dabei ist eine angemessene Frist (z.B. 2-3 Wochen) zu setzen, per Einschreiben. Falls das dann nicht geklappt hat, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurück verlangen. Auch wieder per Einschreiben. Falls auch das nicht fruchtet hast Du alles gemacht und der nächste Schritt ist ein Rechtsanwalt. Hoffe ich aber nicht, dass Du den brauchst. Meine Einschätzung: Wahrscheinlich knickt er bereits beim ersten Einschreiben ein und gibt nach... das Einschreiben wäre schliesslich der erste Beweis im Streitfall. Er wird also daran merken, dass Du es durchaus ernst meinst. Geändert von cor (03.06.2019 um 12:17 Uhr) |
03.06.2019, 15:09 | #36 |
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Falsche Beschreibung ist was ganz anderes, das kann man nicht "ausschließen". Also der muss bei Übergabe so sein wie beschrieben. Nur Gewähr für Dinge, die unbekannt sind kann man ausschließen, das muss aber auch entsprechend beschrieben sein. "Zustand unbekannt, keine Gewährleistung das alles funktioniert" wäre ok. "Zustand wie neu, keine Gewährleistung" - und dann ist er alt und beschädigt geht nicht. Ist halt dann nur das Thema Recht haben / Recht bekommen, also praktisch muss man PayPal davon überzeugen...
- Oliver |
03.06.2019, 17:00 | #37 |
Gast
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Also ich wäre schwer angepisst und würde mich aber mal so richtig anstellen. Solche Beschädigungen müssen vorab klar kommuniziert werden. Ich würde auf Rückabwicklung bestehen, ansonsten mit ner Betrugsanzeige drohen. Durch die Beschädigungen ist nix mit "wie neu", selbst wenn der Rest vom Kite Tip Top sein sollte.
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04.06.2019, 07:52 | #38 |
Benutzer
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Geh so vor wie es cor vorgeschlagen hat!
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