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Alt 12.11.2022, 10:04   #1
supersuper007
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Standard Renault Trafic Camper L1H1 2.0 DCI 90PS 2013

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Alt 12.11.2022, 16:04   #2
haleb
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Ein Auto ohne ABE oder wie hast du das mit der Trennwand gelöst?
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Alt 12.11.2022, 17:43   #3
Smeagle
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Hmm, gar nicht so schlecht. Hast Du ein paar mehr Fotos? Mal sehen, ob mein Van nochmal durch den TÜV kommt, der ist gerade fällig, wenn nicht sieht Deiner interessant aus.
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Alt 12.11.2022, 19:44   #4
haleb
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Würd ich auch interessant finden.


Aber das mit der LKW Zulassung und der vermutlich fehlenden Trennwand stört mich...zumindest gehe ich davon aus sonst machen die Drehkonsolen ja keinen Sinn.
Wenn die Rennleitung schlechte Laune hat oder der TüV Prüfer hast ein Problem.
haleb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2022, 13:16   #5
supersuper007
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Standard TÜV und Trennwand

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Alt 13.11.2022, 13:32   #6
supersuper007
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Standard Bilder

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Alt 13.11.2022, 20:35   #7
haleb
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Mh.
Das hat nix mit Nord oder Süd TüV zu tun.

Also LKW ab 2006 ist die Trennwand Bestandteil der ABE das ist EU Gesetz.
Ohne erlischt die ABE oder er braucht eine neue Zulassung die ein Betrieb ohne Trennwand zulässt. Also SoKFZ Womo, Bürofahrzeug usw.
Ich kenn hier im Norden jetzt schon zwei Leute denen die Karre beim TüV direkt still gelegt wurde.
Das Risiko ist es mir nicht Wert
Sind denn die Drehkonsolen wenigstens...?
Selbst wenn der TüV nix sagt bei nem Unfall nehmen sie die Bude im Zweifel mal komplett auseinander dann gute Nacht.
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Alt 14.11.2022, 08:38   #8
Smeagle
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Zitat:
Zitat von haleb Beitrag anzeigen
Also LKW ab 2006 ist die Trennwand Bestandteil der ABE das ist EU Gesetz.
Ohne erlischt die ABE oder er braucht eine neue Zulassung die ein Betrieb ohne Trennwand zulässt. Also SoKFZ Womo, Bürofahrzeug usw.
Ich kenn hier im Norden jetzt schon zwei Leute denen die Karre beim TüV direkt still gelegt wurde.
Krass, das gilt generell oder wo/wie kann man das prüfen? Habe mir gerade bei Renault Nutzfahrzeuge angeschaut, den Kangoo Express, und habe gefragt wegen der Trennwand... Der Verkäufer sagte, man kann die ganz leicht ausbauen, das wäre kein Problem. Das wäre ja dann maximal die halbe Wahrheit...

- Oliver
Smeagle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2022, 12:05   #9
supersuper007
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Standard EU-Verordnung

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Alt 14.11.2022, 16:19   #10
haleb
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Die Betriebserlaubnis erlischt sobald die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird.

Hier ein Fahrzeug der Klasse N (Lkw) für die ist in der DIN Norm 75410-3 für Fahrzeuge ab Oktober 2006 Bauart bedingt eine Trennwand vorgeschrieben.
Baust du die aus erlischt die Betriebserlaubnis.
Das kann nur verhindert werden in dem die Fahrzeugart geändert wird also Womo oder so.


Liegt hier nicht vor. Kann jeder alles Googeln.Oder beim TüV erfragen.

Das worauf sich hier supersuper007 in der EU Verordnung bezieht sind Fahrzeuge die ab Werke eine LKW Zulassung ohne Trennwand haben.
haleb ist offline   Mit Zitat antworten




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