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Archiv - Kitesurfen [B] Archiv des Forums Kitesurfen [B]

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Alt 27.10.2011, 18:44   #1
PeTeR Lustich
Benutzer
 
Registriert seit: 07/2004
Beiträge: 492
Standard

Ich möchte Euch kurz von meinen Erfahrungen mit "Berliner" berichten.

Ich suchte den Naish Chicken Loop aus 2006/7. Nachdem er hier im Forum schrieb "genau diesen" zu verkaufen, überwies ich ihm recht zügig den Betrag. Als das Paket dann ankam, war ich sehr enttäuscht. Er schickte mir nicht den gesuchten Loop sondern ein Vorgängermodell. Mit diesem kann ich überhaupt nichts anfangen. Hätte er sich mein Foto des gesuchten Loops vernünftig angeschaut, hätte ihm der Unterschied sofort auffallen müssen.

Naja, ich machte ihn natürlich darauf aufmerksam, mit der Bitte mir den Betrag zurück zu senden. Er stellt sich leider bis heute quer und begründet mit dem Argument des "Privatverkaufes" ohne jegliche Rücknahme. Was soll das?

Ich möchte hier niemanden davon abhalten mit dieser Person Geschäfte zu machen. Es sind nur meine Erfahrungen die dem einen oder anderem evtl. helfen könnten.

Grüße
PeTeR Lustich ist offline  
Alt 27.10.2011, 20:40   #2
Berliner
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2003
Beiträge: 847
Standard

Hallo Peter Lustich,

es ist sehr interessant, dass du diesen Kommunikationsweg gewählt hast.

Ich habe dir einen neuen und unbenutzten Chickenloop mit Safety-Auslösung und Depowerleine von Naish verkauft. Zudem verkaufte ich dir den gleichen kompletten Chickenloop leicht gebraucht, aber im Top Zustand sowie einen funktionsfähigen Adjuster, der auch von Naish ist.

Alle diese Artikel habe ich dir für 20,- EURO inklusive versicherten Versand verkauft und umgehend nach Zahlungseingang versendet.

Der Verkauf lag fern jeder Gewinnerzielungsabsicht und diente lediglich der kollegialen Unterstützung eines anderen suchenden Kitesurfers.

Dass die Chickenloops nicht deinen gesuchten entsprachen kann ich bis jetzt noch nicht nachvollziehen. Zur genaueren Prüfung hättest du ein Foto jederzeit von mir verlangen können (liegt auch jetzt noch auf meinem Rechner).

Deiner Rückforderung der 20,- EURO kann ich nicht entsprechen, weil ich mit besten Wissen und Gewissen gehandelt habe.

Es grüßt

Holger
Berliner ist offline  
Alt 28.10.2011, 05:25   #3
PeTeR Lustich
Benutzer
 
Registriert seit: 07/2004
Beiträge: 492
Standard

Dein Handeln nach gutem Gewissen ist ja wirklich löblich. Fakt ist aber nun mal die Auslieferung eines völlig, vom Sollzustand unterschiedlichen Loops. Ich kann dir auch gern meine alten 05er Schirme als Aktuelle anbieten. Aber natürlich nur nach gutem Gewissen und Wissen. Rechtlich korrekt ist es deßhalb natürlich noch lange nicht.

Jeder kann sich nun selbst ein Bild machen und entscheiden ob er von Berliner Stuff bezieht oder nicht.

Grüße
PeTeR Lustich ist offline  
Alt 28.10.2011, 07:56   #4
MadMentor
Dühnensegler
 
Registriert seit: 05/2008
Ort: Bonn
Beiträge: 954
Standard

Zitat:
kollegialen Unterstützung eines anderen suchenden Kitesurfers.
Kollegial ist das aber auch nicht einem
Kollegen etwas zu verkaufen wodrüber man selbst
nicht genau bescheid weiß. Und die aussage macht
das wäre genau das gesuchte.
Das hätte alles mit einem Foto verhindert wehren können

Oder aber der Käufer hat gemerkt das er doch nicht das genannte
sucht und trägt das auf dem Rücken des Verkäufers.
Wir sollten ja immer beide Seiten beachten.

Vllt einigt ihr euch auf 50/50 und teilt die Kosten.


Oder Ihr fangt jetzt mit gegenseitigen falschen Zuweisungen an, wie
arglistige Täuschung etc.
MadMentor ist offline  
Alt 28.10.2011, 15:34   #5
Toto12
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2006
Beiträge: 1.735
Standard

Alter Schwede wieviele von den Loops brauchst du den ,von mir hast du doch auch 2 bekommen und Ich hoffe damit und mit der Abwicklung warst du zufrieden??

Meiner Meinung nach Loops zurück senden und der Verkäufer überweist dir den Betrag abzüglich den Versand wieder zurück.
Wären dann ca. 13€

MfG
Toto12 ist offline  
Alt 29.10.2011, 07:42   #6
PeTeR Lustich
Benutzer
 
Registriert seit: 07/2004
Beiträge: 492
Standard

Hey Toto, von diesen Loops kann man nie genug haben Die Abwicklung mit Dir war hervorragend und so wie es sein soll.

Ich denke, Berliner fehlt hier einfach ein gewisses Verständnis für Fairness und Aufrichtigkeit. Ganz davon abgesehen, dass er rechtlich völlig schief liegt.

Jeder sollte sich nun ein Bild gemacht haben können.

Berliner, hol dir von den 20 Tacken nen Kasten Pils und lass es dir gutgehen. In einer ruhigen Minute solltest du nocheinmal über dein Handeln nachdenken.

Grüße
PeTeR Lustich ist offline  
Alt 29.10.2011, 23:02   #7
airgrabber
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2008
Beiträge: 79
Standard

Ist ja schön und nett von Dir Berliner dass Du es gut gemeint hast, aber dadurch dass die Ware nicht der gesuchten Ware entspricht, ist es selbst wenn´s kostenlos wäre völlig umsonst.
Schade, aber damit ist niemandem geholfen.

Wenn du am Straßenrand ohne Benzin liegenbleibst, nützt dir ein geschenkter Kanister voll mit Diesel nichts.
airgrabber ist offline  
Alt 01.11.2011, 16:21   #8
NoCoolName
Benutzer
 
Registriert seit: 03/2009
Beiträge: 145
Standard Sachmangel

Hallo!

Nicht 2 Sachen mit einander verwechseln.

Das eine ist die Rückgabe / Rücktritt binnen 14 Tagen nach dem Fernabsatzgesetz.

Das kommt nur zur Anwendung wenn der Verkäufer Händler ist.

Das andere ist ein Sachmangel (früher: Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft). Das ist das anzuwendende Recht im BGB §§ 433, 434, 437 zu finden, das kommt zur Anwendung wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde - das liegt hier vor.

Da hat der Käufer das Recht auf Rücktritt (und noch allerlei andere Rechte).

Und das ist doch das Schöne unserer Republik - das das Recht einen schützt.

Meiner Auffassung nach gibt es also kein Vertun: Der Käufer wollte einen 06er Loop, er hatte zum Vertragsschluss seinen Willen diesbezüglich wirksam erklärt. Diesen Antrag hat der Verkäufer angenommen.

Damit ist der erste Teil eines Kaufvertrages, das Verpflichtungsgeschäft, wirksam zustande gekommen.

Im zweiten Teil, dem Verfügungsgeschäft, muss der Käufer den Kaufpreis zahlen und der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der fehlerfreien Sache verschaffen.

Da das Jahr der Herstellung Vertragsgegenstand war ist die Sache eben nicht fehlerfrei.

Damit hat der Käufer Anspruch auf Minderung - wenn er damit einverstanden ist, oder eben auf Rücktritt.

So würde ich das in einer Klausur behandeln...

Saludos
Guido


Geändert von NoCoolName (01.11.2011 um 16:40 Uhr) Grund: Typo
NoCoolName ist offline  
Alt 01.11.2011, 17:04   #9
Pointbreak
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von PeTeR Lustich Beitrag anzeigen
Ich möchte Euch kurz von meinen Erfahrungen mit "Berliner" berichten.

Ich suchte den Naish Chicken Loop aus 2006/7. Nachdem er hier im Forum schrieb "genau diesen" zu verkaufen, überwies ich ihm recht zügig den Betrag. Als das Paket dann ankam, war ich sehr enttäuscht. Er schickte mir nicht den gesuchten Loop sondern ein Vorgängermodell. Mit diesem kann ich überhaupt nichts anfangen. Hätte er sich mein Foto des gesuchten Loops vernünftig angeschaut, hätte ihm der Unterschied sofort auffallen müssen.

Naja, ich machte ihn natürlich darauf aufmerksam, mit der Bitte mir den Betrag zurück zu senden. Er stellt sich leider bis heute quer und begründet mit dem Argument des "Privatverkaufes" ohne jegliche Rücknahme. Was soll das?

Ich möchte hier niemanden davon abhalten mit dieser Person Geschäfte zu machen. Es sind nur meine Erfahrungen die dem einen oder anderem evtl. helfen könnten.

Grüße

Das hört hier nicht hin !

Sei froh wenn du keine Anzeige bekommst.
 
Alt 01.11.2011, 18:26   #10
Dunno
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2009
Beiträge: 1.095
Standard

jungs das gibts doch nicht ihr seid alle Kiter seid lieb zu einander

Berliner überweis die Kohle doch einfach zurück und lass dir dein Zeug zurück schicken und gut ist
Dunno ist offline  
Alt 01.11.2011, 19:54   #11
PeTeR Lustich
Benutzer
 
Registriert seit: 07/2004
Beiträge: 492
Standard

Zitat:
Zitat von Pointbreak Beitrag anzeigen
Das hört hier nicht hin !

Sei froh wenn du keine Anzeige bekommst.
Wo, wenn nicht hier? Ich möchte nicht, dass andere die gleichen, schlechten Erfahren machen müssen. Darüber wäre ich froh. Vor allem wenn es dann um mehr als nur die paar Euro geht.

@nocoolname: ich habe Berliner schon vor längerer Zeit auf BGB §§ 433, 434, 437 hingewiesen. Leider ohne Einsicht seinerseits.
PeTeR Lustich ist offline  
Alt 02.11.2011, 00:19   #12
Berliner
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2003
Beiträge: 847
Standard

Hallo Peter Lustich,

Zitat:
Zitat von PeTeR Lustich Beitrag anzeigen
Ich möchte nicht, dass andere die gleichen, schlechten Erfahren machen müssen. Darüber wäre ich froh.
und Zitat aus dem Eröffnungdposting: "Ich möchte hier niemanden davon abhalten mit dieser Person Geschäfte zu machen."

Nicht nur in diesen beiden deiner Postings sehe ich einen Widerspruch. Ein Sachmangel liegt hier überhaupt nicht vor.

Im Übrigen ist der strafrechtliche Tatbestand der Verleumdung nun wirklich erfüllt. Eine Schadenersatzpflicht entsteht dadurch ebenfalls.

@nocoolname:

Wenn du diese Klausur bei deinem Professor für Privatrecht abgibst, wird wohl kaum eine positive Rückmeldung erfolgen. Weder der Rücktritt vom Kaufvertrag noch die Preisminderung sind vorangige Rechtsansprüche bei einer mangelhaften Lieferung.

Außerdem nun noch einmal: Die Lieferung war nicht mangelhaft.

@alle anderen hier:

Noch ein paar Angebotsartikel von mir sind zu verkaufen. Viele sind schon verkauft und an zufriedene Kunden versandt.

Ich hätte gerne ein Bewertungssystem für den Handel auf oase wie in der Bucht. Dann hätte ich wohl eine negative Bewertung neben vielen positiven.

Grüße von dort wo der Wind ist,

Holger
Berliner ist offline  
Alt 02.11.2011, 03:41   #13
NoCoolName
Benutzer
 
Registriert seit: 03/2009
Beiträge: 145
Standard Stückschuld / Gattungsschuld uvm.

Hi Holger,

wenn es sich um eine Gattungsschuld handeln würde müsste der Verkäufer dem Käufer eine Sache von mittlerer Art und Güte aus dieser Gattung verschaffen.

Bei einer Stückschuld ein ganz bestimmtes Stück, das im Rahmen des Vertrages festgelegt wurde.

So wie ich den Sachverhalt verstanden habe hatte es eine solche Vereinbarung zu einer Stückschuld gegeben - also die Einigung auf eine ganz bestimmte Sache.

Ob und wer sich darüber im Irrtum befunden haben mag oder ob die Angaben zum Sachverhalt im ersten Posting zutreffend waren vermag ich nicht zu beurteilen.

Deswegen habe ich auch probiert etwas allgemeiner zu formulieren.
Auch bin ich davon ausgegangen das die ersten Schritte die zur Feststellung eines Sachmangels führen würden fristgerecht erfolgt sind.

Die erste zwingende Rechtsfolge die sich ergeben würde meine ich wäre die Nacherfüllung. Die habe ich - da n.M.E. unmöglich - hier ausgelassen. Wenn es um das Herstellungsjahr geht schien mir das unmöglich.

Angelpunkt ist hier § 434 Abs. 1 S. 1 u. 2 BGB.
War eine Beschaffenheit der Sache vereinbart - nur dann kann ein Sachmangel vorliegen.

Posting 1 vermittelte diesen Eindruck.

Am Ende streitet Ihr Euch um 20 Euro.
Ich mache mit weil es mir Spass macht Lernwissen mit der Realität abzugleichen.

Ob sowas in ein Forum gehört - aus meiner Sicht durchaus.

Hier mit dem Strafgesetzbuch zu winken ist aus meiner Sicht deutlich over the Top, denn schauen wir mal:

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Öffentlich sind wir hier sicher aber die anderen Tatbestandsmerkmale:

1 Wider besseren Wissens
2 in Beziehung auf einen anderen
3 unwahre Tatsachen
behauptet, die geeignet sind
4 den anderen verächtlich zu machen
oder
5 in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
oder
6 dessen Kredit zu gefährden

1 und 3 sind für uns nicht bewertbar oder nachvollziebar - deswgen sind wir hier sicherlich nicht in der Lage das wirklich zu beurteilen.

Mit 2 hätte ich hier ein enormes Problem. Aus dem anonymen Forumsnamen einen direkten persönlichen Bezug abzuleiten - fände ich schwierig.
4 und 6: nein
5: Auslegungssache. Aus meiner Sicht nicht - dafür ist zu sachlich formuliert.

Auch geschäftsschädigende (wahre) Schmähkritik vermag ich hier nicht zu entdecken - denn einereseits fehlt die Gewerblichkeit des Verkäufers und meiner Meinung nach andererseits eben auch der Schmähcharakter der Kritik.

Deswegen fänden aus meiner Sicht nur Forumsregeln Anwendung - und die kenne ich nicht gut genug.


Ich verstehe die Emotion aus der heraus der Käufer hier postet - es wäre sicherlich noch eleganter gewesen auch den Forumsnamen des Verkäufers nicht zu nennen - und über das Posten hier sowohl seinen Eomtionen ein Ventil zu bieten als als auch seiner Leserschaft einen Denkanstoss zu geben um dadurch das zukünftige Verhalten anderer in vergleichbaren Situationen positiv zu beeinflussen.

Da ich diesen Antrieb im Vordergrund wahrgenommen habe ist das Posting für mich in Ordnung.

Und da ich selber im Augenblick mit jemand anderem darüber kommuniziere ob es einen Sachmangel darstellt das ein Sounddock eben nicht wie beschrieben ein iphone lädt (Deins nicht wird da gesagt, andere schon) - weil der Hersteller den dafür notwendigen USB Ladungscontroler nicht eingebaut hat, den das iphone dafür zwingend braucht - dieses kleine technische Detail mag in meinem Fall den Verkäufer auch nicht überzeugen.
Wohldokumentiert und dennoch strittig.
Hierher rührt also mein Bias in diesem Thread.

Dies ist, wie wir also lernen, ein weites Feld.

Ich selber benutze den 08er Naish Loop - könnte zu meinem 08er Gaastra Loop keinen Unterschied feststellen - der hängt aber auch an einem anderen Stock.

Saludos
Guido


Geändert von NoCoolName (02.11.2011 um 04:18 Uhr) Grund: Typo
NoCoolName ist offline  
Alt 02.11.2011, 06:42   #14
PeTeR Lustich
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Beiträge: 492
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Hallo Berliner,

ich breche es ganz einfach auf einen Satz runter:

Du hast nicht den Artikel geliefert, welchen du mir zugesichert hattest.

Das hast du höchstwahrscheinlich nicht mal mit Absicht gemacht. Aber es bleibt nun mal der falsche Artikel

Kannst du dir deinen Fehler nicht eingestehen?

@nocoolname: Danke für die juristische Auffrischung des Threads.
PeTeR Lustich ist offline  
Alt 02.11.2011, 11:41   #15
Berliner
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Hallo Peter Lustich,

Zitat:
Zitat von PeTeR Lustich Beitrag anzeigen
Hallo Berliner,

ich breche es ganz einfach auf einen Satz runter:

Du hast nicht den Artikel geliefert, welchen du mir zugesichert hattest.

Das hast du höchstwahrscheinlich nicht mal mit Absicht gemacht. Aber es bleibt nun mal der falsche Artikel

Kannst du dir deinen Fehler nicht eingestehen?
von mir nun noch etwas mehr als EINEN Satz, nämlich zwei:

Stell doch mal Fotos von den beiden so unterschiedlichen Loops hier rein, damit sich die vielen interessierten Leser hier wortwörtlich ein noch besseres Bild von der Situation machen können. Ich kann das leider nicht selbst übernehmen, weil mir der Unterschied nicht klar ist und weil ich mich im windigen Kiteurlaub befinde und jetzt erst mal kiten gehen muss.

@NoCoolName:

Nachts läufst du zu Höchstleistungen auf. Dieses Posting grfällt mir schon viel besser.

Du hast viele Sachen völlig richtig erkannt, z.B. dass man den einen Chickenloop durchaus auch gegen einen anders farbigen austauschen kann.

Einzige zwei kritischen Anmerkungen von Sportsmann zu Sportsmann:

1. Kein Stückkauf, sondern Gattungskauf (war doch keine Einzelanfertigung oder ein einmaliger Kunstgegenstand).
2. Das Strafrechtsstudium steht dir noch bevor. Ich weiß, dass es kein beliebtes juristisches Fachgebiet ist. Aber freu dich drauf. Auch dort lernt man recht interessante Sachen.

Grüße vom sonnigen und windigen Wetter,

Holger
Berliner ist offline  
Alt 02.11.2011, 13:15   #16
kitefrog 69
"Gibt´s da an Wind?"
 
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Kindergarten hier
Auf beiden Seiten Sturschädel am Start. Kann doch echt nicht sein, daß keiner von euch bereit ist einfach nachzugeben. Alles wegen 20 Euro, denen ja zumindest ein deutlich höherer Gegenwert an Material (wenn auch nicht das genau gewünschte) gegenübersteht.
Seid ihr Männer oder kleinkarierte Krämerseelen ? Manche Leute haben echt keine Sorgen...
Jetzt gibt sich mal einer einen Ruck und lässt locker und fertig.

Andreas
kitefrog 69 ist offline  
Alt 02.11.2011, 13:16   #17
Jan:)!
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Beiträge: 5.312
Standard

http://surfforum.oase.com/showthread...light=berliner

Da sind ja wohl beide Bilder drin.
Wenns um genau die Dinger geht, dann ist der Unterschied schon mal, dass der 2005'er extrem unsicher ist, weil er unter Last nicht auslöst.
Jan:)! ist offline  
Alt 02.11.2011, 13:46   #18
rupprath
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Zitat:
Zitat von kitefrog 69 Beitrag anzeigen
Kindergarten hier
Auf beiden Seiten Sturschädel am Start. Kann doch echt nicht sein, daß keiner von euch bereit ist einfach nachzugeben. Alles wegen 20 Euro, denen ja zumindest ein deutlich höherer Gegenwert an Material (wenn auch nicht das genau gewünschte) gegenübersteht.
Seid ihr Männer oder kleinkarierte Krämerseelen ? Manche Leute haben echt keine Sorgen...
Jetzt gibt sich mal einer einen Ruck und lässt locker und fertig.

Andreas
Gefällt Mir!
rupprath ist offline  
Alt 02.11.2011, 14:14   #19
Kiteloebi
Windsucher
 
Registriert seit: 11/2005
Ort: Brandenburg
Beiträge: 1.137
Standard

Zitat:
Zitat von rupprath Beitrag anzeigen
Gefällt Mir!
Pass auf, das soll doch auch verboten werden! Nicht dass Dich noch jemand anzeigt!

Mein Gott, jetzt schmeißen sich die Leute schon wegen 20€ irgendwelche Paragraphen um die Ohren.

Ich stell mich mal auf Peters Seite, ohne dass ich mir jetzt irgendwelche Bilder angeguckt habe oder Gesetzeshalbwissen von mir gebe. Etwas als 2006 zu verkaufen und 2005 zu liefern (es scheint ja Unterschiede zu geben) finde ich nicht korrekt, insbesondere das auch noch zu verteidigen. Da es bestimmt keine böse Absicht vom Verkäufer war, warum verweigert er eine Rückabwicklung? So sieht es nach einer Mutwilligkeit aus und ist alles andere als kollegial. Jetzt könnt ihr mich verklagen!

Ich hol schon mal Chips!

p.s. ich hab ne gute Rechtschutzversicherung!
Kiteloebi ist offline  
Alt 02.11.2011, 14:24   #20
Bazzat
Lord logger
 
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
Standard

Zitat:
Zitat von Kiteloebi Beitrag anzeigen
Da es bestimmt keine böse Absicht vom Verkäufer war, warum verweigert er eine Rückabwicklung?
Braucht er nicht mehr rückabzuwickeln.
käufer schreibt das hier:

Berliner, hol dir von den 20 Tacken nen Kasten Pils und lass es dir gutgehen. In einer ruhigen Minute solltest du nocheinmal über dein Handeln nachdenken.

Dann ist doch alles geklärt.,-))

Berliner hat sich Bier gakuft, lehnt sich gerade zurück und lässt es sich gutgehen. Genau so wie der Käufer es wollte.,-)))
Bazzat ist offline  
Alt 02.11.2011, 17:25   #21
Pointbreak
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von NoCoolName Beitrag anzeigen
5 in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
Der einzige Grund für das Posting ist 5.

Alle anderen Gründe sind doch nur vorgeschoben. Auch sachlich kann ich jemanden an den öffentlichen Pranger stellen.

Danke für deine Ausführungen.
 
Alt 02.11.2011, 17:38   #22
NoCoolName
Benutzer
 
Registriert seit: 03/2009
Beiträge: 145
Standard nun zu etwas völlig anderem

Zitat:
Zitat von Pointbreak Beitrag anzeigen
Danke für deine Ausführungen.
Wenn Dich das wirklich bewegt - ich will die Lücke zwischen meinem 9er und 12 enger machen. Da wäre ein günstiger 10,5er genau richtig.

9 und 12 sind Spyder. Was könnte da dazwischen passen....

But: Money is dear and spare rare.

Aloha
Guido
NoCoolName ist offline  
Alt 02.11.2011, 17:49   #23
PeTeR Lustich
Benutzer
 
Registriert seit: 07/2004
Beiträge: 492
Standard

Um es noch einmal klar zu stellen. Ich möchte niemanden herabwürdigen oder ähnliches. Auch sind mir die paar Euro völlig egal und das Thema im Prinzip abgeschlossen. Da hier immer wieder neue Antworten kommen, besteht aber anscheinend Interesse und ein Diskussionsbedürfnis.

Holger, für dich noch einmal beide Loops im direktem Vergleich. Den rechts im Bild hast du mir zugesichert und den Links hast du geliefert. Ich hoffe, dass dir der Unterschied nun klar werden müsste.

Viel Spaß noch in deinem Urlaub.

Grüße
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PeTeR Lustich ist offline  
Alt 02.11.2011, 18:38   #24
Berliner
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Beiträge: 847
Standard

Zitat:
Zitat von PeTeR Lustich Beitrag anzeigen
Holger, für dich noch einmal beide Loops im direktem Vergleich. Den rechts im Bild hast du mir zugesichert und den Links hast du geliefert. Ich hoffe, dass dir der Unterschied nun klar werden müsste.

Viel Spaß noch in deinem Urlaub.

Grüße
Hallo Peter Lustich,

ok, den visuellen Unterschied habe ich wahrgenommen.

Nun interessiert es mich aber genau. Der entscheidende Unterschied steckt offenbar im Inneren. Was genau ist dort innen unterschiedlich? Brauchst du - wie von mir vermutet - den ganzen Loop oder nimmst du ihn auseinander, weil du nur bestimmte Teile benötigst?

Gruß

Holger
Berliner ist offline  
Alt 02.11.2011, 18:47   #25
PeTeR Lustich
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Registriert seit: 07/2004
Beiträge: 492
Standard

Hallo Berliner,

neben dem visuellem Unterschied sind beide Loops völlig unterschiedlich aufgebaut. Ich benötige alle einzelnen Bestandteile um daraus einen neuen Loop zu bauen.

Grüße
PeTeR Lustich ist offline  
Alt 02.11.2011, 20:25   #26
warnemünder
ostseesurfers
 
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Zitat:
Zitat von NoCoolName Beitrag anzeigen
Hallo!

Nicht 2 Sachen mit einander verwechseln.

Das eine ist die Rückgabe / Rücktritt binnen 14 Tagen nach dem Fernabsatzgesetz.

Das kommt nur zur Anwendung wenn der Verkäufer Händler ist.

Das andere ist ein Sachmangel (früher: Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft). Das ist das anzuwendende Recht im BGB §§ 433, 434, 437 zu finden, das kommt zur Anwendung wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde - das liegt hier vor.

Da hat der Käufer das Recht auf Rücktritt (und noch allerlei andere Rechte).

Und das ist doch das Schöne unserer Republik - das das Recht einen schützt.

Meiner Auffassung nach gibt es also kein Vertun: Der Käufer wollte einen 06er Loop, er hatte zum Vertragsschluss seinen Willen diesbezüglich wirksam erklärt. Diesen Antrag hat der Verkäufer angenommen.

Damit ist der erste Teil eines Kaufvertrages, das Verpflichtungsgeschäft, wirksam zustande gekommen.

Im zweiten Teil, dem Verfügungsgeschäft, muss der Käufer den Kaufpreis zahlen und der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der fehlerfreien Sache verschaffen.

Da das Jahr der Herstellung Vertragsgegenstand war ist die Sache eben nicht fehlerfrei.

Damit hat der Käufer Anspruch auf Minderung - wenn er damit einverstanden ist, oder eben auf Rücktritt.

So würde ich das in einer Klausur behandeln...

Saludos
Guido
Hilfe, was geht hier ab, ein Paragraphenreiter
warnemünder ist offline  
Alt 02.11.2011, 20:36   #27
Arminius
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard



hier gehts um Drach -Mens
 
Alt 03.11.2011, 08:36   #28
AW
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Beiträge: 668
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Meine bescheidene Meinung:

Die Sache ist unter vernünftigen Menschen eindeutig:
Es ist der falsche Loop verkauft worden. Ob es ein Euro ist oder 1000,
der Verkäufer sollte es zurücknehmen und alle Kosten erstatten.
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen ....
AW ist offline  
Alt 03.11.2011, 08:45   #29
Bazzat
Lord logger
 
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
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Zitat:
Zitat von AW Beitrag anzeigen
Meine bescheidene Meinung:

Die Sache ist unter vernünftigen Menschen eindeutig:
Es ist der falsche Loop verkauft worden. Ob es ein Euro ist oder 1000,
der Verkäufer sollte es zurücknehmen und alle Kosten erstatten.
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen ....
Verteidigungsstrategie:

Umgekehrt.
Der Käufer hat sich nicht hinreichend um die Produkt Details gekümmert.
Modellbezeichnungen 2006/7 ist verwirrend.
Der Loop wurde 2007 angeschafft. Es ist also ein 2007ner.

So vorgetragen müsste man als Verkäufer (sein) Recht bekommen.
Zumindest trifft man sich in der Mitte.
Bazzat ist offline  
Alt 03.11.2011, 09:07   #30
Jan:)!
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Registriert seit: 09/2002
Beiträge: 5.312
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Zitat:
Zitat von Bazzat Beitrag anzeigen
Verteidigungsstrategie:

Umgekehrt.
Der Käufer hat sich nicht hinreichend um die Produkt Details gekümmert.
Modellbezeichnungen 2006/7 ist verwirrend.
Der Loop wurde 2007 angeschafft. Es ist also ein 2007ner.
2006 und 2007 wurde der selbe Loop verwendet und dazu hat er noch das Foto gelegt.
Ich sehe da nix verwirrendes.
Wie soll man es denn noch besser beschreiben?

Der "andere" Loop ist ein 2005'er.
Der sieht anders aus, löst unter Last nicht aus und macht, wenn man ihn so benutzt, die Bar kaputt.

Ich kann den Ärger total verstehen.
Jan:)! ist offline  
Alt 03.11.2011, 09:10   #31
Bazzat
Lord logger
 
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
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[QUOTE=Jan!

Ich kann den Ärger total verstehen.[/QUOTE]

Ich auch.
Bazzat ist offline  
Alt 03.11.2011, 10:09   #32
*Julia*
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Ort: Hamburg
Beiträge: 488
Standard

und ich kann nicht glauben, dass ihr das wirklich hier diskutiert
*Julia* ist offline  




 


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