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19.10.2016, 18:40 | #1 |
Kirmesschlosser
Registriert seit: 01/2007
Ort: Winterfell
Beiträge: 2.007
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Reisepass Unterschrift Gesetz - kennt sich jemand da aus?
Hallo,
ich musste einen neuen Reisepass beantragen, und die freundliche Dame von der Stadtverwaltung wollte meine Unterschrift nicht akzeptieren. Man müsse mindestens 3 aufeinanderfolgende Buchstaben lesen können. Beruflich habe ich viel mit Verwaltungsvorschriften zu tun und unterschreibe immer so wie ich es eben tue. Beim Perso etc gab es auch nie Probleme. Im Passgesetz steht nichts darüber. Kennt sich jemand da aus? Ich habe den Reisepass jetzt leserlich in Druckbuchstaben unterschrieben...... |
19.10.2016, 19:22 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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hab meinen auch erst kürzlich erneuern müssen bei mir kann man mit etwas gutem willen einen buchstaben klar lesen
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19.10.2016, 19:26 | #3 |
gitano
Registriert seit: 12/2001
Ort: meist im womo :)
Beiträge: 14.369
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lol, also bei mir kann man den ersten buchstaben erahnen, der rest ist kreatives gekritzel.
gerade neu das ding |
19.10.2016, 20:47 | #4 |
wife of the gipsy
Registriert seit: 10/2003
Beiträge: 553
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Zitat Wikipedia:
Der BGH hat die Bedingungen, die an eine Unterschrift zu stellen sind, wie folgt zusammengefasst: „Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht." Merkwürdig, dass die Dame da ein Problem hatte, immerhin hast Du in persona vor ihr gesessen, also ist ja quasi amtlich bestätigt, dass Du Deinen eigenen Pass unterschrieben hast. Da hätten mMn 3 Kreuze gereicht |
20.10.2016, 07:51 | #5 |
...
Registriert seit: 12/2011
Beiträge: 2.255
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Account gelöscht
Xxx
Geändert von PhoenixGT (10.11.2017 um 14:55 Uhr) Grund: Account gelöscht |
20.10.2016, 08:14 | #6 |
wife of the gipsy
Registriert seit: 10/2003
Beiträge: 553
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Wie, in anderen Ländern? Woher kommt Lars Vergas denn?
Der Reisepass ist ein Dokument der Bundesrepublik und muss daher nur deren Anforderungen genügen. "Sinn der Unterschrift ist, den Aussteller der Urkunde erkennbar zu machen und ihre Echtheit zu garantieren." Da er persönlich vor Ort war, gibt es keine Zweifel an der Echtheit. Für rechtliche Aspekte anderer Länder gibt's Visa-Anträge. Ich denke, die Dame wollte es nur besonders genau haben. |
20.10.2016, 08:27 | #7 | |
Theta Welle
Registriert seit: 11/2013
Ort: http://wetnsalty.blogspot.de/
Beiträge: 2.222
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Zitat:
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20.10.2016, 11:43 | #8 |
bekloppt
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Vor und Zuname ist quatsch.
auch das mit den 3 Buchstaben am Anfang ist quatsch. Grad auch bei Unterschriften aus dem arabischen Raum zum Beispiel erkennt man eh nix. |
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