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24.09.2007, 09:02 | #1 |
KOS
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(OT) Hilfe beim Autokauf
Hallo,
ich bin grade dabei mir nen neuen gebrauchten Wagen zuzulegen. Für was neues reicht es nicht, Leasing o.ä. lohnt nicht da meine Jahreskilometer (25k+) jenseits dessen sind was für mich bezahlbar ist. Nun hab ich nen Audi A6 2,5Tdi Bj02 mit 104tkm gefunden. Das wäre so das was ich will. Nun das Problem: Kauf ich als Privatmann, kann ich für 270 Euro ne Gebrauchtwagengarantie dazukaufen. Kaufe ich als Gewerbetreibender (so isses gedacht wegen Mehrwertsteuerausweis) so verzichte ich automatisch auf Garantie UND Gewährleistung. Ist das so oder verarschen die mich?? Handlen kann ich auch nicht, die sagen immer ne is Festpreis blablabla |
24.09.2007, 11:56 | #2 |
000000
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Servus,
Wenn du über dein Gewerbe kaufst kann Dir der Händler die Gewährleistung ausschließen. Du kannst Dir aber dennoch eine Garantie kaufen. Das hat dann nichts mit der Gewährleistung zu tun! Verstanden? Servus |
24.09.2007, 11:58 | #3 |
Benutzer
Registriert seit: 03/2004
Ort: Köln
Beiträge: 210
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Hi!
Also automatisch ist das nicht. Allerdings _dürfen_ Verkäufer bei einem Geschäft mit Gewerbetreibenden die Gewährleistung (nahezu? Lies mal $377 HGB: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__377.html) ausschließen. Und das machen sie meist auch, um sich das Risiko vom Hals zu schaffen. Bei einem Verkauf an Privat darf die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, sondern max. auf ein Jahr verkürzt werden. Allerdings ist das Verhandlungssache. Evt. schaffst Du es ja, den (oder einen anderen) Verkäufer trotz des Handels als Selbständiger gegen den für privat genannte Aufpreis zum Abschluß eines Vertrages mit Gewährleistung zu bringen, damit er das Geschäft überhaupt mit Dir macht. Beachte allerdings auch folgende Überlegung: Wenn Du den Wagen gewerblich nutzt und als Selbständiger wieder verkaufst, dann _musst_ Du auch dem Käufer, wenn er eine Privatperson ist, für die Gewährleistung gerade stehen. Also: vor dem Verkauf aus dem Unternehmensvermögen erst an Dich privat verkaufen und dann an einen Verbraucher. EDIT: Natürlich muss das steuerlich und buchhalterisch korrekt gemacht werden! Lies mal z.b. http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...cePageID=26895 oder http://www.wdr.de/tv/service/geld/in...0124/b_2.phtml Gruß Chris PS: ich bin kein Anwalt, beschäftige mich aber auch gerade mit dem Thema, da ich für das Jahresende auch einen neuen - gebrauchten - Wagen suche |
24.09.2007, 12:04 | #4 | |
KOS
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Zitat:
Verstanden hab ich es aber der Dealer meinte heute morgen am Tele. das ich als Gewerbetreibender bei ihm wohl keine Garantie kaufen könne Ok, evtl. haben wir aneinander vorbei geredet... ich werde es heute nachmittag erfahren @Kite-Guy der Hinweis mit dem herauslösen aus dem Betriebsvermögen ist gut und richtig, allerdings geht meiner vermutlich an eine der Telefonnummern die immer unterm Scheibenwischer stecken "kaufe alles auch ihre Mutter" Werde aber verm. dennoch vorher rauskaufen |
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24.09.2007, 12:24 | #5 | |
000000
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Zitat:
Viel Spaß |
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24.09.2007, 13:09 | #6 | |
thats live...
Registriert seit: 07/2007
Ort: Bozen/Italy
Beiträge: 903
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Zitat:
interesante sachen und halt eben ein wenig billiger als normal www.zoll-auktion.de/auktion |
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25.09.2007, 14:46 | #7 |
KOS
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so ich kann und werde also eine Gebrauchtwagengarantie dazukaufen. Kostet in diesem Fall 270 Schleifen.
Thx, für die Tipps und Links. @cancelliere interssant aber nix für mich dabei. |
25.09.2007, 16:12 | #8 |
Benutzer
Registriert seit: 03/2004
Ort: Köln
Beiträge: 210
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Hallo Papa!
Freut mich, dass Du zu einer Lösung gekommen bist, mit der Du zufrieden sein kannst und dass der Händler sich darauf einlässt. Ist auch für meine Überlegungen für einen neuen Wagen gegen Jahresende eine interessante Info. Gruß Chris |
26.09.2007, 21:28 | #9 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 145
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Nur weil du Gewerbetreibender bist kann der Händler die Gewährleistung nicht automatisch ausschließen. Der Ankauf des Wagens ist schließlich nicht dein Gewerbe. Auch wenn der Wagen später als Firmenwagen geführt wird. § 377 HGB spricht von einem Handelsgeschäft. Dies liegt jedoch nur vor wenn ihr beide mit Autos handelt und euch untereinander Wagen verkauft.
Der Händler kann die gegenüber die Gewährleistung nicht ausschließen, da du den Wagen für dich "privat" kaufst und nicht zum Zweck des handelns. Die Gebrauchtwagengarantie is sowieso unanhängig von dem ganzen, die wird meist bei externen Unternehmen abgeschlossen und hat nichts mit dem Händler zu tun, ähnlich wie nen ganz normale Versicherung. |
27.09.2007, 07:30 | #10 | |
KOS
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Zitat:
ja, so ähnlich habe ich das irgendwie auch schon herausgelesen nur mit einem Unterschied. Ich kaufe den Wagen eben nicht für mich privat sondern schon für die Firma, allerdings ist die Nutzung wohl so zu 70% privat. Ich hoffe einfach mal, dass ich gar nicht erst in eine Situation komme, durch die ich in die Verlegenheit gebracht würde eine Gewährleistung in Anspruch nehmen zu müssen |
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27.09.2007, 10:13 | #11 | |
Benutzer
Registriert seit: 07/2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 145
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Zitat:
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27.09.2007, 10:26 | #12 | |
KOS
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Zitat:
vieln Dank erstmal Dirk |
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27.09.2007, 11:02 | #13 |
Gast
Beiträge: n/a
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guck ma schöner LT ( kannst zur not auch Kiteklotten drauf packen )
gruß und viel Glück mit der Neuanschaffung - eDe |
27.09.2007, 11:31 | #14 |
KOS
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fettes Teil!! hinten aufe Ladefläche n Hochdach montieren, stilecht aus gebrauchter LKW-Plane und stinkigem Neopren. und dann mit 60 kmh Vmax und 18 Liter Verbrauch an den Strand "heizen"
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27.09.2007, 12:14 | #15 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 145
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Du willst den Wagen im Namen der Firma kaufen, was die Sache ein bißchen komplizierter macht.
Wenn du den Wagen in deinem Namen kaufst und ihn dann als Firmenwagen anmeldest ist das ein reiner Privatkauf, genauso verhällt es sich bei einem selbstständigen Autohändler der sich ein Auto zu privaten Zwecken kauft. Auch dieser ist lediglich Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Wenn du nun den Wagen im Namen der Firma kaufst ist entscheident für die Frage der Mängelhhaftung, ob du Kaufmannseigenschaft besitzt. Die liegt vorallem vor, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist. (siehe § 343 HGB) Das zweite Merkmal des 343 HGB ist dann, ob das Geschäft zum Betrieb des Handelsgewerbes des Kaufmanns gehört. Betriebszugehörig sind alle Geschäfte, die dem Interesse des Handelsgewerbes, der Erhaltung seiner Substanz und der Erziehlung von Gewinn dienen sollen. Das Auto dient meines Erachtens nach nicht der Erhaltung der Substanz oder der Erziehlung von Gewinn. Es dient maximal den Interessen des Handelsgewerbes. Gemäß § 344 HGB wird bei Einzelkaufleuten vermutet das alle getätigten Geschäfte zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört. Dies kann jedoch widerlegt werden, indem z.B. das Auto hauptsächlich privaten Zwecken dient. Entscheident für das Ganze ist eben ob du als Kaufmann gilst. Das HGB selbst enthält keine direkten Vorschriften in Bezug auf die Gewährleistung und Mängelrechte. SIe richten sich nach dem BGB. Lediglich § 377 HGB schränkt die Rechte des Käufers ein. Allerdings setzt §377 HGB ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorraus welches nur vorlegen kann wenn du Kaufmann bist. § 377 HGB Verpflichtet den Käufer Mängel an der Kaufsache unverzüglich zu rügen, ansonsten entfallen die Mängelrechte. Allerdings sind auch Mängel die nach einem Jahr auftreten beachtlich allerdings müssen sie unverzüglich angezeigt werden. Ich hab leider keine Gerichtsurteile dazu, das Wissen stammt alles aus meiner Handelsrechtvorlesung und Lehrbüchern. Ich geb da auch keine 100% Garantie auf Richtigkeit. Dies soll lediglich zum groben Überblick dienen und aufzeigen das es von vielen Faktoren anhängt wie die Sache jeweils zu behandeln ist. |
28.09.2007, 10:00 | #16 |
Benutzer
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A6 2,5 TDI
... mach dich mal schlau, was Wartung und Ersatzteile kosten. Ich hatte einen 2,5er mit 6 Zylinder V Motor und Quattro. Hatte aber die Schnauze voll, nachdem ich bei jeder Inspektion so um die 650 € für die Inspektionen zahlen sollte. Satz Bremsen mit Scheiben 2.500 € !!! Kann man nur wenn man alles selber macht! Martin |
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