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Alt 02.11.2010, 15:58   #1
vvflx
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Standard Als Kitesurfer und Snowboarder im Winter Snowkiten?

Hallo!
Ich habe bereits mehrmals die Suchfunktion genutzt,konnte aber keinen vergleichbaren thread gefunden, deshalb hier:

Ich wohne an der Ostsee und kite gerne und bei jeder Gelegenheit auf der selbigen, außerdem snowboarde ich im Winter ebenfalls sicher und recht gut.

Nun dachte ich mir, dass ich im Falle eines harten Winters diese beiden wunderbaren Sportarten verbinden könnte, bin damit jedoch unerfahren und bräuchte Tipps.

1. Kann ich mich mit meinem Snowboard an die normale Kite-Ausrüstung hängen? (Tubekites: 9 m² und 13 m²)

2. Braucht man vergleichbare Windstärken wie auf dem Wasser oder mehr/weniger Druck?

3. Ist snowkiten nur an Hängen bzw Bergen möglich oder auch auf normalen Wiesen/Feldern?

Viele Grüße, vvflx
vvflx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2010, 16:22   #2
2sogar
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Standard

Hallo.

Da du beide Sportarten schon kannst sollte dir der Umstieg spielend leicht fallen. zu deinen fragen:

1: ja kein problem, einfach board ran und los gehts. Tubes sind halt nicht so optimal im Winter. Da werden die ventile-befestigungen schneller porös. musst aber nich angst haben dass ständig was kaputt geht. solltest nur wissen dass der verschleiß höher ist.

2: man braucht viel viel weniger druck als auf wasser und auch weniger als beim MTB. ins gleiten kommt man sehr sehr schnell.

3: ist überall möglich wo genug schnee liegt. an hängen sollte der wind natürlich hochzu wehen um alle kurse fahren zu können. ansonsten kannste dich überall austoben

Falls noch Fragen offen sind, immer her
2sogar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2010, 17:24   #3
vvflx
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vielen dank schonmal für die schnelle antwort!

Zitat:
Zitat von 2sogar Beitrag anzeigen

2: man braucht viel viel weniger druck als auf wasser und auch weniger als beim MTB. ins gleiten kommt man sehr sehr schnell.

3: ist überall möglich wo genug schnee liegt. an hängen sollte der wind natürlich hochzu wehen um alle kurse fahren zu können. ansonsten kannste dich überall austoben
MTB?

alle kurse heißt, höhe halten sollte easy gehen oder sind die kurse schwerer zu fahren?
vvflx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2010, 17:34   #4
2sogar
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MTB = Mountainboard (zum Wiese befahren)

die Kurse sind leicht zu fahren, außer du wählst eben das falsche gelände. z.b. auf nem hang wo der wind runter zu weht. da kann man dann natürlich nur äußerst schwer aufkreuzen.

p.s.: wenn du Muse hast, kannste gerne mal im Erzgebirge auftauchen wenn Schnee liegt. Im Februar gibt n Testival
2sogar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2010, 18:02   #5
wgleiter
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Naja, du musst halt probieren, wie du mit der Taillierung deines Snowboards klar kommst. Wenn du richtig Kante gibst gegen den Schirm dann laeufst Du Hoehe, sprich das Snowboard kurvt nach Luv.
SnowKITEboards haben keine oder sehr wenig Taillierung. Aber probieren geht ueber Studieren.

Gruss
wgleiter
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Alt 03.11.2010, 09:50   #6
Hot Hörmy
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Gerade am Anfang ist die Verwendung von Skiern sicherlich einfacher als mit einem Snowboard - weil Du eben auf 2 Füßen stehst und flexibler bist.
Snowkiteboards haben einen Radius von 18-20m - sind also Richtungsstabiler.
Ideal ist auch eine Flowbindung - damit Du schnell raus und rein kommst.
Ich habe meine ersten Gehversuche mit Carvingski gemacht - hatten so um die 12m Radius - war sicherlich nicht ganz optimal - Freestyler wären die bessere Wahl.
Aber probiere Dein Material einfach mal aus - und wenn Du dann öfters mal Snowkiten gehst, kannst Du Dir ja je nach Bedarf Dein Material anpassen.
Hot Hörmy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2010, 11:29   #7
wgleiter
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Zitat:
Zitat von Hot Hörmy Beitrag anzeigen
Gerade am Anfang ist die Verwendung von Skiern sicherlich einfacher als mit einem Snowboard.
Das bezweifel ich mal wenn man lupenreiner Snowboarder ist und schon lange bis nie keine Ski gefahren ist.
wgleiter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2010, 11:40   #8
2sogar
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außerdem ist er kitesurfer, da ähnelt sich das fahren sehr stark.
und er hat bereits ein snowboard. passt doch alles. Im Norden ist meisten eh nich so extrem viel schnee dass man sich deswegen extra neues Material kaufen muss. ich fahr seit 2 jahren auch nur mitm billigen snowboard und das fährt tadellos. das bisschen höhe was ich mitm snowkiteboard rausholen kann ist mir das geld nicht wert, außer es wäre 6 Monate Winter.
2sogar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2010, 12:09   #9
wgleiter
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Zitat:
Zitat von 2sogar Beitrag anzeigen
das bisschen höhe was ich mitm snowkiteboard rausholen kann ist mir das geld nicht wert
Setzen, 6

EDIT: Weil wir gerade dagelegt haben, warum ein Snowboard mehr Hoehe laeuft als ein Snowkiteboard, also genau andersrum.


Geändert von wgleiter (03.11.2010 um 15:14 Uhr)
wgleiter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2010, 16:49   #10
vvflx
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danke vielmals!

hat jemand erfahrung damit, auf landwirtschaftliche felder zu gehen?

ist verboten, oder?

geht dabei der bodne kaputt bei dünner/dicker schneedecke?
(hätte 1-2 bauern in der umgebung, die ich fragen könnte...)
vvflx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2010, 16:59   #11
wgleiter
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Zitat:
Zitat von vvflx Beitrag anzeigen
danke vielmals!
hat jemand erfahrung damit, auf landwirtschaftliche felder zu gehen?
Verboten als solches ist es nicht, denn es ist ja Privatland und da bestimmt nicht der Gesetzgeber. Der Eigentuemer hat Hausrecht und kann sowohl Betretungsverbote aussprechen wie auch zivilrechtlich Schadenersatz verlangen - wenn er es so moechte. Zur Durchsetzung des Hausrechtes kann er auch die Polizei rufen, die dann seine Interessen wahrnehmen und auch Ordnungsgelder androhen koennen.

40cm Schneedecke reichen aber den allermeisten Bauern um drueber weg zu sehen. Bei Langlaeufern meckert dann auch keiner.
Nur wenn ein Haufen Kiter immer am gleichen Fleck rumrodeln, dann fangen die an, die Stirn zu runzeln. Vorher fragen und um Verstaendnis werben und dem Bauern nen Schnaps spendieren waere da bestimmt sinnvoller.

Es kommt aber auch immer drauf an was angepflanzt ist. Manches Gruenzeug ist schon 30cm hoch im Winter, andere Aecker sind gar nicht bestellt und wieder andere nur Wiese fuers Schafvieh.
wgleiter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2010, 19:11   #12
warnemünder
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klappt perfekt mit dem normalen Snowboard und dem Tubekite, und wenn genug Schnee liegt kannst du hier auch auf jede Wiese gehen. alles ganz einfach. Wollen nur hoffen das es hier auch genug Schnee gibt, denn das wird das eigentliche Problem hier oben an der Küste werden
warnemünder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2010, 16:05   #13
v-point
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[QUOTE=wgleiter;823122]Verboten als solches ist es nicht, denn es ist ja Privatland und da bestimmt nicht der Gesetzgeber. Der Eigentuemer hat Hausrecht und kann sowohl Betretungsverbote aussprechen wie auch zivilrechtlich Schadenersatz verlangen - wenn er es so moechte. Zur Durchsetzung des Hausrechtes kann er auch die Polizei rufen, die dann seine Interessen wahrnehmen und auch Ordnungsgelder androhen koennen.

So ganz stimmt das nicht was Du sagst. Zumindest in Bayern gibt es ein Betretungsrecht:
Was erlaubt das Betretungsrecht?
•Das grundsätzlich freie Betreten ohne Erlaubnis des Grundstücksberechtigten oder einer Behörde
•von allen Teilen der freien Natur (Privatwege, Feld und Flur sowie Wald)
•zum Naturgenuss und zur Erholung
•im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung
•als Einzelperson, mit Verwandten oder Bekannten oder als Teilnehmer einer organisierten Veranstaltung.
(Art. 22 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes

Es gibt natürlich einige Möglichkeiten das Betretungsrecht einzuschränken, aber ein grundsätzliches Recht hat man schon, offene Wiesen für Sport zu nutzen. Und was soll auch schon kaputt gehen, wenn genug Schnee liegt.

Ein Tip/Bitte noch: Von Wäldern möglichst fern halten, da sich dort das Wild aufhält. Zu nahes ranfahren sehen Förster gar nicht gern...
v-point ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2010, 16:34   #14
mangiari
es geht aufwärts!
 
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Hier im Allgäu gibt es sogar ne Verordnung dass Bauern im Winter ihre Stacheldrahtzäune runter nehmen müssen, damit die Skifahrer (und Snowkiter ) nicht dagegen fahren. Ich denke das ist regional sehr unterschiedlich. In München gibt es dann wieder ne hässliche Wiese zwischen Autobahn und 6 spuriger Ausfallstraße die sich super zum Kiten eignet => Fehlanzeige. Ist Naturschutzgebiet, starten von Flugsportgeräten strengstens verboten.

Hauptsache alles geregelt mal wieder in Deutschland.
mangiari ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2010, 12:08   #15
markusmuehlbacher
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Zitat:
Zitat von vvflx Beitrag anzeigen
hat jemand erfahrung damit, auf landwirtschaftliche felder zu gehen?

ist verboten, oder?
Wenn wir neues Gelände bekiten wollen, machen wir zuerst einen Höflichkeitsbesuch beim Besitzer,
wenn der nicht schon schlechte Erfahrungen mit anderen gemacht hat, sagt der ohnehin ja.
Wenn wir dann öfter dort sind, gibt's manchmal ein kleines Dankeschön in Form von Bier oder Wein -
und somit ist der Spot auch für die nächste Saison gesichert

Grüße,
Markus
markusmuehlbacher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2010, 12:34   #16
wgleiter
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[QUOTE=v-point;826018]
Zitat:
Zitat von wgleiter Beitrag anzeigen
So ganz stimmt das nicht was Du sagst. Zumindest in Bayern gibt es ein Betretungsrecht:
Was erlaubt das Betretungsrecht?
•Das grundsätzlich freie Betreten ohne Erlaubnis des Grundstücksberechtigten oder einer Behörde
•von allen Teilen der freien Natur (Privatwege, Feld und Flur sowie Wald)
•zum Naturgenuss und zur Erholung
•im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung
•als Einzelperson, mit Verwandten oder Bekannten oder als Teilnehmer einer organisierten Veranstaltung.
(Art. 22 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes
Das Betretungsrecht hast du nur fuer Feld und Waldwege, nicht fuer Aecker udn Wiesen als solches, auch im Wald nur fuer Wege. Ist auch irgendwie logisch.

Genaugenommen muesstest du dann im Winter die Loipe beim Langlauf auch immer
auf den Wegen haben.

Eine genaue Aeusserung eines bayrischen Beamten findest Du hier:

Zitat:

http://www.drachenforum.net/forum/sh...d.php?id=62101

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.10.2010, in der Sie sich nach den (naturschutz-)rechtlichen Regelungen hinsichtlich des "Snowkitens" informieren.

Eine aktuelle Fassung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist im Internet unter http://www.verwaltung.bayern.de/Voll...005_rahmen.htm zu finden. Es wird derzeit novelliert und wird mit zahlreichen Änderungen voraussichtlich im Frühjahr 2011 neu in Kraft treten. Die Regelungen zum Betretungsrecht werden weitestgehend bestehen bleiben.

Gemäß Art. 141 Abs. 3 Satz 1 Bayer. Verfassung i. V. m. Art. 22 Abs. 1 BayNatSchG darf grundsätzlich jeder alle Teile der freien Natur zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundstücksberechtigten betreten. Dieses Betretungsrecht gilt nur für Betätigungen im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, die dem Naturgenuss und der Erholung dienen. Das Fahren mit Fahrzeugen ohne Motorkraft - ob hierzu auch das Ziehen lassen eines Gefährts mit Windkraft gehört, ist rechtlich noch nicht geklärt - ist dem Betreten zu Fuß insoweit gleichgestellt, als dies auf geeigneten Wegen geschieht (Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG). Vom Betretungsrecht jedenfalls nicht umfasst ist das Fahren auf sonstigen Flächen der freien Natur abseits von geeigneten Wegen. Auch beim erlaubten Befahren der freien Natur sind jedoch gemäß Art. 21 Abs. 2 BayNatSchG bestimmte Pflichten einzuhalten: Demnach ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen, auf die Belange der Grundstücksberechtigten Rücksicht zu nehmen sowie den Naturgenuss und die Erholung anderer nicht zu verhindern oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu beeinträchtigen.

Die mit dem Snowkiten verbundenen Gefahren durch die möglichen hohen Geschwindigkeiten und die eingeschränkte Lenkbarkeit des Gefährts können zu erheblichen Beeinträchtigungen der berechtigten Interessen anderer Erholungssuchender sowie der Grundstückseigentümer führen. Aus hiesiger Sicht können daher bei der Ausübung dieser Trendsportart mit den von ihr verursachten Gefahrenquellen nicht gleichzeitig die o. g. Pflichten zur Rücksichtnahme auf das Erholungsbedürfnis anderer und die Belange des Grundstücksberechtigten eingehalten werden. Die Grundsätze der Gemeinverträglichkeit und Sozialpflichtigkeit dürften daher im Hinblick auf diese Eigenschaften des Snowkitens einem freien Betretungsrecht regelmäßig entgegenstehen. Es handelt sich damit nach Auffassung des StMUG nicht um eine "ähnliche sportliche Betätigung" im Sinne des Art. 24 BayNatSchG, die dem freien Betretungsrecht gleichgestellt ist.

Wenn das Snowkiten danach nicht von den allgemeinen Betretungsrechten der Art. 22 Abs. 1 und 2, Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG erfasst ist, kann es in zulässiger Weise nur mit Zustimmung des Grundstücksberechtigten auf geeigneten Flächen ausgeübt werden.
Ist sicher erstmal eine einzelne Ansicht, aber laesst doch einiges deutlich werden.

Daraus laesst sich ableiten, dass Kiten wohl nicht gleichzusetzen mit anderen Sport- und Erholungsarten ist, weil groesseres Gefaehrdungspotential. Auch das Betretungsrecht ist damit fuer Kiter eingeschraenkt, selbst wenn sie auf Wegen kiten wuerden, was sie nicht tun.


Gruss
wgleiter
wgleiter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2010, 12:51   #17
mangiari
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Also die Argumentationsweise ist ja schon lustig. Weil man hohe Geschwindigkeiten erreichen und das Ding nicht manövrieren kann ( ), sollen nicht die selben Regeln gelten wie z.B. für Skitourengeher, oder Rodler? Ich bin mir ganz sicher dass ich mein Snowboard und meinen Kite kontrollierter manövrieren kann als ein 0815 Familienvater seinen Holzschlitten auf vereistem Winterweg...

Also ich sehe natürlich ein, dass es durchaus Potential zu Konflikten gibt, aber die aufgeführten Gründe sind schon sehr fadenscheinig.

Aber wie schon aufgeführt, das beste ist sicherlich, einen guten Spot ausfindig zu machen und sich dann einfach zu erkundigen wem der Grund gehört und dann diesen Menschen zu kontaktieren und sich mit ihm gutzustellen. Wer keinen Ärger aufkommen lässt, braucht sich über das rechtliche erst gar keine Gedanken machen
mangiari ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2010, 01:33   #18
bausparer
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Zitat:
Zitat von vvflx Beitrag anzeigen
Hallo!
Ich habe bereits mehrmals die Suchfunktion genutzt,konnte aber keinen vergleichbaren thread gefunden, deshalb hier:

Ich wohne an der Ostsee und kite gerne und bei jeder Gelegenheit auf der selbigen, außerdem snowboarde ich im Winter ebenfalls sicher und recht gut.

Nun dachte ich mir, dass ich im Falle eines harten Winters diese beiden wunderbaren Sportarten verbinden könnte, bin damit jedoch unerfahren und bräuchte Tipps.

1. Kann ich mich mit meinem Snowboard an die normale Kite-Ausrüstung hängen? (Tubekites: 9 m² und 13 m²)

2. Braucht man vergleichbare Windstärken wie auf dem Wasser oder mehr/weniger Druck?

3. Ist snowkiten nur an Hängen bzw Bergen möglich oder auch auf normalen Wiesen/Feldern?

Viele Grüße, vvflx
Weils noch nicht gesagt wurde

zu 1
Bindungen auf duck stance stellen. so um die 15 grad ist ueblich.
bausparer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2010, 12:07   #19
meggi
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Zitat:
Zitat von vvflx Beitrag anzeigen
...hat jemand erfahrung damit, auf landwirtschaftliche felder zu gehen?... ist verboten, oder? geht dabei der bodne kaputt bei dünner/dicker schneedecke?....
In der Regel nicht, bloss wenn die Schneedecke nicht mehr Schneedecke ist nimmst halt dein ATB... Auf solchen Äckern bin ich überwiegend unterwegs
  Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2010, 12:10   #20
meggi
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Zitat:
Zitat von vvflx Beitrag anzeigen
Hallo!
....1. Kann ich mich mit meinem Snowboard an die normale Kite-Ausrüstung hängen? (Tubekites: 9 m² und 13 m²)

2. Braucht man vergleichbare Windstärken wie auf dem Wasser oder mehr/weniger Druck?

3. Ist snowkiten nur an Hängen bzw Bergen möglich oder auch auf normalen Wiesen/Feldern? .....
So viel aus meiner Erfahrung raus:

1. ja, geht ohne weiteres,
2. In der Regel reicht ne kleinere Matte weil der Winderstand auf Ski oder Board oder gar Schlittschuhen ja total wenig ist
3. ja, überall da, wo du nix kaputt machen kannst.

Viele Spass!
  Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2010, 13:38   #21
Stevee
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Beiträge: 283
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Ist ein Snowboardhelm ein Muss oder geht auchn Kitehelm?
Möchte aufjedenfall ein Helm tragen.
Was meint ihr?
Stevee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2010, 14:17   #22
heili
surfer12
 
Registriert seit: 11/2007
Beiträge: 475
Standard Norwegen zum Snowkiten!

Hallo,
fahrt nach Norwegen, bevor dort auch wieder alles dicht ist. Fragt die einheimischen Snowkiter, alle nett und hilfreich. Ausserdem hat Norwegen odet große Hochflächen, die wirklich riesig und eben sind, dazu keine Bäume oder Zäune! Hemsedal, Geilo, Bjorli, um nur einige zu nennen.
Gruß
Wolfgang
heili ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2010, 16:39   #23
meggi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Stevee Beitrag anzeigen
Ist ein Snowboardhelm ein Muss oder geht auchn Kitehelm?
Möchte aufjedenfall ein Helm tragen.
Was meint ihr?
hei, nee, geht schon... ich hab einen giro und der ist im Schnee genauso gut wie an Land und im Wasser.
  Mit Zitat antworten




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