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Süd Regionale Themen, Verabredungen, Leute vor Ort kennenlernen usw. |
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10.03.2003, 09:38 | #1 |
seeteufel
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Ort: Konstanz
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Hallo Bodenseekiter,
Vorgestern kam meine Kitegenehmigung ins Haus geflattert. Jetzt kanns also losgehn. Bin ich eigentlich der Einzige der sich seinen Sport legalisieren lässt?? Wie siehts bei Euch aus?? Gibts Kommentare zum Artikel im Südkurier vom letzten Montag? sehn uns aufm Wasser Stephan |
10.03.2003, 11:27 | #2 |
Benutzer
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Hallo Stephan,
könntest Du das mal kongretisieren ? Was bedeutet das ? >Vorgestern kam meine Kitegenehmigung ins Haus geflattert< wie sieht soetwas aus, wie hast du das beantragt ? *dochsehrneugierigbin* Gruß Tom |
10.03.2003, 14:16 | #3 |
Benutzer
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Ort: Oberbayern
Beiträge: 954
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Ich glaube mich zu erinnern, dass man für eine Erlaubnis um am Bodensee zu kiten 50 € pro Jahr abdrücken muss.
Irgendwie schon Abzocke! |
10.03.2003, 15:39 | #4 |
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Hallo !
Wenn ich mich recht erinnere muss man so eine Genehmigung beim Schifffahrtsamt in Konstanz (mit 2 oder 3 "f" ?!?) beantragen; kostet 50 Euros und ist 1 Jahr gültig (und kann auch jederzeit entzogen werden; wahrscheinlich bei unlauterem Verhalten). Ohne diese Genehmigung ist man "illegal" auf dem See unterwegs, mit gibt's ein paar Spots die erlaubt wurden. Österreich z.B. ist komplett verboten. Gnadensee und damit die Spots bei Hegne und Allensbach sind nur von Oktober bis März erlaubt. -> Ich find's ehrlich gesagt 'n ziemlich Scherz nur für diese kurze Zeit zu genehmigen; abgesehen davon, dass sie dann dafür auch noch 50 Euros (wahrscheinlich "Verwaltungsaufwand") wollen ... Konstanz, wo's irendwo erlaubt ist, ist zwar ganzjährig erlaubt, geht aber ja eh nur bei Nord/Ostwind. Wir haben aber meist Südwest. Wenn ich falsch liege korrigiert mich bitte ! Ich weiss noch nicht wie ich's handhaben werde. Grüssle, Gerri |
11.03.2003, 13:07 | #5 |
seeteufel
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Ort: Konstanz
Beiträge: 303
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Hallo zusammen,
Also Gerri liegt ziemlich richtig. Genaueres erfahrt ihr in meinem posting vom Januar.--> http://www.oase.com/cgi-bin/ubb6/ult...c;f=4;t=000344 Beantragt habe ich das ganze per fax. geht natürlich auch mit nem Brief vielleicht auch mail?? Das ganze formlos. Das heisst die einzigen Angaben sind Name und Anschrift sowie Geburtsdatum. Der Ansprechpartner ist Herr Krippens vom Schifffahrtsamt Konstanz Reichenaustr 37 78467 Konstanz Fon: 07531 59360 Fax: 07531 593699 sven.krippents(at)Landkreis-Konstanz.de bis bald Stephan [ 23. Dezember 2003, 09:58: Beitrag editiert von: arcpow ] |
11.03.2003, 20:46 | #6 |
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hallo zusammen,
in einem bericht vom südkurier, 1.märz 2003, steht: ...dafür geht die behörde sogar den standortwünschen nach... vielleicht ist es möglich, reichenau campingplatz zu legalisieren. nachdem gnadensee ausscheidet (nur oktober bis märz), wäre der einzige südwest-spot konstanzer trichter. dort war ich ein mal. der start war die hölle und auch sonst hatte ich wenig spass, weil der wind dort definitiv zu böig ist. sehr gut ist es zwischen staad und seezeichen 16 bei nordost. wer weiss, was man für die 50 eur bekommt? ein begleitboot der wapo? ich bin jedenfalls nicht bereit, die 50 euro zu berappen, sollte reichenau nicht zugelassen werden. dann fahr ich eben zum comersee bzw. silvaplanersee. was meint ihr? sollten wir nicht gemeinsam versuchen, die 50 euro-regelung zu kippen. es gibt sonst keine wassersportart am see, bei der irgendwelche benutzungsgebühren zu entrichten sind. gruss stefan |
12.03.2003, 10:26 | #7 |
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Hallo * !
Ich möchte Herr Krippens nicht gleich mit emails bombadieren, sondern erstmal hier fragen: 1. Weiss eigentlich jemand von Euch, mit welcher Begründung z.B. Gnadensee nur von Oktober bis März zugelassen ist und nicht ganzjährig ? 2. Weshalb muss man die 50 Euro entrichten ? Stefan hat recht, es ist nicht einzusehen, warum gerade beim Kiten Gebühren zu entrichten sind. 3. Wäre mit einem VDWS-kitesurf-Schein (den ich nicht habe, aber machen könnte) eine Genehmigung am kompletten See zu erlangen ? In einem früheren posting meinte arcpow mal, die 50 Euro fände er ok in Anbetracht der Tatsache was ein Führerschein, Segelschein etc. kostet; nur: einen Segelschein habe ich mein Leben lang, die 50 Euro sind aber nur für ein Jahr, und ich kann absolut nicht sagen, wie oft ich überhaupt zum kiten am See komme. Die momentane Regelung kommt für mich einem Verbot gleich und ist absolut indiskutabel. Ich weiss, nur meckern und keine Initiative bringt nix, dennoch wollte ich dies anmerken. Ausserdem wollte ich hier mal anfragen, wie gross bei Euch die Bereitschaft wäre einen Schein als Voraussetzung für's kiten am Bodensee zu erwerben. Was meint Ihr ? Grüssle, Gerri PS: Trotzdem vielen Dank an alle Kiter, die sich bisher für eine "Legalisierung" am Bodensee eingesetzt haben !!! |
12.03.2003, 12:21 | #8 |
Gast
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Hi,
Also: @stefan: das mit den Standortwünschen ist so gemeint , dass wir dh. ich und drei andere Kiter uns nach dem Verbot im letzten Jahrzusammengesetzt haben und einen Antrag gestellt haben das Verbot aufzuheben. Wir wurden gebeten Zonen die uns für das Kiten geeignet schienen zu nennen. Fast alle sind durchgegangen. An die Reichenau haben wir damals nicht gedacht. Ich habe auch leichte Zweifel wie man das bei auflandigem west/südwest einigermasen sicher hinkriegen will. ( Bäume, Menschen, Windsurfer...).Sicher könnte man für den Spot noch einen Antrag stellen! Die eingeschränkten Zeiten hängen entweder mit dem Naturschutz oder der badesaison zusammen. z.B. èberwinterung Wassergevögel im Trichter oder Betrieb auf dem Campingplatz Hegne... Ich würde auch gern eine Erweiterung der Zeiten beantragen. z.B von September bis Mai wenn keine oder sehr wenige Badende unterwegs sind. Die Tendenz geht wahrscheinlich Richtung VDWS-Schein. Dazu bräuchte man am besten einen der die Dinger am See vergibt. Das wird vielleicht diesen Sommer möglich sein.. Sollen wir uns noch mal treffen?? Mit wundgetippten Fingern diskutierts sichs nicht so gut. Vorschlag: Am WE in zwei Wochen: 17.-18. -19. März?? Grüsse Stephan |
12.03.2003, 13:27 | #9 |
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Hi Stephan !
Gute Idee sich zu treffen ! Also am Sa, 22. März hätte ich Zeit, hoffe bei Euch klappt das auch ! Leider kann ich wenn überhaupt nur am WE da ich unter der Woche sowieso hier in München bin. Ansonsten wäre es mir persönlich sehr wichtig am Gnadensee eine ganzjährige Erlaubnis zu haben; evtl. könnte man z.B. festlegen dass in der Zeit April-Sept an Freibädern und Campingplätzen nicht gekitet werden darf. VDWS Schein bin ich wie gesagt dafür. Zum Thema Reichenau kann ich nix direkt sagen, aber z.B. bei mir in Allensbach starte ich auch direkt vor Bäumen, was ich aber eigentlich nicht weiter gefährlich finde, denn im schlimmsten Fall hängt der kite halt im Baum (ist mir leider auch schon mal passiert, da hilft dann Papas Leiter ) ... allerdings ist in A'bach der Wind auch immer schräg auflandig und nicht direkt auflandig. Ok, wer würde denn alles an besagtem Termin Zeit haben ? Grüssle, Gerri |
12.03.2003, 15:56 | #10 |
seeteufel
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Beiträge: 303
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Hi Gerri,
UUUps, Tage falsch gezählt. Hatte keinen Kalender zur Hand. Termin ist gespeichert. Treffpunkt? Konstanz? Ich sag noch ein paar Leuten Bescheid. Stephan |
12.03.2003, 19:43 | #11 |
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ich könnte auch am 22. märz erscheinen.
folgende antwort habe ich heute von herrn krippens zum thema reichenau bekommen: "Sehr geehrter Herr Kraus, mit der Ausweisung verschiedener Gebiete für das Kitesurfen wurde der Trendsportart Kitesurfen Rechnung getragen. Die Ausweitung auf weitere Gebiete ist derzeit nicht geplant. Das Westufer der Reichenau scheidet im Sommer sowieso aus, da sich hier am und vor dem Campingplatz Badegäste aufhalten und der Bereich von Schiffsführern als Ankerplatz bzw. Ruheplatz genutzt wird. Die Gefahr dass es hier zu Konflikten oder gar Unfällen kommt ist zu groß. Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Kitesurfgenehmigung berechnet sich nach § 8 Landesgebührengesetz. Hier ist der Verwaltungsaufwand, die Bedeutung des Gegenstandes, Ihr sonstiges Interesse sowie Ihr wirtschaftliches Verhältnis zu berücksichtigen. Zieht man diese Kriterien heran, ist eine Gebühr von 50 Euro angemessen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Erteilung von Kitesurf-Genehmigungen und die Ausweisung von Kitesurf-Gebieten im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen im Sinne der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung erfolgen, grundsätzlich wäre die Ausübung des Sports am Bodensee verboten. Wir bedauern es, Ihnen keine günstigere Mitteilung geben zu können und verbleiben Mit freundlichen Grüssen Sven Krippents" somit bin ich nicht bereit, für die zwei tage nordostwind im jahr 50 euro zu bezahlen. ich bin auch der meinung, dass wir um einen vdws-kiteschein oder etwas ähnliches nicht herumkommen. wer seinen kite beherrscht, kann überall starten. anfänger haben meiner meinung nach am bodensee nichts verloren. gruss stefan |
13.03.2003, 14:26 | #12 |
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Hi * !
Bin der gleichen Meinung wie Stefan: Es muss schon ein Südwest-Spot dabei herausspringen wenn sich die Genehmigungsgebühr wenigstens etwas lohnen soll. Ok, dann treffen wir uns am Sa, 22. März in Konstanz. Wann und wo genau ? Wäre ganz gut, wenn evtl. Du, Stephan (arcpow) einen genauen Zeit- und Treffpunkt vorschlägst, denn Du scheinst da noch mit ein paar Leuten mehr was auszumachen; ich persönlich hätte den ganzen Tag Zeit ( ... ähhh... natürlich nicht den ganzen Tag lang, aber halt egal wann an dem Tag wir uns treffen!). Vielleicht könnt Ihr Euch vor dem Treffen auch schon mal Gedanken machen - räumliche Voraussetzungen: Windrichtung (auf-, ablandig, sideshore ...) Naturschutzgebiet Badegäste/Sonnenbadende (solls ja auch geben) Platz in Lee (wirklich problematisch bei Bäumen?) - VDWS-Schein - verpflichtende Nutzung eines Sicherheitssystems - verpflichtende Nutzung eines Helms wenn mit Leash gekitet wird - Gebühr - zeitliche Einschränkungen Ich denke vor allem die Leute die sich schon für eine Genehmigung stark gemacht haben können hier viel beitragen. Grüssle, Gerri |
14.03.2003, 08:01 | #13 |
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heute morgen um sechs ist mir noch folgendes eingefallen:
wir brauchen eine lobby. eine handvoll freaks lässt sich beliebig in die ecke schubsen. wie kann es sonst sein, dass heute noch diese stinkenden, lärmendenden, wellenschlagenden kisten auf dem see rumfahren, die sich vorwiegend in der nähe von naturschutzgebieten aufhalten und deren kapitäne meistens nicht mehr ganz nüchtern sind? mein vorschlag: (1) wir laden andi widmann vom 3up und burkhard küchler (gute beziehungen zu „wichtigen“ leuten) von lorch boards zum treffen am 22. märz ein. (2) wir organisieren uns, notfalls gründen wir einen verein (besteht interesse? wieviele kiter gibt es in der umgebung?). ich kann mal noch abklären, ob wir uns auf dem clubgelände des wsck treffen dürfen (am wasserwerk – unser nordost-spot) kann vielleicht einer mal alle punkte sammeln und diese am 22. märz vortragen, damit wir dann schnell zu einem ergebnis kommen? wir sollten weiterhin dieses forum nutzen. so kommen wir am schnellsten voran. gruss stefan ps: schaut mal unter kitelobby.de |
14.03.2003, 19:04 | #14 |
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Finde ich eine sehr gute Idee Leute einbeziehen die ausser den aktiven Kitern auch noch ein Interesse daran haben kiten am Bodensee zu legalisieren - wem will Andi sonst seine kites verkaufen ?! (Burkhardt hat ja meines Wissens noch keine kites, aber immerhin kiteboards - z.B. mein gutes Lorch 141! )
Sorry, im moment nicht mehr von mir, weil ich gerade ziemlich eng in der Zeit (Freitag abend und ich hock immer noch im Büro ) ... müssen wir nächste Woche mehr daran arbeiten. Nur noch eine Idee schnell: Liste mit Punkten können wir hier als ein Post machen, der Besitzer des Posts kann das entsprechend den Inputs der Leute immer updaten, oder ? Wobei da natürlich auch inputs sein sollten ... Ok, ich muss jetzt erstmal wieder weiter arbeiten ... bis Montag dann ! Grüssle, Gerri PS: noch eine Frage: gibt es noch eine andere Möglichkeit ausser Oase und KK andere kiter im Bodenseeraum anzusprechen ? |
15.03.2003, 18:30 | #15 |
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Gute Nachricht,
falls ihr die 50Euro für eine Gebühr sparen wollt müsst ihr ans Schweizer Ufer kommen, dort ist das Kiten am Untersee (westwind) zwischen Berlingen und Ermatingen und am Obersee zwischen Altnau und Münsterlingen auch ohne Genehmigung erlaubt. Wo dort die besten start und landeplätze sind kann ich euch leider nicht sagen. Wo und wann wollt ihr euch am 22.3 treffen? Würde mich gerne dazu gesellen. Weiss jemand von euch wieviele Kiter es in unserer Region eigentlich gibt-hab noch nie einen gesehen? Grüsse daniel |
19.03.2003, 18:56 | #16 |
seeteufel
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Hallo zusammen,
Leider ist mir für samstag was wichtiges dazwischen gekommen. Tut mir echt leid, und ärgert mich auch. Sollen wirs verschieben? Ich versuch noch jemand zu erreichen, der auch Kontakt zum Schiffahrtsamt hatte. Gibts schon was neues zur location, Zeit? Grüsse_Stephan |
20.03.2003, 19:21 | #17 |
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Hallo * !
Ich denke fast dann sollten wir's wirklich verschieben, auch wenn ich noch nicht weiss wann ich wieder am See sein werde - aber wahrscheinlich im 2-Wochen-turnus. Dann folgendes: - Darf das Schifffahrstamt überhaupt kiten verbieten ? Klingt vielleicht blöd, aber hat das mal jemand geklärt ? Ist es expilizit in irgendwelchen "Gesetzen" verboten ? Oder hat sich das Schifffahrtsamt da einfach was einfallen lassen, was gar nicht durch eine höhere Instanz abgedeckt ist ?Leider habe ich keine Ahnung in den Dingen ... - Wenn's nötig ist, einen Verein zu gründen, wie Kräuslin vorschlägt ... ist eine gute Idee @load: Danke für die Info, ich glaube das ist gar nicht so weit von mir, auch wenn's ein bissl Autofahrt bedeutet. Müsste man nur noch einen guten Startplatz finden ! Ich selber kite wenn vor Allensbach, aber eben auch nur selten, weil ich ja nur ab und an am WE da bin. Wo kitest Du denn ? Grüssle, Gerri |
21.03.2003, 10:46 | #18 |
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hallo zusammen,
ist ok, wenn wir uns erst in zwei wochen treffen. burkhard küchler hat auf jeden fall zugesagt zu kommen. die location zwischen berlingen und ermatingen ist windtechnisch sehr gut, ich habe auch schon einige kiter dort gesehen, weiss aber nicht, wo man die leinen auslegen kann. das werden uns aber unsere schweizer kollegen sicher gerne mitteilen. ist von KN aus nicht viel weiter als allensbach oder reichenau. zu gerri: vielleicht findet sich ja ein rechtswissenschaftler, der sich mal schlau macht. wie sind denn die regelungen an anderen deutschen binnengewässern? ps: war denn schon einer von euch kiten und wo? (der nordost war ja nicht schlecht) gruss stefan |
22.03.2003, 08:23 | #19 |
seeteufel
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Hallo,
Ums gleich zu sagen, am WE 4.-5.-6.April bin ich auch schon belegt. Büroausflug. Vorschlag: nächstes WE oder in 3 Wochen. Für den Juristen und für Euch hier noch ein paar Auszüge aus dem Genehmigungsschreiben. Begründung warum ist eine Genehmigung nötig)- Nach § 2 der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Einführung der Bodensee?SchifffahrtsOrdnung (EinfVO?BSO) vom 10.12.2001 (GBI.S. 709) i.V.m. Art. 16.02 Abs. 5 der Bodensee?SchifffahrtsOrdnung (BSO) vom 10. 12.2001 (GBI. Nr. 20 S. 713ff) wird das KItesurfen auf den in Nr. 2 ausgewiesenen Wasserflächen genehmigt. Mit der Ausweisung der Wasserflächen wird dem Trendsport"Kitesurfen" Rechnung getragen. Auflagen und Bedingungen: 1. Die Vorschriften der Bodensee?Schifffahrts?Ordnung sind zu beachten. 2. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs darf durch das Kitesurfen nicht beeinträchtigt werden. 3. Die Kitesurfer haben der gesamten Schifffahrt, auch den Segelbooten auszuweichen. Von Schwimmern ist ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten. 4. Auf die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen bei Starkwindwarnung und Sturmwarnung, die durch den Genehmigungsinhaber zu vollziehen sind, wird hingewiesen. 5. Bei Nacht und unsichtigem Wetter darf das Kitesurfen auf dem Bodensee nicht ausgeübt werden. 6. Das Kitesurfen ist auf die in der Ausnahmegenehmigung unter Nr. 2 genannten Wasserflächen zu beschränken. 7. Die Zug? und Steuerseile dürfen eine Länge von 25 Metern nicht überschreiten. 8. Die Belange der Berufsfischer sind zu wahren. Für Schäden, die durch das Kitesurfen entstehen, haftet der Genehmigungsinhaber. Der Genehmigungsinhaber haftet für allen Schaden und für alle Nachteile Dritter, die nachweislich infolge des Kitesurfens entstehen. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde lehnt jede Haftung für Unfälle und Ansprüche ab, die mit dieser Sportart im Zusammenhang stehen. 9. Die Wasserschutzpolizei ist berechtigt, weitere Anordnungen zu treffen. Den Anordnungen ist Folge zu leisten. 10. Diese Genehmigung ist auf Verlangen der Wasserschutzpolizei innerhalb von einem Tag vorzulegen. 11. Weitere Bedingungen und nachträgliche Auflagen ohne Entschädigung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Genehmigung wird widerruflich erteift. Sie kann insbesondere dann widerrufen werden, wenn bei der Vorbereitung oder Durchführung des Kitesurfen eine wesentliche Beeinträchtigung der Schifffahrt, des Wassers, der Fischerei oder Umwelt eintritt. Wir weisen darauf hin, dass Sie für Ihre Sicherheit bei der Ausübung des Kitesurfens auf dem Bodensee eigenverantwortlich sind. B e f r i s t u n g: Die Genehmigung ist bis 31.03.04 befristet. - (Das gilt nur für mich da ichs auf 30.3.03 beantragt habe)- Danach wird auf Antrag über eine Verlängerung entschieden. Gebührenentscheidung: Für diese Genehmigung wird gemäß § 2 des Landesgebührengesetzes i.V.m. Nr. 77.7.6 Landesgebührenverzeichnis in der jeweils neuesten Fassung eine Gebühr in Höhe von 50,00 E festgesetzt und mit gesondertem Gebührenbescheid erhoben. Diese Gebühr ist gemäß § 15 Abs. 1 Landesgebührengesetz sofort zur Zahlung an die Kreiskasse Konstanz fällig. So jetzt genug gelesen. Langsam bin ich echt scharf aufs kiten. Bei dem niedrigen Wasserstand hats echt genug Patz. Bei genügend Wind mach ich auf jeden Fall eine Saisoneröffnung am Konstanzer Trichter.Also wie siehts aus am 1. April? Grüsse _ Stephan |
22.03.2003, 19:06 | #20 |
Gast
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test
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22.03.2003, 19:17 | #21 |
Gast
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Hi, ich sehe das genauso. Unsere einzige Chance eine gute Verhandlungsbasis beim Schiffartsamt zu bekommen, führt über den VDWS-Schein. Anfänger haben am Bodensee überhaupt nichts verloren. Ich habe mit einem Kumpel vor in ca 2 Monaten die Kitelehrerlizens zu erwerben. Wir könnten somit am Bodensee die benötigten Stempel für den VDWS-Schein verteilen. Mich hindert nichts daran weiter an meinem Homespot(Gnadensee)zu gehen.Badegäste-so ein Schwachsinn.Die Boote sind die Gefahr. Wenn man keine Höhelaufen kann kommt man nicht an den Booten vorbei, die im Sommer dort ihren festen Ankerplatz haben.
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