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Alt 06.07.2016, 16:53   #1
Fabs
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Standard Hausratsversicherung MIT Kfz-Außenversicherung - Tipps?

Hallo,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Ich suche momentan eine einfache Hausratsversicherung für unsere Wohnung, jedoch möchte ich, dass bei der Hausratsversicherung auch eine Kfz-Diebstahl Versicherung Europaweit integriert ist! Sinn und zweck ist, falls ich in meinem Auto meine Kites, Handy und Kamera habe, sollen diese versichert sein. Aus Angst vor Dieben im Aus/Inland bin ich da lieber abgesichert.

Hat jemand Erfahrungen und kann evtl. eine empfehlen?

Ich habe mich bereits etwas schlau gemacht, jedoch zahlen die meisten Hausratsversicherungen keine elektrischen Geräte bei Kfz Diebstahl oder zahlen nur bis zu 750€, das wäre mir zu wenig.

Gruß
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Alt 06.07.2016, 18:48   #2
Gardasurfermichi
Nürnberger Raum
 
Registriert seit: 10/2015
Beiträge: 454
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Zahlt da die Kasko vom Auto nix?

Ansonsten Aufkleber vom Auto runter, die auf Kiten hinweisen, dunkle Scheiben und nicht offen liegen lassen. Wenns dann passiert, ist Pech .
Gardasurfermichi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2016, 09:22   #3
Fabs
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Registriert seit: 10/2010
Ort: 32312
Beiträge: 144
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Standard

Kasko vom Auto deckt beim Einbruch und Diebstahl von Wertsachen aus dem Auto -NICHT!

Deswegen ist es sinnvoll eine Hausratsversicherung abzuschließen, welche mit Außenversicherung und KFZ-Diebstahlversicherung den Inhalt im Auto versichert.
Fabs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2016, 09:25   #4
Gardasurfermichi
Nürnberger Raum
 
Registriert seit: 10/2015
Beiträge: 454
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Wieder was gelernt.Danke.werde mich diese Woche Datum kümmern
Gardasurfermichi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2016, 12:38   #5
Hamburger Royal
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Registriert seit: 02/2009
Ort: hamburgo de janeiro
Beiträge: 255
Standard

Meine Versicherung (VGH) deckt bis 2.000€ mit ab ohne Zeitausschluss o.ä.

Diebstahl von Hausrat aus dem Kfz
Entschädigung wird auch geleistet für versicherte Sachen (siehe § 1 VHB), die dem
Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
gehören oder ihrem persönlichen Gebrauch dienen, wenn sie sich vorübergehend außerhalb
der Wohnung (siehe § 9 Nr. 2 VHB) befinden und innerhalb Europas im geographischen
Sinne durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge (nicht aber Kraftfahrzeuganhänger)
oder mit dem Kraftfahrzeug fest verbundener verschlossener
Dachgepäckboxen
oder Motorradkoffer entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört
oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel
(siehe § 5 Nr. 1 a VHB) oder anderer Werkzeuge zum Öffnen der Türen oder Behältnisse
des Fahrzeuges gleich.
Mitversichert sind von außen nicht sichtbar im Kofferraum oder Handschuhfach befindliche
Foto-, Film-, Video-, EDV- und optische Geräte, Ton- und Datenträger jeglicher
Art, Multimedia- und Navigationsgeräte sowie Mobiltelefone, jeweils einschließlich des
Zubehörs.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall (siehe § 3 VHB) begrenzt auf 2.000 EUR.
Hamburger Royal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2016, 13:25   #6
Fabs
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Registriert seit: 10/2010
Ort: 32312
Beiträge: 144
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Moin, hört sich richtig gut an, aber irgendwie kann ich die Versicherung nicht nehmen, da sie lokal gebunden ist!
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Alt 07.07.2016, 14:59   #7
Chainz
(Kite-)Benutzer
 
Registriert seit: 03/2014
Beiträge: 1.354
Standard

Zitat:
Zitat von Hamburger Royal Beitrag anzeigen
Meine Versicherung (VGH) deckt bis 2.000€ mit ab ohne Zeitausschluss o.ä.

Diebstahl von Hausrat aus dem Kfz
Entschädigung wird auch geleistet für versicherte Sachen (siehe § 1 VHB), die dem
Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
gehören oder ihrem persönlichen Gebrauch dienen, wenn sie sich vorübergehend außerhalb
der Wohnung (siehe § 9 Nr. 2 VHB) befinden und innerhalb Europas im geographischen
Sinne durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge (nicht aber Kraftfahrzeuganhänger)
oder mit dem Kraftfahrzeug fest verbundener verschlossener
Dachgepäckboxen
oder Motorradkoffer entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört
oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel
(siehe § 5 Nr. 1 a VHB) oder anderer Werkzeuge zum Öffnen der Türen oder Behältnisse
des Fahrzeuges gleich.
Mitversichert sind von außen nicht sichtbar im Kofferraum oder Handschuhfach befindliche
Foto-, Film-, Video-, EDV- und optische Geräte, Ton- und Datenträger jeglicher
Art, Multimedia- und Navigationsgeräte sowie Mobiltelefone, jeweils einschließlich des
Zubehörs.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall (siehe § 3 VHB) begrenzt auf 2.000 EUR.
Jetzt müsste man aber wissen, was hier steht "siehe § 1 VHB", denn das

"Mitversichert sind von außen nicht sichtbar im Kofferraum oder Handschuhfach befindliche
Foto-, Film-, Video-, EDV- und optische Geräte, Ton- und Datenträger jeglicher
Art, Multimedia- und Navigationsgeräte sowie Mobiltelefone, jeweils einschließlich des
Zubehörs.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall (siehe § 3 VHB) begrenzt auf 2.000 EUR"


schließt ja deine Kitesachen wieder aus, außer sie stehen wirklich mit unter dem ersten Punkt. Gut ist meist, wenn unter Sportsachen etwas wie Surfboard und Gleitschirm steht - da passt es meist schon.
Am besten ist es wirklich bei einer Versicherung explizit nach zu fragen und sich das schriftlich geben zu lassen. Alles andere ist fast immer schwammig geschrieben und kann für Dich doof ausgelegt werden.
Klassiker ist bspw. der mit dem verschlossenen, abgedeckten Kofferarum. Nicht jeder hat so einen großen Kofferraum und ist im Schadensfall automatisch raus..

Es gibt da viele Kniffe, deshalb schriftlich geben lassen!

PS: Sportsachen sind bei vielen Versicherungen auch in einer eigenen Höchstsumme abgedeckt und werden gern vom KFZ-Klau ausgeschlossen.
Chainz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2016, 18:55   #8
p40p40
Benutzer
 
Registriert seit: 02/2007
Beiträge: 183
Standard

2Kites mit Bar weg Handy Kammara Navi Board da sind 2000€ auch gleich erreicht !
Besonders für unsere Flysurfer Freunde . Aber besser als nichts . Dann geht auch wieder der Streit um den Zeitwert der Sachen los 1mal benützt 50% off . Weis aber auch nichts anderes / besseres .
LG Markus
p40p40 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2016, 18:42   #9
heili
surfer12
 
Registriert seit: 11/2007
Beiträge: 475
Standard Hausrat

Hausratversicherung mit ausgelagerten Hausstand
Zum Beispiel bei der DEVK
Da bist du dann sicher
heili ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2016, 19:00   #10
FunKite
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2008
Beiträge: 3.474
Standard Nix neues aber...

Falls das Kfz ein Bulli/Womo ist, RMV Inhaltsversicherung bis 5000,-, zahlen Neuwert!
FunKite ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2016, 21:37   #11
set
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 4.524
Standard

Zitat:
Zitat von FunKite Beitrag anzeigen
Falls das Kfz ein Bulli/Womo ist, RMV Inhaltsversicherung bis 5000,-, zahlen Neuwert!
Na ja, nicht wirklich.

Der Neuwert wird erst bei der Comfort- Schutz Versicherung (dann sogar bis 10.000 Euro) ersetzt. Kostet 186,- Euro im Jahr, bei Versicherung deines Womo bei der RMV 139,- Euro.

https://ssl.rmv-versicherung.info/cm....php?idart=212
set ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2016, 09:56   #12
Fabs
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2010
Ort: 32312
Beiträge: 144
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Standard

Ich bin nun auf die Interrisk Hausratsversicherung gestoßen, diese versichern auch elektrische Geräte im Kfz bis 1500€, sowie Sportausrüstung auch wenn sie sich außerhalb der Wohnung befinden.
Somit wäre diese Versicherung perfekt für mich!

https://www.interrisk.de/property?pa...4171&pkey=file
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Alt 09.07.2016, 11:55   #13
FunKite
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Beiträge: 3.474
Standard

Zitat:
Zitat von set Beitrag anzeigen
Na ja, nicht wirklich.

Der Neuwert wird erst bei der Comfort- Schutz Versicherung (dann sogar bis 10.000 Euro) ersetzt. Kostet 186,- Euro im Jahr, bei Versicherung deines Womo bei der RMV 139,- Euro.

https://ssl.rmv-versicherung.info/cm....php?idart=212
Leider doch wirklich. Für Fahrräder, Computer, Mobiltelefone und andere Sportgeräte gilt eine Obergrenze von 5.000,- €. Nur alles andere bis 10.000. Steht im Antrag und sicher auch irgendwo im Kleingedruckten der VB.

BTW: Mal das Kleingedruckte lesen: Außen angebrachte Sportgeräte müssen mit einem kältebeständigen Bügelschloß oder einem Stahlummantelten Spiralkabelschloß gesichert sein! Nicht dass es hinterher Tränen gibt.

Mal schauen, wie die Abwicklung dann in der Praxis so ist, gerade wurde uns ein Rennrad geklaut...

Mein genereller Tipp: Es Dieben so schwer wie möglich machen und nichts sichtbar lassen, bspw. Fahrräder abdecken mit Plane, so dass man gar nicht erst drauf aufmerksam wird. Zwei Schlösser, und immer auch ein Bügelschloß. Am Besten auch im Auto irgendwie sichern. Sobald es umständlich wird, geben denke ich die meisten auf.


Geändert von FunKite (09.07.2016 um 13:28 Uhr)
FunKite ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2016, 21:43   #14
set
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Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 4.524
Standard

Zitat:
Zitat von FunKite Beitrag anzeigen
Leider doch wirklich. Für Fahrräder, Computer, Mobiltelefone und andere Sportgeräte gilt eine Obergrenze von 5.000,- €. Nur alles andere bis 10.000. Steht im Antrag und sicher auch irgendwo im Kleingedruckten der VB.
Ich finde in dem Antrag nichts, erst bei der höchsten Police wird der Neuwert (!) ersetzt, sonst nur Zeitwert. So steht es jedenfall im Antrag.
set ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2016, 21:50   #15
FunKite
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Registriert seit: 06/2008
Beiträge: 3.474
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Ja, ich habe mich schon auf die teuerste Police "Comfort-Schutz zum Neuwert" bezogen. Da ich eh bei de RMV/Kravag bin, wars für mich mit 139,- noch erschwinglich und wegen 10 Wochen Elternzeit in Frankreich fand ich das sinnvoll. Bislang hatte ich immer den günstigsten Tarif, auf den ich wohl auch wieder downgraden werde...
FunKite ist offline   Mit Zitat antworten
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