oase.surf - surfers world
      

Zurück   [oaseforum.de] > Hauptbereich > Treffpunkt

Treffpunkt Bereich zum Plaudern, OffTopic, Zeitvertreib, Freestyle, ...

Antwort    « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »  
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 21.11.2003, 18:36   #1
eichi_st
max aus
 
Registriert seit: 08/2003
Ort: Petershagen/Weser
Beiträge: 263
eichi_st eine Nachricht über MSN schicken
Frage

Hi @all!
Mal ne Frage zum BgB, hab nämlich so auf die schnelle im Netz nix gefunden.
Also meine Freundin hat sich bei einem Ortsansässigen Computerladen nen schnurlosen Pad für ne Game Cube gekauft. Der Käufer sagte ihr das sie damit ohne Probleme überall im Raum sitzen könne und das Teil alstrein funktioniert.
Nach einwöchiger Testphase hat sihc aber rausgestellt das dass Teil ein echter Lacher ist man muss sich fast direkt vor das Teil setzen und mit dem Pad genau auf den Sensor zeigen.
Sie wollte das Teil dann zurückgeben aber der meinte das geht nicht er würde es Reparieren und Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen zählt sowieso nix mehr. Was kann ich tun. Wir wollen das Teil nicht mehr und er will uns höhstens (wenn überhaupt) ne Gutschrift dafür geben.
Da er meine Freundin aber so rund gemacht hat im Laden will ich bei ihm keine anderen Artikel mehr kaufen.............
Jemand ne Idee, bzw. Ahnung ob er das so handhaben darf???
für ne schnelle Info wäre ich echt sehr verbunden.

Gruss und thanx Steffen
eichi_st ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2003, 18:46   #2
eichi_st
max aus
 
Registriert seit: 08/2003
Ort: Petershagen/Weser
Beiträge: 263
eichi_st eine Nachricht über MSN schicken
Beitrag

sorry, habsch net gewusst das ich das woanders reinhauen muss.

gruss steffen
eichi_st ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2003, 19:59   #3
Tim72
Benutzer
 
Registriert seit: 05/2002
Beiträge: 1.622
Beitrag

O.k., ich versuch mal was dazu zu sagen. Vorab, ich bin kein Jurist und die letzte Rechtvorlesung ist auch schon lange her...

1. Die oft angebotene Umtauschfrist von 14 Tagen gegen Kassenbon hat keine rechtliche Grundlage. Es ist eine freiwillige Leistung des Handels. Große Ketten (H&M, Mediamarkt, etc.) haben sich natürlich den Service auf die Fahnen geschrieben und bieten diesen Service immer an (deshalb sehen es viele auch schon als selbstverständlich an), einzufordern ist dies allerdings nicht. Örtliche Einzelhändler lassen sich oft nicht auf Rückgaberechte ein, was ihr gutes Recht ist...

2. Dem Verkäufer mit einem Gewährleistungsanspruch zu kommen dürfte auch schwierig sein, denn das Produkt funktioniert ja. Vermutlich wird sich der Hersteller in der Produktbeschreibung auch nicht zu irgendwelchen Zusicherungen hat hinreißen lassen hinsichtlich der Leistung des Geräts.

3. Wenn Deine Freundin einen Zeugen hat, der die Zusicherungen (funktioniert fast im ganzen Haus...) des Verkäufers bestätigen kann, wirst Du ihm Nichterfüllung eines wesentlichen Bestandteils des Kaufvertrags vorwerfen können und Nachbesserung verlangen können. Aber auch ein anderes Exemplar des Controllers wird die gleichen Schwächen aufweisen, so daß es auf eine Wandlung bzw. Rückerstattung des Kaufpreises hinauslaufen wird. Solche Geschichten mußt Du aber im schlimmsten Fall vor Gericht durchdrücken Und ob Dir da nicht der Richter sagt, daß auf dem Karton schon steht, daß das Ding nur über begrenzte Distanz funktioniert, weiß der Himmel...

Und glaub mir aus eigener Erfahrung, Recht haben und Recht bekommen sind in diesem Land nicht nur zwei verschiedene Paar Schuhe, nein es sind völlig unterschiedliche Kleidungsstücke!

Mal was anderes, habt ihr ordentliche Batterien verwendet? Oft hat man ja noch irgendwelche alten Teile zuhaus rumliegen und schmeißt die da rein. Nur reagieren Reichweiten sehr sensibel auf die Batterieleistung.

Alles nach bestem Wissen und Gewissen aber ohne Gewähr.
Tim72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2003, 20:16   #4
Mikki
Enfant terrible
 
Registriert seit: 12/2002
Beiträge: 3.478
Beitrag

Hi Steffen,

den Ausführungen von Tim ist nicht viel hinzuzufügen.
Andererseits solltest Du nicht ignorieren, daß er Dir eine Gutschrift geben möchte. Das ist nach 1-wöchiger Testphase (find ich recht lang!) eher als kulant zu bezeichnen.

Du solltest bedenken, daß der Händler das Teil wieder verkaufen muß, und zwar als Neuteil. Da er die Dinger nicht selber baut, hat er quasi keine andere Wahl, als das Teil wieder ins Regal zu stellen.

Und da ist Dein Schnitt, eijne Gutschrift zu erhalten, nach einer Woche nicht als soo schlecht zu bezeichnen.

Grüße

Mikki
Mikki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2003, 21:49   #5
eichi_st
max aus
 
Registriert seit: 08/2003
Ort: Petershagen/Weser
Beiträge: 263
eichi_st eine Nachricht über MSN schicken
Beitrag

Ich sach erstmal herzlichen Dank!
Also nach euren Angaben ist das schon sehr kolant was der Typ macht. Voll aktzeptiert! Dann werde ich wohl abwarten was seine Tests ergeben. Danke nochmal Jungs.


Gruss Steffen

Ps. Dat mit den Batterien war mein erster Gedanke [img]redface.gif[/img] ) *lol*
eichi_st ist offline   Mit Zitat antworten




Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
14-Tage Rückgaberecht bei Kauf in online-shop Podo1973 Kitesurfen 10 04.01.2005 21:54


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 4.2.3
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.