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Wingfoilen - Das Wingforum Rund um Wingfoilen, Wingsurfen, Wingen, Wings, Wingding usw. |
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19.12.2023, 12:48 | #1 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2003
Ort: Kiel und Bremen
Beiträge: 527
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Klage gegen Wingfoilverbot Nationalpark Wattenmeer
Hallo,
wie damals schon beim Kitesurfen, ist nunmehr beabsichtigt gegen das präventive Verbot des Wingfoilens in der geänderten Befahrensordnung für das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee zu klagen, wonach das Wingsurfen dem Kiten gleichgestellt und somit in weiten Teilen des Nationalpark Wattenmeer verboten oder einschränkend geregelt ist. Siehe hierzu § 6 der Verordnung. Über Sinn und Unsinn möchte ich jetzt hier nicht diskutieren, es geht mir vielmehr um folgende Fragen/Bitten: 1. Wir benötigen noch einen zweiten Kläger/ eine Klägerin, im Idealfall einen Anbieter von Wingfoilkursen im Wattenmeer Nds, HH oder SH, dessen/geren Angebot bzw seine/ihre gewerbliche Tätigkeit durch die neuen Regelungen eingeschränkt ist oder zB der Spot gewechselt werden musste. 2. Vorhandene Gutachten beziehen sich in der Regel darauf, dass das Kitesurfen für die Umwelt/Vögel nicht störender ist als andere Betätigungen, insbesondere gleichgestellt wird mit dem Windsurfen, während die neue Befahrensverordnung ohne irgendeine triftige Begründung weiterhin von erheblichen Störungen durch das Kitesurfen ausgeht und das Wingfoilen mit diesem gleichsetzt, während das Windsurfen abermals keine Einschränkung erfahren hat, also "ungefährlich" bleibt. Weiß jemand von Studien, die Windsurfen und Kitesurfen bei der Störwirkung gegeneinander abgrenzen und die uns deshalb evtl die Möglichkeit geben, das Wingfoilen dem Windsurfen zuzuordnen? Wir gehen jetzt also in die andere Richtung und argumentieren, dass Kitesurfen störender ist als Windsurfen/Wingfoilen, weil muss es ja sein, sonst hätte man Kitesurfen und Windsurfen nicht unterschiedlich behandelt in der neuen Befahrensverordnung. Falls es keine Gutachten gibt, aus denen wir derartiges herauslesen könnten, müssten wir ggf. noch eins in Auftrag geben. Falls es hier Fachleute gibt, oder jemand jemanden kennt, bitte gerne eine kurze Info an mich. COWI wie damals beim Kitesurfen würde jetzt zu lange dauern und wäre auch viel zu teuer. Vielen Dank im Voraus und Gruß Sönke |
19.12.2023, 15:08 | #2 |
martinair
Registriert seit: 11/2007
Beiträge: 116
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Zu der Zeit von dem COWI Gutachten gab es noch kein Wingfoilen. Und wenn ich das richtig verstanden haben sind die Richter dem Gutachten ja nicht gefolgt.
Und bei der letztlich erfolgreichen Revision wurde das nicht mehr betrachtet. Das ging dann nur noch über die formelle Schiene, dass die niedersächsische Nationalparkbehörde nicht die Befahrung einer Bundeswasserstraße regeln kann. Aus Sicht des Gesetzgebers ist die Störwirkung der Kitesurfer also im Moment erwiesen. Und das Wingfoilen ist halt leider dem Kitesurfen gleichgestellt, weil das Wasserfahrzeug von einem Drachen oder Flügel gezogen wird. Ich denke mal, dass die ehemaligen America's Cup Katamarane von diesem Verbot auch betroffen wäre. Wäre dann sehr interessant zu klären, ob das auch für die aktuellen AC40 mit ihrem doppelwandigen Großsegel gilt. Das ist ja auch so eine Art Flügel. Und da gibt es ja sogar eine einigermaßen ambitionierte deutsche Kampagne. https://www.embracingteam.de/ |
19.12.2023, 15:32 | #3 | |
Benutzer
Registriert seit: 08/2003
Ort: Kiel und Bremen
Beiträge: 527
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Hey, danke für Deine Ausführungen.
Der Fall ist hier aber etwas anders. Damals ging es tatsächlich nur um die Regelungskompetenz. Das ist überholt, seit die Befahrensverordnung geändert wurde. Hier geht es nun darum, ob das Verbot materiellrechtlich gerechtfertigt ist, deswegen soll vorsorglich der Vortrag noch mittels Gutachten, falls möglich untermauert werden. Die Gleichstellung von Kitesurfen und Wingsurfern ist insofern gerade der Anknüpfungspunkt, der angegriffen wird, weil es hierzu auch keinerlei Begründung im Verordnungsgebungsverfahren gab. Das Wingsurfen (nicht Wingfoilen laut Text der VO) ist in letzter Minuten in die VO gerutscht auf Betreiben der Umweltverbände scheinbar. Der Wing ist nach der Definition gerade kein Drache, sondern ein Segel, das gehalten wird. Wingsurfen nach der VO und Windsurfen unterscheiden sich insofern nur durch den Mast. Auf das Foil stellt die VO gar nicht ab, deshalb hinkt der Vergleich zum AC Kat etwas. Der Verordnungsgeber meint scheinbar, dass die Störwirkung von Wingsurfern anders zu beurteilen sei, als von Wingfoilern und das ohne irgendeine Grundlage. Wenn es wenigstens um ein Foil gehen würde, mit dem bspw angeblich Robbenbabys aufgeschlitzt werden, könnte man es ja noch verstehen Deshalb noch mal zur Klarstellung: ist irgendwem ein Gutachten / eine Studie bekannt, in dem/der eine Vergleich zwischen Windsurfern und Kitesurfern gezogen wird was das Störpotenzial angeht? Danke Zitat:
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21.12.2023, 21:00 | #4 |
windsporttracker.com
Registriert seit: 06/2013
Ort: Schorfheide
Beiträge: 780
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versuche mal die Leipziger um Familie Kümpel zu erreichen.
ggf. haben die etwas bezüglich des Verbots in Sachsen. |
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