oase.surf - surfers world
      

Zurück   [oaseforum.de] > Hauptbereich > Snowkiten / Landkiten

Antwort    « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »  
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 10.03.2025, 14:12   #1
Andre23
Dacronstreifen...
 
Registriert seit: 04/2003
Beiträge: 473
Standard Dänemark verbietet Buggykiten ect. an seinen Autostränden

https://www.daenemark.guide/news/rom...euge-erlassen/
Andre23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2025, 16:58   #2
Matten Turner
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2005
Ort: south lower saxony
Beiträge: 389
Böse

https://www.strandsegler.net/2025/03...-in-daenemark/

...nicht Straßentauglich...

Warum nicht auch das Surfen auf dem Wasser verbieten?
Surf /Kite Boards haben keine Positionslichter und Kennzeichnung.
Matten Turner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2025, 09:05   #3
set
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 4.751
Standard

Ja die spinnen die Dänen, oder besser gesagt die Polizei dort. Aber wie eigentlich fast immer, ist die Ursache dafür bei den Beteiligten zu suchen. In Römö sind ein paar Strandsegler da rumgefahren wo sie eigentlich nicht sollten und die anwesenden Fußgänger haben sich (zu Recht) bei der örtlichen Polizei beschwert. Die hat dann so entschieden…

Wenn es bei dieser Entscheidung bleiben sollte wird der anstehende Urlaub im Mai unser letzter in Dänemark sein…
set ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2025, 09:45   #4
Smeagle
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2015
Ort: München
Beiträge: 8.976
Standard

Ich habe es nur am Rande verfolgt, aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist es einfach die Rechtslage, die klargestellt wurde. Keine neue Regelung sondern wurde bisher nicht richtig interpretiert bzw. ignoriert.
Smeagle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2025, 10:39   #5
set
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 4.751
Standard

Zitat:
Zitat von Smeagle Beitrag anzeigen
Ich habe es nur am Rande verfolgt, aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist es einfach die Rechtslage, die klargestellt wurde. Keine neue Regelung sondern wurde bisher nicht richtig interpretiert bzw. ignoriert.
Prinzipiell richtig, die Strände in DK zählen zum öffentlichen Verkehrsraum mit den entsprechenden Regelungen. Allerdings gibt es in Römö und in Fanö abgegrenzte Fahrgebiete in den sich die Strandsegler und Kitebuggys bewegen. Das hat auch gut mehr als 40 Jahre funktioniert, ernsthafte Probleme hat es nie gegeben. Die betroffenen Gemeinden sind ja alles andere als begeistert von dieser Entscheidung. Wenn man es dann ganz genau nehmen will, wie sieht es aus mit spazieren gehen, Sandburgen bauen, Sonnenbaden, Drachenfest, Bernsteinsuchen… Alles auf öffentlichem Verkehrsraum. Im Hintergrund wird ja schon daran gearbeitet, wenigstens für die Fahrgebiete in Römö und Fanö eine Lösung zu finden. Obwohl es echt schade ist, gibt so schöne Ecken an der Nordsee wo ich mit Buggy unterwegs war…
set ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2025, 10:47   #6
Smeagle
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2015
Ort: München
Beiträge: 8.976
Standard

Ich denke, das Problem wurde erkannt - ist ja auch versicherungstechnisch echt schwierig und MUSS gelöst werden - nun kann man an einer sauberen Lösung arbeiten. Dauert halt alles seine Zeit.

- Oliver
Smeagle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2025, 11:20   #7
set
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 4.751
Standard

Nochmal - in den Fahrgbieten gab es keine Probleme. Probleme gab es weil sich Strandsegler außerhalb der Fahrgebiete unterwegs waren. Wer eine Lizenz zum Kitebuggyfahren oder Strandsegeln hatte, brauchte eh schon eine Versicherung.
Ist Bestandteil der Haftpflichtversicherung, Vereinsmitglieder in D waren zusätzlich noch über den Verein abgesichert. Die mit Leihkarts unterwegs waren über den Verleiher…
set ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2025, 11:36   #8
Smeagle
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2015
Ort: München
Beiträge: 8.976
Standard

Zitat:
Zitat von set Beitrag anzeigen
Wer eine Lizenz zum Kitebuggyfahren oder Strandsegeln hatte, brauchte eh schon eine Versicherung.
Das ist nicht das Problem, aber wenn Du gegen Gesetze verstößt könnte das halt als grob fahrlässig gelten oder auch gleich ganz ausgeschlossen sein in den Versicherungsbedingungen, das meinte ich.
Smeagle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2025, 14:49   #9
windwolves
Mr.Kitearea
 
Registriert seit: 04/2007
Ort: Wiesbaden/Münsterappel
Beiträge: 976
Standard Petition- Bitte unterschreiben

Hier der Link zur Petition gegen das Fahrverbot für Kitebuggy, Klb, Winger und Strandsegler.

https://www.change.org/p/erlauben-si...edium=copylink

Es steht nächste Woche wohl ein Treffen mit Politik und kommunalen Vertretern an, um eine Lösung zu finden.
Jede Stimme zählt! Danke.

creeds
Guntram
windwolves ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2025, 08:23   #10
ALL-BLACK
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2014
Ort: DK
Beiträge: 1.493
Standard . . . . . so dann

. . . .

8 Strände wieder offen, u.s Römö, Fanö, Lökken etc etc
ALL-BLACK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2025, 08:50   #11
joern
Benutzer
 
Registriert seit: 02/2005
Ort: Lübeck
Beiträge: 1.094
Standard

Hast Du dazu einen Link wo die Info herkam?
Würde das gerne weiterleiten...
joern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2025, 15:16   #12
set
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 4.751
Standard

Zitat:
Zitat von ALL-BLACK Beitrag anzeigen
. . . .

8 Strände wieder offen, u.s Römö, Fanö, Lökken etc etc
Na ja, ganz noch nicht. Wenn ich es richtig Verstanden hab gab es ein Dekret des Verkehrsminister der bestimmte Regeln zum Fahrbetrieb beinhaltet. Die Einspruchsfrist dagegen endet am 15.Mai und ab da dann der Fahrbetrieb wieder für die Allgemeinheit möglich. So den der Grundstücksbesitzer zustimmt und keiner Einspruch erhebt. Jetzt dürfen nur kommerzielle Verleiher mit Ausnahmegenehmigung fahren.
set ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2025, 20:40   #13
ALL-BLACK
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2014
Ort: DK
Beiträge: 1.493
Standard

Løkken
Blokhus
Vejers Strand
Børsmose Strand
Blåvandhuk
Rindby Strand, Fanø
Lakolk, Rømø
Sønderstrand, Rømø
Flyvestation Værløse
ALL-BLACK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2025, 14:18   #14
set
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 4.751
Standard

Mal ein Zitat aus einer Facebook Gruppe:

Zitat:
Neue Info zum Thema Strandsegeln!
Verkehrsminister Thomas Danielsen will das Landsegeln auf Fanø und Röm wieder genehmigen. Ab Mitte Mai könnte es wieder losgehen. Eine neue Bekanntmachung befindet sich in der Anhörung.
Die Saison scheint gerettet: So schnell wie die Polizei das Strandsegeln auf Röm und Fanø verboten hat, so schnell teilt Transportminister Thomas Danielsen (V) jetzt mit, dass die Ausübung dieses Sports auf den beiden Inseln wieder erlaubt ist. Vermutlich schon ab Mitte Mai.
Seit Anfang März ist das Fahren von Kitebuggies, Blokarts und Strandseglern nicht mehr erlaubt. Mit Rücksicht auf andere Strandgäste untersagte die Polizei den Sport, da es diesbezüglich Anfragen gegeben haben soll. Doch nun gibt es gute Nachrichten aus Kopenhagen.
„Strandsegeln ist eine große Attraktion in diesen Regionen und konnte problemlos viele Jahre betrieben werden. Das wollen wir nicht mit einer zu straffen Gesetzgebung unterbinden. Mit einer neuen, kurzen Bekanntmachung wird die Ausübung des Sports wieder erlaubt, vermutlich ab Mitte Mai, damit nicht noch mehr Urlaubsgäste ihre Ferien absagen, die in der Erwartung, am Strand segeln zu dürfen, Sommerhäuser gemietet haben“, erklärt Danielsen.
Ab Mai vielleicht wieder Strandsegeln am Süderstrand auf Röm
Mit Genehmigung der Grundstückseigentümer ist Landsegeln in Løkken, Blokhus, Vejers Strand, Børsmose Strand, Blåvandshuk, Rindby Strand, Fanø, Lakolk (Röm), Süderstrand (Röm) und dem Flugplatz Værløse gestattet.
In der Bekanntmachung des Transportministeriums heißt es unter anderem, dass das Landsegeln in der Dämmerung und Dunkelheit verboten ist. Gleiches gilt, wenn Hochspannungsmasten in der Nähe stehen. Die Fahrzeuge müssen sicher und wirksam zum Halten gebracht werden können. Bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von über 12 m/s darf nicht am Strand gesegelt werden.
Die Bekanntmachung befindet sich bis zum 2. Mai in der Anhörung.
Hier ist der Entwurf für die Bekanntmachung in dänischer Sprache:

Entwurf einer Verordnung zur Nutzung von Windkraftfahrzeugen
gemäß § 68 Abs. 1. 1 und 5 sowie § 118 Abs. 13 1. Halbsatz StGB, vgl. Gesetzesdekret Nr.
1312 vom 26. November 2024, wird nach Genehmigung gemäß § 3 Absatz 1 festgelegt. 1, in der Verordnung
Nr. 373 vom 9. April 2024 über die Aufgaben und Befugnisse der dänischen Verkehrsbehörde und das Recht auf Berufung:
Fahren eines windbetriebenen Fahrzeugs

§ 1. Ein windbetriebenes Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das ausschließlich Wind als Antriebsmittel nutzt.

§ 2. Das Fahren mit Windkraftfahrzeugen darf in den in Anlage 1 genannten Gebieten nur mit
Zustimmung des Grundeigentümers und nicht
1) bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von mehr als 12 m/s,
2) während der Beleuchtungszeiten oder
3) in Gebieten erfolgen, in denen Hochspannungsleitungen verlaufen.

§ 3. Der Fahrer eines windbetriebenen Fahrzeugs hat die unbedingte Pflicht, allen anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren.

§ 4. Das Führen eines windbetriebenen Fahrzeugs kann durch andere Rechtsvorschriften eingeschränkt sein.
Bremsen

§ 5. Ein windbetriebenes Fahrzeug muss bei
jeder Geschwindigkeit und unter allen Lastbedingungen sicher und wirksam anhalten oder bremsen können.
Die Funktion der Bremsen darf durch Witterungseinflüsse nicht wesentlich beeinträchtigt werden .
Stück 2. Bei windbetriebenen Fahrzeugen, die durch Loslassen der Schlaufe gebremst werden, dürfen keine Knoten
oder Klammern vorhanden sein, die das Bremsen des Fahrzeugs verhindern.
Lenkgetriebe

§ 6. Ein windkraftbetriebenes Fahrzeug muss mit einem Lenkgetriebe
ausgerüstet sein, das so beschaffen ist, dass das Fahrzeug
1) leicht, sicher und schnell gelenkt werden kann,
2) den bei normalem Gebrauch auftretenden Beanspruchungen standhält und 3) dass im Lenkgetriebe als Ganzem oder in seinen Einzelteilen kein nennenswertes Spiel
durch Verschleiß o. Ä. auftritt. Sicherheit

§ 7. Der Fahrer eines windbetriebenen Fahrzeugs muss vor Fahrtantritt mit der Bedienung des Fahrzeugs vertraut sein. 2. Fahrer und Beifahrer von windbetriebenen Fahrzeugen müssen Helme tragen. Stück 3. In einem Windkraftfahrzeug dürfen nicht mehr Personen transportiert werden, als das Fahrzeug aufnehmen kann. Strafe und Inkrafttreten

§ 8. Verstöße gegen die §§ 2 und 3 sowie 5–7 werden mit einer Geldbuße geahndet.

§ 9. Die Durchführungsverordnung tritt am 15. Mai 2025 in Kraft.
hätte ich eher einem deutschen Beamten zugetraut.
set ist offline   Mit Zitat antworten




Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 4.2.3
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.