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17.12.2020, 22:58 | #41 |
Dacronstreifen...
Registriert seit: 03/2003
Beiträge: 458
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@wattenboardsport: Das ist mal eine super positive Nachricht zum Abschluss dieses doch für uns alle sehr turbulenten Jahres, vielen Dank das Ihr da nicht locker gelassen habt!
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18.12.2020, 09:23 | #42 |
gesperrt
Registriert seit: 06/2020
Beiträge: 215
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@kaisurfer
Danke für deine Ausführungen. Klingt fast, als trägst du Uniform. Ich habe nicht behauptet das Platzverweise schriftlich erfolgen müssen oder dazu aufgefordert, einen solchen nicht zu befolgen. Das ist den Stress sicher nicht wert ! Zur Not schriebt man Dienstaufsichtsbeschwerden. Die interessieren zwar eigentlich niemanden, für den einzelnen Beamten ist das allerdings doof, weil die halt irgendwo in den Akten sind und bei Bedarf jederzeit hervorgeholt werden können. Eine "strittige" Ordnungswidrigkeit, kann aber kein Grund für unmittelbaren Zwang sein. Solange es sich nicht um ein dynamisches Demonstrationsgeschehen handelt, sollte der Beamte ja eigentlich auch genug Zeit für eine Schriftstück haben. Er wird ja auch die Personalien aufnehmen wollen, im Zweifel. Damit dokumentiert ist, wer des Platzes verwiesen wurde. Dauer und Umfang des Verweises müssen genannt werden, richtig ? Bei einer Zuwiderhandlung ist dann mit Strafe zu rechnen. Dazu muß ja klar benannt werden, was verboten ist. Wieso sollte das nicht schriftlich erfolgen können ? Die haben doch immer etwas zu schreiben dabei. Wenn ich anfange die Ordnungshüter zu schubsen, sieht das natürlich anders aus. Richtig ist, mit "Dorfpolizisten" kann man meist ganz vernünftig Reden, zumindest mit einem von beiden. Die Frage stellen, wo es denn erlaubt sei, ist die beste Option ! Ich habe allerdings schon die Erfahrung gemacht, daß sich der Inhalt des erstellten Aktenzeichen durchaus etwas vom Geschehen unterscheiden kann. Schon lustig, wie unterschiedlich manchmal die Wahrnehmung ist. Gut das man Videoaufnahmen machen darf, solange man noch nicht Teil einer polizeilichen Maßnahme ist. @soso Und deine Ausführungen klingen für mich, als wärst du der Sachbearbeiter im Ordnungsamt. Oder sogar Volljurist ? Das ist ja das schöne an unbestimmten Rechtsbegriffen und kommunalen Verordnungen ! Meiner Erfahrung nach werden die Untergeben vorgeschickt um unliebsame Dinge zu "regeln". Nämlich genau damit der Name des Vorgesetzten nicht auf solche Sachen steht, falls sich doch mal jemand wehrt und es peinlich fürs Amt wird. Immer höflich bleiben. Aber bestimmt ! Auf die aktuelle Rechtsprechung hinweisen, nach Alternativen fragen, Name/Dienstelle erfragen, auf einen schriftlichen Verweis bestehen. Sie können euch nicht von der ganzen Küste verbannen ! Dass heißt aber nicht, daß sie das nicht behaupten werden. |
21.12.2020, 05:12 | #43 |
Benutzer
Registriert seit: 01/2011
Beiträge: 38
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Ein Platzverweis muss natürlich örtlich und zeitlich bestimmt sein. Dies muss aber nicht schriftlich erfolgen. Auch wenn Zeit dazu wäre, ein solches Schriftstück auszustellen.
Ich wollte nur auf die Ungereimtheiten hinweisen. Dabei möchte ich es jetzt aber auch belassen. |
23.07.2021, 18:37 | #44 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2012
Beiträge: 468
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Vielleicht noch interessant, wie es wohl weiter geht...
https://www.fdpbt.de/anfrage/kleine-...-im-wattenmeer |
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