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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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04.11.2008, 12:31 | #81 |
Gast
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stift,
sorry für meine recht blöde und platte antwort: wer hier behauptet, immer alle bretter im wasser zu sehen, der kitet in einer badewanne ohne schaum!!!! mit so einer antwort, hilft dir dein privat rechtsschein auch nichts. du wirst noch nicht mal für ernst genommen! Ole |
04.11.2008, 12:48 | #82 | |
gesperrt
Registriert seit: 12/2007
Beiträge: 1.985
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Zitat:
Weiter braucht man überhaupt nicht zu dsikutieren.. Mir hat auch mal ein Surfer mein verlorenes Kiteboard überfahren und sich ne Finne gebrochen. Hat Schdenersatz verlangt. Scheinen Windsurfer generell so zu sehen dass sie Schwimmer überfahren dürfen.. lächerlich... |
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04.11.2008, 12:53 | #83 |
Benutzer
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Beiträge: 5.291
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04.11.2008, 13:02 | #84 |
Benutzer
Registriert seit: 10/2007
Beiträge: 872
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__________________________________________________ _______________
Mir hat auch mal ein Surfer mein verlorenes Kiteboard überfahren und sich ne Finne gebrochen. Hat Schdenersatz verlangt. __________________________________________________ _______________ Kann mir wirklich nicht vorstellen, daß er sowas zu fleiß gemacht hat Ich habe immer sehr penibel auf mein Material geachtet und aufgepaßt - mir würde nicht im Traum einfallen, daß ich im Wasser etwas bewußt ramme. So ein modernes Surfbrett kostet gut doppelt soviel wie ein Kite-Board und ist auch bezüglich Beschädigungen wesentlich empfindlicher und für ne gute Finne zahlst immer zwischen 100.- und 200.- Euro |
09.12.2008, 14:06 | #85 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2004
Beiträge: 885
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also ich würd als der windsurfer auf "finders-keepers" machen und vom Restwert oder Finderlohn meinen Schade bezahlen.
PS: ab welcher Entfernung vom Kiteboard greift eigentlich das Seerecht - Treibgut darf behalten werden oder muss gegen hohe Bergungsgebühr zurück gegeben werden? |
09.12.2008, 15:09 | #86 |
(Sch)windsucht
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Ort: Häämburch, jetzt Bad Oldesloe
Beiträge: 394
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Sehr schmaler Grad.
aber Mein Rechtempfinden: Ich bin für mein Tun und Handeln verantwortlich. Sollten Leute durch mein Tun und Handeln oder durch mein Material in Bedrängnis oder Not geraten, bin ich in der Haftung. Das gleiche gilt natürlich für Beschädigungen am Fremdmaterial durch mein Material. |
10.12.2008, 00:22 | #87 | |
Wasser-Wasser-Wasser
Registriert seit: 10/2006
Ort: Bochum oder am Wasser
Beiträge: 2.032
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Prinzipien
Zitat:
Es gibt immer wieder Situationen, die nicht 100% beherrschbar sind. Ich hatte als Kiter auch schon einen Zusammenstoß mit ´nem Windsurfboard, weil mich eine Boe in Zusammenarbeit mit einer kleinen Welle ausgehebelt hat. Dann entschuldigt man sich gegenseitig und gut is. Ich konnte zwar 2 Tage kaum laufen - aber es ist eben ein "Extremsport". Wenn jeder Rücksicht nimmt und etwas Abstand hält - das gilt für alle Wassersportler - haben wir alle mehr Spaß!!! Allessurfer |
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10.12.2008, 17:32 | #88 | |
Benutzer
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Beiträge: 3.474
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Zitat:
Meine Meinung: Die rechtliche Seite ist die eine und fällt vermutlich eh' je nach Einzelfall und Richter in so einer Sache mal so, mal so aus. Ich würde mich frei nach Erlinger (http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/liste/l/10) verhalten: Wenn ich oder etwas von mir (das Board) einen Schaden verursacht, komme ich logischerweise dafür auf, Recht hin, Recht her. Das ist keine Rechts- sondern eine Fairness- und Anstandsfrage. Wärst Du nicht dagewesen, wär das Board nicht dagewesen, wär nichts passiert. Der Vergleich mit dem parkenden Auto hinkt, weil man das nicht übersehen kann. |
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10.12.2008, 18:57 | #89 | |
Benutzer
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Zitat:
was ist das bitte für ein rechtsverständniss? du musst als surfer (egal wind- oder kitesurfer) einfach schauen wo du hinfährst. wenn dann mal was passiert muss man halt auch grade stehen. normalerweise regelt das eh die haftpflicht. und das argument mit "wenn nicht dagewesen, dann nix passiert" kannst du auf ihn auch anwenden... |
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10.12.2008, 19:29 | #90 |
Benutzer
Registriert seit: 06/2008
Beiträge: 3.474
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Ich sehe einen Unterschied zwischen einem Schwimmer und einem Board. Und ich kann mir vorstellen, dass man ein Board vielleicht nicht so gut sieht, besonders wenn die Farbe dunkel ist.
D.h. man kann nicht unbedingt erwarten, dass der Surfer das Board sieht, aber man darf erwarten, dass er einen Schwimmer sieht. Wenn ich mir es aber recht überlege, sind da, wo ich kite, keine Schwimmer, sonst würde ich da auch nicht reingehen, zu gefährlich, eben, weil man sie übersehen könnte. Und das Board ist das Hinderniss, dass da nicht hingehört. Auf jeden Fall gehört es weniger hin als der Surfer. Dass es *verloren* wurde, spricht doch schon dafür, dass es aufgrund eines Fehlverhaltens (Fahrfehler) dort war. Deshalb ist es (das Board - und somit der Fahrer) schuld. Nur meine Meinung, hat mit Rechtsverständnis nix zu tun, denn unser Recht verstehe ich oft nicht |
10.12.2008, 19:40 | #91 | ||||
Benutzer
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Zitat:
Zitat:
im endeffekt geht es darum, dass du schauen musst wohin du fährst. wenn was passiert (was ja passieren kann), dann muss man auch für sein verhalten gerade stehen. Zitat:
was würdest du sagen wenn ein surfer vom board geschmissen wird, und sich etwas vom equipment entfernt wiederfindet? was wenn nun ein segelboot drüberfährt? ist der surfer schuld und muss den schaden am boot bezahlen? Zitat:
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10.12.2008, 19:47 | #92 | |
Bladekites etc...
Registriert seit: 08/2007
Ort: Neusiedlersee, Austia
Beiträge: 4.530
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Zitat:
Im Grunde ist sowas einfach Pech, wer für soetwas wirklich aufkommen muss (rein rechtlich gesehen) würd mich auch interessieren. Ich mein ich schau wenn einer bodydraggt wo sein Board sein könnte aber wenns dann unverhofft unter meins kommt....sorry einfach pech gehabt. Sowohl wenn bei mir was hin ist als auch beim "Unfallgegner". Ich zahl sicher nicht seinen Schaden erwarte mir aber auch keine Abgeltung, dann kommts halt drauf an wie man über das ganze sprechen kann.....wie gesagt ev. Versicherung. Schwimmer sind definitiv viel einfacher zu sehen. |
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10.12.2008, 19:54 | #93 | |||
Benutzer
Registriert seit: 06/2008
Beiträge: 3.474
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn ich über einen Kasten Bier fahre, den jemand auf der Straße verloren hat, bin aber auch der Meinung, der Verlierende ist schuld. Ich gebe aber zu, dass man tatsächlich darüber diskutieren kann, womit man im Wasser zu rechnen hat. Denn wenn man auf der Straße mit Bierkisten zu rechnen hätte, würde man vielleicht auch eher nicht drüberfahren, wenn mal einer rumliegt... (Blöder Vergleich?). Also feige und kindisch passt nicht hierher. Ich habe halt einen anderen Standpunkt als Du, ich respektiere Deinen ja auch (wenn ich auch meinen richtiger finde) *gg* Ich sag mal, wenn jeder aufpasst und sich vernüntig verhält (Abstand), sind solche Sachen vielleicht eh' meist zu verhindern, oder? |
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10.12.2008, 20:03 | #94 | |
Benutzer
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Zitat:
für mich ist der fall sonnenklar, aber akzeptier natürlich, dass fast alle einer anderen meinung sind |
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10.12.2008, 20:19 | #95 |
Seegrasmäher
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loooool sorry evolution82 - aber das was du hier vom Stapel lässt ist sowas von unlogisch!!!
schön das du für dein verlorenes Board den SUrfer dafür zur Verantwortung ziehen willst - und das mit Argumenten bringst von wegen Schwimmer können genauso übersehn werden - loool- das ist sowas von weit hergeholt - weiter gehts wirklich nicht mehr!!! wenn Du dein Board verlierst - dann bist du dafür verantwortlich wenn ein SUrfer oder Kiter drüber fährt und dadurch nen Schaden erleidet!!! Denn 1. hast du auf dein Material aufzupassen und auf andere Rücksicht zu nehmen - was meinst du denn wenn du ne Dachlatte von deinem AUtodach verlierst und nen AUto ballert da rüber und verunglückt - ganz klar - DU bekommst die Schuld (sofern man gesehn hat das die Dachlatte von deinem AUto runterkommt) - du wirst den Schaden regulieren müssen,egal ob der andere AUtofahrer die Latte hätte sehn müssen - denn DU hast nicht dafür gesorgt das es ordnungsgemäss an deinem Auto befestigt war!!! ohne es so zu meinen denn ich weiss die Verletzungsgefahr einer Leash ist sehr gross - aber der Richter wird dir sagen das du das Board an dir hättest befestigen müssen, sodass es nicht verloren gehn kann - bumms - ende aus!!! 2. endscheidet wie schon oft gesagt der gesunde Menschenverstand - wenn sowas passiert!!! endweder man einigt sich am STrand - oder es muss eben vor den Richter - aber glaub mir so schafft man keine Tolleranz für den SPort - gerade in Zeiten wo immer mehr SPots für Kiter gesperrt werden - und bedanken darf Kiter sich dann bei Kitern wie dir und deiner Einstellung!!!! naja, ist schon nen heikles Thema - hoffe das sowas nicht eintrifft - denn es wird ne unschöne Sache!!! Aloha,Lars - der schon öfters Kitern ihr verlorenes Board gebracht hat - als WIndsurfer wohl gemerkt!!!! |
10.12.2008, 20:38 | #96 | |
Benutzer
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schlecht geschlafen noworkteamsurfer?
warum musst du hier sinnlos rummotzen und beleidigend werden? war doch bis jetzt halbwegs ne sachliche diskussion, oder? Zitat:
ich bin immer für reden usw. sorry, du hast null plan, kennst mich nicht, und pisst mich an?!! auf so eine diskussion hab ich null bock - servus |
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10.12.2008, 23:22 | #97 | |
gesperrt
Registriert seit: 12/2007
Beiträge: 1.985
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Zitat:
Als ich ihn drauf aufmerksam machte dass es Diesbstahl ist was er da treibt, war er so kess und verlangte 60,- für seine neue Finne... |
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11.12.2008, 00:13 | #98 |
Gast
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Mal abgesehen, daß es sich bei dem Thread um alte Kamillen handelt, siehe
http://surfforum.oase.com/showthread.php?t=38154 nochmal das Urteil bezüglich verlorener Ladung aus dem alten Thread. Ihr dürft nicht über alles drüberbügeln, was euch im Weg rum steht. Ihr habt auch keine eingebaute Vorfahrt. Und übrigens. Macht mal den Führerschein, da kriegt man das in der Theorie erklärt. http://www.pkwchannel.de/urteile-5,10242.html Autobahnunfall durch verlorene Ladung Ein Lkw-Fahrer kam wegen eines so genannten Sekundenschlafs auf der Autobahn ins Schleudern und verlor dabei einen Teil seiner Ladung. Mehrere Tonnen Papier verteilten sich auf die gesamte Fahrbahn. Obwohl der Unglücksfahrer sofort die Warnblinkanlage einschaltete und ein Warndreieck aufstellte, fuhr ein nachfolgender Pkw-Fahrer auf die Ladung auf und wurde hierbei erheblich verletzt. Das Oberlandesgericht Koblenz kam zu einer Haftungsverteilung von 70 Prozent zulasten des Pkw-Fahrers. Dessen Verstoß gegen das Sichtfahrgebot überwog nach Auffassung der Richter gegenüber dem Verschulden des Lkw-Fahrers erheblich, obwohl dieser den Unfall infolge Übermüdung verursacht hatte. Und hier lag noch ein Fehlverhalten des LKW-Fahrers vor. |
11.12.2008, 07:14 | #99 |
Benutzer
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Beiträge: 3.474
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Interressant, typisch unsere Gerichte... Fairnessmäßig sehe ich trotzdem den LKW-Fahrer in der Pflicht.
Die Sache mit Ebay ist auch sch... Selbst wenn ich im Recht bin, kann ich nicht einfach jemandem Unrecht tun, um mein Recht durchzusetzen. Von wegen selbe Stufe und so. |
11.12.2008, 08:08 | #100 |
Gast
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@FunKite
Jeder Verkehrsteilnehmer muß innerhalb der vorgesehenen Grenzen sein Fahrzeug anhalten können. Da deckt sich mein privates Rechtsverständnis mit dem vom Gericht angewendeten Recht. Wenn du das nicht verstehst, ist das dein Problem. Und mögliche Folgen bedenken. |
11.12.2008, 08:22 | #101 |
laßteuchnichtspalten
Registriert seit: 02/2003
Beiträge: 8.666
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letztens, als es hier so geschneit hat
ich fahr ganz lässig mit meinem bus zur arbeit, als plötzlich eine ältere dame zu fuß meine fahrbahn kreuzen wollte. wie es kommen mußte, sie ist ausgerutscht und lag wie ein maikäferchen auf dem rücken. dank meiner vorausschauenden und sehr umsichtigen fahrweise, konnte ich mein gefährt gerade noch vor ihr zum stehen bringen. natürlich war ich getresst und machte mir etwas luft indem ich die dame ordentlich anschrie, sie solle doch gefälligst etwas mehr aufpassen und sich beeilen, die fahrbahn zu räumen. zum glück wurden durch mein lautes rufen einige passanten aufmerksam, die dann leider sehr schleppend, aber immerhin bald der dame helfen konnten.(ein älteres paar mit sinnlos schweren einkaufstaschen)
durch das halb geöffnete fenster habe ich dann noch schnell bemerkt, wieviel glück die dame hatte, das genau ich den unfall rechtzeitig bemerkt habe und wie gefährlich doch ihr felverhalten war. zur besseren anschauung bin ich dann über die liegengebliebenen einkauftaschen gefahren. die 3 waren so glücklich über die demonstration, das sie mir noch sehr lange mit erhobenen armen nachgewunken haben, wie ich im rückspiegel gut erkennen konnte. tigga, kleiner pfadfinder mit vielen so guten taten |
11.12.2008, 09:30 | #102 | |
Windsucher
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Ort: Brandenburg
Beiträge: 1.137
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Zitat:
Sorry, aber wenn sich eine hilflose alte Dame vor mir auf die Straße legt, motze ich sie nicht an sondern steig aus und helf ihr auf, Fehlverhalten hin oder her! Und dann noch über die Taschen fahren? Bist echt'n Held! |
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11.12.2008, 09:31 | #103 |
laßteuchnichtspalten
Registriert seit: 02/2003
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11.12.2008, 11:00 | #104 |
(Sch)windsucht
Registriert seit: 11/2004
Ort: Häämburch, jetzt Bad Oldesloe
Beiträge: 394
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@evolution82
Jipp, hast ja fast Recht! Allerdings wird die nicht ausgewiesene Surfzone zur Badezone, wenn sich dort ein Schwimmer aufhält. Damit ist jetzt die rechtliche Situation eine völlig andere. Kachelt ein Surfer den jetzt an, dann ist er auch in der Haftung. Für mein rumtreibendes Material hafte ich als Kiter. |
11.12.2008, 14:30 | #105 |
Benutzer
Registriert seit: 10/2007
Beiträge: 872
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Hat doch auch mal einen Bootsunfall gegeben:
Schnorchler wurde durch Schiffsschraube eines Motorbootes verletzt Der Schuldige war der Motorboot-Fahrer - wurde verurteilt. Wie soll man vom Boot aus einen Schnorchel sehen - so ist aber die Rechtslage |
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