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Alt 16.03.2023, 19:15   #1
keiten
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2009
Beiträge: 100
Standard Garantie, Gewährleistung - geht sie an neuen Besitzer über?

Hallo,

Ich lese immer wieder bei gebrauchten Kites die noch Garantie oder Gewährleistung haben das die Rechnung vom Shop mitgeliefert wird und die Garantie oder Gewährleistung auf den neuen Besitzer übergeht.

Jetzt habe ich aber auch schon gehört das die Garantie bzw. Gewährleistung nicht mitverkauft werden kann und es keine Garantie vom Shop oder Hersteller gibt?

Wie ist da eure Info dazu?

Danke
keiten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2023, 06:24   #2
Sebastian_Kroll
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2001
Ort: Ottensen / Hamburg
Beiträge: 7.344
Standard

Dazu sollte man erst einmal unterscheiden….

Gewährleistung/Sachmangel : Gesetzlich geregel ggü dem Verkäufer beim Verbrauchsgüter…bedeutet , dass die verkaufte, vermietete oder hergestellte Sache nicht die vereinbarte Soll-Beschaffenheit aufweist. Bei neuen Sachen 24 Monate, bei gebrauchten kann diese auf 12 Mon verkürzt werden( als Privatperson ist ein Ausschluss möglich) Nach 12 Monaten ( ab Kaufdatum 2022, vorher 6 Monate) gibt es eine Beweislastumkehr, dass heißt, dass ihr ab dem 13 Monat den Mangel nachweisen müsst. Vorher hat der Händler den Nachweis zu erbringen.

Garantie: hierbei handelt es sich um eine freiwillige vom Garantiegeber( zb Hersteller ) gegebene Zusicherung. Die Bedingungen sind vom Garantiegeber frei festlegbar, dementsprechend sollte man sich diesbezüglich in den Bedingungen informieren über Art und Umfang.

Den Anspruch hat der Käufer ggü dem Verkäufer und die Person, die den sogenannten Garantievertrag abgeschlossen hat.

Sollte man also einen Mangel oder halt den Eintritt eines Garantiefalls haben, wendet man sich an den jeweiligen Vertragspartner.

Beim Gebrauchtkauf ist dies der Verkäufer der gebrauchten Sache ( kommt eigentlich ja eh nur für einen Mangel infrage, da man als Privatperson idr keine Garantie gibt). Um als Privatperson keine Haftung bei Mängeln übernehmen zu müssen , kann man diese wirksam ausschließen. Dies muss man dann halt beim Verkauf tun und gilt nicht für arglistig verschwiegene.

Sollte der Verkäufer noch Ansprüche haben( Garantie= Bedingungen Prüfen, ob Personenbezogen) vom vorherigen Kauf ( also Privatperson kauft vom Händler und verkauft innerhalb des Zeitraums weiter), kann der neue diese dann geltend machen mit Nachweisen ( Kaufvertrag/Rechnung Erstkäufer und den Nachweis des zweiten Geschäfts, da sonst ja jeder x beliebige kommen kann)

Erfahrungsgemäß ist innerhalb der ersten 12 Monate ab Erstkauf es relativ entspannt, danach ist man schon auf Kulanz angewiesen, da die Erbringung eines Nachweis letztendlich erst ein Sachverständiger erbringen kann/muss. Händler probieren gerne die Abwälzung auf den Garantiegeber, wenn beides vorhanden ist. Der Kunde kann hier aber wählen, soweit dies möglich ist und ist meist erstmal mit der Sachmangelhaftung besser gestellt.

Hoffe, etwas geholfen zu haben und gebe noch den Tipp, beim privaten Verkauf die Möglichkeit des Ausschlusses zu nutzen, um sich späteren Ärger und Arbeit zu ersparen.


Geändert von Sebastian_Kroll (17.03.2023 um 06:36 Uhr)
Sebastian_Kroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2023, 10:24   #3
Smeagle
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2015
Ort: München
Beiträge: 7.455
Standard

Schon viel richtiges

Ergänzend: Ob man die Gewährleistungsrechte, die eigentlich nur zwischen "Originalkäufer" und Händler gelten, wirksam abtreten kann ist vor Gericht strittig, heute noch nicht eindeutig geklärt. Je kleiner der Händler, desto größer das Risiko, dass man Probleme kriegt ist so mein Gefühl.

Wenn ich Sachen verkaufe die noch "sehr neu" sind, sichere ich dem Verkäufer zu, dass ich im Gewährleistungsfall "unterstütze", nur dann ist man auf der sicheren Seite. Musste ich noch nie, aber man müsste dann halt selbst den Händer anschreiben in dem Fall und der neue Besitzer kann dann die Ware direkt einschicken usw... Bei der Hersteller-Garantie ist alles freiwillig, zum Glück sagt die Erfahrung das da meistens egal ist, wer es gekauft hat, solange ein Originalbeleg dabei ist. Habe ich schon etliche male bei gebrauchten Sachen nutzen müssen. Habe sogar schon defekte Sachen gekauft mit Originalrechnung und dann erfolgreich reparieren lassen beim Hersteller.

Also ich gebe selbst keine Garantie oder Gewährleistung, aber unterstütze im Problemfall. Ich finde das nur fair, im Fall des Falles heisst das ja nur dass ich ein paar E-Mails schreiben muss.
Smeagle ist offline   Mit Zitat antworten
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