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Alt 02.01.2003, 11:32   #1
archpow
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Hallo Bodenseekiter,

Zur Genehmigungsprozedur gibt´s gute Neuigkeiten.
Das Kiten wird definitiv erlaubt!!!
Nach unserem Dialog mit dem Schiffahrtsamt in Konstanz wurden uns vor Weihnachten folgende Regelungen mitgeteilt. Diese Bestimmungen des Amtes sind sicher eine starke Einschränkung unseres Sports, dennoch ist es meineswissens die erste und einzige Möglichkeit am Bodensee legal zu kiten!
Zu Eurer Information und natürlich Meinungsbildung hier die wichtigen Abschnitte der Mails vom Landratsamt:

>wir möchten Ihnen mitteilen, dass das Landratsamt Konstanz Uferbereiche
>festgelegt hat, in denen das Kitesurfen mit Ausnahmegenehmigung erlaubt
>wird. Diese Ausnahmegenehmigung wird befristet für ca. 1 Jahr erteilt und
>kostet 50 EUR. Die Ausnahmegenehmigung wird auf schriftlichen Antrag einer
>Einzelperson auf die Einzelperson ausgestellt. Eine generelle Ausweisung der
>Gebiete für jedermann ist nicht vorgesehen.
>Für Rückfragen stehe ich Ihnen ab 18.12.02 wieder zur Verfügung. Telefonisch
>ist Herr Ellegast unter 0171/2602258 erreichbar.
>Bitte informieren Sie Ihre Kollegen über diese Vorgehensweise.
>Mit freundlichen Grüssen
>Sven Krippents
>

nach einer Nachfrage bekamen wir folgende Infos:

>die Gebiete sind wie folgt geplant:
>
>a) Ganzjährig zwischen der Hafenbefestigung des Segelhafen in Konstanz
>Staad und dem
> Seezeichen 16 in der 300 Meter-Uferzone.
>b) In der Zeit vom 01.04.-30.09. im Konstanzer Trichter, Linie Ufer zu
>Seezeichen 4 sowie Linie
> Ufer zu Seezeichen 13, innerhalb der Seezeichen 4-13.
>c) In der Zeit vom 01.10.-31.03. im Gnadensee, ausserhalb der
>Naturschutzgebiete und innerhalb
> der 300 Meter-Uferzone, begrenzt zum Zellersee Linie Reichenau
>Bürglehorn, Seezeichen 33 + 32
> und Mettnau.
>d) In der Zeit vom 01.11.-31.03. vor dem Klausenhorn/Dingelsdorf im Bereich
>des Strandbades
> innerhalb der 300 Meter-Uferzone.
>
>Für den Raum Bodenseekreis (Friedrichshafen) ist das LRA Bodenseekreis
>zuständig (07541/204351).
>

Sobald wir mehr Informationen erhalten stell ich´s wieder ins Forum.

Stephan

Patrick
Heinz
Jochen
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Alt 02.01.2003, 18:01   #2
MST
was weis ich...
 
Registriert seit: 06/2001
Ort: Rastatt
Beiträge: 5.433
Daumen runter

Ausnahmegenehmigung für 50 Euro???? Gehts noch????



Matthias
MST ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2003, 20:51   #3
TheRoggShow
Benutzer
 
Registriert seit: 12/2001
Ort: Ulm
Beiträge: 279
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Ausrufezeichen

Tja die wissen, wie man aus Luft und Wasser Gold (oder Bares) macht!!!

Was mich aber noch Interessieren würde wäre: falls jemals ein Unfall passiert trägt dann das Landratsamt die Verantwortung oder schiebt sie diese mit dem Hinweis auf Ausnahmegenehmigung ab???

Gibt's für die Ausnahmegenehmigung irgendwelche Bedingungen??? Das wäre schon sinnvoll, denn man kriegt ja auch nich so ohne weiteres einen Waffenschein!!!

Hang loose

Berni



------------------
KitersNET
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TheRoggShow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2003, 13:44   #4
archpow
Gast
 
Beiträge: n/a
Lächeln

Hallo zusammen,

@moderator: Gute idee mit dem link, dann findet nur eine diskussion statt.

So viel ich weiss gibt es keine bedingungen für die genehmigung. da ich aber vermute dass dies eine art beobachtungsphase ist, die zeigen soll wie gross der bedarf ist und wie gefährlich kiten ist stimme ich dir zu dass z.B ein VDWS-schein als vorraussetzung nicht schlecht wäre. Wir wollten aber beim amt auch keine schlafenden hunde wecken!

Grüsse Stephan
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Alt 04.01.2003, 14:16   #5
TheRoggShow
Benutzer
 
Registriert seit: 12/2001
Ort: Ulm
Beiträge: 279
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Beitrag

Aloha Stephan,

mag sein dass du Recht hast, aber wenn ein Rookie ertrinkt oder sonst was passiert wars für den Rest mit'm Kiten, da dann die Ausnahmeerlaubnis wieder zurückgezogen wird.

Hang loose

Berni

------------------
KitersNET
The Kiteboarder Network

TheRoggShow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2003, 22:53   #6
archpow
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo Berni,

Ich denke eine personengebundene genehmigung ist eine möglichkeit zu verhindern, einzelfälle sofort zu verallgemeinern und auf alle kiter zu beziehen. Eine Ausnahmegenehmigung ist natürlich aber auch eine verantwortung für alle, die es schon besser können übermütige zu bremsen und ihnen zu helfen!

Grüsse Stephan
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Alt 05.01.2003, 22:35   #7
PapaWIND
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01/2003
Beiträge: 1
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Hi folks,

ich hab generell was gegen die Abzocke von uns Surfern. Und ich werde wohl nicht dran denken mir eine von diesen Genehmigungen zu holen...
Und da die Reichenau nicht zu dem konservativen Konstanz gehört gibt es dort auch keine Genehmigung.
Es sei denn, es fragt jemand bei der Gemeinde an.

Zurück nach Konstanz:
Außerdem hat der Konstanzer Unisport auch nix dagegen.
Man sollte nur nicht die Meersburger-Fähre kreuzen, da es sonst garantiert Ärger gibt.
PapaWIND ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2003, 13:39   #8
archpow
Gast
 
Beiträge: n/a
Cool

Hi Papa,

So wie ich das mitgekriegt habe, liegt die reichenau mitten im -landkreis- konstanz. Aber auf der Insel hat sich das wohl noch nicht rumgesprochen ))
Aber im ernst: ich hab auch erstmal geschluckt, als ich das mit den fünfzig kröten gelesen hab. aber wenn man bedenkt was ne autozulassung, ein segelschein, eine liftkarte kostet....gehts eigentlich. in unserem wunderschönen ländle muss halt alles geregelt sein.

stephan
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Alt 07.01.2003, 21:53   #9
-nonsens-
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Beiträge: n/a
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ist in egg am wassersportgeländer der uni genug platz zun kiten?

und gibt es irgenteine möglichkeit das kiten am bodensee zu lernen ohne nach dem ersten bodydrag oder getroppten kite zu ersaufen. also gibt es irgentwelche (halbwegs) stehtiefen bereiche?

hang loose
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