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Reisen und Spots Rund um die Themen Reisen und Spots. |
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05.10.2020, 13:12 | #1 |
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Holland erstmal Tabu - Bitte um aktuelle Infos zu Kitespots an der Nordsee (Raum Emden)
Hi Leute,
da nun auch die Niederlande als Risikogebiet eingestuft wurden, kann ich leider nicht mehr zu meinen Lieblingsspots am IJsselmeer fahren Daher muss ich nun notgedrungen auf die Nordseeküste im Raum Emden zurückgreifen. Meine Suche nach aktuellen Spots war leider mehr oder weniger erfolgreich, da kaum nachzuvollziehen ist, welche Spotliste wirklich aktuell ist... Ich kite generell ungern bei uns in Deutschland, weil prinzipiell erstmal immer alles zu Tode kontrolliert und kiten auch schnell mal verboten wird -.- Daher meine Bitte: Welche Spotoptionen funktionieren im Raum Emden, Dollart usw. und auch etwas weiterem Umkreis und bei welchen Windrichtungen bzw. Gezeiten? Und braucht man irgendwelche speziellen VDSWS Lizenzen oder irgend so einen Kram, damit man aufs Wasser darf? Ich kite schon ewig mit eigenem Material und mache mir um sowas normalerweise keinen Kopf. Bin euch für jede Info ultra Dankbar!! |
05.10.2020, 13:33 | #2 |
Genuss-Rutscher
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Gibt es eigentlich für Holland auch so 48 Stunden Bestimmungen wie für Österreich (Tirol)?
Ich war gestern von Bayern aus MTB Biken in Tirol und da ist ein Aufenthalt bis 48h kein Problem (ohne Veranstaltungen). Trotz Risikogebiet. |
05.10.2020, 16:55 | #3 |
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ja gibt es meine ich für Holland auch.
Außerdem: es ist ja nicht Verboten nach Holland zu fahren. Wenn du an den Spot fährst und einsam vor dich hinkitest und dann wieder brav ohne ne Pommes nach Hause fährst, ist das Risiko, dass du dir was einfängst ja nahezu 0. Manchmal muss der Staat auch auf den gesunden Menschenverstand vertrauen... |
05.10.2020, 17:18 | #4 |
Gast
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Geändert von Dong (23.12.2020 um 16:58 Uhr) Grund: Löschung des Accounts |
05.10.2020, 17:44 | #5 |
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Die Coronaeinreiseverordnung NRW besagt, dass wenn man innerhalb von 24h aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, kein Test und keine Quarantäne fällig ist. Das gilt allerdings nur, wenn man keine Symptome hat.
Tagestouren nach Holland sollten also kein Problem sein. Wie es in den anderen Bundesländern gehandhabt wird, weiss ich nicht - einfach mal recherchieren... |
05.10.2020, 18:04 | #6 |
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Was fasziniert eigentlich so viele Leute am IJsselmeer?
Ist es die sagenhafte Wasserqualität und die Woche Nase zu, nachdem es einmal durch die Nebenhöhlen läuft? Ist es das Gefühl nicht alleine zu sein, denn erst ab 100 Kites in der Luft in Workum kommt ein das "wahre" kitefeeling? Ob jetzt Kitedrop oder ähnliches, geile Spots gibt es wie Sand am Meer und wenn man mal etwas links und rechts schaut, findet man auch große Stehbereiche und deutlich sauberes Wasser als am IJsselmeer. |
05.10.2020, 18:10 | #7 |
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Die Provinz Zeeland ist (noch) kein Risikogebiet.
Bis Samstag war zwar bescheidenes Wetter aber der Wind etc. gut. |
05.10.2020, 18:31 | #8 |
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Wenn ich in Emden wohnen würde, käme ich nie auf die Idee ans Isselmeer zu fahren. Da braucht man doch ca. 2 h hin, oder? Nordeich 40 Minuten, Dornumersiel (auch nett) knappe Stunde, Upleward (scheint wieder offen zu sein) 20 Minuten, Knock 16 Min.
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05.10.2020, 19:33 | #9 | |
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Zitat:
Was das für potenzielle Folgen haben kann, falls das Gesundheitsamt diese Infos z.B. an den Arbeitgeber weitergibt, muss jeder für sich bewerten. |
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05.10.2020, 19:34 | #10 |
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05.10.2020, 19:36 | #11 |
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05.10.2020, 19:49 | #12 |
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Ja ist korrekt, man darf für 24 Stunden nach NL von NRW aus
Hier die aktuell Fassung der Landes Regelung : https://www.land.nrw/sites/default/f...esefassung.pdf |
05.10.2020, 19:51 | #13 |
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05.10.2020, 20:57 | #14 | |
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Zitat:
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05.10.2020, 21:03 | #15 |
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Das ist nicht ganz korrekt, siehe oben
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05.10.2020, 21:15 | #16 |
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Die Meldepflicht nach §2 besteht also auch, wenn ich nur mal kurz über die Grenze fahre und eine Frikandell esse?
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05.10.2020, 21:16 | #17 |
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Also Kiten geht nur in Norddeich und Schillig, die anderen Spots haben ab 31.10 Winterfahrverbot!
Dollart und Ems selbst sind alle aktuell verboten. |
06.10.2020, 07:51 | #18 | |
Gast
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Zitat:
§ 2 Meldepflichten (1) Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 3 aufgehalten haben, sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet nach Absatz 3 hinzuweisen. § 3 Absonderung für Ein- und Rückreisende, Beobachtung,Ausnahmen von der Absonderung (1) Die in § 2 Absatz 1 genannten Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzuson-dern. .... (4) Von den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht erfasst sind ferner ... 3. Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben, ... Zeeland ist aktuell kein Risikogebaut aus deutscher Sicht, Workum z.B. aber schon |
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06.10.2020, 08:10 | #19 | |
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Steht sogar im FAQ:
Zitat:
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06.10.2020, 14:05 | #20 |
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Huch, direkt mal ne Diskussion losgetreten...
Danke auf für die Infos. Das hilft mir auf jeden Fall weiter! Wenn der Wind so bleibt, klappt's Mittwoch ja vielleicht in Neuharlingersiel. Sind denn auch nach Oktober noch Leute in Norddeich unterwegs oder ist man dann komplett alleine? Ich hatte auch mit dem Gedanken gespielt mir noch nen dickeren Neo zuzulegen. Warum IJsselmeer? -> Süßwasser, kein Schlick und quasi keine Gezeiten. Und wenn man neue Tricks ausprobiert, ist flacheres Wasser auch nicht zwingend schlecht, wie ich finde Außerdem ist die Strecke für mich exakt gleich lang... Naja, hoffentlich erledigt sich diese Seuche demnächst endlich mal. |
06.10.2020, 16:14 | #21 |
Gast
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Geändert von Dong (23.12.2020 um 16:58 Uhr) Grund: Löschung des Accounts |
06.10.2020, 17:17 | #22 |
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Ja da sind easy noch Leute, ich auf jeden Fall
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06.10.2020, 21:50 | #23 |
Keep that PMA
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War gut voll am Wochenende im Wangerland. Einsam seine Runden ziehen ist rar geworden heutzutage. Der Nordwesten lebt und rockt
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07.10.2020, 06:50 | #24 | |
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Zitat:
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07.10.2020, 10:49 | #25 |
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Die Aussage des Kölner Gesundheitsamts ist ja interessant.
Die Vorgaben und Ausnahmen bzgl. einer Absonderung entspr. §3 Teil 4 Ziffer 3 haben nichts mit der Meldepflicht nach §2 zu tun. So jedenfalls mein Verständnis. Ob das Gesundheitsamt in Köln vielleicht ein Kölsch zu viel hatte, als sie die Verordnung gelesen haben? § 2 Meldepflichten (1) Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 3 aufgehalten haben, sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet nach Absatz 3 hinzuweisen. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. |
07.10.2020, 11:00 | #26 | |
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Zitat:
EDIT: Okay, habe es gefunden. Wäre cool wenn man Dinge nicht aus dem Zusammenhang reißt sondern wenn dann schon durchliest und korrekt zitiert: Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/f...esefassung.pdf § 3 - Absonderung für Ein- und Rückreisende, Beobachtung, Ausnahmen von der Absonderung [...] (4) Von den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht erfasst sind ferner [...] 3. Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben |
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07.10.2020, 11:04 | #27 |
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07.10.2020, 11:17 | #28 |
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DieWelle kann sich ja gerne beim Gesundheitsamt melden, die werden sich freuen. Der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass die völlig überlastet wären, wenn sich jeder Pendler und Tagesausflügler bei denen melden würde.
Auch denke ich nicht, dass das Gesundheitsamt irgendwelche Informationen an einen möglichen Arbeitgeber übermitteln kann oder darf. Die können nur Kontrollanrufe machen oder das Ordungsamt einschalten. |
07.10.2020, 11:27 | #29 |
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Lest Ihr eigentlich auch das was hier geschrieben wird, oder sind meine Beiträge unsichtbar? z.b. Gestern, 08:51
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07.10.2020, 11:40 | #30 |
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Doch, Mariomm. Aber Du hast auch nur die Verordnung zitiert, die der eine so und der andere so interpretiert.
Ich für meinen Teil habe eine klare Bestätigung von meinem zuständigen Gesundheitsamt - das reicht mir, falls ich wirklich mal nach Holland fahren sollte. Wer sich unsicher ist, sollte nicht rumdiskutieren/interpretieren, sondern bei seinem Gesundheitsamt nachfragen, egal ob die da Kölsch, Altbier oder Pils trinken. |
07.10.2020, 12:22 | #31 |
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Werde tatsächlich mal beim Gesunheitsamt in Düsseldorf anrufen
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07.10.2020, 12:45 | #32 |
Genuss-Rutscher
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Verschwörungstheorie an: die wollen eigentlich bloss die Kiffer entlarven mit dieser Corona-Melde-Verordnung
Das die Hollandfrikadellenfreunde und die Kiter mit `gefangen` werden, who cares |
07.10.2020, 12:46 | #33 |
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07.10.2020, 13:31 | #34 | |
Gast
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Zitat:
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07.10.2020, 15:13 | #35 |
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14.10.2020, 15:12 | #36 |
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§ 3
Absonderung für Ein- und Rückreisende, Beobachtung,Ausnahmen von der Absonderung (4) Von den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht erfasst sind ferner ... 3. Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben, ... https://www.land.nrw/sites/default/f...esefassung.pdf |
06.11.2020, 12:50 | #37 |
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Ich verstehe die aktuellen Vorschriften nicht wirklich. Ab dem 03.11 würde von den Niederlanden ganz Deutschland als Code orange markiert. Wenn man sich in Deutschland aufgehalten hat, muss man in den Niederlanden 10 Tage in Quarantäne.
Gilt diese Regelung nur für niederländischen Staatsangehörige die sich in Deutschland aufhalten und dann zurück kehren, oder auch für Deutsche die einreisen? Soll heißen, wenn ich als Deutscher in die Niederlande Einreise muss ich sofort in Quarantäne? Hat sich jemand damit beschäftigt und kann die Regelung für sich eindeutig interpretieren? Hintergrund ist der, dass ich noch meinen Caravan winterfest machen muss. Dank und Gruß Gerade folgenden Text gefunden: Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist grundsätzlich gleich eingestuft (beide Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index). Allerdings erklären die Niederlande mit Wirkung vom 28. Oktober 2020 die folgenden deutschen Städte zu Risikogebieten: Berlin, Frankfurt am Main, Bremen, München, Düsseldorf, Köln, Aachen, Stuttgart, Essen und Mannheim. Wer in diesen Städten aufhältig war, muss sich bei Rückkehr in die Niederlande 10 Tage in Hausquarantäne begeben. Das gilt nicht für Reisende, die sich außerhalb dieser Städte aufhalten und lediglich die Flughäfen für die Rückreise in die Niederlande nutzen. Geändert von 12mpopey (06.11.2020 um 13:13 Uhr) |
06.11.2020, 13:27 | #38 |
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Hier steht´s:
https://www.government.nl/topics/cor...elf-quarantine Mittlerweile ist ganz DE auf der Liste. D.h. aus DE kommend musst Du in Quarantäne, sobald Du nach NL einreist. |
06.11.2020, 13:57 | #39 |
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06.11.2020, 14:18 | #40 | ||
Kirmesschlosser
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Ort: Winterfell
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Zitat:
Zitat:
Dort steht: Travellers arriving in the Netherlands from certain countries and regions should self-quarantine for 10 days. Für NRW gelten 24h Maximalaufenthalt in einem Risikogebiet, für RLP sogar 72h. |
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