hi,
das Befahren ist mit Surfbrettern und Booten ist ausdrücklich in der Seeordnung erlaubt. Von Kiten ist nicht die Rede (Weder Verbot noch Erwähnung). Das einzige was ausdrücklich erwähnt wird, ist, das eine haftpflichtversicherung abgeschlosseen sein muss und die auch auf Verlangen des Ordnungsamtes/Polizei auch vorgezeigt werden kann.
Gruß
ps: hab die Seeordung fotografiert !
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