Lediglich für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke ist die Anreise nach Mecklenburg-Vorpommern zulässig. Es empfiehlt sich dazu einen Nachweis über den dringlichen Grund der Anreise mitzuführen (z. B Arbeitsnachweis, etc.).
Ich würde meinen die Sache sei klar: ausser du bist Händler und musst unbedingt nach mv dürfe bis Ende November nichts zu machen sein.
Nebenbei: wir wollten über Weihnacht zu den Schwiegereltern nach OH, Aussichten stehen da auch ganz schlecht mit Anreise aus CH.
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