Es besteht durchaus die rechtlich saubere Möglichkeit:
-daß die ehrliche Finderin, der ehrliche Finder oder sonstige das Bord fand
-es dem zuständigen Fundbüro meldete
-es bei sich verwahrte, oder im Fundbüro verwahren ließ
und jetzt nach mehr als einem Jahr Fundrechte geltend macht.
Filip: Hast Du damals im örtlich zuständigen Fundbüro nachgefragt?
Sollte der Fund nicht gemeldet worden sein, dann wäre es allerdings eine (Fund)unterschlagung.
Und dazu gäbe es klärende Möglichkeiten.