Also ich war damals nach meiner Lehre und Zivildienst für zwei Monate in Ö zum unbezahlten Praktikum, danach fast ein Jahr in Japan.
Danach bin ich ein Angestelltenverhältnis eingegangen und war automatisch versichert, und niemand wollte Beiträge für die vorangegangene Zeit haben.
Woher kommt also die Info, dass man als Deutscher durchgängig hier versichert sein muss, um in die gesetzliche KV aufgenommen zu werden? Wurde da evtl. etwas geändert?
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