Zitat:
Zitat von Karsten09
Ich lasse meinen Transporter bald als Wohnmobil umschreiben und muss deshalb eh zum TüV. Wenn die Drehkonsole nicht auffällt ist ja alles gut, ansonsten kommt sie raus und anschließend wieder rein
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ja, sehr schlau
[QUOTE]du verlierst halt deinen versicherungschutz.
wenn deine freundin auf dem beifahrersitz nach einem unfall querschnittsgelähmt ist (schnell auf holz klopfen), dann zahlst DU bis an dein lebensende.
ganz simpel
Zitat:
Zitat von Karsten09
Ich habe sogar ein Symbol auf der Konsole entdeckt "TUV" ohne Ü. Vielleicht haben die ja jetzt tatsächlich TÜV angemeldet
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genau, deswegen drucken die das aus versehen auch mit einem "U" anstatt "Ü"
Nach der Zulassung durch die Zulassungsbehörde hat Dein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis (BE), erteilt durch die Zulassungsbehörde . Änderst Du jetzt teile an Deinem Fahrzeug, erlischt diese BE.
Nun gibt es drei Möglichkeiten;
1. ABE
Diese bescheinigt, dass Deine Änderungen nicht zu einem erlöschen der BE führen. Im Umkehrschluss, wenn Du diese Bescheinigung nicht dabei hast, kannst Du auch nicht beweisen, dass der Umbau erlaubt ist.
Eine Eintragung ist nicht notwendig.
2. EG-Zulassung
Nur Fahrzeugteile die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen "E" Nummer versehen sind, haben eine gültige ABE. Eine Mitführungspflicht ist laut Laut § 19 Abs. 2 StVZO nicht erforderlich.
3. TÜV-Gutachten
Du bekommst ein TÜV-Gutachten. Durch den Umbau erlischt die BE. In dem Gutachten wirst Du auch darauf hingewiesen, dass Dein Fahrzeug, bzw. Dein Umbau durch eine Prüfstelle abgenommen werden muss (TÜV, Dekra...). Die Überprüfen, "nur", ob der Anbau korrekt ist.
Danach zur Zulassungsstelle und Die erteilen Dir mit der Eintragung in den Schein / Brief wieder die BE.