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Alt 14.01.2021, 15:10   #157
arnie
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Zitat:
Zitat von CrEeK Beitrag anzeigen
Ich verstehe das Problem nicht ganz. Geht es darum, ob man, wenn man durch seinen Wohnort an die 15km Radium gebunden ist, auf die Wasserkuppe fahren darf?
Oder gibt es auch Einschränkungen, wenn es am Wohnort keine 15km Beschränkung gibt, d.h. generelle Einreisebeschränkungen in den Landkreis?
Ich wollte aus meinem/r Landkreis/Gemeinde anreisen und bin nicht an die 15 km-Regel gebunden, da hier geringere Inzidenzen vorliegen. (Meine Anfahrt wäre weiter als 15 km gewesen.)
So wie ich das verstehe, lässt der LK Fulda aber auch aus diesen Landkreisen keine Touristen einreisen. "Freizeitsport wird als Reisegrund für Tourismus angesehen." Zitat des Gesundheitsamtes in Fulda in meinem Telefongespräch.

Die obige Aussage, dass Wandern in der Rhön (als freizeitsportliche Aktivität gewertet werden) und die Anreise deswegen erlaubt seien, ist für mich unverständlich bzw. widersprüchlich.

Zur allgemeinen Verwirrung kopiere ich die Infos der von "remi" verlinkten Seite des LK Fulda:
https://www.landkreis-fulda.de/aktue...chen-ausfluege

Kopie/Zitat: ... Fettes habe ich zum leichteren Verständnis hervorgehoben

"Zur Erläuterung einige Beispielfragen und Antworten:

Gilt die Regelung nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fulda?

Nein. Sie gilt für alle Personen, die tagestouristische Ausflüge im oder in den Landkreis Fulda unternehmen.

Wie wird der Bewegungsradius 15 Kilometer gemessen?

Die Entfernung wird nicht nach Wegstrecke gemessen, sondern als Luftlinie. Ausgangspunkt ist nicht die Wohnadresse, sondern der Punkt der Grenze der Großgemeinde, der dem avisierten Ziel am nächsten liegt. (https://www.calcmaps.com/de/map-radius/)

Gilt diese 15-km-Beschränkung für Einkäufe, Arzttermine, Besuch bei einem Verwandten, Bekannten oder Freund oder Sport?

Nein. Die Beschränkung gilt nur für tagestouristische Ausflüge.

Was ist ein tagestouristischer Ausflug?

Eine Tagesreise ohne Übernachtung, die nicht wegen eines Einkaufs, Arzttermins, Besuchs oder einer sportlichen Aktivität angetreten wird oder auch nicht regelmäßig zum Alltag/zur Lebenswirklichkeit einer Person gehört. Grundsätzlich gilt, je weiter die Anreise in den Landkreis Fulda ist, umso mehr kann unterstellt werden, dass es sich um einen tagestouristischen Ausflug handelt.

Ist eine Wanderung in der Rhön ein tagestouristischer Ausflug?

Nein. Wandern ist eine freizeitsportliche Aktivität.

Ist der Besuch beispielsweise eines Museums in Kassel, Frankfurt oder Würzung ein tagestouristischer Ausflug und verstößt damit gegen die 15-km-Regel?

Ja."

Ich versuche zu verstehen und zusammenzufassen:
Eigentlich dürfte man zum Sporttreiben einreisen (da dies kein Grund für Tagestourismus ist).
Je weiter die Anfahrt ist, desto eher wird Tourismus unterstellt und damit die An-/Einreise verboten! (siehe lila markierter Abschnitt).

MMn total besch..., weil kaum verständlich oder eindeutig formuliert vom LK Fulda.


Geändert von arnie (14.01.2021 um 15:39 Uhr) Grund: Ergänzung
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