Ich verstehe das Problem nicht ganz. Geht es darum, ob man, wenn man durch seinen Wohnort an die 15km Radium gebunden ist, auf die Wasserkuppe fahren darf?
Oder gibt es auch Einschränkungen, wenn es am Wohnort keine 15km Beschränkung gibt, d.h. generelle Einreisebeschränkungen in den Landkreis?
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