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Alt 18.05.2020, 21:01   #127
lancemik
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Vielleicht einmal zur rechtlichen Situation:

So wie ich es sehe gab es eine neue Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland mit dem schönen Namen

"Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland zum Verbot des Aufenthalts zu
tagestouristischen Zwecken in der Gemeinde St. Peter-Ording sowie auf
nordfriesischen Inseln und Halligen zum Schutz der Bevölkerung
vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2"

Ziffer 1 beinhaltet das Aufenthaltsverbot für tagestouristische Zwecke. Ziffer 2 definiert diese tagestouristischen Zwecke. Ausnahmen demnach nur, wenn eine Übernachtung vorgewiesen werden kann, eine berufliche Tätigkeit vorliegt oder zB schulische Einrichtungen etc. besucht werden.

Ich befürchte nach der Definition ist Kiten "tagestouristisch" im Sinne der Allgemeinverfügung und damit für Nicht-Nordfriesländer und nicht nächtigende Touristen verboten. Kontaktarm hin oder her spielt damit keine Rolle.

Nachzulesen unter https://www.nordfriesland.de/Kreis-V...lles/Amtsblatt

Oder interpretiert das jemand anders?
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