Also bei allem Idealismus, aber bis man erfolgreich gegen eine Bundesverordnung geklagt hat, ist es ein langer schwerer, aber vor allem auch teurer Weg und das OVG Lüneburg hatte unserer Klage damals auch nur aus formellen Gründen stattgegeben. Wenn es um die Frage gegangen wäre, ob das Kitesurfen überhaupt im Wattenmeer geregelt werden darf und das Kiten einen störenden Einfluss hat, dann hätten wir den kürzeren gezogen.
Beim Bundesverfassungsgericht wird das ohnehin nicht landen und wenn doch, dann wahrscheinlich nicht mal zur Entscheidung angenommen. Der Anteil zulässiger und begründeter Verfassungsbeschwerden ist extrem gering.
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